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Rechtsprechung
   BGH, 22.09.1952 - IV ZB 69/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,84
BGH, 22.09.1952 - IV ZB 69/52 (https://dejure.org/1952,84)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1952 - IV ZB 69/52 (https://dejure.org/1952,84)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1952 - IV ZB 69/52 (https://dejure.org/1952,84)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Unterzeichnung der Berufungsbegründung durch einen beim Prozessgericht zugelassenen Anwalt - Berücksichtigung von Schriftsätzen von nicht zugelassenen Anwälten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 7, 170
  • NJW 1953, 259 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (73)Zitiert selbst (2)

  • RG, 20.08.1940 - VII B 12/40

    1. Genügt bei Beschränkung der Berufung auf die rechtliche Nachprüfung die …

    Auszug aus BGH, 22.09.1952 - IV ZB 69/52
    Das Reichsgericht selbst hat in einer späteren, Entscheidung (RGZ 164, 390 [392 ff]) Zweifel geäussert, ob an der in JW 36, 2654 vertretenen Rechtsauffassung festzuhalten sei.

    Auch wenn es in der Berufungsschrift heisst, der Prozessbevollmächtigte mache sich den Inhalt des in Bezug genommenen Schriftsatzes zu eigen, oder er trage seinen Inhalt vor, so ergibt sich daraus kein sachlicher Unterschied gegenüber einer Bezugnahme schlechthin (vgl RGZ 164, 390 [395]).

  • BGH, 12.03.1951 - IV ZB 13/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.09.1952 - IV ZB 69/52
    Dass eine blosse Bezugnahme auf das Vorbringen im ersten Rechtszug nicht ausreicht, um der Vorschrift des § 519 Abs. 3 Ziff 2 zu genügen, hat der erkennende Senat in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts bereits in seinem Beschluss vom 12. März 1951 - IV ZB 13/51 - (NJW 51, 442) ausgeführt.
  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 142/89

    Wahrung der Klagefrist durch einen nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt; …

    Das gilt sowohl für die Klageschrift (Senatsurteil BGHZ 22, 254, 255 f mit Anm. Pagendarm in LM ZPO § 295 Nr. 11; Senatsurteil vom 9. Mai 1957 - III ZR 129/55 - LM ZPO § 253 Nr. 16; vgl. auch BGHZ 84, 136, 138) [BGH 24.05.1982 - VIII ZR 181/81] wie für Rechtsmittelschriften (zur Berufungsbegründung: BGHZ 7, 170; BGH Urteil vom 28. März 1969 I ZR 10O/67 - VersR 1969, 617; Beschluß vom 18. Februar 1981 - IVb ZB 505/81 - NJW 1981, 1620; RGZ 145, 269; BVerwG NJW 1962, 218; zur Revisionsbegründung: RGZ 117, 168).
  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 268/07

    Betriebsübergang - Wirksamkeit einer Kündigung - Zulässigkeit der Berufung

    Es kann genügen, wenn auf den Schriftsatz eines Streitgenossen Bezug genommen wird (BGH 7. Juni 1990 - III ZR 142/89 - BGHZ 111, 339, 344; 22. September 1952 - IV ZB 69/52 - BGHZ 7, 170, 172).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Und zwar muß, wie der Bundesgerichtshof - ebenfalls zu § 519 ZPO - im Beschluß vom 22. September 1952 - IV ZB 69/52 - (NJW 1953 S. 259) für die Berufungsbegründung ausführt, dieser in ihrem vollen Wortlaut durch einen bei dem Prozeßgericht zugelassenen, bei diesem Gericht also postulationsfähigen Rechtsanwalt unterzeichnet sein; es genügt nicht die Bezugnahme auf einen von diesem Rechtsanwalt nicht unterschriebenen Schriftsatz, selbst wenn dieser von einem zwar ebenfalls bevollmächtigten, jedoch nicht postulationsfähigen anderen Rechtsanwalt unterschrieben sein sollte.
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