Rechtsprechung
| BGH, 27.02.1978 - AnwZ (B) 26/77 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulassung eines Richters oder Beamten als Rechtsanwalt - Vereinbarkeit des Berufs eines Beamten mit dem Beruf eines Rechtsanwalts - Vereinbarkeit der Stellung als wissenschaftlicher Assistent an einer Universität mit dem Beruf des Rechtsanwalts - Zulassung eines Beamten ...
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Keine Anwaltszulassung für wissenschaftliche Assistenten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 71, 23
- NJW 1978, 1004
- MDR 1978, 663
- DÖV 1978, 694
- JR 1978, 291
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (10)
- BGH, 15.01.1973 - AnwZ (B) 12/72
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Auszug aus BGH, 27.02.1978 - AnwZ (B) 26/77
Ausnahmen hat der Senat bisher nur gemacht für Ruhestandsbeamte (BGHZ 49, 295, 297) und entpflichtete Professoren (BGHZ 60, 152).Das führt dazu, daß sich beide Berufe nicht nebeneinander ausüben lassen (BGHZ 57, 237, 240; 60, 152, 154).
Denn sie ermöglicht eine klare Abgrenzung und verhindert damit, daß das vom Gesetzgeber als zwingend angesehene Zulassungshindernis unterlaufen werden kann, je nachdem, wie unbedenklich die Ausübung des Doppelberufs nach Lage des Falles erscheint, was zu immer neuen Abgrenzungsschwierigkeiten führen müßte (vgl. BGHZ 55, 236, 238; 57, 237, 241; 60, 152, 154; Senatsbeschluß vom 18. Juni 1973 - AnwZ (B) 15/72 = EGE XII 58, 59).
- BGH, 25.01.1971 - AnwZ (B) 10/70
Zulassung eines hessischen Landtagsabgeordneten als Rechtsanwalt
Auszug aus BGH, 27.02.1978 - AnwZ (B) 26/77
Denn sie ermöglicht eine klare Abgrenzung und verhindert damit, daß das vom Gesetzgeber als zwingend angesehene Zulassungshindernis unterlaufen werden kann, je nachdem, wie unbedenklich die Ausübung des Doppelberufs nach Lage des Falles erscheint, was zu immer neuen Abgrenzungsschwierigkeiten führen müßte (vgl. BGHZ 55, 236, 238; 57, 237, 241; 60, 152, 154; Senatsbeschluß vom 18. Juni 1973 - AnwZ (B) 15/72 = EGE XII 58, 59).Daß Art. 12 GG in Fällen der vorliegenden Art nicht verletzt ist, hat der Senat bereits entschieden (BGHZ 55, 236, 241).
- BGH, 08.11.1971 - AnwZ (B) 19/70
Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 1 Nr. 6 BRAO
Auszug aus BGH, 27.02.1978 - AnwZ (B) 26/77
Das führt dazu, daß sich beide Berufe nicht nebeneinander ausüben lassen (BGHZ 57, 237, 240; 60, 152, 154).Denn sie ermöglicht eine klare Abgrenzung und verhindert damit, daß das vom Gesetzgeber als zwingend angesehene Zulassungshindernis unterlaufen werden kann, je nachdem, wie unbedenklich die Ausübung des Doppelberufs nach Lage des Falles erscheint, was zu immer neuen Abgrenzungsschwierigkeiten führen müßte (vgl. BGHZ 55, 236, 238; 57, 237, 241; 60, 152, 154; Senatsbeschluß vom 18. Juni 1973 - AnwZ (B) 15/72 = EGE XII 58, 59).
- BGH, 20.03.1961 - AnwZ (B) 15/60
Bundesrechtsanwaltsordnung und Grundgesetz
Auszug aus BGH, 27.02.1978 - AnwZ (B) 26/77
Die Fälle liegen nicht gleich, weshalb in der verschiedenartigen Behandlung der Erstzulassung gemäß § 7 Nr. 10 und der Rücknahme der Zulassung gemäß § 15 Nr. 2 i.V.m. § 47 BRAO auch keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG zu erblicken ist, wie der Senat (…a.a.O.) bereits ausgeführt hat (vgl. auch BGHZ 34, 382, 388 zu § 7 Nr. 8 BRAO). - BGH, 12.05.1975 - AnwZ (B) 14/74
Syndikus eines öffentlich-rechtlichen Bankinstituts als Rechtsanwalt
Auszug aus BGH, 27.02.1978 - AnwZ (B) 26/77
Andere pflegen dagegen von Angestellten wahrgenommen zu werden, wobei es sich vielfach um Tätigkeiten handelt, die in ähnlicher Weise auch in einem privaten Arbeitsverhältnis ausgeübt werden, wie etwa bei einem Syndikus eines öffentlich-rechtlichen Bankinstituts (vgl. BGHZ 64, 294). - BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 21/76
Kein Rechtsanwalt in der Abteilung "Berufsbildung" einer Industrie- und …
Auszug aus BGH, 27.02.1978 - AnwZ (B) 26/77
Wenn der Antragsteller schließlich noch darin eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG sieht, daß Dauerangestellte im öffentlichen Dienst nach § 7 Nr. 8 BRAO, wenn auch unter beschränkten Voraussetzungen, zur Rechtsanwaltschaft zugelassen werden können (vgl. den Senat zuletzt in BGHZ 68, 59 mit Nachweisen), während Beamten auf Widerruf, wie ihm, die Zulassung nach § 7 Nr. 10 BRAO schlechthin zu versagen ist, so kann ihm auch darin nicht gefolgt werden. - BGH, 04.01.1968 - AnwZ (B) 6/67
Anwaltszulassung (Dauerangestellter des öffentlichen Dienstes)
Auszug aus BGH, 27.02.1978 - AnwZ (B) 26/77
Ausnahmen hat der Senat bisher nur gemacht für Ruhestandsbeamte (BGHZ 49, 295, 297) und entpflichtete Professoren (BGHZ 60, 152). - BGH, 10.11.1969 - AnwZ (B) 9/69
Enthaltung von der Mitwirkung eines Beschlusses wegen Besorgnis der Befangenheit …
Auszug aus BGH, 27.02.1978 - AnwZ (B) 26/77
§ 7 Nr. 10 BRAO bezieht sich aber nicht nur auf Beamte auf Lebenszeit, sondern grundsätzlich auf alle Beamten (Senatsbeschlüsse vom 9. April 1962 - AnwZ (B) 1/62 = EGE VII 50, 53; vom 10. November 1969 - AnwZ (B) 9/69 insoweit nicht abgedruckt in NJW 1970, 199 und EGE XI 4). - BGH, 18.06.1973 - AnwZ (B) 15/72
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
Auszug aus BGH, 27.02.1978 - AnwZ (B) 26/77
Denn sie ermöglicht eine klare Abgrenzung und verhindert damit, daß das vom Gesetzgeber als zwingend angesehene Zulassungshindernis unterlaufen werden kann, je nachdem, wie unbedenklich die Ausübung des Doppelberufs nach Lage des Falles erscheint, was zu immer neuen Abgrenzungsschwierigkeiten führen müßte (vgl. BGHZ 55, 236, 238; 57, 237, 241; 60, 152, 154; Senatsbeschluß vom 18. Juni 1973 - AnwZ (B) 15/72 = EGE XII 58, 59). - BGH, 09.04.1962 - AnwZ (B) 1/62
Zulassung eines Berufsbeamten als Rechtsanwalt - Zulassung eines ehemaligen …
Auszug aus BGH, 27.02.1978 - AnwZ (B) 26/77
§ 7 Nr. 10 BRAO bezieht sich aber nicht nur auf Beamte auf Lebenszeit, sondern grundsätzlich auf alle Beamten (Senatsbeschlüsse vom 9. April 1962 - AnwZ (B) 1/62 = EGE VII 50, 53; vom 10. November 1969 - AnwZ (B) 9/69 insoweit nicht abgedruckt in NJW 1970, 199 und EGE XI 4).
- AGH Nordrhein-Westfalen, 16.12.2022 - 1 AGH 31/22
Zulassung eines Beamten zur Rechtsanwaltschaft, der als Vorsitzender des …
Dieser Inhalt des Beamtenverhältnisses steht nicht in Einklang mit der Stellung eines Rechtsanwalts, was der BGH wiederholt und in ständiger Rechtsprechung zum Ausdruck gebracht hat (BGH, Beschluss vom 19.06.1995, AnwZ (B) 82/94 juris-Rn 3; BGH Beschluss vom 25.03.1991, AnwZ (B) 86/90 juris-Rn 5; BGH, Beschluss vom 25.06.1984, AnwZ (B) 3/84 juris-Rn 13; BGH, Beschluss vom 27.02.1978, AnwZ (B) 26/77 juris-Rn 9 jew. m.w.N.; Weyland-Vossebürger, BRAO, 10. Aufl. 2020, § 7 Rn 152).Rn. 55 Die typisierte Betrachtung ermöglicht eine klare Abgrenzung und verhindert damit, dass das vom Gesetzgeber als zwingend angesehene Zulassungshindernis unterlaufen werden kann, je nachdem, wie unbedenklich die Ausübung des Doppelberufs nach Lage des Falles erscheint, was zu immer neuen Abgrenzungsschwierigkeiten führen müsste (BGH, Beschluss vom 27.02.1978, AnwZ (B) 26/77 juris-Rn 10; BGH, Entscheidung vom 08.11.1971, AnwZ (B) 19/70 juris-Rn 16).
Art. 12 GG garantiert nicht die Möglichkeit, beide Berufe gleichzeitig und nebeneinander innehaben zu dürfen (BGH, Beschluss vom 27.02.1978, AnwZ (B) 26/77 juris-Rn 19).
Darin liegt keine willkürliche Unterscheidung, so dass ein Verstoß gegen Art. 3 I GG ausscheidet (BGH, Beschluss vom 27.02.1978, AnwZ (B) 26/77 juris-Rn 16-18).
- BGH, 06.07.2009 - AnwZ (B) 52/08
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Ernennung zum …
Gegen die dem Widerruf zugrunde liegende Vorschrift des § 14 Abs. 2 Nr. 5 BRAO als solche und gegen ihre Anwendung auf Rechtsanwälte, die zum Universitäts- oder Fachhochschulprofessor oder (Fach-) Hochschulassistenten ernannt werden, sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfassungsrechtliche Bedenken nicht zu erheben (BGHZ 71, 23, 27 f. ; 92, 1, 5 ; Beschl. v. 25. März 1991, AnwZ (B) 86/90, BRAK-Mitt 1991, 165; Beschl. v. 13. Februar 1995, AnwZ (B) 77/94, NJW-RR 1995, 888; Beschl. v. 19. Juni 1995, AnwZ (B) 82/94, BRAK-Mitt. 1995, 214; Beschl. v. 18. Juni 2001, AnwZ (B) 10/00, BGH-Report 2001, 748, 750; Beschl. v. 22. April 2002, AnwZ (B) 31/01, MittdtschPatAnw 2002, 382).Eine derartige Bindung an den Dienstherrn steht nicht in Einklang mit der Stellung eines Rechtsanwalts, was der Senat in ständiger Rechtsprechung zum Ausdruck gebracht hat (BGHZ 71, 23, 24 f. und 92, 1, 2 f.; Beschl. v. 25. März 1991, AnwZ (B) 86/90, BRAK-Mitt. 1991, 165; Beschl. v. 13. September 1993, AnwZ (B) 22/93, [...]; Beschl. v. 19. Juni 1995, AnwZ (B) 82/94, BRAK-Mitt. 1995, 214; Beschl. v. 18. Juni 2001, AnwZ (B) 10/00, BGH-Report 2001, 748, 749 f.).
- BGH, 18.06.2001 - AnwZ (B) 10/00
Schriftliche Niederlegung eines nach mündlicher Verhandlung ergangenen …
Das hat der Senat wiederholt und in ständiger Rechtsprechung zum Ausdruck gebracht (BGHZ 71, 23, 24 f.; 92, 1, 2 ff.; Senatsbeschlüsse vom 19. Juni 1995 - AnwZ (B) 82/94 - BRAK-Mitt. 1995, 214; vom 26. Januar 1998 - AnwZ (B) 62/97 - BRAK-Mitt. 1998, 155; vom 18. Oktober 1999 - AnwZ (B) 99/98 - BRAK-Mitt. 2000, 44, 45; vom 19. Juni 2000 - AnwZ (B) 58/99 - BRAK-Mitt. 2000, 255, 256).
- BGH, 26.01.1998 - AnwZ (B) 62/97
Voraussetzungen eines Versagungsgrundes - Versagung der Zulassung zur …
Unerheblich ist, ob der Bewerber Beamter auf Lebenszeit oder - wie der Antragsteller - auf Zeit ist; § 7 Nr. 11 BRAO bezieht sich auf alle Beamte (st. Rspr. vgl. BGHZ 71, 23, 24; Senatsbeschluß vom 24. November 1997 - AnwZ (B) 48/97 -).Dieser Inhalt des Beamtenverhältnisses steht nicht in Einklang mit der Stellung eines Rechtsanwalts, was der Senat wiederholt und in ständiger Rechtsprechung zum Ausdruck gebracht hat (BGHZ 71, 23, 24 f. und 92, 1, 2 f.; Senatsbeschlüsse vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 86/90 - und vom 13. September 1993 - AnwZ (B) 22/93 -).
Daraus kann nicht geschlossen werden, daß bei Anwendung von § 7 Nr. 11 BRAO ebenfalls nur Beamten auf Lebenszeit die Zulassung versagt werden dürfe, während es bei Beamten auf Zeit oder auf Widerruf darauf ankomme, ob durch die Doppeltätigkeit nach den jeweiligen Umständen die Interessen der Rechtspflege gefährdet würden (vgl. BGHZ 71, 23, 27).
- BGH, 25.06.1984 - AnwZ (B) 3/84
Professor als Rechtsanwalt
Das führt dazu, daß sich beide Berufe nicht nebeneinander ausüben lassen (BGHZ 71, 23, 24 f m.w.N.; Senatsbeschluß vom 20. Dezember 1982 - AnwZ (B) 29/82 = BRAK-Mitt. 1983, 86).Verfassungsrechtliche Bedenken gegen ein solches Verständnis des § 14 Abs. 1 Nr. 6 BRAO bestehen schon deswegen nicht, weil an die Voraussetzungen für den Zugang zu einem Zweitberuf und für den Verbleib in ihm nicht die gleichen hohen Anforderungen wie für einen Erstberuf zu stellen sind (vgl. BGHZ 55, 236, 241; 57, 237, 239 - bestätigt durch BVerfG, Beschluß vom 14. Februar 1972 - 1 BvR 35/72 = EGE XII 159; BGHZ 71, 23, 27 - bestätigt durch BVerfG, Beschluß vom 28. April 1980 - 1 BvR 400/78 - und Senatsbeschluß vom 20. Dezember 1982 - AnwZ (B) 29/82 - bestätigt durch BVerfG, Beschluß vom 6. September 1983 - 1 BvR 419/83).
- BGH, 30.10.2006 - AnwZ (B) 21/06
Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Beamteneigenschaft
Sie bezieht sich grundsätzlich auf alle Beamten, nicht nur auf Beamte auf Lebenszeit, sondern auch auf Beamte auf Zeit und Beamte auf Widerruf (Senatsbeschlüsse vom 9. April 1962 - AnwZ (B) 1/62 = EGE VII 50, 53; BGHZ 71, 23 f.;… Feuerich/Weyland, BRAO 6. Aufl. § 7 Rdn. 153 f.;… Henssler/Prütting, BRAO 2. Aufl. § 7 Rdn. 119 f.).Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 7 Nr. 10 BRAO bestehen schon deswegen nicht, weil - wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat - an die Zulässigkeit von Zugangsbeschränkungen zu einem Zweitberuf nicht die gleichen hohen Anforderungen wie für einen Erstberuf zu stellen sind (vgl. BGHZ 55, 236, 241; 57, 237, 239 - bestätigt durch BVerfG, Beschluss vom 14. Februar 1972 - 1 BvR 35/72 = EGE XII 159; BGHZ 71, 23, 27 - bestätigt durch BVerfG, Beschluss vom 28. April 1980 - 1 BvR 400/78; 92, 1, 5; BGH BRAK-Mitt. 2000, 255-256).
- BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 43/86
Vereinbarkeit einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst mit der Stellung als …
Anders als Richter oder Beamte, denen die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft gemäß § 7 Nr. 10 BRAO stets zu versagen ist, sind Dauerangestellte im öffentlichen Dienst nur dann von der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ausgeschlossen, wenn die gleichzeitige Ausübung des Anwaltsberufs neben der Tätigkeit im öffentlichen Dienst die Interessen der Rechtspflege gefährden würde (BGHZ 68, 59, 60 [BGH 17.01.1977 - AnwZ B 21/76]; 71, 23, 27; 71, 138, 139) [BGH 13.03.1978 - AnwZ B 32/77]. - BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 82/94
Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Ernennung zum Beamten auf …
Dieser Inhalt des Beamtenverhältnisses steht nicht in Einklang mit der Stellung eines Rechtsanwalts, was der Senat wiederholt und in ständiger Rechtsprechung zum Ausdruck gebracht hat (BGHZ 71, 23, 24 f. und 92, 1, 2 f.; Senatsbeschlüsse vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 86/90 und vom 13. September 1993 - AnwZ (B) 22/93).Ohne Bedeutung ist auch, ob durch die Stellung und Tätigkeit als Beamter ausnahmsweise die Aufgabe des Rechtsanwalts nicht Schaden nimmt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Dezember 1982 - AnwZ (B) 29/82 - BRAK-Mitt. 1983, 86, vom 27. Februar 1978 - AnwZ (B) 26/77 - NJW 1978, 1004, 1005).
- BGH, 13.09.1993 - AnwZ (B) 22/93
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Ernennung eines Rechtsanwalts zum …
Dieser Inhalt des Beamtenverhältnisses steht nicht in Einklang mit der Stellung eines Rechtsanwalts, was der Senat wiederholt und in ständiger Rechtsprechung zum Ausdruck gebracht hat (BGHZ 71, 23, 24 f. und 92, 1, 2 f.; Senatsbeschluß vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 86/90).Ohne Bedeutung ist auch, ob durch die Stellung und Tätigkeit als Beamter ausnahmsweise die Aufgabe des Rechtsanwalts nicht Schaden nimmt und die Interessen der Rechtspflege nicht gefährdet werden (BGH Beschluß vom 10. Dezember 1982 - AnwZ (B) 29/82 - BRAK-Mitt. 1983, 86 und Beschluß vom 27. Februar 1978 - AnwZ (B) 26/77 - NJW 1978, 1004, 1005), ob der Rechtsanwalt seine Tätigkeit als Beamter nicht ausübt oder - aus welchen Gründen auch immer - nicht ausüben kann (…Feuerich, 2. Aufl., § 14 BRAO Rdn. 54).
- BGH, 20.08.2010 - AnwZ (B) 77/09
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Ernennung zum …
Rn. 6 3. Gegen die dem Widerruf zugrunde liegende Vorschrift des § 14 Abs. 2 Nr. 5 BRAO als solche sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 71, 23, 27 f.; 92, 1, 5;… BGH, Beschl. v. 5. Juli 2009 - AnwZ (B) 52/08, BRAK-Mitt. 2009, 240 Rn. 5), die das Bundesverfassungsgericht bestätigt hat (z.B. BVerfG, NJW 2007, 2317 f.), verfassungsrechtliche Bedenken nicht zu erheben. - BGH, 24.11.1997 - AnwZ (B) 48/97
Zulassung eines bis zum Beginn des Ruhestandes ohne Dienstbezüge beurlaubten …
- BVerwG, 12.07.1978 - 1 WB 283.77
Unterhalt einer funktionstüchtigen Bundeswehr - Sanitätsoffizier - …
- BGH, 14.12.1981 - AnwZ (B) 21/81
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
- BGH, 18.06.2001 - AnwZ (B) 10/00
- BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 86/90
Ablehnung einer beantragten Zulassung als Rechtsanwalt wegen Unvereinbarkeit …
- BGH, 30.06.1980 - AnwZ (B) 4/80
Anspruch auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Ausübung der Tätigkeit eines …
- OLG Koblenz, 18.02.1997 - 3 U 286/96
Schadensersatz wegen positiver Forderungsverletzung eines abgeschlossenen …
- BGH, 29.03.1982 - AnwZ (B) 27/81
Möglichkeit der Ausübung des Anwaltsberufes durch wissenschaftlichen Mitarbeiter …
- BGH, 29.03.1982 - AnwZ (B) 4/82
Rechtsanwalt - Zulassung - Hauptgeschäftsführer - Berufsgenossenschaft - …
- BGH, 13.02.1995 - AnwZ (B) 77/94
Lebenszeitbeamter - Rechtsnawalt
- BGH, 03.03.1980 - AnwZ (B) 20/79
Rechtsmittel
- BGH, 20.12.1982 - AnwZ (B) 29/82
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Frist zur Einlegung der …
- BGH, 07.12.1981 - AnwZ (B) 14/81
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Entscheidung über die Kosten des Verfahrens …
- BGH, 09.07.1984 - AnwZ (B) 12/84
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
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