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   BGH, 26.09.1980 - I ZR 119/78   

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BGH, 26.09.1980 - I ZR 119/78 (https://dejure.org/1980,509)
BGH, Entscheidung vom 26.09.1980 - I ZR 119/78 (https://dejure.org/1980,509)
BGH, Entscheidung vom 26. September 1980 - I ZR 119/78 (https://dejure.org/1980,509)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Verjährung für Herausgabeansprüche des Kommittenten, Kommissionsagent, Begriff

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 79, 89
  • NJW 1981, 918
  • MDR 1981, 377
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.11.1973 - II ZR 117/72

    Zahlung auf Grund eines Schecks - Verletzung von Pflichten aus einem Bankvertrag

    Auszug aus BGH, 26.09.1980 - I ZR 119/78
    Das BerGer. berücksichtigt dabei nicht, daß sich § 392 II HGB nur auf Forderungen bezieht, die nicht Kommissionsgut sind, und daß zu solchen Forderungen nicht der Kaufpreis zählt, den der Kommissionär aufgrund des Ausführungsgeschäfts bereits erlangt hat (BGH, NJW 1974, 456 (457) = BB 1974, 1551 (1552); Schlegelberger-Hefermehl, § 392 Rdnrn. 1, 7; Koller, in: Großkomm. z. HGB, § 392 Rdnrn. 1, 2, 5).
  • BGH, 18.06.1964 - VII ZR 254/62

    Treuepflicht des Unternehmers gegenüber dem Handelsvertreter

    Auszug aus BGH, 26.09.1980 - I ZR 119/78
    Wiederholt hat zwar die Rechtsprechung bei der Beurteilung der Ansprüche von Kommissionären (Kommissionsvertreter, Kommissionsagenten), die ständig und auf Dauer damit betraut sind, im eigenen Namen, aber sonst wie Handelsvertreter für Rechnung des Unternehmers Geschäfte abzuschließen, einzelne Vorschriften des Handelsvertreterrechts in Betracht gezogen (BGH, BB 1964, 823; Schröder, Recht der Handelsvertreter, 5. Aufl., § 84 Rdnrn. 20, 20 a, § 89b Rdnr. 3c m. w. Nachw.).
  • BGH, 23.11.1964 - II ZR 200/62

    Wirksame Erhebung einer Widerklage - Entscheidung über die Widerklage ohne

    Auszug aus BGH, 26.09.1980 - I ZR 119/78
    Mangels einer deutlichen anderen Vereinbarung entspricht es dem mutmaßlichen Willen der Parteien, die Verpflichtungen des Kommissionärs nach dem Recht zu beurteilen, das am Ort seiner Niederlassung gilt (BGH, WM 1965, 126 (127)).
  • RG, 10.07.1914 - II 233/14

    Verjährung; Vertragsstrafe

    Auszug aus BGH, 26.09.1980 - I ZR 119/78
    Das bedeutet, daß der Anspruch auf die geschuldete Leistung nach § 196 I Nr. 1 BGB nur dann verjährt, wenn sich diese als Äquivalent gerade für die Warenlieferung darstellt (RGZ 85, 242 (244); 116, 281 (286); Staudinger-Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 196 Rdnrn. 8, 18; v. Feldmann, in: MünchKomm, § 196 Rdnr. 6; Soergel-Augustin, BGB, 11. Aufl., § 196 Rdnrn. 2).
  • RG, 23.05.1919 - II 376/18

    1. Zur Verpflichtung des Beauftragten, das aus der Geschäftsbesorgung Erlangte

    Auszug aus BGH, 26.09.1980 - I ZR 119/78
    Es ist daher angemessen und nach der Interessenlage sachgerecht, daß es ebenso wie bei den Herausgabeansprüchen aus sonstigen Geschäftsbesorgungsverträgen (§ 667, 675 BGB), die nach § 195 BGB regelmäßig in 30 Jahren verjähren (RGZ 96, 53 (55); RGRK, § 667 Rdnr. 28), auch bei den Herausgabeansprüchen des Kommittenten bei der regelmäßigen Verjährung von 30 Jahren verbleibt.
  • RG, 15.12.1905 - VII 120/05

    Beginnt die zweijährige Verjährung der Kaufpreisforderung der Kaufleute (§ 196

    Auszug aus BGH, 26.09.1980 - I ZR 119/78
    Die Bestimmungen des § 196 BGB lassen - je nach der als maßgebend erachteten Interessenlage - den Vorteil einer kürzeren Verjährungsfrist nur einem der Vertragspartner zukommen, während es für dessen Ansprüche gegen den anderen Teil bei der 30jährigen Verjährung nach § 195 BGB verbleibt (RGZ 62, 178 (183, 184); 116, 281 (286)).
  • BGH, 30.05.2000 - IX ZR 121/99

    Zusammenwirken von Immobilienmakler und Rechtsanwalt

    Die Vorschrift erfaßt nicht das gesamte Vertragsverhältnis (vgl. BGHZ 79, 89, 95).
  • BAG, 30.10.2001 - 1 AZR 65/01

    Verjährung des Anspruchs auf eine Sozialplanabfindung

    Diese Vorschriften erfassen damit Vergütungsansprüche im engeren Sinne, also Ansprüche, die ein Äquivalent für die erbrachte Arbeitsleistung darstellen (BAG 17. Februar 1993 - 4 AZR 52/92 - AP BGB § 196 Nr. 14 = EzA BGB § 196 Nr. 6, zu III 2 der Gründe; 17. September 1991 - 1 AZR 26/91 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 120 = EzA GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 100, zu II 1 der Gründe; 14. Februar 1977 - 5 AZR 171/76 - AP BGB § 196 Nr. 8 = EzA BGB § 196 Nr. 3, zu 2 b der Gründe; BGH 26. September 1980 - I ZR 119/78 - BGHZ 79, 89, 92); das sind insbesondere die Ansprüche auf Lohn und Gehalt.
  • BGH, 07.07.2005 - I ZR 24/02

    Zustandekommen eines Vertrages mit einem konzerngebundenen Unternehmen

    c) Der Anspruch der Klägerin aus positiver Forderungsverletzung gegen die Beklagte als Auftraggeberin des Speditionsvertrags (§§ 407 ff. HGB a.F.) unterlag nach altem Transportrecht der Verjährungsvorschrift des § 195 BGB (vgl. auch BGH, Urt. v. 26.9.1980 - I ZR 119/78, NJW 1981, 918, 919).
  • BGH, 04.02.1999 - III ZR 268/97

    Voraussetzungen, Umfang und Fälligkeit des Kostenerstattungsanspruchs eines

    c) aa) Vergeblich macht die Revision unter Hinweis auf die Entscheidung BGHZ 79, 89, 92 geltend, § 196 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 7 BGB erfasse Ansprüche auf Auslagenersatz nur als Zusatz- oder Nebenansprüche; die Bestimmung setze einen "Hauptanspruch" voraus, der sich als Äquivalent für die geschuldete Leistung - die Lieferung von Waren oder das Erbringen von Diensten - darstelle, also die wirtschaftliche Funktion eines Anspruchs auf Zahlung des Kaufpreises oder des Dienst- bzw. Werklohns habe.
  • BGH, 02.12.1992 - VIII ZR 50/92

    30-jährige Verjährung des Anspruchs auf Erteilung einer Rechnung mit gesondert

    Dabei wird verkannt, daß § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB nur Ansprüche für die Lieferung von Waren erfaßt, also regelmäßig die Forderung auf die Gegenleistung (BGHZ 79, 89, 95 m.w.Nachw.; MünchKomm-von Feldmann, BGB, 2. Aufl., Rdnr. 5 zu § 196; Soergel/Walter, BGB, 12. Aufl., Rdnr, 2 zu § 196; Palandt/Heinrichs, BGB, 51. Aufl., Rdnr. 3 zu § 196).
  • LAG München, 13.09.2005 - 6 Sa 141/05

    Sozialplanabfindung

    Diese Vorschriften erfassten damit Vergütungsansprüche im engeren Sinne, also Ansprüche, die ein Äquivalent für die erbrachte Arbeitsleistung darstellen (BAG 17. Februar 1993 - 4 AZR 52/92 - AP BGB § 196 Nr. 14 = EzA BGB § 196 Nr. 6, zu III 2 der Gründe; 17. September 1991 - 1 AZR 26/91 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 120 = EzA GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 100, zu II 1 der Gründe; 14. Februar 1977 - 5 AZR 171/76 - AP BGB § 196 Nr. 8 = EzA BGB § 196 Nr. 3, zu 2 b der Gründe; BGH 26. September 1980 - I ZR 119/78 - BGHZ 79, 89, 92); das waren insbesondere die Ansprüche auf Lohn und Gehalt.
  • BAG, 17.09.1991 - 1 AZR 26/91

    Verjährung von "Streikbruchprämien"

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 14. Februar 1977 - 5 AZR 171/76 - AP Nr. 8 zu § 196 BGB, mit weiteren Nachweisen) werden von diesen Bestimmungen alle Vergütungsansprüche erfaßt, die aus der tatsächlichen Leistung von Arbeit hergeleitet werden, mit anderen Worten alle Ansprüche, die ein Äquivalent für erbrachte Leistungen darstellen (BGHZ 79, 89, 92).
  • LAG Niedersachsen, 26.01.2001 - 10 Sa 1753/00

    Verjährung von Abfindungen, die als Entschädigung für den Verlust des

    Ansprüche von Arbeitnehmern sind daher nur dann Entgeltansprüche im Sinne der §§ 196 Abs. 1 Nr. 8 und 9 BGB, wenn sie für eine erbrachte Arbeitsleistung geschuldet werden, wenn sie also im Gegenseitigkeitsverhältnis zur Arbeitspflicht stehen, wenn sie das Äquivalent gerade der erbrachten Arbeitsleistung sind (vgl. für § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB : BGH, 26.09.1980, I ZR 119/78 , BGHZ 79, 89 ; für §§ 196 Abs. 1 Nr. 8 und 9 BGB: BAG, 17.09.1991, 1 AZR 26/91 , AP Nr. 120 zu Art. 9 GG Arbeitskampf unter Berufung auf vorgenannte Entscheidung).
  • BAG, 30.10.2001 - 1 AZR 68/01

    Verjährung des Anspruchs auf eine Sozialplanabfindung

    Diese Vorschriften erfassen damit Vergütungsansprüche im engeren Sinne, also Ansprüche, die ein Äquivalent für die erbrachte Arbeitsleistung darstellen (BAG 17. Februar 1993 - 4 AZR 52/92 - AP BGB § 196 Nr. 14 = EzA BGB § 196 Nr. 6, zu III 2 der Gründe; 17. September 1991 - 1 AZR 26/91 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 120 = EzA GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 100, zu II 1 der Gründe; 14. Februar 1977 - 5 AZR 171/76 - AP BGB § 196 Nr. 8 = EzA BGB § 196 Nr. 3, zu 2 b der Gründe; BGH 26. September 1980 - I ZR 119/78 - BGHZ 79, 89, 92); das sind insbesondere die Ansprüche auf Lohn und Gehalt.
  • LAG Thüringen, 31.08.1998 - 8 Sa 104/98

    Streit über die Zahlung einer Abfindung aufgrund der Regelung in einem

    Weiter ist darauf hinzuweisen, dass nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.02.1993 (4 AZR 52/92, EzA § 196 BGB, Entsch. 6 unter Hinweis auf BGHZ 79, 89, 92) unter die kurze Verjährungsfrist nur solche Ansprüche fallen, die ein Äquivalent für die vom Arbeitnehmer erbrachten Leistungen darstellen, soweit sie also Entgelt für geleistete Dienste sind (ebenso BAG, Urteil vom 17.09.1991, a. a. O.).
  • LG Hagen, 12.03.2003 - 2 O 395/02

    Geltendmachung eines Aussonderungerechts aufgrund des Verkaufs eines sich in

  • BAG, 30.10.2001 - 1 AZR 66/01

    Verjährung des Anspruchs auf eine Sozialplanabfindung

  • BAG, 30.10.2001 - 1 AZR 67/01

    Verjährung des Anspruchs auf eine Sozialplanabfindung

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Rechtsprechung
   BGH, 26.09.1980 - I ZR 119/87   

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  • NJW 1981, 918
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 15.12.1905 - VII 120/05

    Beginnt die zweijährige Verjährung der Kaufpreisforderung der Kaufleute (§ 196

    Auszug aus BGH, 26.09.1980 - I ZR 119/87
    Die Bestimmungen des § 196 BGB lassen - je nach der als maßgebend erachteten Interessenlage - den Vorteil einer kürzeren Verjährungsfrist nur einem der Vertragspartner zukommen, während es für dessen Ansprüche gegen den anderen Teil bei der 30jährigen Verjährung nach § 195 BGB verbleibt (RGZ 62, 178 (183, 184); 116, 281 (286)).
  • RG, 23.05.1919 - II 376/18

    1. Zur Verpflichtung des Beauftragten, das aus der Geschäftsbesorgung Erlangte

    Auszug aus BGH, 26.09.1980 - I ZR 119/87
    Es ist daher angemessen und nach der Interessenlage sachgerecht, daß es ebenso wie bei den Herausgabeansprüchen aus sonstigen Geschäftsbesorgungsverträgen (§ 667, 675 BGB), die nach § 195 BGB regelmäßig in 30 Jahren verjähren (RGZ 96, 53 (55); RGRK, § 667 Rdnr. 28), auch bei den Herausgabeansprüchen des Kommittenten bei der regelmäßigen Verjährung von 30 Jahren verbleibt.
  • BGH, 26.11.1973 - II ZR 117/72

    Zahlung auf Grund eines Schecks - Verletzung von Pflichten aus einem Bankvertrag

    Auszug aus BGH, 26.09.1980 - I ZR 119/87
    Das BerGer. berücksichtigt dabei nicht, daß sich § 392 II HGB nur auf Forderungen bezieht, die nicht Kommissionsgut sind, und daß zu solchen Forderungen nicht der Kaufpreis zählt, den der Kommissionär aufgrund des Ausführungsgeschäfts bereits erlangt hat (BGH, NJW 1974, 456 (457) = BB 1974, 1551 (1552); Schlegelberger-Hefermehl, § 392 Rdnrn. 1, 7; Koller, in: Großkomm. z. HGB, § 392 Rdnrn. 1, 2, 5).
  • BGH, 23.11.1964 - II ZR 200/62

    Wirksame Erhebung einer Widerklage - Entscheidung über die Widerklage ohne

    Auszug aus BGH, 26.09.1980 - I ZR 119/87
    Mangels einer deutlichen anderen Vereinbarung entspricht es dem mutmaßlichen Willen der Parteien, die Verpflichtungen des Kommissionärs nach dem Recht zu beurteilen, das am Ort seiner Niederlassung gilt (BGH, WM 1965, 126 (127)).
  • RG, 10.07.1914 - II 233/14

    Verjährung; Vertragsstrafe

    Auszug aus BGH, 26.09.1980 - I ZR 119/87
    Das bedeutet, daß der Anspruch auf die geschuldete Leistung nach § 196 I Nr. 1 BGB nur dann verjährt, wenn sich diese als Äquivalent gerade für die Warenlieferung darstellt (RGZ 85, 242 (244); 116, 281 (286); Staudinger-Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 196 Rdnrn. 8, 18; v. Feldmann, in: MünchKomm, § 196 Rdnr. 6; Soergel-Augustin, BGB, 11. Aufl., § 196 Rdnrn. 2).
  • BGH, 18.06.1964 - VII ZR 254/62

    Treuepflicht des Unternehmers gegenüber dem Handelsvertreter

    Auszug aus BGH, 26.09.1980 - I ZR 119/87
    Wiederholt hat zwar die Rechtsprechung bei der Beurteilung der Ansprüche von Kommissionären (Kommissionsvertreter, Kommissionsagenten), die ständig und auf Dauer damit betraut sind, im eigenen Namen, aber sonst wie Handelsvertreter für Rechnung des Unternehmers Geschäfte abzuschließen, einzelne Vorschriften des Handelsvertreterrechts in Betracht gezogen (BGH, BB 1964, 823; Schröder, Recht der Handelsvertreter, 5. Aufl., § 84 Rdnrn. 20, 20 a, § 89b Rdnr. 3c m. w. Nachw.).
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