Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 29.09.1982 - I ZR 88/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,176
BGH, 29.09.1982 - I ZR 88/80 (https://dejure.org/1982,176)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1982 - I ZR 88/80 (https://dejure.org/1982,176)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1982 - I ZR 88/80 (https://dejure.org/1982,176)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,176) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Betreiben von Versicherungsgeschäften auf dem Gebiete des Verkehrsrechtsschutzes - Wettbewerbsverstoß durch Rechtsbruch oder Missbrauch der Rechtsform des Idealvereins - Unzulässige Betätigung im Rahmen eines Verdrängungswettbewerbs oder Behinderungswettbewerbs gegenüber ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Auch ein gemeinnütziger Verein kann durch das sog. Nebenzweckprivileg unternehmerisch tätig werden

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur unternehmerischen Tätigkeit einer von einem Idealverein gegründeten und betriebenen AG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    ADAC bleibt eingetragener Idealverein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 21, 22; UWG § 1
    Wettbewerbswidrigkeit von Werbetätigkeiten eines Idealvereins; Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Teilnahme des ADAC am Wettbewerb auf dem Gebiet der Verkehrsrechtsschutzversicherung

Papierfundstellen

  • BGHZ 85, 84
  • NJW 1983, 569
  • MDR 1983, 192
  • GRUR 1983, 120
  • VersR 1983, 55
  • WM 1983, 394
  • BB 1983, 332
  • Rpfleger 1983, 73
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (64)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 21.06.1971 - KZR 8/70

    Mitgliederbelieferung als Wettbewerbswidrigkeit und Kartellverstoß

    Auszug aus BGH, 29.09.1982 - I ZR 88/80
    Werbetätigkeiten, die der Idealverein im Mitgliederkreis und bei der Mitgliederwerbung zugunsten der AG entfaltet, sind nicht wettbewerbswidrig, wenn sie im Rahmen der Vereinssphäre liegen und durch die Bestimmungen der Vereinssatzung gedeckt sind (im Anschluß an BGHZ 56, 327 - Feld und Wald I/Verbandszeitschrift).

    Dabei ist unter Berücksichtigung der in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes entwickelten Grundsätze zur Beurteilung des Wettbewerbsverhaltens von Vereinen (BGHZ 56, 327, 333 - Feld und Wald I = GRUR 1972, 40, 42, 43 = WRP 1971, 472, 473, 474 - Verbandszeitschrift) zu beachten, daß die Werbemaßnahmen und Handlungen der Beklagten zu 1 und 2 Tätigkeiten sind, die sich auf die Rechtsschutzversicherung ausschließlich von ADAC-Mitgliedern beziehen und damit in den Rahmen der Vereinssphäre fallen.

    Mit Rücksicht darauf hängt die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der - vereinsbezogenen - Tätigkeiten der Beklagten zu 1 und 2 von der Frage ab, ob das beanstandete Verhalten, auch wenn es zu nachteiligen Auswirkungen auf die Mitbewerber führt, die Grenzen vereinsautonomer Betätigung nicht überschreitet und in den Bestimmungen der Satzung seine Rechtfertigung findet (BGHZ 56, 327, 333, 335 - Feld und Wald I = GRUR 1972, 40, 42, 43 = WRP 1971, 472, 474 - Verbandszeitschrift).

  • BGH, 14.07.1966 - II ZB 2/66

    "Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" eines Vereins

    Auszug aus BGH, 29.09.1982 - I ZR 88/80
    Den Vorschriften der §§ 21 und 22 BGB liegt der gesetzgeberische Gedanke zugrunde, aus Gründen der Sicherheit des Rechtsverkehrs, insbesondere des Gläubigerschutzes, Vereine mit wirtschaftlicher Zielsetzung auf die dafür zur Verfügung stehenden handelsrechtlichen Formen zu verweisen und die wirtschaftliche Betätigung von Idealvereinen zu verhindern, soweit es sich nicht lediglich um eine untergeordnete, den idealen Hauptzwecken des Vereins dienende wirtschaftliche Betätigung im Rahmen des sogenannten Nebenzweckprivilegs handelt (RGZ 133, 170, 174, 175; BGHZ 45, 395, 397, 398).

    Richtig ist allerdings, daß diese von den Klägerinnen behaupteten Tätigkeiten der Beklagten zu 1 und 2 in den Rahmen eines eigenen, rechtlich nicht verselbständigten Geschäftsbetriebs fallen und damit die Voraussetzungen für das Vorliegen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs im Sinne der §§ 21 und 22 BGB erfüllen, weil es sich insoweit um planmäßige, auf Dauer angelegte und nach außen gerichtete, d.h. über den vereinsinternen Bereich hinausgehende, eigenunternehmerische Tätigkeiten handelt, die auf die Verschaffung vermögenswerter Vorteile zugunsten des Vereins oder seiner Mitglieder abzielen (vgl. RGZ 95, 91, 94; 154, 343, 351; BGHZ 15, 315, 319, 320; 45, 395, 397; BayOblG Rpfleger 1977, 19, 20; 1978, 249, 250;… BGB-RGRK, 12. Aufl. § 21 Rdn. 5;… Soergel/Schultze- v. Lasaulx, 11. Aufl. BGB §§ 21, 22 Rdn. 25 ff;… Palandt-Heinrichs, 41. Aufl., BGB § 21 Anm. 1 b; K. Schmidt, Rpfleger 1972, 286 ff, 343 ff;… Hemmerich, aaO, S. 59 ff).

    Auf die Entgeltlichkeit einer Leistung kommt es für die Frage des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs nicht entscheidend an (BGHZ 45, 395, 397).

  • BGH, 26.02.1965 - Ib ZR 51/63

    Kleenex

    Auszug aus BGH, 29.09.1982 - I ZR 88/80
    Entscheidend kommt es insoweit darauf an, ob der Erfolg mit wettbewerbseigenen Mitteln erzielt wird (BGHZ 43, 278, 281 = GRUR 1965, 489, 491 - WRP 1965, 223, 225 - Kleenex).

    Wiederholt hat der Senat ausgesprochen, daß bei der Prüfung des Tuns eines Wettbewerbers der Gesamtcharakter des angegriffenen Verhaltens maßgebend ist, wie er sich bei einer zusammenfassenden Betrachtung von Inhalt, Zweck und Beweggrund des Handelns darstellt, und daß sich die Unlauterkeit des Gesamtverhaltens überhaupt erst aus dem Zusammenwirken der verschiedenen Umstände und Gesichtspunkte ergeben kann (BGHZ 43, 278, 282 = GRUR 1965, 489, 491 - WRP 1965, 223, 225 - Kleenex; BGH GRUR 1975, 264, 265 = WRP 1975, 212, 213 - Werbung am Unfallort I; BGH GRUR 1977, 668, 670 = WRP 1977, 400, 403 - WAZ-Anzeiger I).

  • BGH, 30.11.1954 - I ZR 147/53

    Unzulässige Rechtsberatung

    Auszug aus BGH, 29.09.1982 - I ZR 88/80
    Richtig ist allerdings, daß diese von den Klägerinnen behaupteten Tätigkeiten der Beklagten zu 1 und 2 in den Rahmen eines eigenen, rechtlich nicht verselbständigten Geschäftsbetriebs fallen und damit die Voraussetzungen für das Vorliegen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs im Sinne der §§ 21 und 22 BGB erfüllen, weil es sich insoweit um planmäßige, auf Dauer angelegte und nach außen gerichtete, d.h. über den vereinsinternen Bereich hinausgehende, eigenunternehmerische Tätigkeiten handelt, die auf die Verschaffung vermögenswerter Vorteile zugunsten des Vereins oder seiner Mitglieder abzielen (vgl. RGZ 95, 91, 94; 154, 343, 351; BGHZ 15, 315, 319, 320; 45, 395, 397; BayOblG Rpfleger 1977, 19, 20; 1978, 249, 250;… BGB-RGRK, 12. Aufl. § 21 Rdn. 5;… Soergel/Schultze- v. Lasaulx, 11. Aufl. BGB §§ 21, 22 Rdn. 25 ff;… Palandt-Heinrichs, 41. Aufl., BGB § 21 Anm. 1 b; K. Schmidt, Rpfleger 1972, 286 ff, 343 ff;… Hemmerich, aaO, S. 59 ff).

    Ein Verein kann - wovon auch Mestmäcker in seinem von den Klägerinnen vorgelegten Privatgutachten ausgeht - ein nichtwirtschaftlicher Verein auch dann sein, wenn er zur Erreichung seiner idealen Ziele unternehmerische Tätigkeiten entfaltet, sofern diese dem nichtwirtschaftlichen Hauptzweck zu- und untergeordnet und Hilfsmittel zu dessen Erreichung sind (sog. Nebenzweckprivileg; vgl. RGZ 83, 232, 237; 133, 170, 176; 154, 343, 354; BGHZ 15, 315, 319; BGB-RGRK, aaO, § 21 Rdn. 7; Soergel/Schultze- v. Lasaulx, aaO, §§ 21, 22 Rdn. 17, 19; Palandt-Heinrichs aaO, § 21 Anm. 1 b; K. Schmidt, Rpfleger 1972, 343, 351 ff m.w.N.; Hemmerich, aaO, S. 78; abw.

  • BGH, 31.01.1979 - I ZR 21/77

    Verkauf unter Einstandspreis I

    Auszug aus BGH, 29.09.1982 - I ZR 88/80
    Das Unterbieten der Preise von Mitbewerbern entspricht, wie auch die Klägerinnen an sich nicht verkennen, grundsätzlich dem Wesen des Leistungswettbewerbs (st. Rspr., zuletzt BGH GRUR 1979, 321, 322 = WRP 1979, 300, 301 - Verkauf unter Einstandspreise).

    Preisunterbietungen in Form von extrem niedrigen Preisgestaltungen könnten allerdings dann als Behinderungs- oder Vernichtungswettbewerb wettbewerbswidrig sein, wenn sie bezweckten, Mitbewerber vom Markt zu verdrängen, und wenn dadurch der Wettbewerb auf diesem Markt völlig oder nahezu aufgehoben würde oder wenn ernstlich damit zu rechnen wäre, daß Mitbewerber in einem solchen Maß die Preisunterbietung nachahmten, daß es zu einer gemeinschaftsschädigenden Störung des Wettbewerbs käme (…vgl. Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 13. Aufl., § 1 Rdn. 206; RGZ 134, 342, 350 ff - Benzinpreis; BGH GRUR 1979, 321, 322, 323 = WRP 1979, 300, 301, 302, - Verkauf unter Einstandspreis, st. Rspr.).

  • RG, 29.06.1931 - II B 12/31

    Bezweckt eine Genossenschaft die Förderung der Wirtschaft ihrer Mitglieder, wenn …

    Auszug aus BGH, 29.09.1982 - I ZR 88/80
    Den Vorschriften der §§ 21 und 22 BGB liegt der gesetzgeberische Gedanke zugrunde, aus Gründen der Sicherheit des Rechtsverkehrs, insbesondere des Gläubigerschutzes, Vereine mit wirtschaftlicher Zielsetzung auf die dafür zur Verfügung stehenden handelsrechtlichen Formen zu verweisen und die wirtschaftliche Betätigung von Idealvereinen zu verhindern, soweit es sich nicht lediglich um eine untergeordnete, den idealen Hauptzwecken des Vereins dienende wirtschaftliche Betätigung im Rahmen des sogenannten Nebenzweckprivilegs handelt (RGZ 133, 170, 174, 175; BGHZ 45, 395, 397, 398).

    Ein Verein kann - wovon auch Mestmäcker in seinem von den Klägerinnen vorgelegten Privatgutachten ausgeht - ein nichtwirtschaftlicher Verein auch dann sein, wenn er zur Erreichung seiner idealen Ziele unternehmerische Tätigkeiten entfaltet, sofern diese dem nichtwirtschaftlichen Hauptzweck zu- und untergeordnet und Hilfsmittel zu dessen Erreichung sind (sog. Nebenzweckprivileg; vgl. RGZ 83, 232, 237; 133, 170, 176; 154, 343, 354; BGHZ 15, 315, 319; BGB-RGRK, aaO, § 21 Rdn. 7; Soergel/Schultze- v. Lasaulx, aaO, §§ 21, 22 Rdn. 17, 19; Palandt-Heinrichs aaO, § 21 Anm. 1 b; K. Schmidt, Rpfleger 1972, 343, 351 ff m.w.N.; Hemmerich, aaO, S. 78; abw.

  • RG, 26.04.1937 - IV B 9/37

    1. Liegt ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eines Vereins vor, wenn der Gewinn …

    Auszug aus BGH, 29.09.1982 - I ZR 88/80
    Richtig ist allerdings, daß diese von den Klägerinnen behaupteten Tätigkeiten der Beklagten zu 1 und 2 in den Rahmen eines eigenen, rechtlich nicht verselbständigten Geschäftsbetriebs fallen und damit die Voraussetzungen für das Vorliegen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs im Sinne der §§ 21 und 22 BGB erfüllen, weil es sich insoweit um planmäßige, auf Dauer angelegte und nach außen gerichtete, d.h. über den vereinsinternen Bereich hinausgehende, eigenunternehmerische Tätigkeiten handelt, die auf die Verschaffung vermögenswerter Vorteile zugunsten des Vereins oder seiner Mitglieder abzielen (vgl. RGZ 95, 91, 94; 154, 343, 351; BGHZ 15, 315, 319, 320; 45, 395, 397; BayOblG Rpfleger 1977, 19, 20; 1978, 249, 250;… BGB-RGRK, 12. Aufl. § 21 Rdn. 5;… Soergel/Schultze- v. Lasaulx, 11. Aufl. BGB §§ 21, 22 Rdn. 25 ff;… Palandt-Heinrichs, 41. Aufl., BGB § 21 Anm. 1 b; K. Schmidt, Rpfleger 1972, 286 ff, 343 ff;… Hemmerich, aaO, S. 59 ff).

    Ein Verein kann - wovon auch Mestmäcker in seinem von den Klägerinnen vorgelegten Privatgutachten ausgeht - ein nichtwirtschaftlicher Verein auch dann sein, wenn er zur Erreichung seiner idealen Ziele unternehmerische Tätigkeiten entfaltet, sofern diese dem nichtwirtschaftlichen Hauptzweck zu- und untergeordnet und Hilfsmittel zu dessen Erreichung sind (sog. Nebenzweckprivileg; vgl. RGZ 83, 232, 237; 133, 170, 176; 154, 343, 354; BGHZ 15, 315, 319; BGB-RGRK, aaO, § 21 Rdn. 7; Soergel/Schultze- v. Lasaulx, aaO, §§ 21, 22 Rdn. 17, 19; Palandt-Heinrichs aaO, § 21 Anm. 1 b; K. Schmidt, Rpfleger 1972, 343, 351 ff m.w.N.; Hemmerich, aaO, S. 78; abw.

  • BGH, 26.04.1974 - I ZR 8/73

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten bei Beanstandung des Verkaufs von …

    Auszug aus BGH, 29.09.1982 - I ZR 88/80
    Zutreffend ist das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang davon ausgegangen, daß es im Sinne des § 1 UWG unlauter ist, wenn im Wettbewerb durch Einsatz von Ansehen und Autorität der öffentlichen Hand ein sachlich nicht gerechtfertigtes Vertrauen in Anspruch genommen wird und der Verkehr deshalb beim Vertragsschluß von der Prüfung der Qualität und Preiswürdigkeit der angebotenen Leistung und von anderen Leistungsvergleichen absieht und so in seiner Wahl- und Entscheidungsfreiheit beim Erwerb einer Ware oder Leistung beeinträchtigt wird (BGHZ 19, 299 = GRUR 1956, 216 = WRP 1956, 105 - Staatliche Kurverwaltung; BGH GRUR 1964, 210 - WRP 1964, 85 - Landwirtschaftsausstellung; GRUR 1969, 418 - Der Standesbeamte; GRUR 1971, 168 = WRP 1971, 219 - Ärztekammer; GRUR 1974, 733 = WRP 1974, 397 - Kfz-Schilderverkauf).
  • BGH, 20.12.1955 - I ZR 24/54

    Bad Ems

    Auszug aus BGH, 29.09.1982 - I ZR 88/80
    Zutreffend ist das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang davon ausgegangen, daß es im Sinne des § 1 UWG unlauter ist, wenn im Wettbewerb durch Einsatz von Ansehen und Autorität der öffentlichen Hand ein sachlich nicht gerechtfertigtes Vertrauen in Anspruch genommen wird und der Verkehr deshalb beim Vertragsschluß von der Prüfung der Qualität und Preiswürdigkeit der angebotenen Leistung und von anderen Leistungsvergleichen absieht und so in seiner Wahl- und Entscheidungsfreiheit beim Erwerb einer Ware oder Leistung beeinträchtigt wird (BGHZ 19, 299 = GRUR 1956, 216 = WRP 1956, 105 - Staatliche Kurverwaltung; BGH GRUR 1964, 210 - WRP 1964, 85 - Landwirtschaftsausstellung; GRUR 1969, 418 - Der Standesbeamte; GRUR 1971, 168 = WRP 1971, 219 - Ärztekammer; GRUR 1974, 733 = WRP 1974, 397 - Kfz-Schilderverkauf).
  • BGH, 04.12.1970 - I ZR 96/69

    Erwerbswirtschaftliche Betätigung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft - …

    Auszug aus BGH, 29.09.1982 - I ZR 88/80
    Zutreffend ist das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang davon ausgegangen, daß es im Sinne des § 1 UWG unlauter ist, wenn im Wettbewerb durch Einsatz von Ansehen und Autorität der öffentlichen Hand ein sachlich nicht gerechtfertigtes Vertrauen in Anspruch genommen wird und der Verkehr deshalb beim Vertragsschluß von der Prüfung der Qualität und Preiswürdigkeit der angebotenen Leistung und von anderen Leistungsvergleichen absieht und so in seiner Wahl- und Entscheidungsfreiheit beim Erwerb einer Ware oder Leistung beeinträchtigt wird (BGHZ 19, 299 = GRUR 1956, 216 = WRP 1956, 105 - Staatliche Kurverwaltung; BGH GRUR 1964, 210 - WRP 1964, 85 - Landwirtschaftsausstellung; GRUR 1969, 418 - Der Standesbeamte; GRUR 1971, 168 = WRP 1971, 219 - Ärztekammer; GRUR 1974, 733 = WRP 1974, 397 - Kfz-Schilderverkauf).
  • BGH, 22.11.1974 - I ZR 23/74

    Werbung am Unfallort I

  • BGH, 30.10.1963 - Ib ZR 72/62
  • BGH, 11.03.1977 - I ZR 101/75

    WAZ-Anzeiger

  • RG, 18.12.1931 - II 514/30

    Benrather Tankstellenfall

  • BVerwG, 24.04.1979 - I C 8.74

    Löschung eines Vereins im Vereinsregister

  • RG, 28.02.1919 - II 343/19

    Stillschweigende Annahme eines Vertragsangebotes bei Widerspruch mit der …

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Zur Erreichung ideeller Vereinsziele entfaltete unternehmerische Tätigkeiten reichen hierzu nicht aus, wenn sie dem nichtwirtschaftlichen Hauptzweck des Vereins zu- und untergeordnet und damit nur Hilfsmittel zu dessen Erreichung sind (vgl. BGHZ 85, 84 ).
  • BGH, 16.05.2017 - II ZB 7/16

    Anordnung der Löschung eines Kindertagesstätten betreibenden Vereins im …

    Rn. 19 aa) Die Voraussetzungen für das Vorliegen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs im Sinne der §§ 21 und 22 BGB sind erfüllt, wenn der Verein planmäßig, auf Dauer angelegt und nach außen gerichtet, d.h. über den vereinsinternen Bereich hinausgehend, eigenunternehmerische Tätigkeiten entfaltet, die auf die Verschaffung vermögenswerter Vorteile zugunsten des Vereins oder seiner Mitglieder abzielen (BGH, Urteil vom 30. November 1954 - I ZR 147/53, BGHZ 15, 315, 319 f.; Beschluss vom 14. Juli 1966 - II ZB 2/66, BGHZ 45, 395, 397; Urteil vom 29. September 1982 - I ZR 88/80, BGHZ 85, 84, 92 f. mwN).

    Ein Verein kann auch dann ein nichtwirtschaftlicher Verein sein, wenn er zur Erreichung seiner ideellen Ziele unternehmerische Tätigkeiten entfaltet, sofern diese dem nichtwirtschaftlichen Hauptzweck zu- und untergeordnet und Hilfsmittel zu dessen Erreichung sind (sog. Nebenzweckprivileg; vgl. RGZ 83, 232, 237; 133, 170, 176; 154, 343, 354; BGH, Urteil vom 30. November 1954 - I ZR 147/53, BGHZ 15, 315, 319; Urteil vom 29. September 1982 - I ZR 88/80, BGHZ 85, 84, 92 f. mwN; BVerwGE 105, 313, 316 f.; BVerwG, NJW 1979, 2265).

    Darauf beruht es, dass nach den §§ 21 und 22 BGB ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist (Idealverein), bereits durch Eintragung in das Vereinsregister Rechtsfähigkeit erlangt, und dass der Erwerb der Rechtsfähigkeit durch einen wirtschaftlichen Verein nur ausnahmsweise in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 1966 - II ZB 2/66, BGHZ 45, 395, 397 f.; Urteil vom 29. September 1982 - I ZR 88/80, BGHZ 85, 84, 88 f.; Urteil vom 4. Juni 1986 - I ZR 29/85, NJW 1986, 3201, 3202; BVerwGE 105, 313, 316).

  • OLG Stuttgart, 20.03.2019 - 6 MK 1/18

    Musterfeststellungsklage: Anforderungen an eine zur Klageerhebung berechtigte …

    Jede andere Auslegung hieße, dem Gesetzgeber die Schaffung eines gänzlich unsinnigen Tatbestandsmerkmals zu unterstellen; dieses Ergebnis entspricht außerdem der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Zusammenhang mit der vergleichbaren Frage nach den Umständen, unter denen ein Verein nicht mehr als Idealverein i. S. d. § 21 BGB zu qualifizieren ist: Auch dort genügt es, dass der Verein eigenunternehmerische Tätigkeiten entfaltet, die auf die Verschaffung vermögenswerter Vorteile zugunsten der Mitglieder des Vereins gerichtet sind (BGH, Urteil vom 29. September 1982 - I ZR 88/80 -, BGHZ 85, 84, Rn. 21 bei juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht