Rechtsprechung
| BPatG, 02.10.1970 - 7 W (pat) 54/69 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 19.09.2017 - X ZB 1/17
Widerruf des Streitpatents: Gemeinsame Einreichung einer Beschwerdeschrift durch …
Eine solche Zuordnung kommt beispielsweise in Betracht, wenn nur der Name eines Beteiligten auf dem Überweisungsformular oder der Einzugsermächtigung angegeben ist (…BGH, GRUR 2015, 1255 Rn. 18 - Mauersteinsatz; BPatGE 12, 158, 160 f.). - BGH, 18.08.2015 - X ZB 3/14
Mauersteinsatz - Patenteinspruchsverfahren: Gebühren bei Beschwerden mehrerer …
Rn. 17 In den Fällen, in denen das Patentgericht bei einem Einspruch oder einer Beschwerde durch mehrere Beteiligte die Zahlung nur einer Gebühr für unzureichend erachtet, ist zu prüfen, ob die entrichtete Gebühr zumindest einem der Beteiligten zugeordnet werden kann (BPatGE 12, 158, 160 f.; 12, 163, 167; BPatG, … - BPatG, 27.09.2017 - 19 W (pat) 16/17
Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Automatische Karusselltüranlage und …
Waren am Einspruchsverfahren vor dem Patentamt mehrere - nicht in Rechtsgemeinschaft stehende - Einsprechende beteiligt und hat der Patentinhaber keine Beschwerde eingelegt, sind außer dem allen Einsprechenden gegenüberstehenden Patentinhaber nur diejenigen Einsprechenden am Beschwerdeverfahren beteiligt, die selbst Beschwerde eingelegt haben (…vgl. Schulte/Moufang, PatG, 10. Auflage, § 59 Rdn. 143;… Schulte/Püschel, a. a. O., § 73 Rdn. 95 und 102;… Engels in Busse/Keukenschrijver, PatG, 8. Auflage, § 74 Rdn. 31 und 36;… Benkard/Schäfers/Schwarz, PatG, 11. Auflage, § 74 Rdn. 33;… Kubis in Fitzner/Lutz/Bodewig, PatKomm, 4. Auflage, PatG § 74 Rdn. 10; BPatG, Beschluss vom 2. Dezember 1970, 18 W (pat) 6/70, BPatGE 12, 153; BPatG, Beschluss vom 2. Oktober 1970, 7 W (pat) 54/69, BPatGE 12, 158; BPatG, Beschluss vom 29. April 1971, 12 W (pat) 133/69, BPatGE 12, 163).Rn. 46 Nach der Rechtsprechung des BPatG sind mehrere Einsprechende keine notwendigen Streitgenossen (vgl. BPatGE 12, 153; BPatGE 12, 158; BPatGE 12, 163).
Die in den oben genannten Entscheidungen des BPatG (BPatGE 12, 153; BPatGE 12, 158; BPatGE 12, 163) gegen die Annahme zivilprozessualer Streitgenossenschaft mehrerer Einsprechender aufgeführten Besonderheiten des - nach damaliger Gesetzeslage der Patenterteilung vorgeschalteten - Einspruchsverfahrens gelten auch weiterhin.
- BGH, 25.03.1982 - X ZB 24/80
Einsteckschloß
In der Literatur (…z.B. Benkard aaO) und in der Rechtsprechung (vgl. BGH BlPMZ 1974, 210 - Warmwasserbereiter; BPatGE 12, 158 und 12, 163) wird dieser Standpunkt eingenommen. - BPatG, 24.01.2005 - 11 W (pat) 345/04 Die Frage, ob bei Einlegung eines Rechtsbehelfs für mehrere Einsprechende durch gemeinsame Vertreter in einem gemeinsamen Schriftsatz nur eine Gebühr oder der Anzahl der Einsprechenden entsprechend mehrere Gebühren zu zahlen sind, ist nicht neu und hinsichtlich der Beschwerdegebühr schon vor längerer Zeit zunächst vom Bundespatentgericht und dann auch vom Bundesgerichtshof entschieden worden (vgl BPatGE 12, 158 ff; BPatG 12, 163 ff; BGH GRUR 1982, 414 ff - Einsteckschloß; BGH GRUR 1984, 36 ff - Transportfahrzeug).
- BPatG, 28.04.2003 - 19 W (pat) 317/02 3.02. Das Bestehen dieses Rechtsverhältnisses - der Streitgenossenschaft (ZPO §§ 59 ff) zwischen mehreren Beschwerdeführern - aber verneinen für das Beschwerdeverfahren sowohl derselbe Senat des BGH (vgl GRUR 1984, 36 - Transportfahrzeug) als auch zwei Senate des BPatG (vgl BPatGE 12, 158, 159; 12, 163 jeweils mit ausführlicher Begründung).
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