Rechtsprechung
| BGH, 04.02.1982 - X ZR 61/80 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Nichtigerklärung eines Patents - Anmeldung eines Patents Verteilergehäuse mit einem Steckdoseneinsatz - Nichtvorliegen einer erfinderischen Leistung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 83, 83
- NJW 1982, 2067
- MDR 1982, 666
- GRUR 1982, 406
- GRUR 1982, 410
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.01.1967 - Ia ZB 17/66
Inhalt der ursprünglichen Beschreibung eines Patents - Inhalt ursprünglicher …
Auszug aus BGH, 04.02.1982 - X ZR 61/80
Die Aufnahme eines Merkmals, daß der Steckdoseneinsatz gegenüber dem Gehäuseboden schräggestellt ist, in den Patentanspruch verbietet sich, weil dieses Merkmal lediglich in der Patentzeichnung dargestellt ist, aber weder in den Ansprüchen noch in der Beschreibung des Streitpatents eine Stütze findet (BGH GRUR 1967, 476 - Dampferzeuger).Nach ständiger Rechtsprechung des Senats vermag dabei im Regelfall die Zeichnung, auch wenn darin die "Sprache des Technikers" zum Ausdruck kommt, einen entsprechenden Wortlaut im beschreibenden Teil der Patentschrift nicht zu ersetzen (GRUR 1967, 476 - Dampferzeuger).
- BGH, 21.02.1967 - Ia ZR 67/64
Nichtigerklärung eines Patents - Patentfähigkeit eines Streitpatents - Neuheit …
Auszug aus BGH, 04.02.1982 - X ZR 61/80
Ein Merkmal, das nur aus der Patentzeichnung ersichtlich ist, ist im allgemeinen auch dann nicht als zur Erfindung gehörig offenbart, wenn die Patentzeichnung nur eine einzige Ausführungsform zeigt (Ergänzung zu BGH GRUR 1967, 241, 243/244 - Mehrschichtplatte; 1967, 585, 586 - Faltenrohre).Der Senat hält für das hier anzuwendende Recht (§ 26 PatG 1968) an dem Grundsatz fest, daß ein Merkmal in die Patentansprüche nur dann nachträglich aufgenommen und die Kombination mit dem darauf bezogenen zusätzlichen Merkmal zum Gegenstand des Streitpatents gerechnet werden kann, wenn es in der Patentschrift als zur Erfindung gehörig beschrieben ist und diese Lösung von vorneherein deutlich als eine in Betracht kommende Lösung hervorgehoben war (BGH GRUR 1967, 241, 243/244 - Mehrschichtplatte; 1967, 585, 586 - Faltenrohre;… Benkard/Rogge PatG GbmG 7. Aufl., § 22 PatG Rdn. 36).
- BGH, 29.11.1966 - Ia ZR 11/63
Mehrschichtplatte aus Abfallholz und Spänen - Frage der Offenbarung - Unrichtige …
Auszug aus BGH, 04.02.1982 - X ZR 61/80
Ein Merkmal, das nur aus der Patentzeichnung ersichtlich ist, ist im allgemeinen auch dann nicht als zur Erfindung gehörig offenbart, wenn die Patentzeichnung nur eine einzige Ausführungsform zeigt (Ergänzung zu BGH GRUR 1967, 241, 243/244 - Mehrschichtplatte; 1967, 585, 586 - Faltenrohre).Der Senat hält für das hier anzuwendende Recht (§ 26 PatG 1968) an dem Grundsatz fest, daß ein Merkmal in die Patentansprüche nur dann nachträglich aufgenommen und die Kombination mit dem darauf bezogenen zusätzlichen Merkmal zum Gegenstand des Streitpatents gerechnet werden kann, wenn es in der Patentschrift als zur Erfindung gehörig beschrieben ist und diese Lösung von vorneherein deutlich als eine in Betracht kommende Lösung hervorgehoben war (BGH GRUR 1967, 241, 243/244 - Mehrschichtplatte; 1967, 585, 586 - Faltenrohre;… Benkard/Rogge PatG GbmG 7. Aufl., § 22 PatG Rdn. 36).
- BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 52/08
Formteil
Soweit der Bundesgerichtshof zum Patentgesetz 1968 angenommen hat, ein Merkmal sei im allgemeinen dann nicht als zur Erfindung gehörig offenbart, wenn es nur aus der Patentzeichnung ersichtlich sei, auch wenn die Patentzeichnung nur eine einzige Ausführungsform zeige (BGHZ 83, 83 - Verteilergehäuse;… ebenso noch Benkard/Schäfers, PatG, 10. Aufl., § 34 Rdn. 30), hat er daran demgemäß für das geltende Recht nicht festgehalten (BGH GRUR 2007, 578, 580 - rückspülbare Filterkerze). - BGH, 27.11.2018 - X ZR 41/17
Patentfähigkeit eines Kraftfahrzeugscheinwerfers mit einem Reflektor sowie ein …
Die Anordnung der Unterlegscheibe zwischen zwei Rippen ist nicht allein in den in der Anmeldung enthaltenen Zeichnungen gezeigt, was ohne Stütze in der Beschreibung oder den Ansprüchen für eine Offenbarung ungenügend sein kann, wenn sich aus den Zeichnungen allein nicht entnehmen lässt, ob ein in der Zeichnung dargestelltes Merkmal zur Erfindung gehört oder nur gelegentlich der Darstellung der Erfindung gezeigt wird (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 1982 - X ZR 61/80, BGHZ 83, 83, 84 = GRUR 1982, 406 - Verteilergehäuse (zu § 26 PatG 1968);… Benkard/Rogge/Kober-Dehm, PatG, 11. Aufl., § 22 Rn. 54). - BGH, 14.12.1994 - IV ZR 3/94
Obliegenheitsverletzung; Versicherungsschutz; Unterscheidung von Risikobegrenzung …
- BGH, 23.10.1984 - X ZR 30/79
"Walzgut-Kühlbett"; Gegenstand der Anmeldung
Die Anmelderin hat jedoch versäumt, ihr Patentbegehren - etwa in Gestalt eines Unteranspruchs oder eines heraushebenden Beschreibungsteils - auf die in der Zeichnung offenbarte Zahnform und deren Zusammenwirken mit der Bahnform zu richten und kann sich deshalb jetzt nicht auf eine nicht zum Gegenstand der Anmeldung gemachte Erfindung "zurückziehen" (…Hesse aaO S. 106; BGH Urteil vom 4. Februar 1982, X ZR 61/80 - Verteilergehäuse - zitiert bei Hesse aaO S. 106). - BPatG, 10.09.2009 - 2 Ni 48/07 Denn bloße Existenz dieser Merkmale in einer Gesamtzeichnung kann nicht als eine deutliche Offenbarung gewertet werden, wenn diese in einer Menge von anderen Merkmale untergehen und der Fachmann ihnen deshalb keine besondere Beachtung zu schenken vermag (…vgl. Schulte PatG 8. Aufl. § 34 Rdn. 316; BGH GRUR 1985, 214 (III2d) Walzgut-Kühlbett; GRUR 1982, 406 (V) -Verteilergehäuse).
- BGH, 11.07.1985 - X ZB 22/83
"Raumzellenfahrzeug"; Erweiterung des Anmeldegegenstandes
War das Merkmal, um das die Patentansprüche bis zum Beschluß über die Bekanntmachung der Anmeldung geändert werden, in der Gesamtheit der ursprünglichen Unterlagen bereits in einer Weise offenbart, die für den Fachmann erkennbar werden ließ, daß der geänderte Lösungsvorschlag als zu der angemeldeten Erfindung gehörend von dem Schutzbegehren des Patentanmelders erfaßt wird, so liegt keine unzulässige Änderung des Gegenstandes der Anmeldung vor (BGHZ 71, 152, 156 - Spannungsvergleichsschaltung; BGHZ 72, 119, 129 - Windschutzblech; BGHZ 83, 83, 84 [BGH 04.02.1982 - X ZR 61/80] - Verteilergehäuse; BGH GRUR 1981, 812, 813 - Etikettiermaschine; vgl. Hesse, Mitt. - BPatG, 14.05.2009 - 2 Ni 21/07 Es kann daher im Nichtigkeitsverfahren nicht nachträglich zum Gegenstand eines beschränkten Anspruchs gemacht werden (BGH GRUR 85, 214 (III2d) Walzgut-Kühlbett; 82, 406 (V) Verteilergehäuse).
- BPatG, 10.11.2005 - 2 Ni 37/03 Wenn die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 des Streitpatents, also der Bereich des Übergangs mit der Tangente 42 an den Grund 31 der Aufnahmekammer 5 und dem Schnittpunkt 43 dieser Tangente 42 mit dem konkaven Hauptabschnitt 11, schon am Anmeldetag des Gebrauchsmusters DE 296 14 913 U1 als erfindungswesentlich erkannt worden wären, so hätte zum Erreichen der gewünschten Prioritätswirkung bereits ein diesen Übergangsbereich zwischen Aufnahmekammer und konkavem Hauptabschnitt betreffender Beschreibungshinweis auf seine Konstruktion oder seine Vorteile oder ein auf diesen speziellen Übergangsbereich gerichteter Unteranspruch als ausreichend deutliche Offenbarung genügt (vgl. BGH GRUR 1982, 406 -Verteilergehäuse).
- BGH, 21.10.1982 - X ZR 24/78
Nichtigerklärung eines Patents betreffend einen fahrbaren Kran mit einem über …
Die Erstreckung des Streitpatents auf dieses Merkmal würde daher auf eine unzulässige Erweiterung gegenüber dem für die Patenterteilung maßgebenden Schutzbegehren hinauslaufen (vgl. BGHZ 83, 83 ff. [BGH 04.02.1982 - X ZR 61/80] - Verteilergehäuse), Die demgegenüber von dem Beklagten vertretene Auffassung, bei einem überschweren Kran der im Streitpatent beanspruchten Gattung sei der Oberwagen, insbesondere dessen ausladender Teil, stets in der besagten Weise gestaltet, kann nicht gefolgt werden, da, wie bereits die britische Patentschrift 685 215 zeigt, auch konstruktiv andere Ausführungsformen denkbar und möglich sind. - BPatG, 06.03.2007 - 23 W (pat) 38/05 Wenn die Anmelderin in der mündlichen Verhandlung vom 6. März 2007 geltend macht, beim Gegenstand des geltenden Patentanspruches 1 handle es sich um einen Massenartikel, mit dem ein besonderer wirtschaftlicher Erfolg zu erzielen sei, so mag das zwar zutreffen, jedoch vermag auch diese Tatsache die erfinderische Tätigkeit nicht zu begründen (BGH GRUR 1982, 406, 409, l. Sp. - "Verteilergehäuse").
- BPatG, 06.09.2006 - 5 W (pat) 416/05
- BPatG, 02.04.2003 - 9 W (pat) 19/01
- BPatG, 02.08.2000 - 29 W (pat) 234/00
- BPatG, 10.06.2015 - 35 W (pat) 421/13
Schutzbereich eines Gebrauchsmusters ist nicht nur durch die Beschreibung und die …
- LG Düsseldorf, 19.03.2009 - 4b O 26/09
Einzugsvorrichtung für Schubladen
- BPatG, 07.04.2014 - 14 W (pat) 25/09
- BPatG, 24.10.2002 - 5 W (pat) 437/01
- LG Düsseldorf, 03.06.2013 - 4b O 142/11
Kontinuierlicher Tintenstrahl-Drucker
- LG Düsseldorf, 02.02.2010 - 4b O 210/09
Kamerawagen
- BPatG, 28.06.2007 - 17 W (pat) 314/04
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Rechtsprechung
| BGH, 16.02.1982 - X ZR 78/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtsschutzbedürfnis für eine Nichtigkeitsklage eines Lizenznehmers gegen ein bei Klageerhebung bereits erloschenes Patent - Auswirkung des Ausgangs eines Nichtigkeitsverfahrens auf die Rechte des Klägers - Verurteilung im Lizenzzahlungsstreit unabhängig vom ...
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1982, 750
- GRUR 1982, 355
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.06.1973 - X ZR 23/71
Aufhebung eines Urteils - Rechtsschutzbedürfnis als Prozessvoraussetzung - …
Auszug aus BGH, 16.02.1982 - X ZR 78/80
Zum Rechtsschutzbedürfnis für eine Nichtigkeitsklage eines Lizenznehmers gegen ein bei Klageerhebung bereits erloschenes Patent (Ergänzung zu BGH GRUR 1974, 146 - Schraubennahtrohr).Da das Streitpatent bereits erloschen ist, bedarf es nach der ständigen Praxis des erkennenden Senats eines besonderen eigenen Rechtsschutzinteresses des Nichtigkeitsklägers (BGH GRUR 1974, 146 - Schraubennahtrohr).
Die Klägerin kann jedoch ihr Ziel, mit der Nichtigerklärung des Streitpatents ihre rechtskräftigen Verurteilungen zur Zahlung von Lizenzgebühren aus der Welt zu schaffen, - anders als bei der Verurteilung des Nichtigkeitsklägers zu Unterlassung, Rechnungslegung und Schadenersatz wegen Patentverletzung oder im Falle, daß nach der Nichtigerklärung des Patents Ansprüche aus unberechtigter Verwarnung gegen den Patentinhaber erhoben werden sollen (BGH GRUR 1974, 146, 147) - nicht erreichen.
- BGH, 14.02.1995 - X ZB 19/94
"Tafelförmige Elemente"; Rechtsschutzbedürfnis für Patentnichtigkeitsklage nach …
Hier kann ein Angriff auf das Schutzrecht daher mit Allgemeininteressen nicht mehr gerechtfertigt werden, so daß das Rechtsschutzinteresse für derartige Begehren gesondert dargelegt werden muß (vgl. Sen.Beschl. v. 18.3.1975 - X ZB 12/74, GRUR 1976, 30, 31 - Lampenschirm - und vom 12.3.1981 - X ZB 16/80, GRUR 1981, 51 - Anzeigegerät - für den Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Gebrauchsmusters;… Sen.Urt. v. 26.6.1973 - X ZR 23/71, GRUR 1974, 146 - Schraubennahtrohr - und vom 16.2.1982 - X ZR 78/80, GRUR 1982, 355 - Bauwerksentfeuchtung - für die patentrechtliche Nichtigkeitsklage).Von einem schutzwürdigen Interesse an der rückwirkenden Vernichtung eines Schutzrechtes kann jedoch dann nicht mehr gesprochen werden, wenn eine Inanspruchnahme ernstlich nicht in Betracht kommt, wobei insoweit die Darlegungs- und Beweislast für deren Voraussetzungen den Antragsteller trifft, der nach Ablauf der Schutzdauer sein eigenes rechtliches Interesse an dem gestellten Antrag belegen muß (vgl. Sen.Beschl. v. 26.6.1973 - X ZR 23/71, GRUR 1974, 146 - Schraubennahtrohr; Sen.Beschl. v. 12.3.1981 - X ZB 16/80, GRUR 1981, 515, 516 - Anzeigegerät; Sen.Urt. v. 16.2.1982 - X ZR 78/80, GRUR 1982, 355 - Bauwerksentfeuchtung).
- BPatG, 31.05.2012 - 2 Ni 1/11
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zur Formänderung von vergütungs-, …
Wenn das Patent daher durch Zeitablauf (§ 16 PatG) oder aus sonstigen Gründen (vgl. § 20 PatG) bereits erloschen ist, bedarf es eines besonderen eigenen Rechtsschutzinteresses des Nichtigkeitsklägers (BGH GRUR 1974, 146, 147 - Schraubennahtrohr;http://www.juris.de/jportal/portal/t/61q/page/jurisw.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=35&numberofresults=53&fromdoctodoc=yes&doc.id=KORE101868411&doc.part=K&doc.price=0.0 - focuspoint GRUR 1982, 355-357 Bauwerksentfeuchtung).Dies ist vorliegend jedoch auch bei Berücksichtigung des Grundsatzes, dass Rechtsschutz großzügig zu gewähren ist und nicht an strengen Anforderungen und kleinlicher Prüfung der Frage, ob ein Rechtsschutzbedürfnis vorliegt, scheitern soll, (vgl. GRUR 1982, 355-357 Bauwerksentfeuchtung) jedoch nicht der Fall.
Denn wenn die Nichtigerklärung des Patents nur dann die Rechtsstellung des Nichtigkeitsklägers berührt, wenn ein weiterer Tatbestand erfüllt ist (hier: Offenbarwerden der Nichtigkeit des Streitpatents), dann kann das Rechtsschutzinteresse nur dann bejaht werden, wenn der Kläger die weiter erforderlichen Tatsachen dartut und ggf. beweist (vgl. BGH GRUR 1982, 355-357 Tz. 14 - Bauwerksentfeuchtung).
- BGH, 18.01.2000 - X ZR 102/97
Patentfähigkeit eines Kontaktfederblocks für Relais
Dafür genügt jedoch, daß der Ausgang des Nichtigkeitsverfahrens sich auf Rechte des Nichtigkeitsklägers auswirken kann und die Durchführung des Verfahrens der Wahrung dieser Rechte dient (Sen.Urt. v. 16.02.1982 - X ZR 78/80, GRUR 1982, 355 - Bauwerksentfeuchtung).
- BPatG, 01.10.2015 - 6 Ni 3/15
Fürnichtigerklärung des europäischen Patents mit der Bezeichnung "Method for …
Eine auf Nichtigerklärung gerichtete Klage wird dadurch aber nur dann unzulässig, wenn den Klägern kein eigenes rechtliches Interesse an der rückwirkenden Vernichtung des Patents zur Seite steht (BGH Beschluss vom 15. Februar 2005 - X ZR 183/01; BGH Beschluss vom 16. Februar 1982 - X ZR 78/80, GRUR 1982, 355, 356 - Bauwerksentfeuchtung; BGH Beschluss vom 14. Februar 1995 - X ZB 19/94, GRUR 1995, 342, 342 f. - Tafelförmige Elemente;… Schulte, PatG, 9. Aufl., § 81 Rn. 40). - BPatG, 11.11.2020 - 6 Ni 8/18
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "GPS-basierte Kontrolle der Leistungen eines …
Hier kann ein Angriff auf das Schutzrecht daher mit Allgemeininteressen nicht mehr gerechtfertigt werden, so dass das Rechtsschutzinteresse für derartige Begehren gesondert dargelegt werden muss (so schon BGH, Urteil vom 26. Juni 1973 - X ZR 23/71, GRUR 1974, 146 - Schraubennahtrohr - und vom 16. Februar1982 - X ZR 78/80, GRUR 1982, 355 - Bauwerksentfeuchtung; BGH…, Beschluss vom 14. Februar 1995 - X ZB 19/94, GRUR 1995, 342 Rn. 9 - Tafelförmige Elemente). - BPatG, 19.04.2016 - 1 Ni 10/14
Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage wegen möglicherweise fehlenden …
Die Klage ist unzulässig geworden, nachdem die Beklagte mit Schriftsatz vom 8. Juli 2013 und damit nach Klagezustellung gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt auf das Streitpatent verzichtet hat, somit das Streitpatent erloschen, und das Interesse der Allgemeinheit an der Klärung der Schutzfähigkeit entfallen ist (vgl. BGH GRUR 1974, 146, 147 - Schraubennahtrohr; GRUR 1982, 355 - Bauwerkseinfeuchtung; GRUR 2004, 849 - Duschabtrennung). - BGH, 28.01.1997 - X ZR 43/94 Dafür genügt jedoch, daß der Ausgang des Nichtigkeitsverfahrens sich auf Rechte des Nichtigkeitsklägers auswirken kann und die Durchführung des Verfahrens der Wahrung dieser Rechte dient (Sen.Urt. v. 16.2.1982 - X ZR 78/80, GRUR 1982, 355 - Bauwerksentfeuchtung).
- BGH, 05.07.1994 - X ZR 104/92 Dafür genügt jedoch, daß der Ausgang des Nichtigkeitsverfahrens sich auf die Rechte des Klägers auswirken kann und die Durchführung des Verfahrens der Wahrung dieser Rechte dient (vgl. Sen.Urt. v. 16.02.1982 - X ZR 78/80, GRUR 1982, 355 - Bauwerksentfeuchtung).
- BPatG, 25.06.2013 - 3 Ni 30/11 Erforderlich ist, dass der Klägerin die rückwirkende Nichtigerklärung einen rechtlichen Vorteil bringt, wobei es ausreichend ist, wenn der Ausgang des Nichtigkeitsverfahrens sich auf die Rechte der Klägerin auswirken kann und die Durchführung des Verfahrens der Wahrung dieser Rechte dient (BGH, GRUR 1998, 904 - Bürstenstromabnehmer; BGH, GRUR 1982, 355 - Bauwerksanfeuchtung).
- BGH, 21.02.1995 - X ZR 129/92 Dafür genügt jedoch, daß der Ausgang des Nichtigkeitsverfahrens sich auf die Rechte des Klägers auswirken kann und die Durchführung des Verfahrens der Wahrung dieser Rechte dient (vgl. Sen. Urt. v. 16.02.1982 - X ZR 78/80, GRUR 1982, 355 - Bauwerksentfeuchtung).
- BGH, 06.12.1994 - X ZR 92/92
Patentnichtigkeitsklage - Patent betreffend eine Vorrichtung zum Einspulen und …
- BGH, 10.10.1995 - X ZR 51/93
Erlöschen des Streitpatent im Verlauf des Nichtigkeitsverfahrens durch Zeitablauf …
- BGH, 20.06.1995 - X ZR 123/93
Nichtigkeit eines Patents betreffend eine Vorrichtung zum mechanischen Verbinden …
- BGH, 01.03.1994 - X ZR 11/92
- BPatG, 14.11.2000 - 3 Ni 11/00
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Rechtsprechung
| BGH, 22.07.1982 - X ZR 57/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1983, 129
- GRUR 1982, 672
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