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Rechtsprechung
   BSG, 07.04.2011 - B 9 SB 3/10 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4539
BSG, 07.04.2011 - B 9 SB 3/10 R (https://dejure.org/2011,4539)
BSG, Entscheidung vom 07.04.2011 - B 9 SB 3/10 R (https://dejure.org/2011,4539)
BSG, Entscheidung vom 07. April 2011 - B 9 SB 3/10 R (https://dejure.org/2011,4539)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Schwerbehindertenrecht - Behinderung - GdB - Schwerbehinderung - rückwirkende Feststellung - Feststellungsinteresse - Status - Ausweis - Datum - Gültigkeit - besonderes Interesse - Vergünstigung - Offensichtlichkeit

  • openjur.de

    Schwerbehindertenrecht; Behinderung; GdB; Schwerbehinderung; rückwirkende Feststellung; Feststellungsinteresse; Status; Ausweis; Datum; Gültigkeit; besonderes Interesse; Maßstab: ein im Ausland lebender behinderter Mensch; Vergünstigung ohne Inlandvor ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Schwerbehindertenrecht - Behinderung - GdB - Schwerbehinderung - rückwirkende Feststellung - Feststellungsinteresse - Status - Ausweis - Datum - Gültigkeit - besonderes Interesse - Maßstab: ein im Ausland lebender behinderter Mensch - Vergünstigung ohne ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 SGB 9, § 69 Abs 1 S 1 SGB 9, § 69 Abs 1 S 2 SGB 9, § 69 Abs 4 SGB 9, § 69 Abs 5 S 1 SGB 9
    Schwerbehindertenrecht - Behinderung - GdB - Schwerbehinderung - rückwirkende Feststellung - Feststellungsinteresse - Status - Ausweis - Datum - Gültigkeit - besonderes Interesse - Maßstab: ein im Ausland lebender behinderter Mensch - Vergünstigung ohne ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 SGB 9, § 69 Abs 1 S 1 SGB 9, § 69 Abs 1 S 2 SGB 9, § 69 Abs 4 SGB 9, § 69 Abs 5 S 1 SGB 9
    Schwerbehindertenrecht - Behinderung - GdB - Schwerbehinderung - rückwirkende Feststellung - Feststellungsinteresse - Status - Ausweis - Datum - Gültigkeit - besonderes Interesse - Maßstab: ein im Ausland lebender behinderter Mensch - Vergünstigung ohne ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Rückwirkende Feststellung des GdB bleibt trotz besonderen Interesses auf offenkundige Fälle beschränkt

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zeitpunkt der Feststellung des Grades der Behinderung bei nach Antragstellung zunehmender Behinderung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gewaltopferentschädigung; Impfschadensversorgung; Schwerbehindertenrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückwirkende Feststellung einer Schwerbehinderung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schwerbehinderung - Kann die Schwerbehinderteneigenschaft auch rückwirkend festgestelt werden?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schwerbehinderung - Kann die Schwerbehinderteneigenschaft auch rückwirkend festgestellt werden?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (54)Zitiert selbst (13)

  • BSG, 29.05.1991 - 9a/9 RVs 11/89

    Anwendung von § 44 Abs. 1 und 4 SGB X nur bei Verwaltungsakten über die Gewährung …

    Auszug aus BSG, 07.04.2011 - B 9 SB 3/10 R
    Für die behördliche Erstfeststellung, dass ein GdB von 50 bereits zu einem Zeitpunkt vor der Antragstellung vorgelegen hat, ist nur die Glaubhaftmachung eines besonderen Interesses erforderlich; eine solche rückwirkende Feststellung ist nicht auf offensichtliche Fälle beschränkt (Abgrenzung zu BSG vom 29.5.1991 - 9a/9 RVs 11/89 = BSGE 69, 14 = SozR 3-1300 § 44 Nr. 3).

    Da eine derartige Inanspruchnahme regelmäßig nicht (für längere Zeit) rückwirkend möglich ist, reicht es grundsätzlich aus, wenn die GdB-Feststellung für die Zeit ab Antragstellung erfolgt (vgl dazu BSGE 69, 14, 17 f = SozR 3-1300 § 44 Nr. 3 S 9 f).

    Rn. 28 Eine Beschränkung der rückwirkenden Feststellung des GdB durch ein Erfordernis der Offensichtlichkeit hat das BSG allein für den Fall angenommen, dass nach § 44 Abs. 2 Satz 2 SGB X die Rücknahme einer unanfechtbar bindenden Feststellung des GdB mit Wirkung für die Vergangenheit zu prüfen ist (BSG Urteil vom 29.5.1991 - 9a/9 RVs 11/89 - BSGE 69, 14 = SozR 3-1300 § 44 Nr. 3). Diese Einschränkung folgt indes nicht aus § 4 SchwbG/§ 69 SGB IX oder § 6 Abs. 1 Satz 2 SchwbAwV, sondern rechtfertigt sich, wie in der Literatur zutreffend erkannt worden ist (von Steinäcker, Behindertenrecht 2006, 98, 100), allein im Hinblick auf das nach § 44 Abs. 2 Satz 2 SGB X auszuübende Verwaltungsermessen.

    Da es bei der Feststellung des GdB nicht um Sozialleistungen geht und § 44 Abs. 1 SGB X damit unanwendbar ist (BSGE 69, 14, 16 = SozR 3-1300 § 44 Nr. 3 S 8 f), hat die für die Feststellungen zuständige Behörde oder Körperschaft im Falle des Vorliegens einer auf einen bestimmten Zeitpunkt bezogenen bindenden Feststellung des GdB über den Antrag auf Rückverlagerung im Überprüfungswege nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.

    In dem Fall, in dem die entsprechenden tatsächlichen Voraussetzungen offenkundig sind, könnte das pflichtgemäße Ermessen die rückwirkende Aufhebung der bindenden Feststellung gebieten (BSGE 69, 14, 18 = SozR 3-1300 § 44 Nr. 3 S 10).

  • BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 2/07 R

    Verwaltungszuständigkeit - Wechsel - Zuständigkeitswechsel - Auslandsversorgung - …

    Auszug aus BSG, 07.04.2011 - B 9 SB 3/10 R
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist auf dessen Antrag der GdB festzustellen, wenn davon in Deutschland Vergünstigungen abhängen, die keinen Inlandswohnsitz voraussetzen (…s BSG SozR 4-3250 § 69 Nr. 5; BSGE 99, 9 = SozR 4-3250 § 69 Nr. 6; zuletzt BSG Urteil vom 29.4.2010 - B 9 SB 1/10 R - SozialVerw 2011, 11).

    Das BSG hat als entsprechenden Vorteil die Möglichkeit der Inanspruchnahme der gesetzlichen Altersrente für schwerbehinderte Menschen anerkannt (…BSG SozR 4-3250 § 69 Nr. 5; BSGE 99, 9 = SozR 4-3250 § 69 Nr. 6).

  • BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 2/06 R

    Verwaltungszuständigkeit - Wechsel - Zuständigkeitswechsel - Auslandsversorgung - …

    Auszug aus BSG, 07.04.2011 - B 9 SB 3/10 R
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist auf dessen Antrag der GdB festzustellen, wenn davon in Deutschland Vergünstigungen abhängen, die keinen Inlandswohnsitz voraussetzen (s BSG SozR 4-3250 § 69 Nr. 5;… BSGE 99, 9 = SozR 4-3250 § 69 Nr. 6; zuletzt BSG Urteil vom 29.4.2010 - B 9 SB 1/10 R - SozialVerw 2011, 11).

    Das BSG hat als entsprechenden Vorteil die Möglichkeit der Inanspruchnahme der gesetzlichen Altersrente für schwerbehinderte Menschen anerkannt (BSG SozR 4-3250 § 69 Nr. 5;… BSGE 99, 9 = SozR 4-3250 § 69 Nr. 6).

  • BSG, 07.11.2001 - B 9 SB 3/01 R

    Merkzeichen G - rückwirkende Feststellung - gesundheitliche Voraussetzungen - …

    Auszug aus BSG, 07.04.2011 - B 9 SB 3/10 R
    Rn. 10 Materielles Recht sei verletzt, weil der Status der Schwerbehinderteneigenschaft nach der Rechtsprechung des BSG grundsätzlich mit dem Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen beginne (BSGE 89, 79), und zwar ohne Beschränkung auf offensichtliche Fälle.

    Rn. 20 Zwar beginnt der Status als schwerbehinderter Mensch grundsätzlich mit dem Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (vgl BSGE 89, 79, 81 = SozR 3-3870 § 59 Nr. 1 S 3).

  • BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 8/06 R

    Schwerbehindertenrecht - Rechtsschutzbedürfnis - Feststellungsinteresse - …

    Auszug aus BSG, 07.04.2011 - B 9 SB 3/10 R
    Rn. 21 Dabei ist davon auszugehen, dass es sich um Statusfeststellungen handelt, die in einer Vielzahl von Lebensbereichen die Inanspruchnahme von Vorteilen und Nachteilsausgleichen ermöglichen sollen (vgl dazu zB BSG SozR 4-3250 § 69 Nr. 8 RdNr 16).

    Ein besonderes Feststellungsinteresse (Rechtsschutzbedürfnis) für die Zeit ab Antragstellung ist nicht erforderlich (BSG SozR 4-3250 § 69 Nr. 8).

  • BSG, 29.11.2007 - B 13 R 44/07 R

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen - rückwirkende Feststellung der …

    Auszug aus BSG, 07.04.2011 - B 9 SB 3/10 R
    Die Möglichkeit des Bezuges einer abschlagsfreien Altersrente (s dazu sowie zur Berücksichtigung der rückwirkenden Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung BSG Urteil vom 29.11.2007 - B 13 R 44/07 R - SozR 4-2600 § 236a Nr. 2) begründet zweifelsohne ein besonderes Interesse an der vor die Antragstellung zurückwirkenden Feststellung des GdB von 50 als Grundlage für die Feststellung der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch (s § 2 Abs. 2 SGB IX)..
  • BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 3/02 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Anwendbarkeit der AHP 1996 - neuere …

    Auszug aus BSG, 07.04.2011 - B 9 SB 3/10 R
    Die nunmehr erfasste Auswirkung der Funktionsbeeinträchtigung auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (s § 2 Abs. 1, § 69 Abs. 1 Satz 3 SGB IX bzw Satz 4 SGB IX) entspricht indes der schon nach altem Recht ergangenen Rechtsprechung des BSG (s insgesamt BSG SozR 4-3250 § 69 Nr. 2 RdNr 7). Entsprechendes gilt für den auf dem Behinderungsbegriff aufbauenden GdB (s §§ 2 Abs. 1, 69 Abs. 1 Satz 1 SGB IX).
  • BSG, 29.04.2010 - B 9 SB 1/10 R

    Schwerbehindertenrecht - Feststellung eines GdB von 50 - ausländische …

    Auszug aus BSG, 07.04.2011 - B 9 SB 3/10 R
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist auf dessen Antrag der GdB festzustellen, wenn davon in Deutschland Vergünstigungen abhängen, die keinen Inlandswohnsitz voraussetzen (…s BSG SozR 4-3250 § 69 Nr. 5;… BSGE 99, 9 = SozR 4-3250 § 69 Nr. 6; zuletzt BSG Urteil vom 29.4.2010 - B 9 SB 1/10 R - SozialVerw 2011, 11).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2010 - L 11 SB 351/08

    Schwerbehindertenrecht; Schwerbehinderteneigenschaft; Statusentscheidung; …

    Auszug aus BSG, 07.04.2011 - B 9 SB 3/10 R
    Gleichsinnig hat das LSG Berlin-Brandenburg das besondere Interesse des dortigen Klägers im Urteil vom 18.2.2010 - 11 SB 351/08 - beurteilt.
  • LSG Saarland, 02.09.2002 - L 5 B 12/01

    Schwerbehindertenrecht - GdB - rückwirkende Feststellung - Steuervorteile

    Auszug aus BSG, 07.04.2011 - B 9 SB 3/10 R
    Einige (instanzgerichtliche) Entscheidungen haben ein besonderes Interesse für den Fall verneint, dass der Antragsteller aufgrund der vor die Antragstellung zurückreichenden schwerbehindertenrechtlichen Feststellung Steuervergünstigungen wahrnehmen (LSG für das Saarland Beschluss vom 5.11.2002 - L 5 B 12/01 SB - SG Dortmund Urteil vom 29.3.2004 - S 43 SB 20/03 - aA LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 27.5.1992 - L 4 Vs 3/91 -) oder rückwirkend Kindergeld beanspruchen wollte (SG Dresden Gerichtsbescheid vom 9.12.2004 - S 7 SB 340/02 -).
  • SG Dresden, 09.12.2004 - S 7 SB 340/02

    Feststellung eines höhren GdB - rückwirkende Zuerkennung

  • SG Dortmund, 29.03.2004 - S 43 SB 20/03

    Behindertenausweis wird nicht zurückdatiert

  • LSG Rheinland-Pfalz, 27.05.1992 - L 4 Vs 3/91

    Schwerbehindertenrecht - rückwirkende Feststellung von Behinderungen - …

  • BSG, 16.02.2012 - B 9 SB 1/11 R

    Schwerbehindertenrecht - besonderes Interesse an der rückwirkenden …

    Rn. 21 Die behördliche Feststellung eines GdB (s allgemein zuletzt BSG Urteil vom 7.4.2011 - B 9 SB 3/10 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 13) ist, da sich der GdB - abhängig vom Gesundheitszustand eines Menschen - jederzeit verändern kann, aus der Natur der Sache heraus auf bestimmbare Zeiträume zu beziehen.

    Die Einzelheiten der Ausweisausstellung sind in der SchwbAwV (Näheres s BSG Urteil vom 7.4.2011 - B 9 SB 3/10 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 13 RdNr 22) geregelt.

    Dass diese rechtliche Voraussetzung in Verfahren der Erstfeststellung des GdB nicht gilt, hat das BSG unlängst entschieden (Urteil vom 7.4.2011, aaO).

  • SG Karlsruhe, 14.04.2020 - S 12 SB 3113/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entscheidung durch Gerichtsbescheid - …

    Auch die bei einer rein wirtschaftlichen Betrachtung möglicherweise unverhältnismäßig erscheinenden Kosten einer ausreichenden Sachverhaltsaufklärung in Angelegenheiten des Schwerbehindertenrechts rechtfertigen keine Einschränkung des Vollbeweismaßes, weil ein in Deutschland lebender Mensch mit Behinderung nach dem System des Schwerbehindertenrechts im SGB IX Anspruch auf Feststellung des für ihn maßgeblichen GdB unabhängig davon hat, ob sich seine rechtliche und/oder wirtschaftliche Situation dadurch unmittelbar verbessert (vgl. Bundessozialgericht, 07.04.2011, B 9 SB 3/10 R).
  • BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 16.11

    Anfechtungsklage; Rechtsschutzinteresse; Fiktion; Fiktion eines Verwaltungsakts; …

    Mit der Beschreitung des in § 69 SGB IX vorgesehen Feststellungsverfahrens gibt der schwerbehinderte Mensch zu erkennen, dass er sich auf die gesetzlichen Schutzrechte berufen will (…Urteile vom 17. September 1981 a.a.O. und vom 15. Dezember 1988 - BVerwG 5 C 67.85 - BVerwGE 81, 84 = Buchholz 436.61 § 18 SchwbG Nr. 2 S. 3; BSG, Urteile vom 6. Dezember 1989 - 9 RVs 4/89 - BSGE 66, 120 und vom 7. April 2011 - B 9 SB 3/10 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 13 = juris Rn. 20).
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