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Rechtsprechung
   BayObLG, 01.02.1990 - BReg. 2 Z 141/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,8311
BayObLG, 01.02.1990 - BReg. 2 Z 141/89 (https://dejure.org/1990,8311)
BayObLG, Entscheidung vom 01.02.1990 - BReg. 2 Z 141/89 (https://dejure.org/1990,8311)
BayObLG, Entscheidung vom 01. Februar 1990 - BReg. 2 Z 141/89 (https://dejure.org/1990,8311)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1990, 200
  • BayObLGZ 1990 Nr. 7
  • BayObLGZ 1990, 24
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • OLG Düsseldorf, 10.05.2005 - 3 Wx 321/04

    Zur Schadensersatzpflicht des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage bei …

    Der Senat schließt sich hierbei der überwiegend vertretenen Auffassung an, dass der Geschäftswert eines Verfahrens auf Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums regelmäßig mit 10 bis 20 % des vereinbarten Kaufpreises zu bemessen ist (BayObLGZ 1990, 24; KG ZMR 1990, 68; OLG Hamm, NJW-RR 1992, 785;… Weitnauer-Lüke, a.a.O., § 12 Rn. 15).
  • BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 80/92

    Mündliche Verhandlung vor dem Beschwerdegericht in Wohnungseigentumssachen

    Ein solcher kann nur in der Person des Erwerbers liegen, z.B. dessen persönliche oder finanzielle Unzuverlässigkeit betreffen (BayObLGZ 1990, 24/27).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist der Geschäftswert für ein Verfahren, das die Verpflichtung des Verwalters zum Gegenstand hat, einer Veräußerung zuzustimmen, regelmäßig nicht mit dem vollen Kaufpreis, sondern nur mit 10 bis 20% davon anzunehmen (BayObLGZ 1990, 24).

  • OLG Hamm, 14.04.2015 - 15 Wx 112/15

    Streitwert einer Klage auf Zustimmung des Verwalters einer WEG -Anlage zur …

    Rn. 12 Die vom Landgericht für die gegenteilige Auffassung zitierten Entscheidungen des OLG Celle (NZM 2011, 814), des BayObLG (BayObLGZ 1990, 24 = WuM 1990, 165) und KG (ZMR 1990, 68) hier nicht verwertet werden; denn sie stützen sich entweder auf § 30 KostO, der von "freiem Ermessen" spricht, oder auf § 48 WEG, und beziehen sich damit auf die Zeit, als das WEG noch Teil der freiwilligen Gerichtsbarkeit war.
  • BayObLG, 04.01.1995 - 2Z BR 114/94

    Versagung der Zustimmung zur Veräußerung eines Wohnungseigentums

    Verweigert werden kann die Zustimmung nur dann, wenn die Übertragung des Wohnungseigentums auf den Erwerber für die übrigen Miteigentümer eine gemeinschaftswidrige Gefahr mit sich bringt, die in der Person des Erwerbers liegt (BayObLG NJW 1973, 152; BayObLGZ 1977, 40/42; 1980, 29/34; BayObLGZ 1990, 24/27; BayObLGZ WE 1991, 612; OLG Zweibrücken Rpfleger 1994, 459).

    Das Interesse der Beteiligten an der Entscheidung über die Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum ist mit 10 bis 20 % des Verkaufspreises zu bemessen (BayObLGZ 1990, 24/27 f.; KG ZMR 1990, 68; OLG Hamm NJW-RR 1992, 785 ).

  • KG, 12.01.2007 - 11 W 15/06

    Klage eines Wohnungseigentümers gegen einen anderen auf Zustimmung zur …

    Dabei wäre die Obergrenze von 20 % nur bei einem verhältnismäßig geringen Wert einer Wohnung zu wählen; bei einem hohen Wert hingegen sind 10 % des Verkaufspreises anzusetzen (OLG Düsseldorf v. 10.5.2005 - I-3 Wx 321/04, ZMR 2005, 971 [972]; BayObLG v. 1.2.1990 - BReg 2 Z 141/89, BayObLGZ 1990, 24 [28]).
  • OLG Hamm, 03.02.1992 - 15 W 63/91

    Verweigerung der Verwalterzustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum

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  • BayObLG, 04.06.1998 - 2Z BR 19/98

    Nachholen einer im ersten Rechtszug unterbliebenen Beteiligung der …

    Damit hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest, daß in Verfahren über die Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum das für die Festsetzung maßgebliche Interesse aller Beteiligten in der Regel mit 10 % bis 20 % des Verkaufspreises anzunehmen ist (vgl. BayObLGZ 1990, 24/27 f.).
  • KG, 21.04.2016 - 4 W 9/16

    Wohnungseigentum: Streitwert einer Klage auf Zustimmung zur Veräußerung einer …

    Rn. 17 Die vom Landgericht für die gegenteilige Auffassung zitierten Entscheidungen des OLG Celle (NZM 2011, 814), des BayObLG (BayObLGZ 1990, 24 = WuM 1990, 165) und KG (ZMR 1990, 68) könnten nicht verwertet werden; denn sie stützten sich entweder auf § 30 KostO, der von "freiem Ermessen" spreche, oder auf § 48 WEG, und bezögen sich damit auf die Zeit, als das WEG noch Teil der freiwilligen Gerichtsbarkeit gewesen sei.
  • BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 107/91

    Inhalt der Veräußerungszustimmung bei Wohnungseigentum

    Nach dem Zweck der Regelung des 12 WEG , das Eindringen unzuverlässiger Wohnungseigentümer in die Gemeinschaft zu verhindern, kommt nur ein Grund in Betracht, der in der Person des Erwerbers liegt, z.B. dessen persönliche oder finanzielle Unzuverlässigkeit (BayObLGZ 1990, 24/27).
  • OLG Hamburg, 15.04.1994 - 2 Wx 92/93

    Verweigerung einer nach der Teilungserklärung erforderlichen Zustimmung zur …

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  • BayObLG, 05.06.1992 - 2Z BR 19/92
  • BayObLG, 13.02.1992 - BReg. 2 Z 163/91

    Überlassung von im Sondereigentum stehenden Räumen an dritte Personen

  • BayObLG, 14.12.1995 - 2Z BR 89/95

    Glaubhaftmachung von Tatsachen zur Begründung der Wiedereinsetzung in den vorigen …

  • BayObLG, 16.12.2021 - 101 Sch 96/21

    Festsetzung des Streitwerts, Höherer Streitwert, Erhöhung des Streitwerts, …

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