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   BSG, 29.09.1965 - 2 RU 61/60   

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BSG, 29.09.1965 - 2 RU 61/60 (https://dejure.org/1965,160)
BSG, Entscheidung vom 29.09.1965 - 2 RU 61/60 (https://dejure.org/1965,160)
BSG, Entscheidung vom 29. September 1965 - 2 RU 61/60 (https://dejure.org/1965,160)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beweiswürdigung - Beweislast des Versicherungsträgers - Feststellungslast - Nicht veranlaßte notwendige Obduktion

Papierfundstellen

  • BSGE 24, 25
  • DVBl 1966, 704
 
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Wird zitiert von ... (65)

  • BSG, 13.12.2018 - B 5 RE 1/18 R

    Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei der Mitgliedschaft in einer

    Dies bedeutet für das sozialgerichtliche Verfahren, in dem anders als im Zivilprozess der Untersuchungsgrundsatz (§ 103 SGG ) gilt und die Beteiligten demzufolge keine Beweisführungslast haben ( stRspr zB BSGE 6, 70, 73; 24, 25, 27 = SozR Nr. 75 zu § 128 SGG ; BSG Urteil vom 8.9.2010 - B 11 AL 4/09 R - Juris RdNr 17) , dass das Gericht bei der Auslegung einer Urkunde von Amts wegen alle maßgeblichen Umstände berücksichtigen kann.
  • BSG, 06.10.2022 - B 8 SO 2/21 R

    Kostenübernahme einer Krankenhausbehandlung gemäß dem SGB XII Nothelferansprüche

    Der vorliegende Fall bietet deshalb entgegen der Ansicht der Revision auch keinen Raum für die Frage, ob die auch in den von dem Amtsermittlungsgrundsatz beherrschten Prozessordnungen anwendbaren Grundsätzen der Beweisvereitelung in analoger Anwendung des § 444 ZPO zwischen der Klägerin und der Beklagten zum Tragen kommen könnten (vgl BSG vom 2.9.2004 - B 7 AL 88/03 R - SozR 4-1500 § 128 Nr. 5 RdNr 10 = juris RdNr 17; BSG vom 10.8.1993 - 9/9a RV 10/92 - SozR 3-1750 § 444 Nr. 1 S 2 = juris RdNr 14; BSG vom 27.5.1997 - 2 RU 38/96 - SozR 3-1500 § 128 Nr. 11 S 18 f = juris RdNr 23; BSG vom 29.9.1965 - 2 RU 61/60 - BSGE 24, 25, 27 f = SozR Nr. 75 zu § 128 SGG; BVerwG vom 26.4.1960 - II C 68.58 - BVerwGE 10, 270, 271 f) .
  • BSG, 27.05.1997 - 2 RU 38/96

    Beweiswürdigung bei einem durch den Sozialleistungsträger verursachten

    Die Tatsachengerichte haben bei einem durch den Sozialleistungsträger verursachten Beweisnotstand des Anspruchstellers im Rahmen der Beweiswürdigung zwar an den Beweis der Tatsachen, auf die sich der Beweisnotstand bezieht, weniger hohe Anforderungen zu stellen, sind aber nicht befugt, dabei den Beweismaßstab zu verringern (Fortführung von BSG vom 29.9.1965 - 2 RU 61/60 = BSGE 24, 25).

    Das LSG geht entsprechend der Rechtsprechung des BSG (BSGE 24, 25; 41, 297, 300; BSG SozR Nr. 60 zu § 128 SGG) und der Literatur (Meyer-Ladewig, SGG, 5. Aufl, § 103 RdNrn 18, 19; § 128 RdNr 18; Bley in Gesamt-Komm, § 128 SGG Anm 4a ff; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 1991, III, RdNrn 29, 159) von dem Grundsatz aus, daß bei einem Beweisnotstand, auch wenn er auf einer fehlerhaften Beweiserhebung oder sogar auf einer Beweisvereitelung durch denjenigen beruht, dem die Unerweislichkeit der Tatsachen zum prozessualen Vorteil gereicht, keine Umkehr der Beweislast eintritt.

    Vielmehr sind die Tatsachengerichte in einem derartigen Fall berechtigt, im Rahmen der vielfältigen Möglichkeiten der Beweiswürdigung (s ua Baumgärtel, Beweislastpraxis im Privatrecht, 1996, S 152 ff) an den Beweis der Tatsachen, auf die sich der Beweisnotstand bezieht, weniger hohe Anforderungen zu stellen (BSGE 24, 25).

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