Rechtsprechung
BSG, 28.02.1991 - 4 RA 76/90 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kindererziehung - Drittwirkung - Pflichtversicherungszeit - Vormerkungsverfahren - Elternverantwortung - Eltern - Miterziehung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufteilung der Pflichtversicherung bei Kindererziehung zwischen Vater und Mutter, Vormerkungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Braunschweig, 23.11.1989 - S 2 An 60/90
- BSG, 28.02.1991 - 4 RA 76/90
Papierfundstellen
- BSGE 68, 171
- FamRZ 1992, 805
Wird zitiert von ... (56) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84
Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines …
Auszug aus BSG, 28.02.1991 - 4 RA 76/90
Hierbei handelt es sich um ein - dem Kindeswohl dienendes, "treuhänderisches" (BVerfG in BVerfGE 59, 360, 377 [BVerfG 09.02.1982 - 1 BvR 845/79]; 64, 180, 189) - Grundrecht der Eltern, das alle staatliche Gewalt bindet (Art. 1 Abs. 3 GG) und ein Einwirken des Staates auf die Elternverantwortung (BVerfGE 68, 176, 190) [BVerfG 17.10.1984 - 1 BvR 284/84] nur in den Grenzen seines - hier nicht in Betracht zu ziehenden - Wächteramtes iS von Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG gestattet.Es steht in der alleinigen Verantwortung der Eltern (auch Adoptiv- und Pflegeeltern - BVerfGE 24, 119, 150; 68, 176, 187) [BVerfG 17.10.1984 - 1 BvR 284/84]zu entscheiden, wie und mit welchem Ziel sie die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes fördern, insbesondere in welchem Ausmaß und mit welcher Intensität sie sich selbst dieser Aufgabe widmen wollen.
- BSG, 22.06.1983 - 12 RK 73/82
Auszug aus BSG, 28.02.1991 - 4 RA 76/90
Einer Sachentscheidung über die Verpflichtungsklage steht nicht entgegen (vgl BSG SozR 1300 § 12 Nr. 1), daß die - worauf zurückzukommen ist - wechselseitig fehlende Benachrichtigung des Klägers bzw der Beigeladenen von der Verfahrenseinleitung (§ 12 Abs. 2 Satz 2 SGB X) vor Klageerhebung nicht nachgeholt worden ist. - BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 845/79
Schülerberater
Auszug aus BSG, 28.02.1991 - 4 RA 76/90
Hierbei handelt es sich um ein - dem Kindeswohl dienendes, "treuhänderisches" (BVerfG in BVerfGE 59, 360, 377 [BVerfG 09.02.1982 - 1 BvR 845/79]; 64, 180, 189) - Grundrecht der Eltern, das alle staatliche Gewalt bindet (Art. 1 Abs. 3 GG) und ein Einwirken des Staates auf die Elternverantwortung (BVerfGE 68, 176, 190) [BVerfG 17.10.1984 - 1 BvR 284/84] nur in den Grenzen seines - hier nicht in Betracht zu ziehenden - Wächteramtes iS von Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG gestattet.
- BSG, 27.09.1990 - 4 REg 27/89
Bundeserziehungsgeld für Ausländer
Auszug aus BSG, 28.02.1991 - 4 RA 76/90
Da der erziehungsgeldberechtigte Elternteil, der Erziehungsurlaub genommen hat, während dieser Zeit in keinem rentenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis steht, weil er nicht gegen Entgelt beschäftigt ist (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 AVG), soll dieser "Verzicht" (vgl BSG Urteile vom 27. September 1990 - 4 REg 27/89 = SozR 3 - 7833 § 1 Nr. 1 und BSGE 67, 243 = SozR 3 - 7833 § 1 Nr. 2) auf eine rentenanwartschaftsbegründende oder -steigernde Erwerbstätigkeit durch die Pflichtversicherung in einem Mindestumfang (§ 32 Abs. 6a AVG) wie eine außerhäusliche Erwerbstätigkeit anerkannt werden. - BSG, 28.11.1990 - 4 RA 40/90
Versicherungszeit der Kindererziehung bei Pflegeeltern
Auszug aus BSG, 28.02.1991 - 4 RA 76/90
Aus demselben Grund hat der Senat bereits entschieden, daß Erziehung iS von § 2a Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) die Gesamtheit des tatsächlichen Verhaltens von Vater und oder Mutter bedeutet, das nach "ihrem" Verständnis und "ihren" Vorstellungen dazu bestimmt und darauf gerichtet ist, die körperliche, geistige, seelische, sittliche und charakterliche Entwicklung des Kindes zu beeinflussen (BSG Urteil vom 28. November 1990 - SozR 3 - 2200 § 1251a Nr. 8 mwN; - subjektiv-formaler Erziehungsbegriff). - BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80
Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB
Auszug aus BSG, 28.02.1991 - 4 RA 76/90
Hierbei handelt es sich um ein - dem Kindeswohl dienendes, "treuhänderisches" (BVerfG in BVerfGE 59, 360, 377 [BVerfG 09.02.1982 - 1 BvR 845/79]; 64, 180, 189) - Grundrecht der Eltern, das alle staatliche Gewalt bindet (Art. 1 Abs. 3 GG) und ein Einwirken des Staates auf die Elternverantwortung (BVerfGE 68, 176, 190) [BVerfG 17.10.1984 - 1 BvR 284/84] nur in den Grenzen seines - hier nicht in Betracht zu ziehenden - Wächteramtes iS von Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG gestattet. - BSG, 27.09.1990 - 4 REg 30/89
Anspruch auf Erziehungsgeld für Asylbewerber
Auszug aus BSG, 28.02.1991 - 4 RA 76/90
Da der erziehungsgeldberechtigte Elternteil, der Erziehungsurlaub genommen hat, während dieser Zeit in keinem rentenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis steht, weil er nicht gegen Entgelt beschäftigt ist (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 AVG), soll dieser "Verzicht" (vgl BSG Urteile vom 27. September 1990 - 4 REg 27/89 = SozR 3 - 7833 § 1 Nr. 1 und BSGE 67, 243 = SozR 3 - 7833 § 1 Nr. 2) auf eine rentenanwartschaftsbegründende oder -steigernde Erwerbstätigkeit durch die Pflichtversicherung in einem Mindestumfang (§ 32 Abs. 6a AVG) wie eine außerhäusliche Erwerbstätigkeit anerkannt werden. - BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63
Adoption I
Auszug aus BSG, 28.02.1991 - 4 RA 76/90
Es steht in der alleinigen Verantwortung der Eltern (auch Adoptiv- und Pflegeeltern - BVerfGE 24, 119, 150; 68, 176, 187) [BVerfG 17.10.1984 - 1 BvR 284/84]zu entscheiden, wie und mit welchem Ziel sie die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes fördern, insbesondere in welchem Ausmaß und mit welcher Intensität sie sich selbst dieser Aufgabe widmen wollen.
- BSG, 16.12.1997 - 4 RA 60/97
Zuordnung von Kindererziehungszeiten zum überwiegend erziehenden Elternteil
An diese vorgegebene Erziehungssituation sowie die Bewertung (Gewichtung) der Erziehungsbeiträge seitens der Eltern knüpft § 56 Abs. 2 Satz 3 SGB VI aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität typisierend an (vgl BSGE 68, 171, 176 = SozR 3-2200 § 1227a Nr. 7 zu § 2a AVG) und räumt Eltern das Recht ein, durch übereinstimmende Erklärung zu bestimmen, welchem Elternteil die Kindererziehungszeit zuzuordnen ist.Nur dann, wenn sich dabei - anders als im vorliegenden Fall - überwiegende Erziehungsanteile eines Elternteils nicht im erforderlichen Beweisgrad feststellen lassen (non liquet), sondern die Erziehungsbeiträge nach objektiven Maßstäben in etwa gleichgewichtig sind, wird die Kindererziehungszeit nach der Auffangregel des § 56 Abs. 2 Satz 8 SGB VI der Mutter zugeordnet (in diesem Sinne bereits BSGE 68, 171, 178 = SozR 3-2200 § 1227a Nr. 7).
Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 25. Februar 1992 (…SozR 3-6180 Art. 13 Nr. 2) ausgeführt hat, kommt es auch unter Geltung des § 56 SGB VI in Fällen der "Miterziehung" durch mehrere Elternteile vorbehaltlich der ordnungsgemäßen Ausübung des den Eltern eingeräumten Gestaltungsrechts grundsätzlich darauf an, wer das Kind "überwiegend" erzieht (vgl BSGE 68, 171, 175 = SozR 3-2200 § 1227a Nr. 7 mwN).
- BSG, 25.02.1992 - 4 RA 34/91
Fortführung nichtabgeschlossener Verfahren zur Vormerkung oder Anerkennung …
Diese Vorschrift stimmt mit der bisherigen Regelung in § 104 Abs. 3 Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) überein, so daß die zu dieser Norm ergangene Rechtspr des Senats (…SozR 3-2200 § 1325 Nr. 1; SozR 3-2200 § 1227a Nr. 7, jeweils mwN) weiterhin zugrunde zu legen ist.Die zu § 2a Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) entwickelte Rechtspr des erkennenden Senats (BSGE 68, 171, 174 ff = SozR 3-2200 § 1227a Nr. 7 mwN) zum subjektiv-formalen Erziehungsbegriff sowie zu den Begriffen "Zuordnung", "Erziehung", "Alleinerziehung", "Miterziehung", "gemeinsame" und "überwiegende" Erziehung ist auch für die Auslegung des insoweit inhaltsgleichen § 56 SGB VI zutreffend und darum weiterhin anzuwenden.
Die mit dem 1. Januar 1986 (§ 2a AFG) eingeführte Pflichtversicherung wegen Kindererziehung soll - wie der Senat entschieden hat (zuletzt: SozR 3-2200 § 1227a Nr. 7) -, insbesondere die Nachteile beim Aufbau von deutschen Rentenanwartschaften ausgleichen, die - wie der Gesetzgeber generalisierend und typisierend unterstellt - regelmäßig durch die Hinwendung zum Kind in dessen erster Lebensphase entstehen.
- BSG, 22.06.2005 - B 12 RA 12/04 R
Rentenversicherung - Versicherungspflicht einer Tagesmutter - selbstständige …
Ihm ist die Gesamtheit des tatsächlichen Verhaltens zugeordnet, das nach dem Verständnis und den Vorstellungen der Handelnden dazu bestimmt und darauf gerichtet ist, die körperliche, geistige, seelische, sittliche und charakterliche Entwicklung des Kindes zu beeinflussen (BSG Urteil vom 28. Februar 1991, 4 RA 76/90, BSGE 68, 171 = SozR 3-2200 § 1227a Nr. 7 mwN).In diesem umfassenden Sinne, der die Voraussetzungen der Erziehung grundsätzlich bereits als gegeben ansieht, wenn sich der Erziehende und das Kind in einem gemeinsamen Haushalt aufhalten (Dederer/Krusemark, DRV 1985, 524, 525), werden zunächst Eltern(teile) bestimmt, die durch die Erziehung von Kindern von der Ausübung einer Erwerbstätigkeit abgehalten werden und deshalb im Rahmen der Hinterbliebenenversorgung (…vgl etwa BSG Urteil vom 26. November 1970, 12 RJ 368/68, BSGE 32, 117 = SozR RVO zu § 1268 Nr. 18) oder durch Begründung einer Pflichtversicherung für Erziehungszeiten (vgl BSG Urteil vom 28. Februar 1991 aaO) des Schutzes der Versichertengemeinschaft für bedürftig erachtet werden.
Nichts anderes gilt indes, wenn Eltern - auch insofern in Ausübung ihrer verfassungsrechtlich durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) geschützten Entscheidungsfreiheit (vgl BSG Urteil vom 28. Februar 1991 aaO S 176 mwN) - die Erziehung ihrer Kinder ganz oder teilweise auf andere übertragen und es nunmehr um deren Schutzbedürftigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung auf Grund der Übernahme dieser Aufgabe im Rahmen einer selbstständigen Erwerbstätigkeit geht.
- BSG, 17.04.2008 - B 13 R 131/07 R
Kindererziehungszeit - überwiegende Erziehung - Zuordnung zur Mutter oder zum …
Auch dies entspricht der Rechtsprechung des BSG (BSG vom 31.8.2000 - B 4 RA 28/00 R, Die Beiträge Beilage 2001, 67, 75;… BSG vom 16.12.1997, SozR 3-2600 § 56 Nr. 10 S 47; BSG vom 28.2.1991, BSGE 68, 171, 177 = SozR 3-2200 § 1227a Nr. 7), wonach die Erziehungsbeiträge nach objektiven Maßstäben gegenüberzustellen sind, nicht jedoch ein "Wert" der Erziehungsarbeit festzustellen ist. - BSG, 11.05.2011 - B 5 R 22/10 R
Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten - Erziehung im Ausland - …
Denn die Beschränkung der Feststellungspflicht soll ihm lediglich ermöglichen, im Versicherungsverlauf enthaltene, aber noch nicht bescheidmäßig festgestellte Daten ohne Bindungen durch Vertrauensschutzerwägungen (vgl § 45 SGB X) erleichtert zu berichtigen (vgl etwa BSG Urteile vom 28.2.1991 - 4 RA 76/90 - BSGE 68, 171, 174 = SozR 3-2200 § 1227a Nr. 7 S 14;… vom 23.10.2003 - B 4 RA 15/03 R - BSGE 91, 245 = SozR 4-2600 § 56 Nr. 1, RdNr 5 …und vom 18.10.2005 - B 4 RA 6/05 R - SozR 4-2600 § 56 Nr. 3 RdNr 12; Polster in Kasseler Komm, Stand September 2007, SGB VI § 149 RdNr 14). - BSG, 31.08.2000 - B 4 RA 28/00 R
Wirksamkeit der Zuordnungserklärungen für die Zuordnung von Kindererziehungs- bzw …
§ 56 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB VI beschränkt sich nämlich weder ausdrücklich noch sinngemäß allein auf Zuordnungen, die gemäß den Sätzen 4 bis 6 seines Abs. 2 nach dem Inkrafttreten der Norm am 1. Januar 1992 (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992) grundsätzlich zukunftsgerichtet durch Erklärung der gemeinsam erziehenden Eltern bewirkt wurden; insbesondere würden sonst unter Rückbewirkung von Rechtsfolgen ("echte Rückwirkung") auch bereits rechtsverbindlich abgegebene Erklärungen im nachhinein wieder entwertet und auf diese Weise Eltern der spezifisch rentenrechtlichen Auswirkungen ihrer grundrechtlich geschützten Erziehungsentscheidung (vgl Urteil des Senats in BSGE 68, 171, 176) beraubt.Diesen wird daher grundsätzlich zugemutet, die durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG allein ihrer Sphäre zugewiesene Entscheidung ua hinsichtlich der Verteilung der Erziehungslast (vgl Urteil des Senats in SozR 3-2200 § 1227a Nr. 7 S 16 mwN) übereinstimmend zukunftsgerichtet zu treffen und auch gegenüber einer hierfür vorgesehenen Stelle (§ 16 Abs. 1 SGB I) vorweg nach außen kundzutun; erst recht ist ein Grund für die Einräumung großzügiger Erklärungsfristen gerade zugunsten der Eltern dann nicht erkennbar, wenn diesen ausnahmsweise die Möglichkeit eröffnet ist, eine Zuordnungserklärung hinsichtlich in der Vergangenheit längst abgeschlossener Sachverhalte abzugeben.
- BSG, 24.10.2013 - B 13 R 1/13 R
Ausschluss der Anrechnung von Kinderberücksichtigungszeiten in der gesetzlichen …
Denn die Beschränkung der Feststellungspflicht soll ihm lediglich ermöglichen, im Versicherungsverlauf enthaltene, aber noch nicht bescheidmäßig festgestellte Daten ohne Bindungen durch Vertrauensschutzerwägungen (vgl § 45 SGB X) erleichtert zu berichtigen (stRspr, vgl exemplarisch BSG vom 28.2.1991 - BSGE 68, 171, 174 = SozR 3-2200 § 1227a Nr. 7 S 14;… vom 23.10.2003 - BSGE 91, 245 = SozR 4-2600 § 56 Nr. 1, RdNr 5;… vom 18.10.2005 - SozR 4-2600 § 56 Nr. 3 RdNr 12; vom 11.5.2011 - B 5 R 22/10 R - Juris RdNr 10). - BSG, 16.12.1997 - 4 RA 59/97
Zuordnung von Kindererziehungszeiten zum überwiegend erziehenden Elternteil
An diese vorgegebene Erziehungssituation sowie die Bewertung (Gewichtung) der Erziehungsbeiträge seitens der Eltern knüpft § 56 Abs. 2 Satz 3 SGB VI aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität typisierend an (vgl BSGE 68, 171, 176 = SozR 3-2200 § 1227a Nr. 7 zu § 2a AVG) und räumt Eltern das Recht ein, durch übereinstimmende Erklärung zu bestimmen, welchem Elternteil die Kindererziehungszeit zuzuordnen ist.Nur dann, wenn sich dabei - anders als im vorliegenden Fall - überwiegende Erziehungsanteile eines Elternteils nicht im erforderlichen Beweisgrad feststellen lassen (non liquet), sondern die Erziehungsbeiträge nach objektiven Maßstäben in etwa gleichgewichtig sind, wird die Kindererziehungszeit nach der Auffangregel des § 56 Abs. 2 Satz 8 SGB VI der Mutter zugeordnet (in diesem Sinne bereits BSGE 68, 171, 178 = SozR 3-2200 § 1227a Nr. 7).
Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 25. Februar 1992 (…SozR 3-6180 Art. 13 Nr. 2) ausgeführt hat, kommt es auch unter Geltung des § 56 SGB VI in Fällen der "Miterziehung" durch mehrere Elternteile vorbehaltlich der ordnungsgemäßen Ausübung des den Eltern eingeräumten Gestaltungsrechts grundsätzlich darauf an, wer das Kind "überwiegend" erzieht (vgl BSGE 68, 171, 175 = SozR 3-2200 § 1227a Nr. 7 mwN).
- BSG, 03.04.2001 - B 4 RA 89/00 R
Zuordnung von Beitrags- bzw Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung zum …
§ 56 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB VI beschränkt sich nämlich weder ausdrücklich noch sinngemäß allein auf Zuordnungen, die gemäß den Sätzen 4 bis 6 seines Abs. 2 nach dem Inkrafttreten der Norm am 1. Januar 1992 (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992) grundsätzlich zukunftsgerichtet durch Erklärung der gemeinsam erziehenden Eltern bewirkt wurden; insbesondere würden sonst unter Rückbewirkung von Rechtsfolgen ("echte Rückwirkung") auch bereits rechtsverbindlich abgegebene Erklärungen im nachhinein wieder entwertet und auf diese Weise Eltern der spezifisch rentenrechtlichen Auswirkungen ihrer grundrechtlich geschützten Erziehungsentscheidung (vgl Urteil des Senats in BSGE 68, 171, 176) beraubt.Diesen wird daher grundsätzlich zugemutet, die durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG allein ihrer Sphäre zugewiesene Entscheidung ua hinsichtlich der Verteilung der Erziehungslast (vgl Urteil des Senats in SozR 3-2200 § 1227a Nr. 7 S 16 mwN) übereinstimmend zukunftsgerichtet zu treffen und auch gegenüber einer hierfür vorgesehenen Stelle (§ 16 Abs. 1 SGB I) vorweg nach außen kundzutun; erst recht ist ein Grund für die Einräumung großzügiger Erklärungsfristen gerade zugunsten von Eltern(teilen) dann nicht erkennbar, wenn diesen ausnahmsweise die Möglichkeit eröffnet ist, eine Zuordnungserklärung hinsichtlich in der Vergangenheit längst abgeschlossener Sachverhalte abzugeben.
- BSG, 23.10.2003 - B 4 RA 15/03 R
Vormerkung von Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten im Ausland - …
Leitet er also antragsgemäß ein Vormerkungsverfahren im Blick auf solche Daten ein, hat er einen inhaltlich zutreffenden Vormerkungsbescheid zu erlassen (vgl etwa BSG SozR 3-2200 § 1227a Nr. 7 S 14;… BSG SozR 3-2200 § 1325 Nr. 3 S 5;… BSG SozR 3-6180 Art. 13 Nr. 2 S 8;… BSGE 71, 227, 229 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 4 S 13;… BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 3 S 10). - BSG, 13.06.2013 - B 13 R 454/12 B
Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - versehentliches Übergehen eines …
- LSG Hessen, 21.02.2023 - L 2 R 122/20
Anerkennung von Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten in der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2003 - L 5 KR 197/01
Sozialversicherung - Phantomlohn - Kein Vertrauensschutz für Arbeitgeber?
- BSG, 23.03.1999 - B 4 RA 18/98 R
Forschungsstudium im Beitrittsgebiet keine gleichgestellte Beitragszeit
- VG Freiburg, 02.04.2003 - 7 K 2026/02
Kindererziehungszeit; Anrechnung; gemeinsame Erziehung
- BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 15/91
Erziehungsgeld - Pflegeeltern - Verfassungsmäßigkeit - Personensorgerecht - …
- BSG, 21.03.1991 - 1 RA 35/90
Verbot der Vorwegnahme der Rentenberechnung vor einem …
- BSG, 28.07.1992 - 5 RJ 24/91
Ausländer - Kindeserziehung - Inland - Anrechnung von Kindeserziehungszeiten - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2007 - L 1 R 1788/05
Kindererziehungszeit - überwiegende Erziehung - Zuordnung zum Vater - …
- BSG, 29.10.2002 - B 4 RA 6/02 R
Kein Verzicht auf Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
- BAG, 21.09.1995 - 6 AZR 18/95
Beschäftigungszeit - Anrechnung wegen unbilliger Härte
- SG Darmstadt, 09.03.2020 - S 6 R 80/18
- BSG, 20.10.2010 - B 13 R 511/09 B
Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Amtsermittlungspflicht - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2003 - L 5 KR 73/02
Sozialversicherungsbeiträge - Nachforderung
- BSG, 25.02.1992 - 4 RA 68/90
Anerkennung von Kindererziehungszeiten bei Kindern ausländischer Streitkräfte - …
- BSG, 31.03.1992 - 4 RA 25/91
Prüfung des Nachversicherungsverhältnisses
- LSG Baden-Württemberg, 22.10.2009 - L 7 R 2376/09
- BSG, 28.07.1992 - 5 RJ 4/92
Asylbewerber - Gewöhnlicher Aufenthalt - Feststellung - Zeitpunkt - Familienasyl
- BSG, 31.08.2000 - B 4 RA 44/99 R
Unterhalt iS. von § 243 Abs. 2 Nr. 3 SGB VI
- SG Landshut, 12.07.2017 - S 2 R 305/14
Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung
- LSG Baden-Württemberg, 30.03.2021 - L 11 R 2768/20
Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung bei …
- LSG Baden-Württemberg, 23.05.2019 - L 10 R 1769/16
- SG Aurich, 20.04.2011 - S 32 R 414/06
Nachträgliche Aufnahme von Kindererziehungszeit und Berücksichtigungszeiten für …
- BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 2/97 R
Erziehungsgeldanspruch - Studentin - Erwerbstätigkeit weniger als 19 Stunden - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.05.2009 - L 4 R 1454/07
Zuordnung Kindererziehungszeiten zum Vater; Zuordnung Berücksichtigungszeiten zum …
- BSG, 27.06.1991 - 4 REg 2/91
Anrechnung des Mutterschaftsgeldes auf den Erziehungsgeldanspruch des Vaters, …
- LSG Bayern, 20.12.2017 - L 1 R 1084/14
Kein Anspruch auf weitere Anrechnungszeit wegen Arbeitsunfähigkeit
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2016 - L 18 R 713/15
Rentenversicherung; Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung; Begriff der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2003 - L 5 KR 191/01
Krankenversicherung
- BSG, 16.08.2017 - B 5 R 182/17 B
- LSG Baden-Württemberg, 17.09.2019 - L 13 R 741/19
- BSG, 16.11.1993 - 4 RA 39/92
Vormerkung von Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung im Ausland - Klageart …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2018 - L 14 R 289/17
- LSG Hessen, 15.12.2017 - L 5 R 335/16
- LSG Hessen, 28.03.2008 - L 5 R 309/07
- BSG, 05.02.1997 - 8 BKn 5/96
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in einer …
- LSG Hessen, 25.07.1995 - L 4 V 1158/94
Begünstigender Verwaltungsakt nach dem OEG - Täter als Beteiligter - Hinzuziehung …
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2016 - L 2 AL 82/11
Zulässigkeit einer Drittanfechtung des Leistungsträgers gegen einen …
- SG Dortmund, 25.08.2006 - S 34 R 43/05
Rentenversicherung
- SG Darmstadt, 21.08.2007 - S 6 R 448/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 05.04.2017 - L 2 R 398/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.06.2014 - L 10 R 309/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2013 - L 2 R 562/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2019 - L 9 R 30/16
- LSG Baden-Württemberg, 12.12.2017 - L 9 R 3123/17
- SG Stade, 13.03.2007 - S 27 RA 105/04