Rechtsprechung
| BSG, 18.03.1965 - 10 RV 171/63 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gewährung von Witwenbeihilfe - Teilberichtigungsbescheid; Aufhebung der Anerkennung bestimmter Schädigungsfolgen - Rechtmäßigkeit des Rentenanspruchs des verstorbenen Ehemannes - Auslegung einer gesetzlichen Vorschrift - Rücknahme eines Bewilligungsbescheides nach dem ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BSGE 23, 7
- NJW 1965, 1626
- NJW 1965, 1627
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (5)
- BSG, 27.03.1958 - 8 RV 739/55
Anspruch auf Zahlung der Witwenbeihilfe - Voraussetzungen der Witwenbeihilfe - …
Auszug aus BSG, 18.03.1965 - 10 RV 171/63
Das Bundessozialgericht (BSG) habe in seinem Urteil vom 27. März 1958 (BSG 7, 108, 112) zu § 48 BVG ausgeführt, daß die Beihilfe für die Witwe eines nicht an den Folgen einer Schädigung gestorbenen erwerbsunfähigen Schwerbeschädigten oder Pflegezulageempfängers nach ihrem Sinn und Zweck den Wegfall der Versorgungsbezüge ausgleichen solle.Sowohl in dem vom LSG angeführten Urteil des Bayer. Bandesversicherungsamts vom 23. Oktober 1951 als auch in dem Urteil des BSG in BSG 7, 108 sei zutreffend ausgesprochen worden, daß der Rentenanspruch des verstorbenen Ehemannes zu Recht bestanden haben müsse, wenn der Witwe nach § 48 BVG eine Beihilfe zustehen soll.
Es muß daher auch bei § 48 Abs. 1 BVG davon ausgegangen werden, daß ein Anspruch des verstorbenen Beschädigten auf die Rente eines Erwerbsunfähigen oder auf Pflegezulage zu Recht bestanden haben muß, um eine Witwen- oder Waisenbeihilfe auslösen zu können; denn alle versorgungsberechtigten Hinterbliebenen- auch eine Witwe, die einen Anspruch auf Witwenbeihilfe geltend macht - leiten ihre Versorgungsberechtigung aus der Beschädigteneigenschaft des verstorbenen Beschädigten ab, d. h. daß bei der Witwenbeihilfe nach § 48 Abs. 1 BVG der verstorbene Ehemann die Rente eines Erwerbsunfähigen oder die Pflegezulage zu Recht bezogen haben muß (vgl. BSG 7, 108; 20, 209 ).
- BSG, 27.03.1958 - 8 RV 387/55
Auszug aus BSG, 18.03.1965 - 10 RV 171/63
Vom BSG ist in ständiger Rechtsprechung entschieden worden, daß die Erteilung eines Berichtigungsbescheides durch die Verwaltungsbehörde auch dann noch zulässig ist, wenn der auf Grund des fehlerhaften Bescheides Versorgungsberechtigte bereits gestorben ist (vgl. BSG 7, 103; 20, 209; vgl. auch RVG 11, 188).Es ist nicht einzusehen, warum die Hinterbliebenen, bei denen ein dem Beschädigten erteilter, offensichtlich fehlerhafter Bescheid zu dessen Lebzeiten nicht mehr aufgehoben worden ist, gegenüber solchen Hinterbliebenen bessergestellt werden sollten, bei denen der fehlerhafte Bescheid noch zu Lebzeiten des Rentenempfängers zurückgenommen worden ist (vgl. BSG 7, 103, 105).
Das BSG hat daher in der bereits angeführten Entscheidung in BSG 7, 103 zu § 38 Abs. 1 Satz 2 BVG ausgeführt, daß diese Vorschrift der Rücknahme eines gegenüber dem verstorbenen Beschädigten ergangenen Bewilligungsbescheides nicht entgegensteht.
- BSG, 05.03.1959 - 8 RV 607/57
Auszug aus BSG, 18.03.1965 - 10 RV 171/63
Die Versorgungsbehörde, die für einen dem Gesetz entsprechenden Zustand zu sorgen und gesetzwidrige Zustände zu vermeiden oder zu beseitigen habe, sei nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, in entsprechenden Fällen Berichtigungen vorzunehmen (BSG 9, 199).Der Erlaß eines Berichtigungsbescheides zuungunsten des Berechtigten steht somit nicht im Ermessen der Verwaltungsbehörde; diese ist vielmehr bei Vorliegen der Voraussetzungen zum Erlaß dieses Bescheides verpflichtet (vgl. BSG 9, 199, 203).
- BSG, 20.02.1964 - 8 RV 225/61
Anspruch auf Witwenbeihilfe und Waisenbeihilfe - Hinterbliebenenbeihilfe nach dem …
Auszug aus BSG, 18.03.1965 - 10 RV 171/63
Der 8. Senat des BSG hat hierzu in seinem Urteil vom 20. Februar 1964 (BSG 20, 209, 214) zutreffend ausgeführt: "Sinn und Zweck des § 48 Abs. 1 BVG - und hierauf kommt es entscheidend an - ist die Gewährung einer Beihilfe an die Hinterbliebenen eines nicht an den Folgen einer Schädigung gestorbenen erwerbsunfähigen Schwerbeschädigten oder Pflegezulageempfängers, um den durch den Tod eintretenden Wegfall der Versorgungsbezüge auszugleichen, mit denen in der Regel wegen der Erwerbsunfähigkeit oder der Pflegebedürftigkeit des Ernährers der Unterhalt der Familie bis zu seinem Ableben bestritten worden ist. - BSG, 04.09.1958 - 8 RV 1091/55
Auszug aus BSG, 18.03.1965 - 10 RV 171/63
Dabei sind auch die Entstehungsgeschichte und der Zusammenhang mit anderen Vorschriften zu berücksichtigen; es ist auch zu prüfen, ob der Wortlaut des Gesetzes diesem Zweck gerecht geworden ist (vgl. BSG 8, 130, 133).
- BSG, 30.09.2009 - B 9 V 1/08 R
Kriegsopferversorgung - Versagung - NS-Unrecht - Nationalsozialismus - Waffen-SS …
Dies gilt unabhängig davon, ob man für die Ermittlung des gesetzlich Gewollten der subjektiven oder der - in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung wohl vorherrschenden (vgl etwa BSGE 23, 7, 9, unter Verweis auf BSGE 5, 127, 135; 6, 252, 255;… ebenso iE Urteil des erkennenden Senats vom 12.6. 2003 - B 9 V 5/02 R - SozR 4-3100 § 84a Nr. 2, RdNr 13) - objektiven Auslegungstheorie folgt (vgl mit Nachweisen für beide Theorien Zippelius, Juristische Methodenlehre, 9. Aufl 2005, S 21 ff, 50).Je stärker sich also der Gesetzgeber von normierten Prinzipien weg bewegen will, umso eher ist damit zu rechnen, dass ein solcher gewollter Bruch auch in den Gesetzesmaterialien zum Ausdruck gekommen ist (vgl mit diesem Gedanken schon BSGE 23, 7, 11 = SozR Nr. 3 zu § 48 BVG).
Im Hinblick darauf hat das BSG mehrfach entschieden, dass der zugunsten des Kriegsopfers ergangene Beschädigtenleistungsbescheid auch nach dessen Tod noch berichtigt werden kann (vgl BSGE 7, 103, 105;… BSGE 20, 209, 213 = SozR Nr. 2 zu § 48 BVG; BSGE 23, 7, 9 = SozR Nr. 3 zu § 48 BVG).
Gerade der Umstand, dass ein Beschädigtenrentenbescheid unmittelbare Rechtswirkungen für die Hinterbliebenen äußere, gebiete es, die Rücknahme auch gegenüber solchen Personen zuzulassen, die aus dem Beschädigtenrentenbescheid Rechte ableiteten (vgl BSGE 23, 7, 9 f = SozR Nr. 3 zu § 48 BVG; diese Rechtsprechung ist zwar noch zu Zeiten der Geltung des § 41 Gesetz über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung ergangen, beansprucht jedoch aufgrund der im Prinzip unveränderten §§ 38, 48 BVG auch seit Inkrafttreten der §§ 44 ff SGB X weiterhin Gültigkeit;… vgl hierzu Förster, aaO, BVG § 38 RdNr 24).
Hier weist schon der Gesetzeszweck, den eingetretenen Wegfall derjenigen Versorgung auszugleichen, mit welcher in der Regel wegen der Erwerbsunfähigkeit, der Pflegebedürftigkeit oder der anderweitig fehlenden beruflichen Restleistungskraft des Ernährers der Unterhalt der Familie bis zu seinem Ableben bestritten wurde (vgl dazu BSGE 23, 7, 11 f = SozR Nr. 3 zu § 48 BVG), selbst auf das "dringende Bedürfnis" (so der Gesetzgeber, BT-Drucks 1/1333 S 61 zum früheren § 47 BVG), an die bislang bestehenden wirtschaftlichen Verhältnisse anzuknüpfen.
- BSG, 25.06.1986 - 9a RVg 2/84
Notwehr - Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes - Ermessen
Das wäre mit dem Wortlaut und -sinn vereinbar, wie früher zu entsprechenden Formulierungen im Rücknahmetatbestand des § 41 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung (KOVVfG) vom 2. Mai 1955 (BGBl I 202 / 6. Mai 1976 (BGBl § 1169) und in der Bestimmung über einen Zugunstenbescheid in § 40 KOVVfG in ständiger Rechtsprechung angenommen wurde (BSGE 23, 7, 10 = SozR Nr. 31 zu § 48 BVG;… BSGE 35, 91, 93 = SozR Nr. 31 zu § 40 VerwVG). - BSG, 07.12.1983 - 9a RV 26/82
Berichtigungsbescheid - Rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt - …
Schon nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung zu § 41 KOVVfG war der Verwaltung die Befugnis, frühere Bescheide zum Nachteil zu berichtigen, nicht deswegen genommen, weil inzwischen der durch die Bescheide Berechtigte verstorben war (BSGE 7, 103, 105; 23, 7, 9 f; BSG, BVBl 1965, 25; BSG, BVBl 1965 S. 119, 120 f; Breithaupt 1980, 409 f).
- BSG, 15.09.1988 - 9a RV 32/86
Anspruch wegen überzahlter Elternrente - Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid …
Bei Erlaß des Bescheides vom 14. Februar 1978 an den Vorerben F. B. ist der Beklagte zutreffend davon ausgegangen, daß ein Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid wegen zu Unrecht gewährter Leistungen nach dem Tode des Empfängers auch gegen seinen Erben erlassen werden kann, weil dieser grundsätzlich in die öffentlich-rechtliche Rechtsstellung des Erblassers entsprechend den §§ 1922, 1967 BGB einrückt (BSGE 23, 7, 9; 24, 190; Erichsen/Martens, Allgemeines Verwaltungsrecht, 7. Aufl 1986, S 252; BVerwGE 15, 243 [BVerwG 11.01.1963 - VII C 182/60]). - BSG, 15.10.1986 - 5b RJ 48/84
Versicherungslast - Jugoslawischer Versicherungsträger - Rentenversicherung - …
Auch nach BSGE 23, 7" sind Zeiten, für die nach früheren reichsgesetzlichen Vorschriften Beiträge wirksam entrichtet werden sind, nicht nach S 1250 Abs1 Buchst a RVG anzurechnen, wenn sie Deutschland. - LSG Berlin-Brandenburg, 20.10.2006 - L 28 AL 1330/05 Das wäre mit dem Wortlaut und -sinn vereinbar, wie früher zu entsprechenden Formulierungen im Rücknahmetatbestand des § 41 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung (KOVVfG) vom 2. Mai 1955 (BGBl I 202)/6. Mai 1976 (BGBl I 1169) und in der Bestimmung über einen Zugunstenbescheid in § 40 KOVVfG in ständiger Rechtsprechung angenommen wurde (BSGE 23, 7, 10 = SozR Nr. 3 zu § 48 BVG;… BSGE 35, 91, 93 = SozR Nr. 31 zu § 40 VerwVG).
- BSG, 09.02.1984 - 11 RA 7/83
Zahlung zweier Renten nebeneinander - Verfassungswidrigkeit des …
Das würde bedeuten, daß der deutsche Staat bei einer Verfassungswidrigkeit des Zustimmungsgesetzes zum Abkommen im Hinblick auf dessen Art. 5 versuchen müßte, durch neue Verhandlungen mit Kanada die Streichung des Art. 5 (Buchst b und d) zu erreichen; durch einseitige gesetzliche Maßnahmen könnte er nicht zu einem gleichen Ergebnis gelangen (BSGE 23, 7", 77). - BSG, 26.02.1986 - 9a RV 16/84 früheren Recht der Kriegsopferversorgung (BSGE 9, 199, 203ff; 13, 232, 235; 23, 7, 10) ständiger.
- BSG, 13.11.1985 - 1 RA 61/84
Vergünstigung - Altösterreicher - Anschluß von Österreich - Beitragszeit - …
rungszeiten sind, weil für sie nach früheren Vorschriften der reichsgesetzlichen Angestelltenversicherung Beiträge wirksam entrichtet sind, steht dem nicht entgegen; denn dieser Regelung gegenüber gehen die Bestimmungen des Abkommens als Sonderrecht vor (BSGE 23, 7", 75). - BGH, 10.05.1979 - IX ZR 105/75
Rechtsmittel
Gleiches gilt aufgrund der §§ 41, 47 KOV-VwVfG (i.d.F. vom 6. Mai 1976 - BGBl. I 1169) und vergleichbarer älterer Vorschriften für Leistungsbescheide in der Kriegsopferversorgung, die allerdings nicht nur gegenüber den Erben, sondern auch gegenüber den Hinterbliebenen des verstorbenen Beschädigten aufgehoben werden können (BSGE 7, 103, 105; 21, 79, 80; 23, 7, 9 f; 24, 190, 192 f;… vgl. auch Schönleiter/Hennig, Gesetz über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung 2. Aufl. § 41 Anm. 3, § 47 Anm. 2). - BGH, 09.12.1976 - IX ZR 204/71
Rechtsmittel
- LSG Saarland, 12.09.1974 - L 3 V 77/71
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