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Rechtsprechung
   BSG, 01.02.1979 - 12 RK 33/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,7282
BSG, 01.02.1979 - 12 RK 33/77 (https://dejure.org/1979,7282)
BSG, Entscheidung vom 01.02.1979 - 12 RK 33/77 (https://dejure.org/1979,7282)
BSG, Entscheidung vom 01. Februar 1979 - 12 RK 33/77 (https://dejure.org/1979,7282)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 48, 12
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (7)

  • BSG, 02.09.1977 - 12 RAr 46/76

    Erstattung eines gegenüber Arbeitnehmern gewährten Wintergeldes - Einhaltung der …

    Auszug aus BSG, 01.02.1979 - 12 RK 33/77
    Unterhält eine Behörde ein Postschließfach, dann gelten auch fristgebundene materiell-rechtliche Anträge mit dem Zeitpunkt des Einsortierens in das Postschließfach als zugegangen (Fortentwicklung von BSG 02.09.1977 12 RAr 46/76 = SozR 4100 § 81 Nr. 3).

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 2. September 1977 - 12 RAr 46/76 - (…SozR 4100 § 81 Nr. 3) entschieden, daß fristgebundene Anträge als der Behörde mit dem Zeitpunkt des Einsortierens in ein von ihr unterhaltenes Postschließfach zugegangen gelten.

    Diesen Rechtsgrundsatz hat der erkennende Senat in dem bereits erwähnten Urteil vom 2. September 1977 - 12 RAr 46/76 - (…SozR 4100 § 81 Nr. 3) auch auf fristgebundene Anträge an eine Verwaltungsbehörde ausgedehnt; er hat für einen Antrag nach § 81 Abs. 3 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) entschieden, daß ein solcher Antrag als der Behörde mit dem Zeitpunkt des Einsortierens in das von ihr unterhaltene Postschließfach zugegangen gilt.

    In dem Urteil vom 2. September 1977 (a.a.O.) ist bereits dargelegt worden, daß zwischen der Wahrung einer Verfahrensfrist und der Einhaltung einer materiell-rechtlichen Antragsfrist in dieser Hinsicht kein Unterschied besteht.

  • BSG, 25.10.1976 - 3 RK 50/75

    Versicherungspflicht - Befreiung - Entscheidung der Krankenkasse - Antrag - …

    Auszug aus BSG, 01.02.1979 - 12 RK 33/77
    Wie die vergleichbare Antrags-Ausschlußfrist des Artikels 4 § 2 des 2. Krankenversicherungs-Änderungsgesetzes (2. KVÄG) vom 21. Dezember 1970 - BGBl. I, 1770 - (vgl. dazu das Urteil des erkennenden Senats vom 25. Oktober 1976 - 12/3 RK 50/75 - SozR 5486 Artikel 5 Nr. 2) soll auch die Ausschlußfrist zur Beantragung der Versicherungspflicht als selbständig Erwerbstätiger verhindern, daß das Antragsrecht und damit das gesetzliche Rechtsverhältnis für unbestimmte Zeit in der Schwebe belassen wird.

    Der Senat hat bereits in den - vom LSG auch nicht übersehenen - Urteilen vom 23. Juni 1976 - 12/7 RAr 80/74 - (…SozR 4100 § 72 Nr. 2 S. 4) und vom 25. Oktober 1976 - 12/3 RK 50/75 - (…SozR 5486 Art. 4 § 2 Nr. 1) entschieden, daß die Berufung auf die Versäumung einer gesetzlichen Ausschlußfrist dann rechtsmißbräuchlich ist, wenn die versäumte Frist für den Versicherungsträger von geringer Bedeutung ist und ganz erhebliche langfristig wirksame Interessen des Versicherten auf dem Spiel stehen.

  • BSG, 26.05.1971 - 11 RA 118/70
    Auszug aus BSG, 01.02.1979 - 12 RK 33/77
    Ferner habe das LSG das - insoweit nicht veröffentlichte - Urteil des erkennenden Senats vom 26. Mai 1971 - 12/11 RA 118/70 -, (Die Beiträge 1971, 340) nicht beachtet, in dem entschieden worden sei, daß es für die Wahrung einer materiell-rechtlichen Ausschlußfrist ausreiche, wenn der Brief mit dem die Frist wahrenden Schriftstück so zeitgerecht zur Post gegeben werde, daß er nach der gewöhnlichen Brieflaufzeit rechtzeitig vor Fristablauf zugehe.

    Die Revision stützt ihre Ansicht allein auf das Urteil des erkennenden Senats vom 26. Mai 1971 - 12/11 RA 118/70 - (SGb 1971, 272 = Die Beiträge 1971, 340).

  • BSG, 23.06.1976 - 7 RAr 80/74

    Schlechtwettergeldantrag - Frist für Einreichung - Ausschlussfrist - …

    Auszug aus BSG, 01.02.1979 - 12 RK 33/77
    Der Senat hat bereits in den - vom LSG auch nicht übersehenen - Urteilen vom 23. Juni 1976 - 12/7 RAr 80/74 - (SozR 4100 § 72 Nr. 2 S. 4) und vom 25. Oktober 1976 - 12/3 RK 50/75 - (…SozR 5486 Art. 4 § 2 Nr. 1) entschieden, daß die Berufung auf die Versäumung einer gesetzlichen Ausschlußfrist dann rechtsmißbräuchlich ist, wenn die versäumte Frist für den Versicherungsträger von geringer Bedeutung ist und ganz erhebliche langfristig wirksame Interessen des Versicherten auf dem Spiel stehen.
  • BSG, 28.04.1964 - 3 RJ 300/60
    Auszug aus BSG, 01.02.1979 - 12 RK 33/77
    Diese Rechtsprechung steht nicht, wie das LSG annimmt, im Widerspruch zu dem Urteil des erkennenden Senats vom 28. April 1964 - 12/3 RJ 300/60 - (…SozR Nr. 10 zu Art. 2 § 44 AnVNG).
  • BSG, 11.08.1976 - 10 RV 225/75

    Widerspruchsschrift - Rechtzeitig eingereicht - Einsortierung kurz vor …

    Auszug aus BSG, 01.02.1979 - 12 RK 33/77
    Davon abweichend hat aber das BVerwG (…a.a.O.) für die bestimmenden verfahrensrechtlichen Erklärungen z.B. für die Erhebung des Widerspruchs, den Zeitpunkt der Einlegung des Schriftstücks in das Schließfach des Empfängers als Zeitpunkt des Zuganges bei diesem angesehen (anderer Ansicht insoweit Urteil des 10. Senats des Bundessozialgerichts - BSG - vom 11. August 1976 - 10 RV 225/75 -, BSGE 42, 140, 142 = SozR 1500 § 84 Nr. 1).
  • BSG, 27.04.1972 - 7 RU 17/69

    Erstinstanzliches Urteil - Vernichtung des Zustellungsnachweises - Rechtzeitige …

    Auszug aus BSG, 01.02.1979 - 12 RK 33/77
    Allerdings könnte, wenn das LSG etwa feststellen sollte, daß die Beklagte die von ihr unterhaltenen Postschließfächer am 31. Dezember 1974 nicht zur üblichen Zeit geleert hat, hier möglicherweise zugunsten des Klägers nach dem in § 444 der Zivilprozeßordnung (ZPO) zum Ausdruck gekommenen allgemeinen Rechtsgedanken eine Beweiserleichterung in Betracht kommen (vgl. BSG-Urteil vom 27. April 1972 - 7 RU 17/69 - (SozR Nr. 13 zu § 151 des Sozialgerichtsgesetzes - SGG -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2017 - L 19 AS 360/17

    Arbeitslosengeld II

    Demjenigen, der eine materiell -rechtliche Frist gegenüber einer Behörde zu wahren hat, muss gestattet sein, diese Frist voll auszuschöpfen, wenn es für den Empfänger der fristgebunden Erklärung nicht erforderlich ist, dass er sofort Kenntnis von ihrem Inhalt erlangt (BSG, Urteil vom 01.02.1979 - 12 RK 33/77).
  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 166/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antragserfordernis - Antrag auf Zustimmung …

    Das BSG hat zwar in seiner Rechtsprechung unter gewissen Voraussetzungen - abgeleitet aus dem das gesamte Rechtsleben beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben - eine Nachsichtgewährung bei Überschreitung von gesetzlichen Antragsfristen für zulässig und geboten gehalten (…BSG Urteil vom 28.4.1983 - 12 RK 14/82, SozR 5070 § 10 Nr. 22 RdNr 11;… s auch BSG Urteile vom 27.9.1983 - 12 RK 7/82, SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 55 RdNr 16 ff und 24.11.2005 - B 12 RA 9/03 R, SozR 4-2600 § 6 Nr. 5 RdNr 19; s auch grundlegend Urteil vom 1.2.1979 - 12 RK 33/77, BSGE 48, 12, 17 = SozR 2200 § 1227 Nr. 23 S 54 mwN).
  • BSG, 28.10.1981 - 3 RK 59/80

    Ruhen des Krankengeldanspruchs - Meldung der Arbeitsunfähigkeit - Nicht …

    So hat vor allem der 12. Senat darauf hingewiesen, daß sich die Berufung auf die Versäumung einer Ausschlußfrist als Rechtsmißbrauch darstellen kann (BSGE 48, 12, 17 = …">1227%20RVO%20Nr.%2023#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 1227 RVO Nr. 23;… zur Anwendbarkeit des § 206 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches -BGB- auf Ausschlußfristen: SozR 5750 Art. 2 § 51a ArVNG Nr. 32; einschränkend BVerwGE 24, 154, 156 f; zur Wiedereinsetzung und Nachsicht bei Versäumung materiell-rechtlicher Fristen: O. Kopp, BayVerwBl 1977, 33 ff; diese Zitate jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 26.01.2000 - B 13 RJ 37/98 R

    Rentenantragstellung durch Sozialamt, sozialrechtlicher Herstellungsanspruch bei …

    Zunächst ist der Beklagten darin zuzustimmen, daß es sich bei dem Antrag auf eine Sozialleistung um eine öffentlich-rechtliche empfangsbedürftige Willenserklärung handelt, auf die § 130 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) entsprechende Anwendung findet (…vgl BSG SozR 5486 Art. 4 § 2 Nr. 2; BSGE 48, 12, 16 = SozR 2200 § 1227 Nr. 23;… BSG SozR 3-2200 § 1236 Nr. 3; Bley in Gesamtkomm, § 16 SGB I Anm 2 Buchst d ; Verbkomm, § 16 SGB I RdNr 3; Klattenhoff in Hauck, SGB I, § 16 RdNr 5; Vogel, SGb 1993, 355, 356).
  • LSG Bayern, 11.05.2022 - L 2 U 140/13

    Bekanntgabefiktion gilt im Sozialverwaltungsverfahren auch an Sonn- und …

    Rn. 45 Auch verkennt die finanzgerichtliche Rechtsprechung den Begriff des Zugangs, wenn sie meint, dass erst mit der tatsächlichen Kenntnisnahme der Zugang fingiert werden kann, nicht aber schon mit dem "Zugang in den Machtbereich des Empfängers" (BSG, Urteil vom 01.02.1979, 12 RK 33/77; vgl. auch BSG, Beschluss vom 28.09.2012, B 14 AS 34/11 BH).
  • BSG, 21.02.1991 - 7 RAr 74/89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Ausschlußfrist für den …

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG (…BSG SozR 4100 § 72 Nr. 2;… SozR 5486 Art. 4 § 2 Nr. 2;… SozR 4100 § 81 Nr. 3; BSGE 48, 12, 15 = SozR 2200 § 1227 Nr. 23).

    Selbst wenn man mit der Rechtsprechung des BSG zur sog Nachsichtgewährung davon ausgeht, daß ein Rechtsmißbrauch uU dann vorliegen kann, wenn die Einhaltung der Ausschlußfrist für die Verwaltung von geringer Bedeutung ist und ganz erhebliche, langfristig wirksame Interessen des Bürgers auf dem Spiel stehen (BSG vom 14. November 1978 - 7 RAr 5/78 - DBlR Nr. 2346a zu § 81 AFG ; BSGE 48, 12 = SozR 2200 § 1227 Nr. 23; BSG vom 10. Dezember 1980 - 7 RAr 76/79 - DBlR Nr. 2471a zu § 81 AFG ), läßt sich, wie das LSG zu Recht betont, ein solcher Verstoß hier nicht bejahen; denn es geht vorliegend um Zahlung von WG für einen relativ kurzen Zeitraum, nämlich einen Monat.

  • BSG, 16.06.1993 - 14a/6 RKa 37/91

    KZÄV - Wirtschaftlichkeit - Verjährung - Honorarkürzung

    Später ergehende Kürzungs- oder Rückforderungsbescheide können regelmäßig nur noch dann Rechtswirkungen entfalten, wenn sich die Berufung des Kassen(zahn)arztes auf die Ausschlußfrist wegen besonderer Umstände des Einzelfalls als rechtsmißbräuchlich erweist (…vgl BSGE 58, 283, 284 [BSG 24.07.1985 - 10 RKg 18/84] = SozR 1200 § 14 Nr. 20; BSGE 48, 12 = SozR 2200 § 1227 Nr. 23), etwa wegen eines auf die Verhinderung oder Verschleppung des Prüfverfahrens abzielenden Verhaltens des Kassen(zahn)arztes.
  • BSG, 25.02.1997 - 12 RK 33/96

    Antragspflichtversicherung in der Angestelltenversicherung in der Zeit vor dem …

    Zwar kann diese Vorschrift nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich auf die Versäumung materiell-rechtlicher Fristen Anwendung finden (…vgl. BSGE 64, 153, 156 = SozR 1300 § 27 Nr. 4), um die es sich auch bei der Frist für den Antrag auf Pflichtversicherung handelt (vgl. BSGE 48, 12 = SozR 2200 § 1227 Nr. 23 und BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 25).
  • BSG, 28.10.1981 - 12 RK 61/80

    Versäumung der Ausschlußfrist - Verspätung - Unzureichende …

    Es handelt sich bei ihr vielmehr - ebenso wie bei 5 32 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und 5 110 der Abgabenordnung 1977 - um eine neue Regelung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, die - soweit sie auch materiell-rechtliche Ausschlußfristen betrifft keineswegs eine gefestigte Rechtsauffassung festschreibt, sondern einen bisher überwiegend anders beantworteten Fragenkreis neu regelt und deshalb auch erst für die Zeit nach ih- rem Inkrafttreten angewendet werden kann (Vgl BSGE 48, 12).

    Dieser Gedanke wird aber bereits hinreichend dadurch berücksichtigt, daß in der Rechtsprechung des BSG eine Ausschlußfrist nur in dem Umfang zu beachten ist, als ihre Einhaltung durch den Sinn der betreffenden Regelung gedeckt ist (vgl BSGE 14, 246, 250), und daß ferner eine Berufung auf die Ausschlußfrist ausgeschlossen ist, wenn sich ergibt, daß das Interesse der Allgemeinheit oder der Verwaltung an der Einhaltung dieser Frist gering ist, auf der anderen Seite jedoch ganz erhebliche, langfristig wirksame Interessen des Bürgers auf dem Spiel stehen (vgl BSG SOZR 4100 5 72 Nr. 2;… SozR 5486 Art. 4 5 2 Nr. 2; BSGE 48, 12;… und BSG SozR 2200 5 1227 Nr. 25).

  • BSG, 29.10.1992 - 10 RKg 24/91

    Unrichtige Beratung - Amt für Ausbildungsförderung - Kindergeldanspruch

    Die Berufung der Beklagten auf § 9 Abs. 2 Bundeskindergeldgesetz (BKGG) ist nicht rechtsmißbräuchlich (vgl dazu BSGE 48, 12 mwN), weil die versäumte Frist bei der Frage der Nachzahlung von Kindergeld für einen mehrjährigen Zeitraum nicht von geringer Bedeutung ist und bei einer auf die Vergangenheit bezogenen Sozialleistung auch keine langfristig wirksamen Interessen auf dem Spiel stehen.
  • BSG, 28.10.1981 - 12 RK 67/79

    Versäumung der Ausschlussfrist - Verspätung - Fristablauf - Nachholung der …

  • BSG, 24.07.1985 - 10 RKg 18/84

    Rückwirkende Gewährung von Kindergeld an eine verwitwete Ehefrau eines …

  • SG Stuttgart, 30.09.2005 - S 5 R 3429/04

    Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit - Unterbrechung - selbständige Tätigkeit …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2021 - L 12 AS 2077/18

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II …

  • BSG, 27.09.1983 - 12 RK 7/82

    Teilzahlungsfrist - Ausschlußfrist - Nachsichtgewährung - Überschreitung der …

  • BSG, 28.04.1983 - 12 RK 11/82
  • BSG, 31.03.2005 - B 11a/11 AL 229/04 B

    Fristwahrende Einlegung der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - L 22 R 31/09

    Versicherungspflicht; Befreiung

  • LSG Baden-Württemberg, 30.08.2005 - L 13 AL 1226/05

    Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer, sozialrechtlicher Herstellungsanspruch …

  • FG Niedersachsen, 15.04.2013 - 2 K 25/13

    Möglichkeit der wirksamen Bekanntgabe eines (Einspruchs-)Bescheides am 31. …

  • LSG Hessen, 20.03.1980 - L 6 An 509/78

    Verzicht auf die Befreiung von der Versicherungspflicht; Hinweis auf …

  • BSG, 04.01.2012 - B 12 R 23/11 B
  • SG Freiburg, 02.07.2004 - S 3 AL 382/04

    Meldepflicht - frühzeitige Arbeitssuche - Minderung des Arbeitslosengeldanspruchs …

  • BSG, 09.12.1981 - 12 RK 38/80
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