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Rechtsprechung
   BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 1/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1599
BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 1/93 (https://dejure.org/1993,1599)
BSG, Entscheidung vom 16.12.1993 - 13 RJ 1/93 (https://dejure.org/1993,1599)
BSG, Entscheidung vom 16. Dezember 1993 - 13 RJ 1/93 (https://dejure.org/1993,1599)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 74, 9
  • NJW-RR 1994, 1346
  • NZS 1994, 414 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (18)

  • BSG, 21.01.1993 - 13 RJ 19/91

    Ehescheidung - Unterhaltsverzicht - Witwenrente - Geschiedenenwitwenrente - …

    Auszug aus BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 1/93
    Nach der Rechtsprechung des BSG (BSGE 72, 39, 45 = SozR 3-2200 § 1265 Nr. 9 S 51 unten ff) hat der Unterhaltsverzicht nur deklaratorischen Charakter, wenn.

    Bereits durch Beachtung dieser gesetzlichen Vorgaben wird sichergestellt, daß die Unbeachtlichkeit eines Verzichtes keinesfalls dazu beitragen kann, das Risiko der RV zu erhöhen (vgl dazu BSGE 72, 39, 46 = SozR 3-2200 § 1265 Nr. 9 S 52).

    Auf die subjektiven Überlegungen der früheren Ehepartner kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (vgl auch BSGE 72, 39, 46 = SozR 3-2200 § 1265 Nr. 9 S 52).

  • BSG, 08.09.1993 - 5 RJ 8/93

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Witwenrente - Unterhaltspflicht des …

    Auszug aus BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 1/93
    Dies hat bereits der 4. Senat des BSG in bezug auf den Zeitpunkt der Scheidung (…SozR 2200 § 1265 Nr. 93 S 328) und neuerdings der 5. Senat in bezug auf die Prognose (Urteil vom 8. September 1993 - 5 RJ 8/93) zum Ausdruck gebracht.

    Eine so weitgehende Forderung würde aber die Unterhaltsersatzfunktion, die in § 1265 Abs. 1 S 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) nur noch eine stark abgeschwächte Bedeutung hat, überbetonen (vgl auch BSG, Urteil vom 8. September 1993 - 5 RJ 8/93).

  • BSG, 22.08.1975 - 11 RA 150/74

    Witwenrente - Unterhaltspflicht - Rechtserheblichkeit von Umständen - Ausschluß

    Auszug aus BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 1/93
    Dies ist hier nicht der Fall, da ein Unterhaltsanspruch der Klägerin im Zeitpunkt des Todes des Versicherten, unabhängig von den in § 1265 Abs. 1 S 2 Nr. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) vorausgesetzten wirtschaftlichen Verhältnissen, an dem vereinbarten Verzicht scheitert (BSG SozR 2200 § 1265 Nr. 6).

    Hierauf hat bereits der 11. Senat des BSG in einer älteren Entscheidung (SozR 2200 § 1265 Nr. 6 S 18) hingewiesen.

  • BSG, 22.07.1992 - 13 RJ 17/91

    Sozialversicherung - Witwenrente - Unterhalt - Getrenntleben - Gleichheitssatz - …

    Auszug aus BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 1/93
    Auch wenn die Unterhaltsersatzfunktion der Geschiedenenwitwenrente nach § 1265 Abs. 1 S 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) durch dessen Nr. 1 ausgedünnt ist, besteht sie im Prinzip fort (BSG SozR 3-2200 § 1265 Nr. 8 S 36 f).
  • BGH, 07.07.1982 - IVb ZR 726/80

    Herabsetzung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs - Zur Frage, wann eine Ehe …

    Auszug aus BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 1/93
    Unterstellt man ferner, daß das Einkommen des Versicherten weiterhin den Lebensverhältnissen zur Zeit der Scheidung entsprach und daß im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor dem Tode des Versicherten weder beim Versicherten noch bei der Klägerin ein außergewöhnlicher Bedarf bestand (die Feststellungen des Landessozialgericht (LSG) bieten dafür keinen Anhalt), so wäre bei Berechnung des hier nicht geschuldeten angemessenen Unterhalts (im günstigsten Falle) diese Gesamtsumme hälftig auf die früheren Eheleute zu verteilen; denn beide waren Rentner, so daß auf keiner Seite ein Erwerbstätigkeitsbonus in Betracht kam (vgl BGH NJW 1982, 683; NJW 1982, 2442; FamRZ 1982, 894; siehe auch Urteile des erkennenden Senats vom 17. Juni 1993 - 13 RJ 63/91 - …und vom 12. Oktober 1993 - SozR 3-2200 § 1265 Nr. 11).
  • BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 63/91

    Gewährung von Hinterbliebenenrente an eine frühere Ehefrau des Versicherten nach …

    Auszug aus BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 1/93
    Unterstellt man ferner, daß das Einkommen des Versicherten weiterhin den Lebensverhältnissen zur Zeit der Scheidung entsprach und daß im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor dem Tode des Versicherten weder beim Versicherten noch bei der Klägerin ein außergewöhnlicher Bedarf bestand (die Feststellungen des Landessozialgericht (LSG) bieten dafür keinen Anhalt), so wäre bei Berechnung des hier nicht geschuldeten angemessenen Unterhalts (im günstigsten Falle) diese Gesamtsumme hälftig auf die früheren Eheleute zu verteilen; denn beide waren Rentner, so daß auf keiner Seite ein Erwerbstätigkeitsbonus in Betracht kam (vgl BGH NJW 1982, 683; NJW 1982, 2442; FamRZ 1982, 894; siehe auch Urteile des erkennenden Senats vom 17. Juni 1993 - 13 RJ 63/91 - …und vom 12. Oktober 1993 - SozR 3-2200 § 1265 Nr. 11).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.1981 - 5 UF 139/81
    Auszug aus BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 1/93
    Der vom Versicherten geschuldete Unterhalt nach Billigkeitsgrundsätzen ist aber niedriger: in der Regel wird die Hälfte des angemessenen Unterhalts angesetzt (OLG Hamm FRES 1980, 425; Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf FamRZ 82, 934), was hier einen Betrag von 308,- DM ausmachen würde, der durch die eigenen Einkünfte der Klägerin gedeckt wäre.
  • BGH, 08.12.1982 - IVb ZR 333/81

    Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsverzichts

    Auszug aus BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 1/93
    In beiden Fällen ist wegen Verzichts zu Lasten Dritter Sittenwidrigkeit nach § 72 Ehegesetz (EheG) angenommen worden (vgl BGH FamRZ 1983, 137; Oberlandesgericht (OLG) Köln FamRZ 1990, 634 [OLG Hamm 01.12.1989 - 12 UF 359/88]).
  • BGH, 19.09.1988 - II ZR 329/87

    Hinauskündigung eines Gesellschafters aus Anlaß des Todes eines anderen …

    Auszug aus BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 1/93
    Ob in solchen Fällen von vornherein gemäß § 139 BGB nur eine Teilnichtigkeit für die voraussehbare Dauer der Belastung Dritter angenommen werden muß (was fraglich erscheint), ob § 139 BGB analog anzuwenden ist oder ob eine entsprechende ergänzende Vertragsauslegung erfolgen kann, weil die Vertragsparteien bei Kenntnis der Nichtigkeit den Unterhaltsverzicht auf spätere Zeiträume beschränkt hätten (vgl dazu zB BGHZ 105, 213, 212; 107, 351, 355; ferner die Übersichten über die verschiedenen Ansätze und den Meinungsstand bei Hager, JuS 1985, 264, und Roth, JZ 1989, 411, sowie zur Rechtsprechung des BAG: Preis, Grundfragen der Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht, 1993, § 12), kann hier dahinstehen.
  • BGH, 05.06.1989 - II ZR 227/88

    Ausschließung von Gesellschaftern nach freiem Ermessen eines Gesellschafters

    Auszug aus BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 1/93
    Ob in solchen Fällen von vornherein gemäß § 139 BGB nur eine Teilnichtigkeit für die voraussehbare Dauer der Belastung Dritter angenommen werden muß (was fraglich erscheint), ob § 139 BGB analog anzuwenden ist oder ob eine entsprechende ergänzende Vertragsauslegung erfolgen kann, weil die Vertragsparteien bei Kenntnis der Nichtigkeit den Unterhaltsverzicht auf spätere Zeiträume beschränkt hätten (vgl dazu zB BGHZ 105, 213, 212; 107, 351, 355; ferner die Übersichten über die verschiedenen Ansätze und den Meinungsstand bei Hager, JuS 1985, 264, und Roth, JZ 1989, 411, sowie zur Rechtsprechung des BAG: Preis, Grundfragen der Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht, 1993, § 12), kann hier dahinstehen.
  • BGH, 09.07.1992 - XII ZR 57/91

    Wirksamkeit eines Verzichts auf nachehelichen Unterhalt

  • BGH, 28.11.1990 - XII ZR 16/90

    Verzicht auf nachehelichen Unterhalt

  • BGH, 17.09.1980 - IVb ZR 550/80

    Auslegung eines Unterhaltsverzichts

  • BGH, 15.10.1986 - IVb ZR 79/85

    Berufung auf einen Unterhaltsverzicht

  • BSG, 25.04.1979 - GS 1/78

    Unterhaltsverpflichtung - Unterhaltsbeitragspflicht - Abweichung von der …

  • OLG Hamm, 01.12.1989 - 12 UF 359/88

    Herabsetzung eines Unterhaltsanspruchs; Eingeschränkte Erwerbstätigkeit; Neue …

  • BSG, 26.11.1981 - 5b/5 RJ 86/80

    Unterhaltsverpflichtung - Hinterbliebenenrente

  • OLG Köln, 19.12.1989 - 25 UF 153/89
  • BSG, 30.09.1996 - 8 RKn 17/95

    Anspruch auf eine Geschiedenenwitwenrente - Erklärung eines Unterhaltsverzichts …

    Diesen Tatbestand sieht der erkennende Senat - in Übereinstimmung mit den übrigen für das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung zuständigen Senaten des BSG (dem 4., 5. und 13. Senat) - dann als erfüllt an, wenn ohne die Verzichtserklärung der Ehefrau schon im Zeitpunkt der Scheidung sowie im Zeitpunkt des Todes des Versicherten aus den in § 65 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 RKG genannten wirtschaftlichen Gründen kein Unterhaltsanspruch bestand und auch nach den bei Abschluß der Vereinbarung über den Unterhaltsverzicht gegebenen objektiven Umständen vernünftigerweise für die Zukunft nicht mit dem Entstehen von Unterhaltsansprüchen der geschiedenen Ehefrau gerechnet werden konnte (…vgl BSG vom 21. Januar 1993, BSGE 72, 39, 45 = SozR 3-2200 § 1265 Nr. 9 und vom 16. Dezember 1993, BSGE 74, 9, 15 = SozR 3-2200 § 1265 Nr. 12, jeweils mwN).

    Dabei kommt es jeweils nur auf rentenrechtlich relevante Unterhaltsansprüche an, die also zumindest 25 % des zeitlich und örtlich maßgebenden Regelsatzes der Sozialhilfe erreichen oder übersteigen (…vgl BSG vom 12. Mai 1982, BSGE 53, 256 = SozR 2200 § 1265 Nr. 63 und BSG vom 7. September 1982, SozR 2200 § 1265 Nr. 65; BSG vom 16. Dezember 1993, BSGE 74, 9, 15 = SozR 3-2200 § 1265 Nr. 12 mwN).

    Die subjektiven Überlegungen der früheren Ehepartner und damit auch die Frage, welche dieser Erwägungen ausschlaggebend für die Erklärung des Unterhaltsverzichts waren, sind in diesem Zusammenhang ebenso unerheblich (vgl BSG vom 16. Dezember 1993, BSGE 74, 9, 18 = SozR 3-2200 § 1265 Nr. 12;… BSG vom 21. Januar 1993, BSGE 72, 39, 46 = SozR 3-2200 § 1265 Nr. 9 S 52) wie Billigkeitserwägungen, etwa, ob der Verzicht aus der Situation der Klägerin "verständlich" war oder nicht (…zur "Konventionalscheidung" s BSG vom 12. Oktober 1993, SozR 3-2200 § 1265 Nr. 11 S 64 mwN).

    Hiermit kommt die Annahme einer "leeren Hülse" nur dann in Betracht, wenn die Ehefrau, aus welchen Gründen auch immer, keinen Unterhaltsanspruch zu erwarten hat, also entweder der geschiedene Ehemann zB bereits im Zeitpunkt der Scheidung (etwa wegen Alkoholsucht) über kein nennenswertes eigenes Einkommen verfügt oder aber die Ehefrau selbst zB eine unkündbare Stellung (etwa als Beamtin) innehat (vgl BSG 13. Senat vom 16. Dezember 1993, SozR 3-2200 § 1265 Nr. 12 S 84 f sowie deutlich BSG vom 26. August 1994 - 13 RJ 15/94 -, HV-INFO 1994, 3148 = BAGUV RdSchr 26/95).

  • BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 15/94

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente - Vorliegen einer Pflicht des Versicherten zur …

    Insbesondere ist nicht zu erkennen, daß der Unterhaltsverzicht bewußt zu Lasten Dritter, etwa eines Sozialhilfeträgers oder der Kinder, vereinbart worden wäre (vgl dazu BGH FamRZ 1983, 137; OLG Köln FamRZ 1990, 634; BSG SozR 3-2200 § 1265 Nr. 12).

    Diesen Tatbestand sieht der erkennende Senat - in Übereinstimmung mit dem 4. und 5. Senat des BSG - dann als erfüllt an, wenn ohne die Verzichtserklärung der Ehefrau schon im Zeitpunkt der Scheidung sowie im Zeitpunkt des Todes des Versicherten aus den in § 1265 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 RVO genannten wirtschaftlichen Gründen kein Unterhaltsanspruch bestand und auch nach den bei Abschluß der Vereinbarung über den Unterhaltsverzicht gegebenen objektiven Umständen vernünftigerweise für die Zukunft nicht mit dem Entstehen von Unterhaltsansprüchen der geschiedenen Ehefrau gerechnet werden konnte (…vgl Urteile des erkennenden Senats vom 21. Januar 1993 - 13 RJ 19/91 - BSGE 72, 39, 45 = SozR 3-2200 § 1265 Nr. 9 und vom 16. Dezember 1993 - 1 RJ 1/93 - SozR 3-2200 § 1265 Nr. 12).

    Der erkennende Senat hat ausführlich dargelegt, daß es nur darum geht, eine Handlung unbeachtet zu lassen, die keine Auswirkung auf das Konzept des § 1265 RVO hatte, also nur die Konsequenzen aus der ohnehin vorhandenen Situation gezogen hat (Urteil vom 16. Dezember 1993 - 13 RJ 1/93 - SozR 3-2200 § 1265 Nr. 12).

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 16. Dezember 1993 - 13 RJ 1/93 - (SozR 3-2200 § 1265 Nr. 12) entschieden, daß bei der Prüfung der zu erwartenden Bedürftigkeit einkommensmindernden Wechselfällen, wie dem Eintritt von Krankheit oder Arbeitslosigkeit, im Rahmen der Prognose grundsätzlich Rechnung getragen werden muß; denn sie gehören zum normalen Ablauf eines Arbeitslebens und können nur unter besonderen Umständen ausgeschlossen werden.

  • LSG Bayern, 23.06.2004 - L 16 RJ 520/03

    Gewährung von Rente an geschiedenen Ehepartner; Voraussetzungen für die Gewährung …

    Voraussetzungen für die Annahme dieser leeren Hülse sind, wie sie das BSG in dem auch vom SG zitierten Urteil vom 16.12.1993 (Az: 13 RJ 1/93) zusammenfassend dargestellt hat (…a.a.O. Ziffer 28 bis 32), dass 1. der Versicherte im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor seinem Tode nicht zur Zahlung eines rentenrechtlich relevanten Unterhalts an die frühere Ehefrau verpflichtet 2. war, zur Zeit der Scheidung kein rentenrechtlich relevanter 3. Unterhaltsanspruch bestand und nach den bei Abschluss des Unterhaltsverzichts gegebenen objektiven Umständen vernünftigerweise auch in Zukunft nicht mit dem Entstehen rentenrechtlich relevanter Unterhaltsansprüche der früheren Ehefrau gerechnet werden konnte.

    Dies hat das BSG in mehreren Entscheidungen ausdrücklich betont (Urteil vom 30.09.1996, Az: 8 RKn 17/95, Rdnr.28 m.w.N., Urteil vom 26.08.1994, Az: 13 RJ 15/94, das vom SG vor allem genannte Urteil vom 16.12.1993, Az: 13 RJ 1/93 sowie vom 15.12.1988, Az: 4/11a RA 42/86).

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der Zivilgerichte stellte ein solcher Unterhaltsverzicht einer Mutter minderjähriger Kinder, die kein oder unzureichendes Einkommen hat, einen Verzicht zu Lasten Dritter dar, der nach § 72 des Ehegesetzes sittenwidrig und damit nichtig nach § 138 BGB ist (so auch BSG in der zitierten Entscheidung vom 16.12.1993, Az: 13 RJ 1/93, a.a.O.).

  • BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 23/93

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der Versicherung des verstorbenen früheren …

    Auf die subjektiven Überlegungen der früheren Ehepartner und damit auch auf die Frage, welche dieser Erwägungen domininierend für die Abgabe des Unterhaltsverzichts waren, kommt es entgegen der Ansicht des LSG in diesem Zusammenhang nicht an (vgl Senatsurteil vom 16. Dezember 1993 - 13 RJ 1/93 - BSGE 72, 39, 46 = SozR 3-2200 § 1265 Nr. 9 S 52).

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteil vom 16. Dezember 1993 - 13 RJ 1/93 - die Auffassung vertreten, daß einkommensmindernden Wechselfällen wie dem Eintritt von Krankheit oder Arbeitslosigkeit bei der Prognose im Rahmen des § 1265 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 RVO grundsätzlich Rechnung getragen werden muß.

  • BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 4/05 R

    Geschiedenenwitwenrente - Ermittlung des angemessenen Unterhalts - letzter …

    Zwar schließt ein Unterhaltsverzicht in der Regel auch den Verzicht auf einen "Notbedarf" ein (vgl Senatsurteil vom 16. Dezember 1993, SozR 3-2200 § 1265 Nr. 12 S 77).
  • LSG Bayern, 10.01.2013 - L 20 R 1092/10

    Einem Anspruch auf Geschiedenenwitwenrente steht ein wirksamer Unterhaltsverzicht …

    Rn. 48 Sofern die Zivilgerichte in den Fällen, in denen Kinder zu betreuen gewesen sind, die Alternative bedacht haben, dass bei dem Unterhaltsverzicht einer Mutter mit minderjährigen Kindern, die kein oder ein unzureichendes Einkommen hatte, entweder der Sozialhilfeträger belastet werde oder eine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden musste, die zu Lasten der Kinderbetreuung gehe, zum Teil von einer Unwirksamkeit gemäß § 72 EheG ausgegangen sind (vgl. BSG vom 16.12.1993 - 13 RJ 1/93), hat das BSG insoweit auch ausgeführt, dass eine aus diesen Gründen eingetretene Nichtigkeit des Unterhaltsverzichts sich nicht auf den letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor dem Tode des Versicherten erstrecken könne, da zu diesem Zeitpunkt die Klägerin wegen Kinderbetreuung nicht mehr daran gehindert gewesen wäre, eine vollschichtige Erwerbstätigkeit auszuüben (im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand waren die in den Jahren 1965 und 1966 geborenen Kinder längst volljährig).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 16.12.1993 aaO) hat ein erklärter Unterhaltsverzicht dann keine schädliche Wirkung und einen lediglich deklaratorischen Charakter, wenn.

  • LSG Bayern, 31.03.2011 - L 20 R 545/06

    Zum Anspruch der geschiedenen Ehefrau auf einen Unterhaltsbeitrag nach § 60 EheG …

    Zwar schließt ein Unterhaltsverzicht i.d.R. auch den Verzicht auf "Notbedarf" ein (vgl. Urteil des BSG vom 16.12.1993 - B 13 RJ 1/93 -, veröffentl. in juris).
  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 22/98 B

    Leistungsartbezogene Wirtschaftlichkeitsprüfung, Bindungswirkung von …

    Das LSG hat sich bei seiner Bewertung, eine über das Dreifache des Fachgruppendurchschnitts hinausgehende Mehrforderung des Klägers für Infiltrations- und Injektionsleistungen sei auch unter Berücksichtigung der von ihm praktizierten Eigenblutbehandlung nicht wirtschaftlich, ausdrücklich mit dem therapeutischen Vorgehen des Klägers befaßt und sich insoweit an den Grundsätzen orientiert, die der Senat zu Honorarkürzungen bei fachgruppentypischen Einzelleistungen entwickelt hat (BSGE 74, 17, 76 [BSG 16.12.1993 - 13 RJ 1/93] = SozR 3-2500 § 106 Nr. 23 S 130).
  • LSG Hamburg, 17.04.2013 - L 2 R 50/11
    Insoweit nimmt der Senat gemäß § 153 Abs. 2 SGG vollen Umfangs Bezug auf die Ausführungen des Sozialgerichts im hier angefochtenen Urteil zu II. 2c (S. 7/8) dazu, dass die "Leere-Hülse"-Rechtsprechung vorliegend nicht durchschlägt (s.a. BSG, Urteile vom 15. Dezember 1998 - 4/11a RA 42/86, NJW 1989, 2012, vom 16. Juni 1994 - 13 RJ 23/93, HVBG-INFO 1994, 2069, und vom 16. Dezember 1993 - 13 RJ 1/93, BSGE 74, 9).
  • LSG Bayern, 08.04.2004 - L 14 RA 251/01

    Anspruch auf Geschiedenenwitwenrente; Abschluss eines Unterhaltsverzichts zu …

    Einkommensmindernden Wechselfällen wie dem Eintritt von Krankheit und Arbeitslosigkeit bei der Prognose im Rahmen künftig zu berücksichtigender Einkommensverhältnisse müsse grundsätzlich Rechnung getragen werden, denn sie gehörten zum normalen Ablauf eines Arbeitslebens und könnten nur unter besonderen Umständen ausgeschlossen werden (BSG vom 16.12.1993 - 13 RJ 01/93).
  • LSG Bayern, 22.10.2003 - L 16 RJ 603/02

    Anspruch auf eine Geschiedenen-Witwenrente; Gewährung einer Hinterbliebenenrente; …

  • LSG Bayern, 02.04.2003 - L 16 RJ 683/01

    Gewährung einer Geschiedenen-Witwenrente aus der Versicherung des verstorbenen …

  • LSG Berlin, 31.10.2002 - L 8 RJ 90/00
  • SG Kassel, 18.06.2012 - S 6 R 340/10

    Anspruch auf Geschiedenenwitwenrente bei Unterhaltsverzicht

  • LSG Saarland, 22.07.2005 - L 7 RJ 7/04

    Geschiedenenwitwenrente - Anspruch - Unterhaltsverzicht - deklaratorischen …

  • SG Wiesbaden, 28.08.2000 - S 12 RJ 269/00
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