Rechtsprechung
BFH, 14.09.1994 - IX R 71/93 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG §§ 2 Abs. 1, 9, 21
- Wolters Kluwer
Bauherrenmodellabschreibung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Werbungskosten bei Rückkaufsangebot im Bauherrenmodell? (IBR 1995, 143)
Papierfundstellen
- BFHE 175, 416
- BB 1995, 34
- BB 1995, 656
- DB 1995, 251
- BStBl II 1995, 116
Wird zitiert von ... (89) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 15.09.1992 - IX R 15/91
Einkünfteerzielungsabsicht bei Mietkaufmodellen (§ 2 EStG )
Auszug aus BFH, 14.09.1994 - IX R 71/93
Eine andere Beurteilung ist jedoch dann gerechtfertigt, wenn nach den maßgebenden Verhältnissen des Streitjahres nicht feststeht, daß der Steuerpflichtige das Mietobjekt langfristig nutzen wird und auf die Dauer der Vermögensnutzung gesehen ein positives Gesamtergebnis erzielen kann, insbesondere aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles zu folgern ist, daß sich der Steuerpflichtige noch nicht endgültig entschieden hat, ob er das Grundstück kurzfristig verkaufen oder langfristig vermieten will (vgl. Senatsurteile vom 9. Februar 1993 IX R 42/90, BFHE 171, 45, BStBl II 1993, 658, und vom 15. September 1992 IX R 15/91, BFH/NV 1994, 301).Die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht trägt dann im Zweifel der Steuerpflichtige (vgl. zuletzt das Senatsurteil in BFH/NV 1994, 301 m. w. N.).
- BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
Auszug aus BFH, 14.09.1994 - IX R 71/93
Kennzeichnend für die Einkunftsart ist, daß ihnen zugrundeliegende Tätigkeiten oder Vermögensnutzungen der Erzielung positiver Einkünfte dienen (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751 in Abschn. C IV 3 c, aa -1-). - BFH, 31.03.1987 - IX R 112/83
Mietkaufmodel - Optionsvertrag - Totalüberschuß
Auszug aus BFH, 14.09.1994 - IX R 71/93
Eine Vermietungstätigkeit, die in den Anlaufjahren zu Werbungskostenüberschüssen führt, ist nicht schon deshalb ohne die Absicht, Einnahmeüberschüsse zu erzielen, ausgeübt worden, weil eine objektive betriebswirtschaftliche Beurteilung ergibt, daß die Vermietung in naher Zukunft nicht zur Einkünfteerzielung geeignet ist (vgl. die Senatsurteile vom 31. März 1987 IX R 111/86, BFHE 150, 7, BStBl II 1987, 668, und IX R 112/83, BFHE 150, 325, BStBl II 1987, 774 zu den sog. Mietkaufmodellen).
- BFH, 17.08.1989 - IX R 76/88
Zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkünften aus Vermietung und …
Auszug aus BFH, 14.09.1994 - IX R 71/93
Der Einwand des Klägers, das FA habe die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der Bauherrengemeinschaft zu Unrecht gesondert und einheitlich festgestellt, ist unbegründet (Hinweis auf das Senatsurteil vom 17. August 1989 IX R 76/88, BFHE 159, 398, BStBl II 1990, 411). - BFH, 09.02.1993 - IX R 42/90
Keine Einkunftserzielungsabsicht bei Beteiligung an einem Mietkaufmodell, wenn …
Auszug aus BFH, 14.09.1994 - IX R 71/93
Eine andere Beurteilung ist jedoch dann gerechtfertigt, wenn nach den maßgebenden Verhältnissen des Streitjahres nicht feststeht, daß der Steuerpflichtige das Mietobjekt langfristig nutzen wird und auf die Dauer der Vermögensnutzung gesehen ein positives Gesamtergebnis erzielen kann, insbesondere aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles zu folgern ist, daß sich der Steuerpflichtige noch nicht endgültig entschieden hat, ob er das Grundstück kurzfristig verkaufen oder langfristig vermieten will (vgl. Senatsurteile vom 9. Februar 1993 IX R 42/90, BFHE 171, 45, BStBl II 1993, 658, …und vom 15. September 1992 IX R 15/91, BFH/NV 1994, 301). - BFH, 31.03.1987 - IX R 111/86
Mietkaufmodell mit fehlender Einnahme-Überschuß-Erzielungsabsicht; kein …
Auszug aus BFH, 14.09.1994 - IX R 71/93
Eine Vermietungstätigkeit, die in den Anlaufjahren zu Werbungskostenüberschüssen führt, ist nicht schon deshalb ohne die Absicht, Einnahmeüberschüsse zu erzielen, ausgeübt worden, weil eine objektive betriebswirtschaftliche Beurteilung ergibt, daß die Vermietung in naher Zukunft nicht zur Einkünfteerzielung geeignet ist (vgl. die Senatsurteile vom 31. März 1987 IX R 111/86, BFHE 150, 7, BStBl II 1987, 668, und IX R 112/83, BFHE 150, 325, BStBl II 1987, 774 zu den sog. Mietkaufmodellen).
- BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94
Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung
Eine Vermietungstätigkeit, die in den Anlaufjahren zu Werbungskostenüberschüssen führt, ist nicht schon deshalb ohne die Absicht, Einnahmeüberschüsse zu erzielen, ausgeübt worden, weil eine objektive betriebswirtschaftliche Beurteilung ergibt, daß die Vermietung in naher Zukunft nicht zur Einkünfteerzielung geeignet ist (Senatsurteil vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416, 419, BStBl II 1995, 116).Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur dann, wenn aufgrund besonderer Umstände der Beweis des ersten Anscheins oder Beweisanzeichen (Indizien) gegen das Vorliegen einer Überschußerzielungsabsicht sprechen, zum Beispiel, wenn der Steuerpflichtige sich nicht zu einer langfristigen Vermietung entschlossen hat, wie bei der Beteiligung an einem Mietkaufmodell (Senatsurteil vom 9. Februar 1993 IX R 42/90, BFHE 171, 45, BStBl II 1993, 658) oder einem Bauherrenmodell mit Rückkaufangebot oder Verkaufsgarantie (Senatsurteil in BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116; Beschluß vom 14. September 1994 IX B 97/93, BFHE 175, 541; Senatsurteil vom 22. April 1997 IX R 17/96, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1997, 668).
- BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00
Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen
Der Prognosezeitraum ist --wenn sich nicht aus objektiven Umständen eine Befristung der Nutzung (z.B. wegen eines bereits im Streitjahr beabsichtigten späteren Verkaufs; vgl. auch BFH-Urteil vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116, betr. - BFH, 09.07.2002 - IX R 47/99
Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung
c) Dagegen kann sich ein Beweisanzeichen für das Fehlen der Einkünfteerzielungsabsicht daraus ergeben, dass der Steuerpflichtige in der Zeit seiner nicht auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit kein positives Gesamtergebnis erreichen kann (BFH-Urteil vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116 - betr.Die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht trägt im Zweifel der Steuerpflichtige (Urteil in BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116).
- BFH, 22.04.1997 - IX R 17/96
Zur Einkünfteerzielungsabsicht des Eigentümers einer Eigentumswohnung, wenn …
Als Indiz dafür hat der erkennende Senat die beim Erwerb getroffene Vereinbarung eines Rückkaufsrechts oder einer Rückkaufgarantie angesehen, wenn sie für den Zeitraum gelten, in dem planmäßig nur Werbungskostenüberschüsse erwirtschaftet werden und der vereinbarte Preis in etwa den Gesamtkosten entspricht oder sie sogar übersteigt (BFH-Urteil vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416, 419, BStBl II 1995, 116; Beschluß vom 14. September 1994 IX B 97/93, BFHE 175, 541).Weitere Voraussetzung der Indizwirkung ist, daß das Recht auf Wunsch des Steuerpflichtigen eingeräumt wurde oder sonst erkennbar ist, daß die Einräumung dieses Rechts für die Erwerbsentscheidung bedeutsam war (BFH in BFHE 175, 541, 544, und Urteil in BFHE 175, 416, 419, BStBl II 1995, 116).
Generell liegt die Feststellungslast für das Vorhandensein der Überschußerzielungsabsicht beim Steuerpflichtigen (BFH-Urteile in BFH/NV 1994, 301, und in BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116, zu 2.).
Das Rückkaufangebot war zwar entscheidend für den Entschluß der Kläger, eine zweite Wohnung zu erwerben (vgl. zu dieser Voraussetzung BFH-Beschluß in BFHE 175, 541, 544, und BFH-Urteil in BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116).
Dieser Vorbehalt ist wesentlich verschieden von dem, den der BFH in den zitierten Entscheidungen (vgl. BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116; BFHE 175, 541; BFHE 177, 95, BStBl II 1995, 462) beschreibt.
Das FG durfte dabei im Rahmen seiner Gesamtwürdigung auch in Erwägung ziehen, daß die Kläger die Wohnung 12 Jahre nach ihrem Erwerb noch nicht veräußert hatten (vgl. BFH-Beschluß in BFHE 141, 405, 436, BStBl II 1984, 751); als entscheidend hat das FG diesen Umstand nicht angesehen (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116; BFHE 177, 95, BStBl II 1995, 462; Beschluß in BFHE 175, 541).
- BFH, 05.09.2000 - IX R 33/97
A)
So ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Einkünfteerzielungsabsicht zu verneinen, wenn der Steuerpflichtige sich vertraglich bindet oder sich auch nur die Möglichkeit verschafft hat, das Grundstück innerhalb einer bestimmten Frist, in der er einen Gesamtüberschuss nicht erzielen kann, zu verkaufen (z.B. Senatsurteile in BFHE 150, 7, BStBl II 1987, 668, und vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116).(1) Das FG ist insoweit von der Senatsrechtsprechung zu den sog. "Duo-Konzepten" (z.B. Urteil vom 9. Februar 1993 IX R 42/90, BFHE 171, 45, BStBl II 1993, 658) und zu den Rückkaufangeboten oder Verkaufsgarantien bei Bauherrenmodellen (z.B. Urteil in BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116) ausgegangen, die auch auf den Streitfall anzuwenden sei.
Vielmehr stimmt die Beurteilung des FG im Ergebnis insoweit mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats ausdrücklich überein, als die Einkünfteerzielungsabsicht regelmäßig zu verneinen ist, wenn aus den Umständen im Einzelfall zu folgern ist, dass der Steuerpflichtige sich die Möglichkeit verschafft hat, das Grundstück innerhalb einer bestimmten Frist, in der er einen Gesamtüberschuss nicht erzielen kann, zu verkaufen (z.B. Senatsurteile in BFHE 150, 7, BStBl II 1987, 668, und in BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116).
- BFH, 09.07.2002 - IX R 57/00
Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung
c) Dagegen kann sich ein Beweisanzeichen für das Fehlen der Einkünfteerzielungsabsicht daraus ergeben, dass der Steuerpflichtige in der Zeit seiner nicht auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit kein positives Gesamtergebnis erreichen kann (BFH-Urteil vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116 - betreffend die Beteiligung an einem Bauherrenmodell mit Rückkaufsangebot oder Verkaufsgarantie).Ob ein Gesamtüberschuss zu erzielen ist, ergibt sich aus einer den Zeitraum der tatsächlichen Vermögensnutzung umfassenden Totalüberschussprognose (BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, unter II. 2.) Die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht trägt im Zweifel der Steuerpflichtige (Urteil in BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116).
- BFH, 15.12.1999 - X R 23/95
Fremdfinanzierter Einmalbetrag für Lebensversicherung
a) Unter § 2 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 7 EStG fallen nur solche positiven oder negativen Einkünfte, die durch Tätigkeiten oder Vermögensnutzungen veranlasst werden, die der Erzielung positiver Einkünfte dienen (BFH-Beschluss vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C. IV. 3. c aa; Urteil vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116, unter I. 1., ständige Rechtsprechung).Bezogen auf Überschusseinkünfte i.S. des § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG erfordert dies die Absicht, auf die voraussichtliche Dauer der Betätigung oder Vermögensnutzung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften (BFH in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, a.a.O., und in BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116, a.a.O.).
- BFH, 18.04.2018 - I R 2/16
Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei von vornherein geplanter Übertragung der …
Ist aufgrund einer solchen Prognose nicht zu erwarten, dass der Steuerpflichtige das Anlageobjekt längerfristig nutzen wird und auf die Dauer der Vermögensnutzung gesehen ein --wenn auch bescheidenes-- positives Gesamtergebnis erzielen kann, so ist die Überschusserzielungsabsicht zu verneinen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116).Dementsprechend ist der Prognosezeitraum nicht schon deshalb zu begrenzen, weil sich S die Möglichkeit verschafft hätte, den Gegenstand der Einkünfteerzielung innerhalb einer bestimmten Frist entgeltlich zu übertragen (vgl. dazu BFH-Urteile vom 31. März 1987 IX R 111/86, BFHE 150, 7, BStBl II 1987, 668; in BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116; vom 5. September 2000 IX R 33/97, BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676; vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BFHE 199, 417, BStBl II 2003, 580, und IX R 57/00, BFHE 199, 422, BStBl II 2003, 695; vom 31. Juli 2002 X R 48/99, BFHE 200, 504, BStBl II 2003, 282).
b) Soweit der BFH bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung die mögliche Nutzung durch unentgeltliche Rechtsnachfolger des Steuerpflichtigen in die Überschussprognose miteinbezieht (BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726), hat er dies damit gerechtfertigt, dass der Prognosezeitraum bei Immobilien --allerdings nur dann, wenn sich nicht aus objektiven Umständen eine Befristung der Nutzung (z.B. wegen eines bereits im Streitjahr beabsichtigten späteren Verkaufs; vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116) und damit ein kürzerer Zeitraum ergibt-- typisierend mit 30 Jahren zugrunde zu legen sei.
- BFH, 31.07.2002 - X R 48/99
Betriebsübertragung bei Ehescheidung
Kann er innerhalb des derart verkürzten Progenosezeitraums (Zeitraum zwischen Erwerb und Ablauf der Frist) einen Gesamtüberschuss oder -gewinn nicht erzielen, kann eine Einkünfteerzielungsabsicht regelmäßig nicht festgestellt werden (vgl. BFH-Urteile vom 31. März 1987 IX R 111/86, BFHE 150, 7, BStBl II 1987, 668; vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116; vom 5. September 2000 IX R 33/97 BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676;… vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BFH/NV 2002, 1392, und IX R 57/00, BFH/NV 2002, 1394). - FG Düsseldorf, 27.01.1999 - 13 K 5544/93
Bedeutung der Einkünfteerzielungsabsicht für den Anspruch auf Feststellung des …
Eine Vermietungstätigkeit, die in den Anlaufjahren zu Werbungskostenüberschüssen führt, ist nicht schon deshalb ohne die Absicht, Einnahmeüberschüsse zu erzielen, ausgeübt worden, weil eine objektive betriebswirtschaftliche Beurteilung ergibt, daß die Vermietung in naher Zukunft nicht zur Einkünfteerzielung geeignet ist (vgl. BFH - Urteile vom 31.03.1987 IX R 111/86, BStBl II 1987, 668, und IX R 112/83, BStBl II 1987, 774 zu den sog. Mietkaufmodellen; BFH - Urteil vom 14.09.1994 IX R 71/93, BStBl II 1995, 116).Eine Ausnahme von diesem eine Einkunftserzielungsabsicht unterstellenden Grundsatz ist nur dann gegeben, wenn aufgrund besonderer Umstände der Beweis des ersten Anscheins oder Beweisanzeichen (Indizien) gegen das Vorliegen einer Überschußerzielungsabsicht sprechen, z.B., wenn der Steuerpflichtige sich nicht zu einer langfristigen Vermietung entschlossen hat, wie bei der Beteiligung an einem Mietkaufmodell (vgl. BFH - Urteil vom 09.02.1993 IX R 42/90, BStBl II 1993, 658) oder einem Bauherrenmodell mit Rückkaufsangebot oder Verkaufsgarantie (BFH - Urteil IX R 71/93, a.a.O.;… so BFH - Urteil vom 30.09.1997 IX R 80/94, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/ NV - 1998, 271).
Nach der Rechtsprechung des BFH (BFH - Urteil IX R 71/93, a.a.O.; BFH-Beschluß vom 14.09.1994 IX B 142/93, BStBl II 1995, 778), der sich der erkennende Senat anschließt, stellen ein im Rahmen eines Bauherren- oder Ersterwerbermodells einem Anleger erteiltes Rückkaufangebot oder eine Verkaufsgarantie dann ein Indiz gegen das Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht dar, wenn sie für einen Zeitraum gelten, in dem planmäßig nur ein Werbungskostenüberschuß erzielt wird und das Rückkaufangebot oder die Verkaufsgarantie entweder auf Wunsch oder Anregung des Anlegers abgegeben worden sind oder aber nach den gesamten Umständen davon auszugehen ist, daß das Angebot oder die Garantie für die Investitionsentscheidung des Anlegers bedeutsam waren (vgl. BFH - Urteil vom 12.02.1995 IX R 95/93, BStBl II 1995, 462).
Es ist dann Sache des Anlegers darzulegen und ggf. auch zu beweisen, daß er entgegen dieser Anzeichen, die gegen die Einkünfteerzielungsabsicht sprechen, das Mietobjekt langfristig vermieten und positive Einkünfte erzielen wollte (vgl. BFH - Urteil IX R 71/93, a.a.O.; BFH - Urteil vom 22.04.1997 IX R 17/96, BStBl II 1997, 650).
Denn - wie der BFH in seiner Entscheidung vom 14. September 1994 IX R 71/93 a.a.O. zutreffend ausführt - bietet auch ein unwirksames Angebot dieser Art einen Anreiz für einen kurzfristigen Verkauf und ein Anzeichen dafür, daß der Anleger die Einkünfteerzielungsabsicht noch nicht endgültig gefaßt hatte.
Für die Indizwirkung genügt es, daß sich der Anleger ohne größere Verluste von der Immobilie trennen kann (vgl. BFH -Urteil vom 14. September 1994 IX R 71/93 a.a.O.).
- BFH, 30.08.2012 - IV R 44/10
Klagebefugnis und Beiladung der insolventen Personengesellschaft und des …
- BFH, 21.11.2000 - IX R 2/96
Einkünfteerzielungsabsicht bei Immobilienfonds
- FG Berlin, 11.03.1998 - 6 K 6305/93
- BFH, 14.09.1999 - IX R 59/96
Einkünfteerzielungsabsicht bei Wiederverkaufsgarantie
- BFH, 27.07.1999 - IX R 64/96
Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung
- BFH, 14.03.2012 - XI R 23/10
Vorsteuerabzug bei Bezug von Grundstückssanierungsleistungen - Wirtschaftliche …
- BFH, 28.10.1999 - VIII R 7/97
Überschusserzielungsabsicht bei Kapitaleinkünften aus Aktien
- BFH, 03.08.2004 - X R 55/01
Wirtschaftliches Eigentum bei Leasing; Anschaffungsbegriff bei …
- FG Schleswig-Holstein, 09.02.2000 - IV 1256/96
Zur Einkünfteerzielungsabsicht
- BFH, 08.12.1998 - IX R 49/95
Keine Einkunftserzielungsabsicht bei Ankaufsrecht
- FG Schleswig-Holstein, 07.05.1998 - V 972/97
Anspruch auf Feststellung der für eine Grundstücksgemeinschaft erklärten …
- FG München, 20.09.2010 - 5 V 886/10
Annahme einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit - …
- BFH, 10.10.2000 - IX R 52/97
Einkünfteerzielungsabsicht; Verkaufsgarantie
- BFH, 09.07.2002 - IX R 99/00
Einkünfteerzielungsabsicht; Grundstücksverkauf im zeitlichen Zusammenhang mit dem …
- FG Hamburg, 04.11.2005 - I 69/05
Einkommensteuer: Auf Dauer angelegte Vermietung bei zwischenzeitlicher …
- FG Düsseldorf, 14.11.2002 - 14 K 2707/01
Einkunftserzielungsabsicht; Totalüberschuss; Vermietung und Verpachtung; …
- FG Düsseldorf, 23.11.2001 - 18 K 9791/97
Angehörigenmietverhältnis; Fremdvergleich; Nebenkostenpauschale; …
- BFH, 16.12.1998 - I R 36/98
Gewinnerzielungsabsicht bei einem Lohnsteuerhilfeverein
- BFH, 24.01.1995 - IX R 70/93
Bei Beteiligung am Bauherrenmodell Darlegungs- und Beweislast des FA für Kenntnis …
- FG Thüringen, 25.11.2009 - I 822/05
Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei Veräußerung der Objekte kurz nach ihrer …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 04.04.2001 - 1 K 72/99
Überschusserzielungsabsicht bei Errichtung, Vermietung und Veräußerung von zwei …
- BFH, 14.02.1995 - IX R 95/93
Zahlung eines Entgelts für die Zusage des Immobilienverkäufers, den Verkauf der …
- BFH, 29.05.2018 - IX R 8/17
Einkünfteerzielungsabsicht - Überschussprognose - Prognosezeitraum
- BFH, 19.01.2010 - X R 2/07
Werbungskostenabzug nur bei Einkünfteerzielungsabsicht - …
- FG Köln, 21.09.2011 - 9 K 4205/09
Einkünfteerzielungsabsicht bei befristeter Vermietung
- BFH, 07.06.2000 - IX B 35/00
Einkünfteerzielungsabsicht - Innere Tatsache - Gesamtwürdigung - Umstände des …
- FG Düsseldorf, 06.02.2017 - 11 K 2879/15
Geltendmachung eines Werbungskostenüberschusses als Einkünfte aus Vermietung und …
- FG München, 26.10.2005 - 11 K 3595/05
Gewerblicher Grundstückshandel: Erwerb von Wohnungen im Rahmen von …
- BFH, 09.07.2002 - IX R 33/01
Einkünfteerzielungsabsicht; befristete Vermietung
- BFH, 28.07.1999 - IX B 28/99
Zulassungsgrund - Darlegungsanforderungen - Grundsätzliche Bedeutung - …
- BFH, 25.03.2003 - IX R 56/00
Einkünfteerzielungsabsicht - Bauherrenmodell mit Wiederkaufsgarantie
- FG Düsseldorf, 28.07.1999 - 13 K 4854/93
Bauherrenmodell; Einkunftserzielungsabsicht; Verkaufsgarantie - Verkaufsgarantie …
- FG Düsseldorf, 04.06.1998 - 13 K 5513/93
Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht bei Beteiligung an …
- FG Düsseldorf, 17.04.1996 - 5 K 84/90
Erfassung der positiven und negativen Einkünfte bei der Ermittlung des …
- FG Düsseldorf, 07.09.2001 - 18 K 5112/94
Leibrentenversicherung; Einmalbetrag; Fremdfinanzierung; …
- FG Baden-Württemberg, 25.07.2003 - 12 K 41/98
Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung; Einkommensteuer 1996
- FG Schleswig-Holstein, 28.06.2000 - I 210/99
Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung von Ferienwohnungen
- FG Niedersachsen, 03.12.2003 - 2 K 395/01
Außergewöhnliche Belastungen durch die Übernahme von Bestattungskosten und …
- FG München, 10.10.2006 - 11 K 3595/05
Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel …
- FG Baden-Württemberg, 18.02.2004 - 11 K 237/00
Vorhandensein einer Einkunftserzielungsabsicht trotz Bestehens einer …
- FG Berlin, 16.08.1995 - II 429/92
Rückkaufangebot der Initiatorengruppe spricht gegen Einkünfteerzielungsabsicht
- FG Hessen, 28.05.2018 - 2 K 1925/16
§ 21 EStG
- FG Niedersachsen, 25.02.2010 - 11 K 100/08
Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung durch Vermietung einer …
- FG Niedersachsen, 28.03.2007 - 3 K 11074/04
Berücksichtigungsfähigkeit eines durch eine zeitlich begrenzte Vermietung …
- BFH, 08.03.2006 - IX R 19/04
Immobilienfonds; Verkaufsgarantie; Einkünfteerzielungsabsicht
- FG Köln, 25.07.2000 - 13 K 2033/91
Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Nachweis der …
- BFH, 25.03.2003 - IX R 21/99
Einkünfteerzielungsabsicht - Bauherrenmodell mit Wiederkaufsgarantie
- FG Hamburg, 26.09.2019 - 3 K 227/17
Einkommensteuer: Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei sog. Disagio-Modell
- BFH, 16.12.1998 - I R 137/97
LSt-Hilfeverein; Einkünfteerzielungsabsicht
- FG Münster, 20.01.2004 - 6 K 5226/00
Urteilsberichtigung bei falscher Rechtsmittelbelehrung
- FG Hamburg, 27.02.2003 - V 166/99
Einkünfteerzielungsabsicht bei sonstigen Einkünften
- FG Niedersachsen, 09.11.2004 - 12 K 383/98
Anforderungen an die Annahme gewerblicher Gewinne; Prüfung der …
- FG Münster, 21.02.2001 - 7 K 6908/97
Überschusserzielungsabsicht bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- FG Saarland, 05.05.2011 - 1 K 1112/07
Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung - Anrechnung der Miete …
- FG Düsseldorf, 25.11.2008 - 17 K 846/06
Überschusserzielungsabsicht bei einer Personengesellschaft mit Einkünften aus …
- BFH, 09.10.2002 - V R 24/99
Voraussetzungen für die Gewährung von Vorsteuerabzug
- FG Niedersachsen, 27.02.2007 - 8 K 35/02
Schuldzinsenabzug als nachträgliche Betriebsausgaben bei fehlender …
- BFH, 11.05.1999 - IX B 166/98
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage
- BFH, 14.04.1999 - IX B 37/99
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
- FG Düsseldorf, 30.09.1997 - 8 K 3247/95
Vorliegen einer einkommenssteuerlich relevanten Betätigung oder Vermögensnutzung; …
- FG Rheinland-Pfalz, 06.06.1997 - 3 K 2649/92
- FG Baden-Württemberg, 28.07.2010 - 4 K 289/06
Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen bei …
- BFH, 24.10.1995 - IX B 106/95
Einkunftserzielungsabsicht bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- FG Rheinland-Pfalz, 06.06.1997 - 3 K 2235/93
- FG München, 01.10.2003 - 1 K 5185/01
Fehlende Uberschusserzielungsabsicht bei Immobilienfonds-Gesellschaftern; …
- FG Baden-Württemberg, 26.01.2000 - 2 K 375/98
Dauer einer Vermietung als Indiz für die Einkünfteerzielungsabsicht; Änderung …
- FG München, 10.12.1999 - 8 K 1252/97
Einkünfteerzielungsabsicht bei Beteiligung an einem Mietkaufmodell mit …
- FG Berlin, 09.03.1999 - 5 K 5585/96
- FG München, 03.04.2009 - 7 K 726/08
Vermutung der Einnahmenerzielungsabsicht bei einer Vermietung
- FG Sachsen-Anhalt, 09.12.1999 - 3 (2) K 411/98
- FG München, 03.04.2009 - 7 K 739/08
Einkünfteerzielungsabsicht bei nur vorübergehender Vermietung
- FG Rheinland-Pfalz, 19.12.1997 - 3 K 1336/94
Abzug von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung einer Ferienwohnung; …
- FG Berlin, 11.04.1997 - III 318/92
Anfechtung eines Einkommenssteuerbescheids; Steuerliche Geltendmachung von …
- FG Sachsen-Anhalt, 09.12.2010 - 5 K 376/09
Aufwendungen für leerstehende Wohnung als vorab entstandene Werbungskosten - …
- FG Saarland, 14.06.1995 - 1 K 213/94
Einkommensteuer; Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung
- FG Thüringen, 25.11.1999 - II 217/98
Steuerliche Anerkennung eines Mietvertrages mit der Mutter über die Vermietung …
- FG Niedersachsen, 30.07.1998 - XIV 407/96
Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung; …
- FG Berlin, 25.08.1995 - II 482/92
Rückkaufangebot spricht gegen Einkünfteerzielungsabsicht
- FG Rheinland-Pfalz, 26.04.1995 - 1 K 1633/94
Einkommensteuer; Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung einer Eigentumswohnung