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   BFH, 13.09.2000 - X R 147/96   

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BFH, 13.09.2000 - X R 147/96 (https://dejure.org/2000,1144)
BFH, Entscheidung vom 13.09.2000 - X R 147/96 (https://dejure.org/2000,1144)
BFH, Entscheidung vom 13. September 2000 - X R 147/96 (https://dejure.org/2000,1144)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Vorwegnahme der Erbfolge - Vermögensübergabe - Abänderbare Versorgungsleistungen - Dauernde Last - Sonderausgabe - Substanzwert - Ertragswert

  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a; ; EStG § 22 Nr. 1 Satz 1; ; EStG § 12 Nr. 1; ; EStG § 12 Nr. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versorgungsleistungen bei Übergabeverträgen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a, § 22 Nr. 1 Satz 1, § 12 Nr. 1 und 2; GG Art. 3 Abs. 1
    Weitere Vorlage an Großen Senat - Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen - Abziehbarkeit als dauernde Last - Deckung der Versorgungsleistungen aus laufenden Nettoerträgen eines Pachtbetriebs ohne ausreichenden Substanz- und/oder Ertragswert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Vorweggenommene Erbfolge: Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit vorweggenommener Erbfolge erneut vor dem Großen Senat des BFH

  • IWW (Kurzinformation)

    Versorgungsleistungen - Anerkennung als dauernde Last, weil durch laufende Erträge erwirtschaftet?

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 1 Nr 1 Buchst a, EStG § 12 Nr 2
    Dauernde Last; Unterhalt; Vermögensübergabe; Versorgung; Wertverrechnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 193, 121
  • NJW 2001, 2040 (Ls.)
  • BB 2000, 2609
  • DB 2001, 18
  • BStBl II 2001, 175
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 10.11.1999 - X R 46/97

    Vermögensübertragung bei nicht ausreichenden Erträgen

    Auszug aus BFH, 13.09.2000 - X R 147/96
    Sind im Zusammenhang mit einer Vermögensübergabe zur Vorwegnahme der Erbfolge vereinbarte abänderbare Versorgungsleistungen auch dann als dauernde Last (Sonderausgabe nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG) abziehbar, wenn sie zwar aus den laufenden Nettoerträgen des übergebenen Betriebs gezahlt werden können, aber der Substanzwert des --gepachteten-- Betriebs negativ ist und sein Ertragswert 0 DM beträgt (Anschluss an Vorlagebeschluss des Senats vom 10. November 1999 X R 46/97, BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188)?.

    Der erkennende Senat hat die Rechtsentwicklung, die Aussagen des Großen Senats des BFH und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) sowie die nachfolgende Rechtsprechung des Senats zur privaten Versorgungsrente und ihrer Abgrenzung gegenüber der nichtsteuerbaren und gemäß § 12 Nr. 1 EStG nichtabziehbaren Unterhaltsrente in seinem Vorlagebeschluss vom 10. November 1999 X R 46/97 (BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188) dargestellt; hierauf wird Bezug genommen.

    Der "Grundsatz vom Vorbehalt der Vermögenserträge", mit dem der Große Senat die abziehbare Versorgungsrente aus dem Anwendungsbereich des § 12 Nr. 1 EStG ausgenommen und den das BVerfG als die Abziehbarkeit gleichheitsrechtlich legitimierend angesehen hat (Beschluss vom 17. Dezember 1992 1 BvR 4/87, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1993, 315), führt nach Auffassung des erkennenden Senats in den Fällen des sog. Typus 2 zur Nichtanwendung des § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG (Beschluss in BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188, unter IV.).

    Andererseits widerstreitet dieser Grundsatz der vorbehaltenen Vermögenserträge der auf einen Vergleich von Vermögenspositionen bezogenen Rechnung der "50-v.H.-Grenze", wenn --wie im Streitfall-- ein Unternehmen übergeben wird, das weder nach herkömmlicher substanzwertorientierter Betrachtung (vgl. BFH-Urteil vom 21. Januar 1986 VIII R 238/81, BFH/NV 1986, 597 - "Mittelmethode") einen Substanzwert noch unter Berücksichtigung eines angemessenen Unternehmerlohns einen Ertragswert hat, das aber ausreichend Erträge abwirft, aus denen Versorgungsleistungen an den Übergeber gezahlt werden können (Beschluss in BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188, unter III. 6. d).

    Hiervon ausgehend hat der Senat in seinem Beschluss in BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188 die Auffassung vertreten, dass die Vergleichsrechnung keine rechtliche Bedeutung hat, wenn die wiederkehrenden Renten mangels ausreichenden Ertrags des übertragenen Vermögens aus dessen Substanz gezahlt werden müssen ("Typus 2").

  • BFH, 10.04.1991 - XI R 25/89

    Beurteilung einer durch Übergabevertrag vereinbarten Rentenzahlung als

    Auszug aus BFH, 13.09.2000 - X R 147/96
    Des Weiteren hat der XI. Senat in seinem Urteil vom 10. April 1991 XI R 25/89 (BFH/NV 1991, 720) für den Fall der Übergabe eines "alteingesessenen Geschäfts" mit einem in der Bilanz ausgewiesenen Minuskapital gegen eine Rente mit einem Barwert von ca. 213 000 DM erkannt, die in sachlichem Zusammenhang hiermit vereinbarten Versorgungsleistungen seien nicht als dauernde Last abziehbar; der Wert des übernommenen Betriebsvermögens liege eindeutig unter der Hälfte dieses Wertes, so dass es einer genaueren Wertermittlung mittels des Ertragswertverfahrens, wie sie in dem BFH-Urteil in BFH/NV 1986, 597 erwogen worden sei, nicht bedürfe.

    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der XI. Senat in seinem Urteil in BFH/NV 1991, 720 offenbar inzidenter von der Anwendbarkeit der "Praktikermethode" ausgegangen ist.

    Der vom Senat beabsichtigten Entscheidung steht vor allem das Urteil des XI. Senats in BFH/NV 1991, 720 entgegen.

    Dies stünde jedoch mit der Entscheidung des XI. Senats in BFH/NV 1991, 720 nicht in Einklang.

  • BFH, 21.01.1986 - VIII R 238/81

    Einheitsbewertung des Betriebsvermögens - Gewinnfeststellung und

    Auszug aus BFH, 13.09.2000 - X R 147/96
    Andererseits widerstreitet dieser Grundsatz der vorbehaltenen Vermögenserträge der auf einen Vergleich von Vermögenspositionen bezogenen Rechnung der "50-v.H.-Grenze", wenn --wie im Streitfall-- ein Unternehmen übergeben wird, das weder nach herkömmlicher substanzwertorientierter Betrachtung (vgl. BFH-Urteil vom 21. Januar 1986 VIII R 238/81, BFH/NV 1986, 597 - "Mittelmethode") einen Substanzwert noch unter Berücksichtigung eines angemessenen Unternehmerlohns einen Ertragswert hat, das aber ausreichend Erträge abwirft, aus denen Versorgungsleistungen an den Übergeber gezahlt werden können (Beschluss in BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188, unter III. 6. d).

    Des Weiteren hat der XI. Senat in seinem Urteil vom 10. April 1991 XI R 25/89 (BFH/NV 1991, 720) für den Fall der Übergabe eines "alteingesessenen Geschäfts" mit einem in der Bilanz ausgewiesenen Minuskapital gegen eine Rente mit einem Barwert von ca. 213 000 DM erkannt, die in sachlichem Zusammenhang hiermit vereinbarten Versorgungsleistungen seien nicht als dauernde Last abziehbar; der Wert des übernommenen Betriebsvermögens liege eindeutig unter der Hälfte dieses Wertes, so dass es einer genaueren Wertermittlung mittels des Ertragswertverfahrens, wie sie in dem BFH-Urteil in BFH/NV 1986, 597 erwogen worden sei, nicht bedürfe.

    Der VIII. Senat hat in seinem Urteil in BFH/NV 1986, 597 dahingestellt sein lassen, ob mit dem neueren betriebswirtschaftlichen Schrifttum ausschließlich oder vornehmlich auf den Ertragswert abzustellen ist oder ob der Substanzwert weiterhin eine nicht zu vernachlässigende Bewertungsgröße ist.

  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

    Auszug aus BFH, 13.09.2000 - X R 147/96
    Mit der Revision rügt das FA unter Bezugnahme auf den Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Juli 1991 GrS 1/90 (BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78) Verletzung materiellen Rechts.

    Die vom Großen Senat des BFH in BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78 ausgesprochene Charakterisierung der Versorgungsleistungen "als vorbehaltene Vermögenserträge" versteht der erkennende Senat in dem Sinne, dass durch den Abzug der dauernden Last beim Verpflichteten und durch die Erfassung wiederkehrender Einkünfte beim Bezieher das der gesetzlichen Regelung zugrunde liegende Prinzip der "vorbehaltenen Vermögenserträge" rechtstechnisch verwirklicht wird (Urteil vom 25. März 1992 X R 100/91, BFHE 168, 243, BStBl II 1992, 803).

    Die divergierenden Rechtsauffassungen ergeben sich aus einer jeweils unterschiedlichen Interpretation der Grundaussage des Beschlusses des Großen Senats in BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78.

  • FG Düsseldorf, 30.07.1996 - 11 K 5348/92

    Vermögensübertragung; Versorgungsleistung; Negatives Betriebsvermögen;

    Auszug aus BFH, 13.09.2000 - X R 147/96
    Vorinstanz: FG Düsseldorf (EFG 1996, 1215).

    Das Urteil des FG ist veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1996, 1215.

  • BFH, 17.06.1998 - X R 104/94

    Versorgungsleistungen nach Veräußerung des Vermögens

    Auszug aus BFH, 13.09.2000 - X R 147/96
    Denn wenn das Sonderrecht der Vermögensübergabe nicht anzuwenden ist, gelten § 12 EStG und die allgemeinen Grundsätze des Einkommensteuerrechts ohne Einschränkung (vgl. Senatsurteile vom 25. November 1992 X R 91/89, BFHE 170, 82, BStBl II 1996, 666; vom 17. Juni 1998 X R 104/94, BFHE 186, 280; vom 16. März 1999 X R 87/95, BFH/NV 2000, 12, m.w.N.).
  • BVerfG, 17.12.1992 - 1 BvR 4/87

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die steuerliche Gleichbehandlung -

    Auszug aus BFH, 13.09.2000 - X R 147/96
    Der "Grundsatz vom Vorbehalt der Vermögenserträge", mit dem der Große Senat die abziehbare Versorgungsrente aus dem Anwendungsbereich des § 12 Nr. 1 EStG ausgenommen und den das BVerfG als die Abziehbarkeit gleichheitsrechtlich legitimierend angesehen hat (Beschluss vom 17. Dezember 1992 1 BvR 4/87, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1993, 315), führt nach Auffassung des erkennenden Senats in den Fällen des sog. Typus 2 zur Nichtanwendung des § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG (Beschluss in BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188, unter IV.).
  • BFH, 31.08.1994 - X R 58/92

    Übertragung eines Vermögensgegenstandes im Wege vorweggenommener Erbfolge gegen

    Auszug aus BFH, 13.09.2000 - X R 147/96
    Dies bedeutet u.a., dass wiederkehrende Leistungen als betriebliche Erwerbsrente zur Abziehbarkeit von Anschaffungs- und Finanzierungskosten führen können (vgl. Senatsurteil vom 31. August 1994 X R 58/92, BFHE 176, 333, BStBl II 1996, 672).
  • BFH, 26.07.1995 - X R 113/93

    Versorgungsleistung - Nutzungswert - Mittelpreis - Sonderausgaben

    Auszug aus BFH, 13.09.2000 - X R 147/96
    Nach § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG sind --insoweit materiell-rechtlich korrespondierend (Senatsurteil vom 26. Juli 1995 X R 113/93, BFHE 179, 34, BStBl II 1996, 157)-- als "sonstige Einkünfte" steuerbar die Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, soweit sie nicht zu den in § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 bezeichneten Einkünften gehören.
  • BFH, 23.01.1992 - XI R 6/87

    Kein Entgelt durch Versorgungsrente bei vorweggenommener Erbfolge

    Auszug aus BFH, 13.09.2000 - X R 147/96
    Der XI. Senat des BFH hat in seinem Urteil vom 23. Januar 1992 XI R 6/87 (BFHE 167, 86, BStBl II 1992, 526) entschieden, es sei nicht Voraussetzung für die Anerkennung einer privaten Versorgungsrente als dauernde Last, dass sie aus Erträgen des übertragenen Vermögens geleistet werden könne; der Große Senat habe "lediglich auf die typischerweise gegebene Situation abgestellt, ohne daß es insoweit auf die Verhältnisse des Einzelfalles ankäme".
  • BFH, 25.03.1992 - X R 100/91

    Vermögenserwerb unter Nießbrauchsvorbehalt

  • BFH, 25.11.1992 - X R 91/89

    Ertragsanteil von wiederkehrenden Leistungen bei privater Vermögensumschichtung

  • BFH, 16.03.1999 - X R 87/95

    Vermögensübertragung: Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last

  • BFH, 25.03.1992 - X R 196/87

    Dauernde Last durch Instandhaltungsverpflichtung

  • BFH, 11.03.1992 - X R 141/88

    Vermögensübertragung gegen lebenslängliche Geldrente

  • BFH, 26.07.1995 - X R 91/92

    Nach Wegfall der Nutzungswertbesteuerung kommt beim Übernehmer eines im Wege der

  • BFH, 11.08.1992 - IX R 223/87

    Dauernde Last durch Überlassung einzelner Wohnräume

  • BFH, 26.01.1994 - X R 141/90

    Einkommensteuer; Abänderbarkeit eines Vermögensübergabevertrags gegen

  • BFH, 08.04.1992 - X R 52/89

    Abzugsfähigkeit von auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhenden Renten und

  • BFH, 12.05.2003 - GrS 2/00

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

    Der X. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat durch Beschluss vom 13. September 2000 X R 147/96 (BFHE 193, 121, BStBl II 2001, 175) dem Großen Senat folgende Rechtsfrage vorgelegt:.

    Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den in BFHE 193, 121, BStBl II 2001, 175 veröffentlichten Beschluss verwiesen.

  • BFH, 10.11.1999 - X R 46/97

    Vermögensübertragung bei nicht ausreichenden Erträgen

    Dies ist in einem beim Senat anhängigen Revisionsverfahren (X R 147/96) entscheidungserheblich, in welchem eine anläßlich der Übergabe einer gepachteten Gaststätte vereinbarte Rente zu beurteilen ist.
  • BFH, 14.11.2001 - X R 32/01

    Veräußerungsleibrenten - Nichtberücksichtigung des Sparerfreibetrags

    Dieser wird in der Weise rechtstechnisch verwirklicht, dass die Aufwendungen beim Übernehmer abziehbar und die entsprechenden Zuflüsse beim Übergeber steuerbar sind (BFH-Urteil vom 25. März 1992 X R 100/91, BFHE 168, 243, BStBl II 1992, 803; Beschluss vom 13. September 2000 X R 147/96, BFHE 193, 121, BStBl II 2001, 175).
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