Rechtsprechung
| BFH, 09.12.1976 - IV R 34/73 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Personengesellschaft - Stichtag des Gesellschafterwechsels - Aufstellung einer Zwischenbilanz - Ordnungsmäßigkeit der Buchführung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Fehlende Zwischenbilanz für den Stichtag eines Gesellschafterwechsels berührt bei einer Personengesellschaft nicht die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 121, 44
- DB 1977, 567
- BStBl II 1977, 241
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- BFH, 12.06.1975 - IV R 10/72
Behaupteter Verlust - Atypische Unterbeteiligung - Veräußerung einer atypischen …
Auszug aus BFH, 09.12.1976 - IV R 34/73
Auch bei Nichterfüllung einer etwa statuierten Bilanzierungspflicht wären die rechnerisch ermittelten oder geschätzten Werte der Besteuerung zugrunde zu legen (vgl. BFH-Urteil vom 12. Juni 1975 IV R 10/72, BFHE 116, 341, BStBl II 1975, 853). - BFH, 07.02.1969 - VI R 88/67
Umstellung des Wirtschaftsjahres - Rumpfwirtschaftsjahr - Zustimmung des …
Auszug aus BFH, 09.12.1976 - IV R 34/73
Gleiches muß für die Steuervergünstigung des § 10 d EStG gelten (vgl. auch das BFH-Urteil vom 7. Februar 1969 VI R 88/67, BFHE 95, 158, BStBl II 1969, 337). - BFH, 11.10.1973 - IV R 181/72
Buchführung - Kommanditgesellschaft - Fehlende Eröffnungsbilanz - Voraussetzungen …
Auszug aus BFH, 09.12.1976 - IV R 34/73
Die Aufstellung von Bilanzen ist demnach erforderlich, wenn nach dem Ausscheiden eines der beiden Inhaber einer OHG der andere, nachdem er alleiniger Inhaber der Firma geworden war, mit einem neuen Gesellschafter wiederum eine OHG gründet (s. auch BFH-Urteil vom 11. Oktober 1973 IV R 181/72, BFHE 110, 528, BStBl II 1974, 65).
- BFH, 25.03.1954 - IV D 1/53
Auszug aus BFH, 09.12.1976 - IV R 34/73
Mit Recht ist das FG von dem in dem BFH-Gutachten vom 25. März 1954 IV D 1/53 S (BFHE 58, 740, BStBl III 1954, 195) entwickelten Grundsatz ausgegangen, daß eine Buchführung dann ordnungsmäßig ist, wenn sie den Grundsätzen des Handelsrechts, d. h. den gesetzlichen Vorschriften und den allgemeinen Grundsätzen kaufmännischer Buchführung entspricht. - BFH, 10.02.1953 - I 129/52 S
Erlangung von Steuervergünstigungen bei bewußt unrichtig vorgenommener Buchungen …
Auszug aus BFH, 09.12.1976 - IV R 34/73
Daher bestimmten auch die EStR 1972 in Abschn. 29 Abs. 3 unter Bezugnahme auf das Urteil des BFH vom 10. Februar 1953 I 129/52 S (BFHE 57, 268, BStBl III 1953, 106, vorletzter Absatz), daß eine im übrigen ordnungsmäßige Buchführung hinsichtlich der Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen dann nicht mehr ordnungsmäßig sei, wenn die wirtschaftlichen Vorgänge, die den Steuervergünstigungen zugrunde lägen und für die die Buchführung die erforderlichen Überwachungsmöglichkeiten bieten solle, in der Buchführung nicht mehr zuverlässig verfolgt werden könnten. - RG, 28.02.1887 - 261/87
Was ist unter "Beginn seines Gewerbes" im Sinne von Art. 29 H.G.B.'s zu …
Auszug aus BFH, 09.12.1976 - IV R 34/73
Dabei sind die Überlegungen maßgebend, daß die Gläubiger ein begründetes Interesse an der Feststellung des Vermögensstandes zu dem Zeitpunkt haben, zu dem das Geschäft in die Hände eines Einzelkaufmanns übergeht, und daß die rechtliche und wirtschaftliche Stellung der OHG und der KG gegenüber Dritten in wesentlichen Punkten von der eines Einzelkaufmanns gegenüber Dritten verschieden ist, schon weil das HGB beim Einzelkaufmann - im Gegensatz zur Handelsgesellschaft -"keine rechtliche Trennung des Handlungsvermögens von dem Privatvermögen des Inhabers kennt" (RGSt 16, 55, 56). - BFH, 12.03.1953 - IV 496/52 U
Wahl eines unzulässigen Abschlusszeitpunktes - Maßstäbe für die Ordnungsmäßigkeit …
Auszug aus BFH, 09.12.1976 - IV R 34/73
Es entspricht feststehenden Grundsätzen der Rechtsprechung, daß die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung nicht danach zu beurteilen ist, ob ihre Ergebnisse unverändert der Besteuerung zugrunde gelegt werden können (BFH-Urteil vom 12. März 1953 IV 496/52 U, BFHE 57, 293, BStBl III 1953, 117).
- BFH, 19.04.1994 - VIII R 48/93
Gewinnfeststellung bei Ausscheiden eines Gesellschafters
Ebensowenig ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung bei Wechsel eines Gesellschafters einer Personengesellschaft die Aufstellung einer Zwischenbilanz erforderlich (BFH-Urteil vom 9. Dezember 1976 IV R 34/73, BFHE 121, 44, BStBl II 1977, 241, 243). - BFH, 26.05.1994 - IV R 34/92
Land und Forstwirtschaft - Gewinnermittlung - Teilwert - Buchwert - …
Das ist zutreffend, denn mit der Einbringung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs in die neu gegründete Personengesellschaft haben die Kläger einen Betrieb eröffnet, mit der Folge, daß das Wirtschaftsjahr nach § 4 a EStG i. V. m. § 8 b Satz 2 Nr. 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung einen Zeitraum von weniger als 12 Monaten umfassen darf (BFH-Urteile vom 11. Oktober 1973 IV R 181/72, BFHE 110, 528, BStBl II 1974, 65, und vom 9. Dezember 1976 IV R 34/73, BFHE 121, 44, BStBl II 1977, 241;… gleicher Ansicht Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, 20. Aufl., § 4 a EStG Anm. 3 b und 19;… Schmidt/Heinicke, Einkommensteuergesetz, 12. Aufl., 1993, § 4 a Anm. 4; vgl. auch BFH-Urteil vom 10. Februar 1989 III R 11/86, BFHE 156, 315, BStBl II 1989, 519, für den umgekehrten Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen Personengesellschaft). - BFH, 14.09.1978 - IV R 49/74
Feststellungszeitraum bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer …
Das gewerbliche Unternehmen der Gesellschaft bleibt bestehen (BFH-Urteil vom 9. Dezember 1976 IV R 34/73, BFHE 121, 44, BStBl II 1977, 241).
- FG Münster, 17.12.2003 - 1 K 7673/00
Nur eingeschränkte Bilanzänderung, wenn Antrag erst nach dem 1.1.1999 gestellt …
Ebenso wenig ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung bei Wechsel eines Gesellschafters einer Personengesellschaft die Aufstellung einer Zwischenbilanz erforderlich (BFH-Urteil vom 09.12.1976 IV R 34/73, BFHE 121, 44, BStBl. II 1977, 241, 243). - BFH, 10.02.1989 - III R 11/86
1. Bei Berechnung des Vergleichszeitraums gelten Rumpfwirtschaftsjahre als volle …
Die Weiterführung des Betriebs als Einzelunternehmen durch den verbleibenden Gesellschafter A stellt bilanzrechtlich die Eröffnung eines neuen Gewerbebetriebs dar (vgl. BFH-Urteile vom 9. Dezember 1976 IV R 34/73, BFHE 121, 44, BStBl II 1977, 241; vom 30. März 1978 IV R 72/74, BFHE 125, 116, BStBl II 1978, 503, und vom 14. September 1978 IV R 49/74, BFHE 126, 262, BStBl II 1979, 159; ebenso Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 4a EStG Anm. 3b, 41 und 80 unter "Betriebsübertragung", auch mit Hinweisen zum Handelsrecht;… Schmidt/Heinicke, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, 7. Aufl., § 4a Anm. 4;… Littmann/Bitz/Meincke, Das Einkommensteuerrecht, 15. Aufl., § 4a EStG Anm. 22;… anderer Ansicht: Blümich/Dankmeyer, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, 13. Aufl., § 4a Anm. 45). - FG Köln, 05.04.2001 - 3 K 2431/98
Einlageminderungsgewinn bei einer (nur) vermögensverwaltenden KG
Das gilt selbst dann, wenn bei einer Personengesellschaft einzelne Gesellschafter ausgewechselt werden (vgl. BFH-Urteil vom 09.12.1976 IV R 34/73, BFHE 121, 44 , BStBl II 1977, 241), es gilt erst Recht, wenn der Gesellschafterbestand derselbe bleibt.
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