Rechtsprechung
| BFH, 17.09.1976 - VI K 1/76 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Vertretungszwang - Wiederaufnahmeklage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BFH-EntlastG Art. 1 Nr. 1
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 17.09.1976 - VI K 1/76
- BFH, 29.04.1977 - VI K 1/76
Papierfundstellen
- BFHE 122, 1
- BStBl II 1977, 501
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- BFH, 24.05.1976 - VIII S 3/76
Vertretungszwang - Verfahren der Aussetzung der Vollziehung - BFH als Gericht der …
Auszug aus BFH, 17.09.1976 - VI K 1/76
Der Vertretungszwang folgt auch aus dem Sinn und Zweck des Entlastungsgesetzes, den BFH dadurch zu entlasten, daß Rechtsbehelfe nur von solchen Personen eingelegt werden dürfen, die durch ihre fachliche Vorbildung in der Lage sind, die Aussichten der Rechtsbehelfe richtig einzuschätzen und das Verfahren vor dem BFH selbst sachgerecht zu führen (vgl. BFH-Beschluß vom 24. Mai 1976 VIII S 3/76, BFHE 118, 552, BStBl II 1976, 504).
- BFH, 16.01.1984 - GrS 5/82
Beschwerde eines Zeugen - Verhängung von Ordnungsmitteln - Vertretungszwang
Der Zweck der Regelung des Art. 1 Nr. 1 BFH-EntlG besteht darin, die Überlastung des BFH insoweit zu beseitigen, als sie darauf zurückzuführen ist, daß die "Beteiligten" nach ihrer Vorbildung häufig nicht in der Lage sind, die Aussichten eines Rechtsbehelfs - Revision, Beschwerde, Klage - selbst richtig einzuschätzen und das Verfahren vor dem BFH sachgerecht zu führen (vgl. BT-Drucks. 7/3654 S. 4, Spalte 1; dazu Urteil vom 17. September 1976 VI K 1/76, BFHE 122, 1, BStBl II 1977, 501; Beschluß vom 29. April 1977 VI K 1/76, BFHE 122, 26 BStBl II 1977, 502).a) Dies entspricht vor allem der ständigen Rechtsprechung des BFH, nach welcher der Vertretungszwang grundsätzlich für alle Verfahren vor dem BFH besteht (vgl. Beschlüsse vom 24. Mai 1976 VIII S 3/76, BFHE 118, 552, BStBl II 1976, 504; sowie in BFHE 122, 26, BStBl II 1977, 502; Urteil in BFHE 122, 1, BStBl II 1977, 501).
- BFH, 20.02.1998 - VII K 7/97
Antrag auf Wiederaufnahme eines Prozesskostenhilfe-Verfahrens
Ein Wiederaufnahmeantrag ist ein außerordentlicher Rechtsbehelf, der folglich dem Vertretungszwang nach Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG unterliegt (ständige Rechtsprechung seit dem BFH- Urteil vom 17. September 1976 VI K 1/76, BFHE 122, 1, BStBl II 1977, 501).Der Rechtsschutzsuchende kann zwar, ohne sich eines nach Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG postulationsfähigen Vertreters bedienen zu müssen, selbst einen PKH-Antrag stellen, weil § 78 Abs. 3 ZPO Prozeßhandlungen, die -- wie ein PKH-Antrag (vgl. § 142 FGO i. V. m. § 117 Abs. 1 Satz 1 ZPO) -- zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erklärt werden können, von einem an sich angeordneten Vertretungszwang ausnimmt und diese Vorschrift im Rahmen des Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG entsprechend anzuwenden ist (BFH-Beschlüsse vom 14. Juli 1976 VIII R 52/76, BFHE 119, 233, BStBl II 1976, 630, und vom 29. April 1977 VI K 1/76, BFHE 122, 26, BStBl II 1977, 502).
- BFH, 18.03.2003 - I K 1/03
Wiederaufnahme von Verfahren
Dies gilt auch für einen beim BFH gestellten Wiederaufnahmeantrag (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 17. September 1976 VI K 1/76, BFHE 122, 1, BStBl II 1977, 501;… BFH-Beschluss vom 7. August 1997 VII K 2, 3, 4 und 5/97, BFH/NV 1998, 348).
- BFH, 20.11.1984 - VII E 3/84
Revision - Gebühr - Vertretungszwang - Nichtigkeitsklage
b) Für die Erhebung der Gebühr für das Verfahren im allgemeinen ist ohne Bedeutung, daß die Nichtigkeitsklage durch einen vom Erinnerungsführer persönlich unterzeichneten Schriftsatz und folglich unter Verstoß gegen die Regelung über den Vertretungszwang in Art. 1 Nr. 1 BFH-EntlG erhoben worden ist, die auch für die Erhebung einer Wiederaufnahmeklage gilt (Urteil des BFH vom 17. September 1976 VI K 1/76, BFHE 122, 1, BStBl II 1977, 501). - BFH, 10.05.2002 - IX K 1/02
Nichtzulassungsbeschwerde - Revisionszulassung - Zulassungsfreie Revision - …
Dies gilt auch für einen beim BFH zu stellenden Wiederaufnahmeantrag (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 17. September 1976 VI K 1/76, BFHE 122, 1, BStBl II 1977, 501;… BFH-Beschlüsse vom 7. August 1997 VII K 2, 3, 4 und 5/97, BFH/NV 1998, 348). - BFH, 17.06.1997 - VII K 1/97
Vertretungserfordernis vor dem Bundesfinanzhof (BFH)
Das gilt auch für eine vor dem BFH zu erhebende Wiederaufnahmeklage bzw. für einen Wiederaufnahmeantrag (BFH-Urteil vom 17. September 1976 VI K 1/76, BFHE 122, 1, BStBl II 1977, 501). - BFH, 11.04.1995 - I K 1/94
Vertretungszwang vor dem Bundesfinanzhof bei Wiederaufnahmeverfahren wegen …
Bereits mit Urteil vom 17. September 1976 VI K 1/76 (BFHE 122, 1, BStBl II 1977, 501;… vgl. auch BFH-Beschluß vom 24. August 1988 VIII B 37/88, BFH/NV 1989, 314) hat der BFH entschieden, daß der Vertretungszwang nach Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG auch für das Wiederaufnahmeverfahren gilt. - BFH, 24.08.1988 - VIII B 37/88
Änderung einer formell rechtskräftigen Entscheidung durch das Gericht
Die Wiedaufnahme eines Verfahrens vor dem BFH setzt jedoch voraus, daß sich jeder Beteiligte durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer vertreten läßt (Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs - BFHEntlG - BFH-Urteil vom 17. September 1976 VI K 1/76, BFHE 122, 1, BStBl II 1977, 501; BFH-Beschluß vom 12. Oktober 1978 IV K 2/78, NV). - BFH, 23.04.1985 - VIII K 1/85
Erfordernis der Vertretung jedes Beteiligten durch einen Rechtsanwalt, …
Der Vertretungszwang besteht auch für eine beim BFH zu erhebende Wiederaufnahmeklage (vgl. BFH-Urteil vom 17. September 1976 VI K 1/76, BFHE 122, 1, BStBl II 1977, 501). - BFH, 21.01.1983 - VI K 1/82 Die Entscheidung über eine unzulässige Wiederaufnahmeklage ergeht durch Prozeßurteil (vgl. BFH-Urteil vom 17.9.1976 VI K 1/76; Literatur).
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Rechtsprechung
| BFH, 18.02.1977 - III R 83/72 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
GmbH & Co. KG - Kapitalerhöhung - Verdeckte Gewinnausschüttung - Kapitalgesellschaft - Konkretisierung des anteiligen Geschäftswertes - Einheitsbewertung - Betriebsvermögen der KG
- rechtsportal.de
BewG (1965) § 95
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 122, 148
- DB 1977, 1635
- BStBl II 1977, 501
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BFH, 06.08.1971 - III R 9/71
Verpachtung eines Gewerbebetriebs - Geschäftswert - Einheitswert des …
Auszug aus BFH, 18.02.1977 - III R 83/72
Der Senat hat aber auch anerkannt, daß der Geschäftswert eines Unternehmens in anderer Weise als durch einen Erwerb konkretisiert werden könne, wie z. B. im Falle der Verpachtung eines gewerblichen Betriebs (vgl. BFH-Urteil vom 6. August 1971 III R 9/71, BFHE 102, 573, BStBl II 1971, 677).Mit Urteil III R 9/71 hat der Senat jedoch seine bisherige Rechtsprechung dahin eingeschränkt, daß der Geschäftswert nicht nach der sogenannten indirekten Schätzungsmethode (vgl. BFH-Urteil vom 19. Februar 1965 III 342/61 U, BFHE 82, 1 [7], BStBl III 1965, 248) als Unterschiedsbetrag zwischen dem Gesamtwert des Unternehmens und dem Substanzwert ermittelt werden darf, weil dies der Grundsatz der Einzelbewertung verbietet, der für die Bewertung des Betriebsvermögens gilt.
Erforderlich ist vielmehr eine Konkretisierung durch eine Vereinbarung, die sich als Ausgleich der entgegengesetzt gerichteten Interessen der Vertragschließenden erweist (BFH-Urteil III R 9/71) oder, wie es in dem Urteil vom 25. November 1976 IV R 90/72, BFHE 120, 499, BStBl II 1977, 467, ausgedrückt wird, eine Wertbestätigung durch den Markt.
- BFH, 25.11.1976 - IV R 90/72
GmbH & Co. KG - Gewinnverteilungsabrede - Änderung - Erhöhung der Gewinnanteile …
Auszug aus BFH, 18.02.1977 - III R 83/72
Erforderlich ist vielmehr eine Konkretisierung durch eine Vereinbarung, die sich als Ausgleich der entgegengesetzt gerichteten Interessen der Vertragschließenden erweist (BFH-Urteil III R 9/71) oder, wie es in dem Urteil vom 25. November 1976 IV R 90/72, BFHE 120, 499, BStBl II 1977, 467, ausgedrückt wird, eine Wertbestätigung durch den Markt. - BFH, 11.10.1960 - I 229/59 U
Aktivierungspflichtige Abfindungen an lästige Gesellschafter
Auszug aus BFH, 18.02.1977 - III R 83/72
Das FA bewertete den anteiligen Geschäftswert im Anschluß an das Urteil des BFH vom 11. Oktober 1960 I 229/59 U (BFHE 71, 695, BStBl III 1960, 509) mit 1, 6 Mio. DM und erfaßte ihn u. a. bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens der Klägerin zum 1. Januar 1965, zum 1. Januar 1966 und zum 1. Januar 1967. - BFH, 17.01.1975 - III R 69/73
Typischer stiller Gesellschafter - Beteiligung - Gewerblicher Betrieb - …
Auszug aus BFH, 18.02.1977 - III R 83/72
Nach der Rechtsprechung des Senats ist der Geschäftswert eines Unternehmens gemäß § 95 BewG 1965 (= § 54 BewG i. d. F. vor dem BewG 1965) als immaterielles Wirtschaftsgut im Betriebsvermögen zu erfassen, wenn er als geldwerte Realität in Erscheinung getreten ist oder, anders ausgedrückt, wenn er konkretisiert ist (vgl. BFH-Entscheidung vom 17. Januar 1975 III R 69/73, BFHE 114, 543, BStBl II 1975, 324 mit weiteren Nachweisen). - BFH, 19.02.1965 - III 342/61 U
Bewertung eines verpachteten gewerblichen Unternehmens als gewerblicher Betrieb …
Auszug aus BFH, 18.02.1977 - III R 83/72
Mit Urteil III R 9/71 hat der Senat jedoch seine bisherige Rechtsprechung dahin eingeschränkt, daß der Geschäftswert nicht nach der sogenannten indirekten Schätzungsmethode (vgl. BFH-Urteil vom 19. Februar 1965 III 342/61 U, BFHE 82, 1 [7], BStBl III 1965, 248) als Unterschiedsbetrag zwischen dem Gesamtwert des Unternehmens und dem Substanzwert ermittelt werden darf, weil dies der Grundsatz der Einzelbewertung verbietet, der für die Bewertung des Betriebsvermögens gilt.
- BFH, 23.06.1978 - III R 22/76
Güterfernverkehrsgenehmigung - Wirtschaftlicher Vorteil - Immaterielles …
a) Der Firmenwert selbst ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Urteil vom 18. Februar 1977 III R 83/72, BFHE 122, 148, BStBl II 1977, 501) nur dann als selbständig bewertbares Wirtschaftsgut anzusehen, wenn er als geldwerte Realität in Erscheinung getreten und damit konkretisiert worden ist.Deshalb hat der Senat alle Methoden für die Wertermittlung des Firmenwerts abgelehnt, die zum Grundsatz der Einzelbewertung im Widerspruch stehen (vgl. BFH-Urteil vom 6. August 1971 III R 9/71, BFHE 102, 573, BStBl II 1971, 677, und III R 83/72).
- BFH, 28.10.1987 - II R 224/82
Immaterielle Wirtschaftsgüter - Leseringe - Belieferungsrechte - Geworbene …
Die Bezeichnung "Nutzungsüberlassung" könnte zwar dafür sprechen, daß der in den übertragenen schwebenden Geschäften liegende immaterielle Wert, ähnlich wie der Geschäftswert im Fall einer Verpachtung des Unternehmens (vgl. BFH-Urteil vom 18. Februar 1977 III R 83/72, BFHE 122, 148, BStBl II 1977, 501) durch die Nutzungsüberlassung zum immateriellen Wirtschaftsgut geworden ist. - BFH, 14.02.1978 - VIII R 158/73
Keine Besteuerung eines originären Geschäftswerts bei Betriebsaufgabe durch …
Nach der jüngeren Rechtsprechung aller Ertragsteuersenate des BFH (vgl. z. B. Urteil vom 10. Mai 1977 VIII R 254/72, BFHE 122, 314, BStBl II 1977, 667, mit weiteren Nachweisen), mit der auch die Rechtsprechung des Bewertungssenats übereinstimmt (vgl. z. B. Urteil vom 18. Februar 1977 III R 83/72, BFHE 122, 148, BStBl II 1977, 501, mit weiteren Nachweisen), ist im Gewerbesteuerrecht und im Bewertungsrecht ein Geschäftswert nur anzusetzen, wenn er durch ein entgeltliches Geschäft am Markt konkretisiert ist. - BVerwG, 12.02.1988 - 3 B 30.87
Bewertungsfähigkeit immaterieller Wirtschaftsgüter - Ausschluss von …
Nach bewertungsrechtlichen Grundsätzen, denen die lastenausgleichsrechtliche Schadensfeststellung folgt (vgl. § 15 Abs. 2 BFG, § 12 Abs. 2 FG), wird der Geschäftswert eines Unternehmens als bewertungsfähiges Wirtschaftsgut jedoch nur angesehen, wenn er als geldwerte Realität in Erscheinung getreten - d.h. "konkretisiert" - worden ist, etwa durch einen entgeltlichen Erwerb (vgl. u.a. BFHE 122, 148; 114, 543; BFH, BStBl 78 II 521); bei einem originär geschaffenen Geschäfts- oder Firmenwert wird dies verneint. - BFH, 13.08.1986 - II R 191/78
Voraussetzung für Einordnung eines Geschäftswertes als selbständig bewertbares …
Der eindeutigste Fall der Konkretisierung des Geschäftswerts ist der der Realisierung, d. h., wenn beim Erwerb eines Unternehmens für ihn ein besonderer Preis gezahlt wird - wie dies im Streitfall nach den Feststellungen des FG feststeht - (vgl. BFH-Urteil vom 18. Februar 1977 III R 83/72, BFHE 122, 148, BStBl II 1977, 501).
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