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Weitere Entscheidung unten: BFH, 19.10.1977

Rechtsprechung
   BFH, 19.10.1977 - II R 92/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1153
BFH, 19.10.1977 - II R 92/71 (https://dejure.org/1977,1153)
BFH, Entscheidung vom 19.10.1977 - II R 92/71 (https://dejure.org/1977,1153)
BFH, Entscheidung vom 19. Oktober 1977 - II R 92/71 (https://dejure.org/1977,1153)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BFHE 124, 208
  • DB 1978, 870
  • BStBl II 1978, 217
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.12.1971 - V ZR 134/69

    Widerruf einer Sachschenkung wegen groben Undanks - Maßgebliche Kriterien für die …

    Auszug aus BFH, 19.10.1977 - II R 92/71
    Dabei führt - entgegen der Ansicht des Beklagten - das Rückforderungsrecht wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§§ 157, 242 BGB ) nicht notwendig dazu, daß die Schenkung im ganzen rückgängig zu machen ist; regelmäßig sind nur die Vertragsleistungen der veränderten Sachlage anzupassen (Urteile des Bundesgerichtshofs vom 14. Juli 1953 V ZR 75/52, Neue Juristische Wochenschrift 1953 S 1585 (1586) - NJW 1953, 1585 (1586) -, und vom 3. Dezember 1971 V ZR 134/69 , NJW 1972, 247 (248)).
  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 72/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 19.10.1977 - II R 92/71
    Dabei führt - entgegen der Ansicht des Beklagten - das Rückforderungsrecht wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§§ 157, 242 BGB ) nicht notwendig dazu, daß die Schenkung im ganzen rückgängig zu machen ist; regelmäßig sind nur die Vertragsleistungen der veränderten Sachlage anzupassen (Urteile des Bundesgerichtshofs vom 14. Juli 1953 V ZR 75/52, Neue Juristische Wochenschrift 1953 S 1585 (1586) - NJW 1953, 1585 (1586) -, und vom 3. Dezember 1971 V ZR 134/69 , NJW 1972, 247 (248)).
  • BFH, 31.01.1964 - VI 337/62 S

    Behandlung einer Übertragung eines Teils des Betriebsgrundstücks durch einen …

    Auszug aus BFH, 19.10.1977 - II R 92/71
    Es mag - obschon von dem Finanzgericht das Gegenteil festgestellt ist - unterstellt werden, nach dem damals von der Oberfinanzdirektion und dem Finanzamt für die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer vertretenen Standpunkt (vgl dagegen Urteil vom 31. Januar 1964 VI 337/62 S, BFHE 79, 19, BStBl III 1964, 240, und zuvor schon Urteil vom 24. Oktober 1951 IV 233/51, BFHE 56, 10, BStBl III 1952, 5) sei von dem Vater der Kläger erwartet worden, daß er die Schenkungen vom 7. November 1960 rückwirkend aufhebe.
  • BFH, 24.10.1951 - IV 233/51 U

    Unentgeltliche Übertragung eines Betriebes oder eines Teilbetriebes unter …

    Auszug aus BFH, 19.10.1977 - II R 92/71
    Es mag - obschon von dem Finanzgericht das Gegenteil festgestellt ist - unterstellt werden, nach dem damals von der Oberfinanzdirektion und dem Finanzamt für die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer vertretenen Standpunkt (vgl dagegen Urteil vom 31. Januar 1964 VI 337/62 S, BFHE 79, 19, BStBl III 1964, 240, und zuvor schon Urteil vom 24. Oktober 1951 IV 233/51, BFHE 56, 10, BStBl III 1952, 5) sei von dem Vater der Kläger erwartet worden, daß er die Schenkungen vom 7. November 1960 rückwirkend aufhebe.
  • BFH, 11.11.2009 - II R 54/08

    Rückabwicklung einer Schenkung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage - Änderung …

    aaa) Nach den von der Rechtsprechung entwickelten und auch im Erbschaftsteuerrecht geltenden Grundsätzen zum Wegfall der Geschäftsgrundlage (vgl. dazu Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. August 1960 II 263/57, Der Betrieb 1961, 226; vom 29. Juli 1964 II 106/62, Betriebs-Berater 1979, 1208; vom 27. Oktober 1972 II B 7/72, BFHE 107, 231, BStBl II 1973, 14; vom 19. Oktober 1977 II R 89/71, BFHE 124, 208, BStBl II 1978, 217) kann in dem Fall, dass sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert haben und die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen hätten, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, die Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.
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Rechtsprechung
   BFH, 19.10.1977 - II R 8992/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,5569
BFH, 19.10.1977 - II R 8992/71 (https://dejure.org/1977,5569)
BFH, Entscheidung vom 19.10.1977 - II R 8992/71 (https://dejure.org/1977,5569)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Vermögensanfalls - Forderung des Erblassers an Erben - Bürgerliches Recht - Beeinflussung durch Steuerrecht - Gegenstand der Schenkung - Rückforderungsrecht - Rückschenkung - Progressionsfördernde Vorzuwendung - Ziehung von Nutzungen

Papierfundstellen

  • BStBl II 1978, 217
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.12.1971 - V ZR 134/69

    Widerruf einer Sachschenkung wegen groben Undanks - Maßgebliche Kriterien für die …

    Auszug aus BFH, 19.10.1977 - II R 8992/71
    Dabei führt - entgegen der Ansicht des Beklagten - das Rückforderungsrecht wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§§ 157, 242 BGB) nicht notwendig dazu, daß die Schenkung im ganzen rückgängig zu machen ist; regelmäßig sind nur die Vertragsleistungen der veränderten Sachlage anzupassen (Urteile des BGH vom 14. Juli 1953 V ZR 75/52, NJW 1953, 1585 [BGH 14.07.1953 - V ZR 72/52] [1586], und vom 3. Dezember 1971 V ZR 134/69, NJW 1972, 247 [248]).
  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 72/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 19.10.1977 - II R 8992/71
    Dabei führt - entgegen der Ansicht des Beklagten - das Rückforderungsrecht wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§§ 157, 242 BGB) nicht notwendig dazu, daß die Schenkung im ganzen rückgängig zu machen ist; regelmäßig sind nur die Vertragsleistungen der veränderten Sachlage anzupassen (Urteile des BGH vom 14. Juli 1953 V ZR 75/52, NJW 1953, 1585 [BGH 14.07.1953 - V ZR 72/52] [1586], und vom 3. Dezember 1971 V ZR 134/69, NJW 1972, 247 [248]).
  • BFH, 31.01.1964 - VI 337/62 S

    Behandlung einer Übertragung eines Teils des Betriebsgrundstücks durch einen …

    Auszug aus BFH, 19.10.1977 - II R 8992/71
    Es mag - obschon von dem FG das Gegenteil festgestellt ist - unterstellt werden, nach dem damals von der OFD und dem FA für die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer vertretenen Standpunkt (vgl. dagegen Urteil vom 31. Januar 1964 VI 337/62 S, BFHE 79, 19, BStBl III 1964, 240, und zuvor schon Urteil vom 24. Oktober 1951 IV 233/51, BFHE 56, 10, BStBl III 1952, 5) sei von dem Vater der Kläger erwartet worden, daß er die Schenkungen vom 7. November 1960 rückwirkend aufhebe.
  • BFH, 24.10.1951 - IV 233/51 U

    Unentgeltliche Übertragung eines Betriebes oder eines Teilbetriebes unter …

    Auszug aus BFH, 19.10.1977 - II R 8992/71
    Es mag - obschon von dem FG das Gegenteil festgestellt ist - unterstellt werden, nach dem damals von der OFD und dem FA für die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer vertretenen Standpunkt (vgl. dagegen Urteil vom 31. Januar 1964 VI 337/62 S, BFHE 79, 19, BStBl III 1964, 240, und zuvor schon Urteil vom 24. Oktober 1951 IV 233/51, BFHE 56, 10, BStBl III 1952, 5) sei von dem Vater der Kläger erwartet worden, daß er die Schenkungen vom 7. November 1960 rückwirkend aufhebe.
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