Rechtsprechung
| BFH, 20.01.1978 - VI R 170/76 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Gastarbeiter - Unterhaltsleistung - Existenzminimum
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 124, 505
- DB 1978, 1110
- BStBl II 1978, 342
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (2)
- BFH, 12.01.1973 - VI R 207/71
Familienangehörige - Altersheim - Kosten der Unterbringung - Typische …
Auszug aus BFH, 20.01.1978 - VI R 170/76
Der Senat hat in den zum Jahr 1969 ergangenen Urteilen vom 12. Januar 1973 VI R 207/71 (BFHE 108, 500, BStBl II 1973, 442) und vom 2. August 1974 VI R 148/71 (BFHE 114, 37, BStBl II 1975, 139) die Verfassungsmäßigkeit des § 33 a Abs. 1 EStG bejaht. - BFH, 02.08.1974 - VI R 148/71
Zur Anrechnung von Unterhaltsbeträgen des Sozialamts als "andere Bezüge" der …
Auszug aus BFH, 20.01.1978 - VI R 170/76
Der Senat hat in den zum Jahr 1969 ergangenen Urteilen vom 12. Januar 1973 VI R 207/71 (BFHE 108, 500, BStBl II 1973, 442) und vom 2. August 1974 VI R 148/71 (BFHE 114, 37, BStBl II 1975, 139) die Verfassungsmäßigkeit des § 33 a Abs. 1 EStG bejaht.
- BFH, 20.01.1978 - VI R 123/77
Steuerliche Beurteilung von Unterhaltsleistungen an Geschwister im Ausland, wenn …
Bei Gastarbeitern ist die Notwendigkeit von Unterhaltsleistungen an im Heimatland lebende Geschwister entsprechend den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 20. Januar 1978 VI R 170/76 zu verneinen, wenn die Überweisungen an die Eltern ausgereicht haben, das Existenzminimum der Eltern und der Geschwister zu sichern.Sollten sich diese Fragen zugunsten des Klägers aufklären lassen, wird das FG noch entsprechend den Ausführungen des Senats in dem Urteil vom 20. Januar 1978 VI R 170/76 (BStBl II 1978, 342) prüfen müssen, ob die Unterhaltsleistungen im Hinblick auf die Lebenshaltungskosten in der Türkei notwendig waren.
Die Notwendigkeit der Unterstützungsleistungen an die Geschwister wäre nicht nur - wie das FA meint - bei einem landesüblichen Einkommen der Familie zu verneinen, sondern gemäß den Grundsätzen des BFH-Urteils VI R 170/76 jedenfalls schon dann, wenn mit den vom FA berücksichtigten Unterstützungsleistungen an die Eltern von 2 400 DM im Streitjahr 1974 das Existenzminimum der Eltern und zugleich der Geschwister des Klägers gesichert gewesen sein sollte.
- BFH, 13.03.1987 - III R 206/82
Landwirt - Angehöriger eines Gastarbeiters - Unterhaltsbedürftigkeit - Umfang …
Für den letzteren Fall folgt der Senat der Auffassung des FG, daß die Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers im Einzelfall zu prüfen ist und nur insoweit bejaht werden kann, als die eigenen Einkünfte und Bezüge des Unterhaltsempfängers die in § 33 a Abs. 1 Satz 3 EStG festgesetzten - nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaats der Empfänger gegebenenfalls geminderten (vgl. BFH-Urteil vom 20. Januar 1978 VI R 170/76, BFHE 124, 505, BStBl II 1978, 342) - Höchstbeträge nicht überschreiten.Soweit wegen der niedrigeren Lebenshaltungskosten im Wohnsitzstaat eine Herabsetzung der nach § 33 a Abs. 1 EStG anzuerkennenden Höchstbeträge erforderlich ist (vgl. das Urteil in BFHE 124, 505, BStBl II 1978, 342, sowie § 33 a Abs. 1 Satz 4 EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 1979 - StÄndG 1979 -), wird dem durch die in den Schreiben des BMF vom 26. Oktober 1979 (BStBl I 1979, 622) und vom 8. Februar 1980 IV B 6 - S 2365 - 15/80 (BStBl I 1980, 85) getroffene Regelung - die der erkennende Senat auch für das Streitjahr für eine zutreffende Auslegung des Gesetzes hält - ausreichend Rechnung getragen; diese bestimmt, daß für bestimmte Länder nur 2/3 bzw. 1/3 der in § 33 a Abs. 1 EStG genannten Höchstbeträge anzusetzen sind.
- BFH, 22.06.1979 - VI R 85/76
Unterhaltsleistung eines Gastarbeiters - Abzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen …
Dies gilt nach der Rechtsprechung des Senats für die in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigten Gastarbeiter in gleicher Weise wie für andere Steuerpflichtige (vgl. Urteile vom 20. Januar 1978 VI R 193/74, BFHE 124, 508, BStBl II 1978, 338; vom 20. Januar 1978 VI R 170/76, BFHE 124, 505, BStBl II 1978, 342, und vom 20. Januar 1978 VI R 123/77, BFHE 124, 513, BStBl II 1978 ,340).In dem Urteil VI R 170/76 hat der Senat eine Notwendigkeit von Unterhaltsleistungen der Gastarbeiter an ihre Angehörigen im Heimatland für den Fall verneint, daß die eigenen Einkünfte und Bezüge der Angehörigen ausreichten, um unter Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten ihr Existenzminimum zu sichern.
- BFH, 06.11.1987 - III R 241/83
Für die Gewährung des Ausbildungsfreibetrages ist bei fehlender …
Eine analoge Anwendung des § 33a Abs. 1 Satz 4 EStG 1979 oder ein Rückgriff auf die dieser gesetzlichen Fixierung vorangegangene Rechtsprechung des BFH (insbesondere das Urteil vom 20. Januar 1978 VI R 170/76, BFHE 124, 505, BStBl II 1978, 342) verbietet sich aber insbesondere aus dem Umstand, daß keine Gesetzeslücke erkennbar ist.Diese Regelung des zeitlichen Anwendungsbereichs (u. a. auch) der Kürzungsvorschrift des § 33a Abs. 2 Satz 3 EStG für Auslandsaufwendungen erging in Kenntnis der 1979 eingeführten Vorschrift des § 33a Abs. 1 Satz 4 EStG, in Kenntnis der Rechtsprechung des BFH in BFHE 124, 505, BStBl II 1978, 342 und insbesondere auch in Kenntnis der speziell die Kürzung von Auslandsaufwendungen i. S. von § 33a Abs. 2 EStG betreffenden Entscheidung des FG Nürnberg in EFG 1980, 602.
- BFH, 20.01.1978 - VI R 193/74
Mitwirkungspflicht - Gastarbeiter - Unterstützungsbedürftigkeit - Bescheinigung
Mangels geeigneten gegenteiligen Beweismaterials konnte das FG ohne Rechtsverstoß davon ausgehen, daß die Angehörigen des Klägers auch ohne Unterstützung durch ihn ein normales türkisches Bauernleben führten, so daß eine Unterstützung nicht i. S. des § 33 a Abs. 1 i. V. m. § 33 Abs. 2 EStG notwendig und damit nicht zwangsläufig war (vgl. hierzu auch die Ausführungen des Senats in den beiden Urteilen vom 20. Januar 1978 VI R 170/76, BStBl II 1978, 342, und VI R 123/77, BStBl II 1978, 340). - BFH, 30.07.1982 - VI R 257/80
Unterhaltsleistung - Empfänger im Ausland - Schätzung des Unterhaltsbedarfs - …
Entsprechend den Ausführungen des Bundesfinanzhofs (BFH) im Urteil vom 20. Januar 1978 VI R 170/76 (BFHE 124, 505, BStBl II 1978, 342) könnten die in § 33a Abs. 1 EStG genannten Höchstbeträge unterschritten werden, wenn die Höhe des notwendigen und angemessenen Unterhalts im Einzelfall niedriger anzusetzen sei.Von diesen Erwägungen hat sich der Senat vor allem im Urteil in BFHE 124, 505, BStBl II 1978, 342 leiten lassen.
- BFH, 14.05.1982 - VI R 136/80
Unterhaltsbetrag - Unterhaltsberechtigter - Kopfteil - Aufteilung des …
Soweit Angehörige im Ausland unterstützt werden, können Unterhaltsaufwendungen aber nur insoweit nach § 33 a Abs. 1 EStG berücksichtigt werden, als hierdurch der dortige notwendige Lebensbedarf des Empfängers im Kalenderjahr der Zahlung sichergestellt werden soll (vgl. BFH-Urteile vom 20. Januar 1978 VI R 170/76, BFHE 124, 505, BStBl II 1978, 342 und vom 22. Mai 1981 VI R 140/80, BFHE 133, 521, BStBl II 1981, 713).So lag, wie der Senat im Urteil in BFHE 124, 505, BStBl II 1978, 342 hervorgehoben hat, der bis einschließlich 1974 maßgebende Höchstbetrag von jährlich 1.200 DM bei den Verhältnissen in der Bundesrepublik nach der allgemeinen Lebenserfahrung unter dem Existenzminimum des in jenem Falle maßgebenden Streitjahres 1973.
- BFH, 17.10.1980 - VI R 98/77
Auch Leibrenten mit entgeltlich erworbenem Rentenstammrecht sind in vollem Umfang …
Wie der Senat im Urteil vom 20. Januar 1978 VI R 170/76 (BFHE 124, 505, BStBl II 1978, 342) dargelegt hat, läßt der Gesetzgeber in § 33a Abs. 1 Satz 1 i.V. m. § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG 1971 (der wörtlich den entsprechenden Vorschriften des Einkommensteuergesetzes 1974 entspricht) Unterhaltsaufwendungen eines Steuerpflichtigen nur unter Anwendung eines strengen Maßstabes als außergewöhnliche Belastungen zu. - BFH, 25.03.1983 - VI R 275/80
Unterhaltsleistung - DDR - Bedürftigkeit des Empfänger - Verpflichtungsgrund
Das Finanzgericht (FG) berief sich auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. Januar 1978 VI R 170/76 (BFHE 124, 505, BStBl II 1978, 342) und sah über das Existenzminimum des Empfängers hinausgehende Unterhaltszahlungen nicht als begünstigt an. - BFH, 17.01.1984 - VI R 244/80
Unterhaltsleistung - Gastarbeiter - Wertvorstellung - Außergewöhnliche Belastung …
Nach den Ausführungen des Senats im Urteil vom 20. Januar 1978 VI R 170/76 (BFHE 124, 505, BStBl II 1978, 342) waren im Jahre 1973 Unterhaltsleistungen von Gastarbeitern an ihre Angehörigen im Heimatland steuerlich nicht zu berücksichtigen, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge der Angehörigen ausreichten, um ihr Existenzminimum zu sichern. - BFH, 31.07.1981 - VI R 67/78
Einkommensteuerrechtliche Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen für einen …
- BFH, 17.01.1984 - VI R 24/81
Berücksichtigung einer Opfergrenze bei Unterhaltsleistungen; Bemessung
- BFH, 21.11.1985 - VI R 121/83
Anforderungen an die Bewilligung von Steuerminderungen wegen einer …
- BFH, 23.09.1986 - III R 246/83
Opfergrenze - BMF-Schreiben - Eheleute - Einkünfte durch beide Ehegatten - …
- BFH, 05.10.1990 - III R 38/87
Internatsunterbringung im Ausland im Sinne von außergewöhnlichen Belastungen nach …
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