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Rechtsprechung
   BFH, 01.08.1984 - V R 66/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,820
BFH, 01.08.1984 - V R 66/84 (https://dejure.org/1984,820)
BFH, Entscheidung vom 01.08.1984 - V R 66/84 (https://dejure.org/1984,820)
BFH, Entscheidung vom 01. August 1984 - V R 66/84 (https://dejure.org/1984,820)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 142, 102
  • NVwZ 1985, 864 (Ls.)
  • BB 1985, 515
  • BStBl II 1985, 110
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 27.07.1970 - 5 AZR 166/70

    Rechtswirksamkeit von Zustellungen - Postalische Dienstanweisungen - Prozessuale …

    Auszug aus BFH, 01.08.1984 - V R 66/84
    Ob eine solche Zustellung in der "üblichen Weise", in der gewöhnliche Briefe abgegeben werden (§ 182 ZPO), erfolgt ist, richtet sich nicht allein nach postalischen Dienstanweisungen oder dem in der Postordnung niedergelegten Postbenutzungsrecht, sondern ist nach den prozessualen Vorschriften zu beurteilen (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27. Juli 1970 5 AZR 166/70, Steuerrechtskartei, VwZG, § 3, R. 16 (L) = Der Betrieb 1970, 1792).
  • BVerwG, 23.06.1980 - 6 C 2.80
    Auszug aus BFH, 01.08.1984 - V R 66/84
    Dieser soll daher die in seiner Abwesenheit abgegebene Mitteilung der Post auf demselben Wege erhalten oder an demselben Ort vorfinden, wie bzw. wo er seine Post regelmäßig erhält oder vorfindet (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni 1980 VI C 2/80, VerwRspr 32, 121).
  • OLG Hamm, 17.09.1980 - 2 Ss OWi 1920/80
    Auszug aus BFH, 01.08.1984 - V R 66/84
    Es mag dahinstehen, ob unter "übliche Weise" allein die konkrete Art und Weise der Zustellung zu verstehen ist, in der ein bestimmter Empfänger seine Post erhält (vgl. Oberlandesgericht Hamm, Beschluß vom 17. September 1980 2 Ss OWi 1920/80, Justizministerialblatt Nordrhein-Westfalen 1981, 68) oder ob eine "übliche Weise" dann nicht mehr gegeben sein kann, wenn es sich um eine im allgemeinen ungewöhnliche Art der Zustellung handelt (vgl. Oberlandesgericht Köln, Beschluß vom 2. Oktober 1978 13 W 17/78, Juristisches Büro 1979, 607).
  • OLG Karlsruhe, 13.02.1978 - 13 W 17/78
    Auszug aus BFH, 01.08.1984 - V R 66/84
    Es mag dahinstehen, ob unter "übliche Weise" allein die konkrete Art und Weise der Zustellung zu verstehen ist, in der ein bestimmter Empfänger seine Post erhält (vgl. Oberlandesgericht Hamm, Beschluß vom 17. September 1980 2 Ss OWi 1920/80, Justizministerialblatt Nordrhein-Westfalen 1981, 68) oder ob eine "übliche Weise" dann nicht mehr gegeben sein kann, wenn es sich um eine im allgemeinen ungewöhnliche Art der Zustellung handelt (vgl. Oberlandesgericht Köln, Beschluß vom 2. Oktober 1978 13 W 17/78, Juristisches Büro 1979, 607).
  • BVerwG, 16.05.1986 - 4 CB 8.86

    Urkundenbeweis - Postzustellungsurkunde

    Die Postzustellungsurkunde (Fassung 1983) kann als öffentliche Urkunde gemäß § 418 Abs. 1 ZPO vollen Beweis dafür begründen, daß der Postzusteller im Falle der Ersatzzustellung die vorgesehene Mitteilung in den Hausbriefkasten eingelegt hat (Abgrenzung zu BFH, Urteil vom 01.08.1984 - BFHE 142, 102 = BStBl. II 1985 S. 110).

    Dieser rechtlichen Beurteilung steht das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 1. August 1984 - V R 66/84 - (BFHE 142, 102 = BStBl. II 1985 S. 110) nicht entgegen.

  • BFH, 20.02.1992 - V R 39/88

    Umfang der Beweiskraft einer Postzustellungsurkunde

    Dieser soll daher die in seiner Abwesenheit abgegebene Mitteilung der Post auf demselben Wege erhalten oder an demselben Orte vorfinden, wie bzw. wo er seine Post regelmäßig erhält oder vorfindet (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 1. August 1984 V R 66/84, BFHE 142, 102, BStBl II 1985, 110).

    Als öffentliche Urkunde i. S. des § 418 Abs. 1 ZPO erbringt die PZU den vollen Beweis der in ihr bezeugten Tatsachen (vgl. erkennender Senat in BFHE 142, 102, BStBl II 1985, 110;… ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH vom 1. Dezember 1988 V R 125/83, BFH/NV 1989, 523;… vom 25. April 1988 X R 90/87, BFH/NV 1989, 110;… vom 27. Januar 1988 VII B 165/87, BFH/NV 1988, 790;… vom 2. Juni 1987 VII R 36/84, BFH/NV 1988, 170; vom 11. Dezember 1985 I R 352/83, BFH/NV 1985/1986, 644; vom 10. Oktober 1978 VIII R 197/74, BFHE 126, 359, BStBl II 1979, 209; vom 14. November 1977 VIII B 52/77, BFHE 124, 5, BStBl II 1978, 156; vom 17. Oktober 1972 VIII R 36-37/1969, BFHE 108, 141, BStBl II 1973, 271;… gleicher Ansicht Kühn / Kutter / Hofmann, Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl. 1990, § 82 FGO Bemerkung 2).

  • BVerwG, 05.03.1997 - 6 B 98.96

    Verwaltungsverfahrensrecht - Beweiskraft einer Postzustellungsurkunde, …

    Das gilt hier insbesondere für die von der Beschwerde weiterhin herangezogene Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH, NVwZ 1985, 864), die noch zu einem bereits 1983 geänderten Muster der Postzustellungsurkunde ergangen war (vgl. dazu bereits Beschluß vom 16. Mai 1986 - BVerwG 4 CB 8.86 - NJW 1986, 2127 f.).
  • BFH, 02.06.1987 - VII R 36/84

    Versäumnis der Klagefrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zustellung …

    Die Worte "üblichen Weise" in der vorformulierten Erklärung des Postzustellers gäben keine Tatsachen wieder - weil sie nicht beschrieben, was tatsächlich geschehen sei -, sondern enthielten eine Würdigung zugleich tatsächlicher und rechtlicher Art, auf die sich die Beweiskraft der Postzustellungsurkunde als öffentliche Urkunde nicht erstrecke (BFH-Urteil vom 1. August 1984 V R 66/84, BFHE 142, 102, BStBl II 1985, 110).
  • BFH, 29.08.2002 - V B 6/02

    Ersatzzustellung, Familienangehörige

    Dass der Postbedienstete der Mutter des Klägers die Sendung in seiner Wohnung übergeben hat, ist unstreitig, so dass das nach § 181 Abs. 1 ZPO maßgebende Verhältnis des Ersatzempfängers zur Person, der zugestellt werden soll (zu der Familie gehörender erwachsener Hausgenosse), nicht im Streit ist (vgl. zum Nachweis dieser Tatsachen durch eine Postzustellungsurkunde: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 3. Juni 1991 2 BvR 511/89, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1992, 224; BGH-Beschluss vom 17. Februar 1992 AnwZ (B) 53/91, NJW 1992, 1963; Senatsurteile vom 1. August 1984 V R 66/84, BFHE 142, 102, BStBl II 1985, 110;… vom 28. April 1994 V R 137/92, BFH/NV 1995, 278).
  • BFH, 06.09.1990 - IV R 7/90

    Verwerfung eines Einspruchs gegen einen Einkommensteuerbescheid wegen Versäumnis …

    Infolgedessen kann dahinstehen, ob die Üblichkeit der Mitteilungsweise schon aufgrund der Beweiskraft der PZU als öffentlicher Urkunde gemäß § 418 ZPO aus der entsprechenden Erklärung des Postbediensteten folgt (…vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1988, 170; Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Beschluß vom 16. Mai 1986 4 CB 8/86, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1986, 2127 zu dem veränderten Vordruck der PZU gemäß der Verfügung des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen vom 29. Dezember 1983, Amtsblatt 1983, 1830) oder ihre Feststellung das Ergebnis einer im Einzelfall durch das FG vorzunehmenden tatsächlichen und rechtlichen Würdigung, nicht aber eine durch die Beweiskraft der PZU erfaßte Tatsache betrifft (so BFH-Urteil vom 1. August 1984 V R 66/84, BFHE 142, 102, BStBl II 1985, 110).
  • BFH, 27.01.1988 - VII B 165/87

    Versagung des Antrags auf Prozesskostenhilfe bei Versäumung der Beschwerdefrist …

    Mit dieser Entscheidung weicht der Senat nicht von derjenigen des V. Senats in dem Urteil vom 1. August 1984 V R 66/84 (BFHE 142, 102, BStBl II 1985, 110) ab, nach der die Beweiskraft einer PZU sich nicht auf die Erklärung des Postzustellers erstrecken soll, die schriftliche Mitteilung über die Niederlegung sei unter der Anschrift des Empfängers in der bei gewöhnlichen Briefen "üblichen Weise" abgegeben worden.
  • OLG Saarbrücken, 08.07.1999 - 6 WF 58/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Einspruchsfrist gegen …

    Der Senat ist aufgrund des Inhalts der Postzustellungsurkunde Bl. 17 d.A. davon überzeugt, dass dem Beklagten unter dieser Anschrift auch die gesetzlich vorgesehene schriftliche Mitteilung über die Niederlegung in der bei gewöhnlichen Briefen üblichen Weise zugegangen ist, wobei in diesem Zusammenhang dahinstehen kann, ob die Benachrichtigung in einen Hausbriefkasten oder in einen den Hausbriefkästen benutzungsrechtlich gleichgestellten Einwurfschlitz in der Wohnungstür eingelegt ist (vgl. BFH, BStBl II 1985, 110, juris-Dokument; m.w.N.;… Zöller/Stöber, ZPO , 21. Aufl., § 182 , Rz. 3 m.w.N.).
  • BFH, 28.04.1994 - V R 137/92

    Wirksame Bekanntgabe eines Umsatzsteuerbescheides durch Zustellung

    Die Postzustellungsurkunde als öffentliche Urkunde i. S. des § 418 Abs. 1 ZPO erbringt zwar den vollen Beweis der in ihr bezeugten Tatsachen, nicht aber der Verhältnisse, die sich der Wahrnehmung des Zustellungsbeamten entziehen (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfG -- vom 3. Juni 1991 2 BvR 511/89, Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1992, 224; Beschluß des Bundesgerichtshofs -- BGH -- vom 17. Februar 1992 AnwZ (B) 53/91, NJW 1992, 1963; Senatsurteil vom 1. August 1984 V R 66/84, BFHE 142, 102, BStBl II 1985, 110).
  • BFH, 18.02.1986 - VIII R 257/83

    Unwirksamkeit eines Verwaltungsaktes wegen Mängeln bei der Bekanntgabe und …

    Diese gesetzliche Regelung bezweckt eine möglichst sichere und zuverlässige Benachrichtigung des Empfängers und beruht auf der Erwägung, daß die Wohnung der Ort ist, wo am ehesten damit gerechnet werden kann, daß das zuzustellende Schriftstück den Empfänger erreicht (siehe dazu BFH-Urteil vom 1. August 1984 V R 66/84, BFHE 142, 102, BStBl II 1985, 110).
  • BFH, 29.08.2002 - V B 31/02

    Umsatzsteuervorauszahlung - Stundung des Verspätungszuschlags - Erlaß des …

  • BFH, 12.01.1993 - V R 59/89

    Einspruchsvoraussetzungen im Zusammenhang mit einer nicht beanstandeten …

  • BFH, 29.08.2002 - V B 30/02

    Umsatzsteuervorauszahlung - Stundung des Verspätungszuschlags - Stundung der …

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