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Rechtsprechung
   BFH, 12.02.1985 - IX R 43/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1032
BFH, 12.02.1985 - IX R 43/82 (https://dejure.org/1985,1032)
BFH, Entscheidung vom 12.02.1985 - IX R 43/82 (https://dejure.org/1985,1032)
BFH, Entscheidung vom 12. Februar 1985 - IX R 43/82 (https://dejure.org/1985,1032)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1979 § 9, § 21 Abs. 2, § 21a

  • Wolters Kluwer

    Erhaltungsaufwand - Reparaturkosten - Eigengenutzte Eigentumswohnung - Behebung von Baumängeln - Vollständige Räumung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 143, 132
  • BB 1985, 1046
  • BStBl II 1985, 422
  • BStBl II 1985, 423
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 23.10.1984 - IX R 45/81

    Nutzungswert - Ermittlung des Nutzungswerts - Einfamilienhaus - Umbau eines …

    Auszug aus BFH, 12.02.1985 - IX R 43/82
    Jedoch setzt die pauschale Ermittlung des Nutzungswerts gemäß § 21 a EStG voraus, daß der Tatbestand des § 21 Abs. 2 1. Alternative EStG durch Nutzung einer Wohnung auch tatsächlich verwirklicht wird (ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil des Senats vom 23. Oktober 1984 IX R 45/81, BFHE 142, 143, BStBl II 1985, 53, m. w. N.).

    Abgesehen von der soeben erörterten Regelung in § 21 a Abs. 1 Satz 3 EStG ist der von keinem der Beteiligten in Frage gestellte tatsächliche Ausschluß der Nutzbarkeit ein hinreichend sicheres Merkmal zur Abgrenzung von den Fällen, in denen das Einfamilienhaus oder die Eigentumswohnung während der Bauarbeiten - wenn auch eingeschränkt - weiter bewohnt wird, so daß es nach dem Urteil in BFHE 142, 143, BStBl II 1985, 53 bei der Pauschalierung des Nutzungswerts bleibt.

  • BFH, 30.01.1979 - VIII R 130/74

    Einfamilienhaus - Eigennutzung - Reparaturkosten - Werbungskosten - Umbaukosten

    Auszug aus BFH, 12.02.1985 - IX R 43/82
    Das FA berief sich auf einen Erlaß des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 7. Januar 1980 S 2254 - 13 - V B 2 (Der Betrieb - DB - 1980, 185), wonach das Werbungskosten anerkennende Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30. Januar 1979 VIII R 130/74 (BFHE 127, 367, BStBl II 1979, 431) nur angewandt werden könne, wenn das Einfamilienhaus bzw. die Eigentumswohnung insgesamt für einen längeren Zeitraum unbewohnbar sei.

    Muß jedoch ein Einfamilienhaus wegen Bauarbeiten geräumt werden, so daß es nicht mehr bewohnbar ist, entfällt nach dem Urteil in BFHE 127, 367, BStBl II 1979, 431 die Anwendung einer pauschalierten Nutzungswertbesteuerung.

  • BFH, 01.02.1983 - VIII R 184/79

    Nutzungswertermittlung bei einer im Gesamthandseigentum von mehreren Personen …

    Auszug aus BFH, 12.02.1985 - IX R 43/82
    Zwar ist § 21 a EStG auch bei einer selbstgenutzten Eigentumswohnung, die wie hier als Einfamilienhaus bewertet ist, anwendbar (BFH-Urteil vom 1. Februar 1983 VIII R 184/79, BFHE 138, 60, 62, BStBl II 1984, 128, 129).
  • BFH, 09.05.1995 - IX R 88/90

    1. Auch die nur unwesentliche Vergrößerung der nutzbaren Fläche eines Gebäudes …

    Das Finanzgericht (FG) vertrat die Auffassung, die Aufwendungen bildeten insgesamt nach den Grundsätzen des Senatsurteils vom 12. Februar 1985 IX R 43/82 (BFHE 143, 132, BStBl II 1985, 422) sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen.

    Er ist der Auffassung, im Streitfall komme ein sofortiger Werbungskostenabzug nach den Grundsätzen des Senatsurteils in BFHE 143, 132, BStBl II 1985, 422 nicht in Betracht, weil das Einfamilienhaus nicht geräumt worden sei, um Baumängel zu beheben, die nur bei vollständiger Räumung hätten beseitigt werden können, sondern um das Einfamilienhaus nach den Wohnbedürfnissen der Kläger umzubauen.

    § 21a EStG ist nicht anwendbar, wenn die Wohnung im eigenen Einfamilienhaus für mindestens einen Monat wegen Bauarbeiten nicht nutzbar ist - und deshalb tatsächlich nicht - auch nicht behelfsmäßig - genutzt wird (Senatsurteil in BFHE 143, 132, BStBl II 1985, 422).

  • BFH, 21.07.1994 - IX B 78/94

    Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides - Räumung …

    Der Antragsteller ist der Ansicht, bei den Instandsetzungskosten und den Finanzierungskosten handele es sich im Jahre 1986 um uneingeschränkt abziehbaren Erhaltungsaufwand im Sinne des Senatsurteils vom 12. Februar 1985 IX R 43/82 (BFHE 143, 132, BStBl II 1985, 422).

    Der Antragsgegner und Beschwerdegegner (das Finanzamt -- FA --) ermittelte die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für das Haus im Jahre 1986 ausschließlich nach § 21 a EStG, da die Eigentumswohnung nicht zur Behebung von Baumängeln im Sinne des Senatsurteils in BFHE 143, 132, BStBl II 1985, 422 geräumt worden sei, sondern um Umbaumaßnahmen vornehmen zu können, die als Herstellungskosten bzw. als Kosten der Lebensführung zu behandeln seien.

    Das FG hat es zu Recht im Hinblick auf das Senatsurteil in BFHE 143, 132, BStBl II 1985, 422 als ernstlich zweifelhaft angesehen, ob, nachdem der Antragsteller die Eigentumswohnung am 1. April 1986 vollständig geräumt hatte, um "Instandsetzungsarbeiten" durchführen zu können, der uneingeschränkte Werbungskostenabzug für Erhaltungsaufwand mit der Begründung versagt werden könne, die Räumung der Wohnung stelle einen Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten i. S. von § 42 AO 1977 dar, so daß für den gesamten Veranlagungszeitraum 1986 weiterhin die Pauschalierungsregelung des § 21 a EStG ausschließlich anzuwenden sei.

  • BFH, 04.07.1989 - IX R 192/85

    Sofortiger Abzug von Erhaltungsaufwand im Rahmen der Pauschalierung des …

    Ein sofortiger Abzug von Erhaltungsaufwand ist, wie der erkennende Senat mehrfach, insbesondere im Urteil vom 12. Februar 1985 IX R 43/82 (BFHE 143, 132, BStBl II 1985, 422 m. w. N.) entschieden hat, nur ausnahmsweise, und zwar dann möglich, wenn das Einfamilienhaus wegen der Reparatur geräumt worden ist.

    Der Senat ist bereits in BFHE 142, 132, BStBl II 1985, 422 mit der bisherigen BFH-Rechtsprechung davon ausgegangen, daß es für die Abziehbarkeit von Reparaturaufwendungen an einem selbstgenutzten Einfamilienhaus entscheidend darauf ankommt, ob die Reparatur während der Zeit der Selbstnutzung ausgeführt wurde oder nicht.

  • BFH, 21.02.1989 - IX R 246/84

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei der Einkommensteuerbemessung

    Ein sofortiger Abzug von Erhaltungsaufwand ist, wie der erkennende Senat mehrfach, zuletzt im Urteil vom 12. Februar 1985 IX R 43/82 (BFHE 143, 132, BStBl II 1985, 422 mit weiteren Nachweisen) entschieden hat, nur ausnahmsweise, und zwar dann möglich, wenn das Einfamilienhaus wegen der Reparatur geräumt werden muß.

    Der Senat ist bereits in BFHE 142, 132, BStBl II 1985, 422 mit der bisherigen BFH-Rechtsprechung davon ausgegangen, daß es für die Abziehbarkeit von Reparaturaufwendungen an einem selbstgenutzten Einfamilienhaus entscheidend darauf ankommt, ob die Reparatur während der Selbstnutzung ausgeführt wurde oder nicht.

  • BFH, 07.10.1986 - IX R 93/82

    Abbruchkosten und AfaA für geschenktes Gebäude keine Werbungskosten, wenn bereits …

    Der Versagung des Werbungskostenabzugs steht nicht entgegen, daß vorab entstandene Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 EStG abziehbar sind, wenn aus einem Grundstück noch oder nur vorübergehend keine Einnahmen erzielt werden, jedoch die Einnahmeerzielungsabsicht besteht (vgl. zu vorübergehend unbenutzbarem Wohneigentum die BFH-Urteile vom 30. Januar 1979 VIII R 130/74, BFHE 127, 367, BStBl II 1979, 431, und vom 12. Februar 1985 IX R 43/82, BFHE 143, 132, BStBl II 1985, 422).
  • BFH, 13.08.1996 - IX R 46/94

    Aufwendungen für den Umbau und die Modernisierung einer zeitweilig geräumten, …

    c) Für den Zeitraum vor Einführung der Konsumgutlösung ist anerkannt, daß Aufwendungen für die Instandsetzung einer eigengenutzten Wohnung auch dann - im Hinblick auf die anschließende, weitere Nutzung der Wohnung - als vorab entstandene Werbungskosten zu berücksichtigen sind, wenn die Wohnung zur Durchführung der Baumaßnahmen vorübergehend nicht genutzt wird und daher zeitweise kein Nutzungswert i. S. von § 21 Abs. 2 Satz 1 EStG anzusetzen ist (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 30. Januar 1979 VIII R 130/74, BFHE 127, 367, BStBl II 1979, 431; Senatsurteile vom 12. Februar 1985 IX R 43/82, BFHE 143, 132, BStBl II 1985, 422, …und vom 17. Januar 1995 IX R 106/90, BFH/NV 1995, 871).
  • BFH, 07.04.1987 - IX R 133/84

    Erwerb eines Grundstücks - Einfamilienhaus - Absicht der späteren Eigennutzung - …

    Im Einklang hiermit hat der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen, daß der Tatbestand des § 21 Abs. 2 Alternative 1 EStG durch Nutzung einer Wohnung zu Wohnzwecken tatsächlich verwirklicht sein muß (vgl. die Urteile vom 23. Oktober 1984 IX R 45/81, BFHE 142, 143, BStBl II 1985, 53, und vom 12. Februar 1985 IX R 43/82, BFHE 143, 132, BStBl II 1985, 423).
  • BFH, 19.08.1986 - IX R 80/82

    Notwendigkeit einer hinreichenden Nachprüfbarkeit einer zutreffenden Vornahme der …

    Hinsichtlich der Anwendbarkeit des § 21 a EStG bei Umbau eines Einfamilienhauses verweist der Senat auf seine Entscheidungen vom 23. Oktober 1984 IX R 45/81 (BFHE 142, 143, BStBl II 1985, 53) und vom 12. Februar 1985 IX R 43/82 (BFHE 143, 132, BStBl II 1985, 422).
  • FG Hamburg, 19.11.1998 - VI 7/97

    Rechtmäßigkeit der Ansetzung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Abzug …

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  • BFH, 17.01.1995 - IX R 106/90

    Ermittlung des Nutzungswerts einer eigengenutzten Eigentumswohnung

    Ein sofortiger Abzug von Erhaltungsaufwand ist ausnahmsweise dann möglich, wenn die eigengenutzte Eigentumswohnung wegen einer Reparatur notwendigerweise mindestens für die Dauer eines Monats vollständig geräumt werden muß (z. B. Urteil des Senats vom 12. Februar 1985 IX R 43/82, BFHE 143, 132, BStBl II 1985, 422 m. w. N.).
  • BFH, 17.03.1992 - IX R 69/88

    Annahme von Selbstnutzung bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gemäß § …

  • FG Baden-Württemberg, 06.11.1998 - 12 K 210/95
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