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Rechtsprechung
   BFH, 07.03.1985 - IV R 141/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1536
BFH, 07.03.1985 - IV R 141/82 (https://dejure.org/1985,1536)
BFH, Entscheidung vom 07.03.1985 - IV R 141/82 (https://dejure.org/1985,1536)
BFH, Entscheidung vom 07. März 1985 - IV R 141/82 (https://dejure.org/1985,1536)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 143, 449
  • BB 1985, 1513
  • BStBl II 1985, 460
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 17.01.1980 - IV R 33/76

    Nutzungswert einer Wohnung - Forstwirtschaftliches Betriebsvermögen - …

    Auszug aus BFH, 07.03.1985 - IV R 141/82
    Die sachliche Rechtfertigung dieser Zurechnung liegt darin, daß das Wohngebäude wegen seiner Nutzung durch den Betriebsinhaber und dessen Familienangehörige, die von hier aus ihre wechselnde Tätigkeit im Betriebe unmittelbar ausüben und diesen ständig überwachen können, ein notwendiger Bestandteil der in der Regel geschlossenen Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes darstellt (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 14. Januar 1932 VI A 1945/31, RStBl 1932, 389; Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. April 1968 IV 210/61, BFHE 92, 15, BStBl II 1968, 411, und vom 17. Januar 1980 IV R 33/76, BFHE 129, 543, BStBl II 1980, 323).

    Im Urteil in BFHE 129, 543, BStBl II 1980, 323 hat jedoch der Senat die Auffassung vertreten, daß in der Frage der Grenzen der einkommensteuerrechtlichen Zurechnung des Nutzungswertes der Wohnung des Land- und Forstwirts zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft und des Wohngebäudes zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen die anerkannten Grundsätze des Bewertungsrechtes herangezogen werden können.

  • BFH, 06.12.1977 - VIII R 29/75

    Verhalten des Kaufmannes - Grundstückserwerb - Betrieblicher Zweck - …

    Auszug aus BFH, 07.03.1985 - IV R 141/82
    Es genügt, daß die Vorinstanz zu ihren Feststellungen und deren Würdigung kommen konnte; es ist nicht erforderlich, daß sie dazu kommen mußte (vgl. u. a. BFH-Urteil vom 6. Dezember 1977 VIII R 29/75, BFHE 124, 424, BStBl II 1978, 330).
  • BFH, 04.04.1968 - IV 210/61

    Zugehörigkeit des Wohngebäudes eines Landwirts zum Betriebsvermögen bei …

    Auszug aus BFH, 07.03.1985 - IV R 141/82
    Die sachliche Rechtfertigung dieser Zurechnung liegt darin, daß das Wohngebäude wegen seiner Nutzung durch den Betriebsinhaber und dessen Familienangehörige, die von hier aus ihre wechselnde Tätigkeit im Betriebe unmittelbar ausüben und diesen ständig überwachen können, ein notwendiger Bestandteil der in der Regel geschlossenen Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes darstellt (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 14. Januar 1932 VI A 1945/31, RStBl 1932, 389; Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. April 1968 IV 210/61, BFHE 92, 15, BStBl II 1968, 411, und vom 17. Januar 1980 IV R 33/76, BFHE 129, 543, BStBl II 1980, 323).
  • BFH, 10.08.1972 - VIII R 82/71

    Wohngrundstück - Bewertung als Einfamilienhaus - Nutzungswert - …

    Auszug aus BFH, 07.03.1985 - IV R 141/82
    Im Urteil vom 10. August 1972 VIII R 82/71 (BFHE 106, 543, BStBl II 1972, 883) hat der VIII. Senat zum Vorliegen einer eigengenutzten Wohnung im Sinne des § 21 Abs. 2 EStG ausgeführt: "Die Behauptung der Steuerpflichtigen, sie benutze das zum Aufenthalt an Wochenenden errichtete Haus nur selten, steht dem nicht entgegen.
  • BFH, 03.05.1963 - VI 140/61 U

    Anwendung der Einfamilienhaus-VO zur Ermittlung der Höhe des Nutzungswertes einer …

    Auszug aus BFH, 07.03.1985 - IV R 141/82
    Dafür spricht der Grundsatz der Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 3. Mai 1963 VI 140/61 U, BFHE 77, 127, BStBl III 1963, 364), nach dem es für den Ansatz eines Nutzungswertes einer Wohnung im eigenen Haus nach § 21 Abs. 2 EStG nicht erforderlich ist, daß die Wohnung ständig genutzt wird.
  • RFH, 08.02.1928 - VI A 80/27
    Auszug aus BFH, 07.03.1985 - IV R 141/82
    Ein bezugsfertig eingerichtetes Einfamilienhaus nutzt der Eigentümer schon dann zu Wohnzwecken, wenn es ihm nur zu vorübergehendem oder sonst kurzfristigem Aufenthalt, sei es als Absteigequartier oder an Wochenenden, dient (vgl. auch RFH-Urteile vom 8. Februar 1928 VI A 80/27, Sammlung Band 23 S. 46, und vom 22. September 1938 IV 125/38, RStBl 1938, 1182).
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