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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,18
BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92 (https://dejure.org/1997,18)
BVerfG, Entscheidung vom 10.04.1997 - 2 BvL 77/92 (https://dejure.org/1997,18)
BVerfG, Entscheidung vom 10. April 1997 - 2 BvL 77/92 (https://dejure.org/1997,18)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Simons & Moll-Simons
  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Aufhebung des Weihnachtsfreibetrags und des Arbeitnehmerfreibetrags und der Erhöhung der Werbungskostenpauschale mit dem Gleichheitssatz; Pflicht des Einkommensteuergesetzgebers zur Gleichbehandlung der Steuerschuldner in den verschiedenen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung von Weihnachts- und Arbeitnehmerfreibetrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Aufhebung das steuerrechtlichen Weihnachts- und Arbeitnehmerfreibetrages ist verfassungsgemäß

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Lohnsteuer; Weihnachts- und Arbeitnehmerfreibetrag

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 96, 1
  • NJW 1997, 2101
  • NVwZ 1997, 885 (Ls.)
  • WM 1997, 1308
  • BB 1997, 1241
  • BB 1997, 1391
  • DB 1997, 1447
  • BStBl II 1997, 518
  • BStBl II 1997, 58
 
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Wird zitiert von ... (386)Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92
    Die systematische Unterscheidung von Einkunftsarten durch den Gesetzgeber kann für sich allein die Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen (BVerfGE 84, 348 ).

    Diese gesetzlichen Verallgemeinerungen müssen allerdings auf eine möglichst weite, alle betroffenen Gruppen und Regelungsgegenstände einschließende Beobachtung aufbauen (BVerfGE 84, 348 ; 87, 234 ).

    Der Gesetzgeber hat vor allem bei der Ordnung von Massenerscheinungen und deren Abwicklung einen - freilich nicht unbegrenzten - Spielraum für generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 84, 348 ).

    Er darf auch die Verwirklichung des Steueranspruchs verfahrensrechtlich erleichtern und dabei die für den Staat verfügbaren personellen und finanziellen Mittel berücksichtigen (vgl. BVerfGE 81, 108 ; 84, 348 ).

    Ein dem Art. 3 Abs. 1 GG genügender Vergleich darf sich nicht auf die Prüfung eines mit dem Lohnsteuererhebungsverfahren verbundenen Liquiditätsnachteils beschränken, sondern muß in einem Gesamtvergleich die steuererheblichen Unterschiede zwischen den Lohneinkünften und den übrigen Einkunftsarten analysieren und bewerten und dabei die typischerweise zusammentreffenden Vor- und Nachteile für die Belastung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beachten (BVerfGE 12, 151 ; 29, 221 ; 84, 348 ).

  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92
    Der Gleichheitssatz ist umso strikter, je mehr eine Regelung den Einzelnen als Person betrifft (BVerfGE 82, 60 ; 87, 153 ), und umso offener für gesetzgeberische Gestaltungen, je mehr allgemeine, für rechtliche Gestaltungen zugängliche Lebensverhältnisse geregelt werden.

    Deshalb darf der Gesetzgeber, wie etwa bei der einkommensteuerlichen Verschonung des Existenzminimums (vgl. BVerfGE 87, 153 ), einen steuererheblichen Vorgang um der materiellen Gleichheit willen im typischen Lebensvorgang erfassen und individuell gestaltbare Besonderheiten unberücksichtigt lassen.

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits für die Abziehbarkeit des existenzsichernden Aufwandes in einem gesetzlich typisierten Existenzminimum anerkannt (BVerfGE 87, 153 ).

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92
    Für den Sachbereich des Steuerrechts fordert Art. 3 Abs. 1 GG die steuerliche Lastengleichheit in ihren Komponenten der Gleichheit der normativen Steuerpflicht und der Gleichheit bei deren Durchsetzung in der Steuererhebung (BVerfGE 84, 239 ).

    Rn. 28 1. Die Steuererhebung hat den materiellen Steueranspruch möglichst wirksam gegenüber jedem Steuerpflichtigen durchzusetzen (BVerfGE 84, 239 ).

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92
    Rn. 24 Jede gesetzliche Regelung muß verallgemeinern (BVerfGE 82, 126 ).

    Der Gesetzgeber hat vor allem bei der Ordnung von Massenerscheinungen und deren Abwicklung einen - freilich nicht unbegrenzten - Spielraum für generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 84, 348 ).

  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 307/68

    Jahresarbeitsverdienstgrenze

    Auszug aus BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92
    Ein dem Art. 3 Abs. 1 GG genügender Vergleich darf sich nicht auf die Prüfung eines mit dem Lohnsteuererhebungsverfahren verbundenen Liquiditätsnachteils beschränken, sondern muß in einem Gesamtvergleich die steuererheblichen Unterschiede zwischen den Lohneinkünften und den übrigen Einkunftsarten analysieren und bewerten und dabei die typischerweise zusammentreffenden Vor- und Nachteile für die Belastung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beachten (BVerfGE 12, 151 ; 29, 221 ; 84, 348 ).
  • BFH, 29.04.1992 - VI B 152/91

    Vorläufiger Rechtsschutz im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92
    Dabei ist auch die Regelung des § 9a EStG zu berücksichtigen, der zwar einen reinen Werbungskostenpauschbetrag gewährt (BFH, BStBl II 1992, S. 752) und deshalb nicht geeignet ist, den Wegfall von Arbeitnehmer- und Weihnachtsfreibetrag zu kompensieren, jedoch in eine Gesamtwürdigung der Lohnbesteuerung einzubeziehen ist.
  • BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvL 29/57

    Ehegattenfreibetrag

    Auszug aus BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92
    Ein dem Art. 3 Abs. 1 GG genügender Vergleich darf sich nicht auf die Prüfung eines mit dem Lohnsteuererhebungsverfahren verbundenen Liquiditätsnachteils beschränken, sondern muß in einem Gesamtvergleich die steuererheblichen Unterschiede zwischen den Lohneinkünften und den übrigen Einkunftsarten analysieren und bewerten und dabei die typischerweise zusammentreffenden Vor- und Nachteile für die Belastung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beachten (BVerfGE 12, 151 ; 29, 221 ; 84, 348 ).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92
    Diese gesetzlichen Verallgemeinerungen müssen allerdings auf eine möglichst weite, alle betroffenen Gruppen und Regelungsgegenstände einschließende Beobachtung aufbauen (BVerfGE 84, 348 ; 87, 234 ).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92
    Der Gleichheitssatz ist umso strikter, je mehr eine Regelung den Einzelnen als Person betrifft (BVerfGE 82, 60 ; 87, 153 ), und umso offener für gesetzgeberische Gestaltungen, je mehr allgemeine, für rechtliche Gestaltungen zugängliche Lebensverhältnisse geregelt werden.
  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92
    Der Gesetzgeber darf sich grundsätzlich am Regelfall orientieren und ist nicht gehalten, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 82, 159 ).
  • BVerfG, 06.12.1988 - 2 BvL 18/84

    Rentner-Pensionäre

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Vergünstigte Einkommensteuer

  • BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvL 1/79

    Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz

  • FG Rheinland-Pfalz, 02.11.1992 - 5 K 1992/92
  • BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11

    Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1 …

    Rn. 143 Die größere Offenheit des Gleichheitssatzes für gesetzgeberische Gestaltungen, je mehr allgemeine, für rechtliche Gestaltungen zugängliche Lebensverhältnisse geregelt werden (BVerfGE 96, 1 ; 99, 88 ), und die grundsätzliche Befugnis des Gesetzgebers zur Typisierung und Vereinfachung rechtfertigen es nicht, auf komplizierte und streitanfällige Tatbestandsvoraussetzungen in einer Weise zu verzichten, dass die verbleibenden Tatbestandsvoraussetzungen den typischen Fall nicht mehr realitätsgerecht abbilden.
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1295/23

    Grundsteuer-Bundesmodell: Erfolgreiche Eilanträge in Rheinland-Pfalz

    Bei der Ausgestaltung des Systems zur Erfassung der Bemessungsgrundlage kann der Gesetzgeber Praktikabilitätserwägungen Vorrang vor Gesichtspunkten der Ermittlungsgenauigkeit einräumen und dabei auch beträchtliche Bewertungs- und Ermittlungsunschärfen in Kauf nehmen, um die Festsetzung und Erhebung der Steuer handhabbar zu halten (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1991 - 1 BvL 50/86 -, BVerfGE 84, 348; BVerfG, Beschluss vom 10. April 1997 - 2 BvL 77/92 -, BStBl II 1997, 518, BVerfGE 96, 1; BVerfG, Urteil vom 20. April 2004 - 1 BvR 905/00 -, BVerfGE 110, 274; BVerfG, Beschluss vom 16. März 2005 - 2 BvL 7/00 -, BVerfGE 112, 268; BVerfG, Beschluss vom 7. November 2006 - 1 BvL 10/02 -, BVerfGE 117, 1; BVerfG, Urteil vom 9. Dezember 2008 - 2 BvL 1/07 -, BVerfGE 122, 210; BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 2 BvL 13/09 -, BVerfGE 126, 268; BVerfG, Beschluss vom 7. Mai 2013 - 2 BvR 909/06 -, BVerfGE 133, 377; BVerfG, Urteil vom 5. November 2014 - 1 BvF 3/11 -, BVerfGE 137, 350; BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2015 - 1 BvL 13/11 -, BStBl II 2015, 871, BVerfGE 139, 285; BVerfG, Beschluss vom 29. September 2015 - 2 BvR 2683/11 -, BStBl II 2016, 310; BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2016 - 2 BvR 290/10 -, BStBl II 2016, 801; BVerfG, Urteil vom 10. April 2018 - 1 BvL 11/14 -, BVerfGE 148, 147; BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2022 - 2 BvR 988/16 -, juris).

    Für eine Typisierung kann im Rahmen der Abwägung sprechen, dass die individuellen Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären; hierfür sind auch praktische Erfordernisse der Verwaltung von Gewicht (BVerfG, Beschluss vom 8. Februar 1983 - 1 BvL 28/79 -, BVerfGE 63, 119 mit weiteren Nachweisen; BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1991 - 1 BvL 50/86 -, BVerfGE 84, 348; BVerfG, Beschluss vom 10. April 1997 - 2 BvL 77/92 -, BVerfGE 96, 1).

  • BVerfG, 28.06.2022 - 2 BvL 9/14

    Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom …

    Diese Grenze wird überschritten, wo die Typisierung in derart vielen Konstellationen zu einer Ungleichbehandlung führt, dass das Ziel, komplizierte Lebenssachverhalte übersichtlicher und verständlicher zu machen, um so den jeweiligen Belastungs- oder Begünstigungsgrund zu verdeutlichen und in das Bewusstsein zu rücken (vgl. BVerfGE 96, 1 ), nicht mehr erreicht werden kann und deshalb die Hinnahme der ungleich behandelten Einzelfälle nicht mehr trägt.
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