Rechtsprechung
| BFH, 08.12.1997 - GrS 1-2/95, GrS 1/95, GrS 2/95 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Judicialis
- Simons & Moll-Simons
EStG § 4 Abs. 4; AO 1977 § 42; GG Art. 3
- Kanzlei Prof. Schweizer
Zulässigkeit des Schuldzinsenabzugs nach dem Zwei-/Dreikontenmodell
- Wolters Kluwer
Betriebsausgaben - Abzug von Schuldzinsen - Betriebliches Kontokorrentkonto
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO (1977) § 42; EStG § 4 Abs. 4; GG Art. 3
Anerkennung des Zwei- oder Dreikontenmodells - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 4 Abs. 4 EStG
Einkommensteuer; steuerrechtliche Anerkennung der sog. Kontentrennung bzw. des Zwei-Konten-Modells
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Steuerrechtliche Abzugsfähigkeit von Zinsen beim "Mehrkontenmodell" (IBR 1998, 87)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 21.03.1994 - V 653/93
- BFH, 19.07.1995 - X R 48/94
- BFH, 08.12.1997 - GrS 1-2/95, GrS 1/95, GrS 2/95
- BFH, 17.06.1998 - X R 48/94
Papierfundstellen
- BFHE 184, 7
- NJW 1998, 1174 (Ls.)
- NJW 1998, 1174 L
- ZIP 1998, 287
- NZM 1998, 248 (Ls.)
- WM 1998, 1011
- WM 1999, 1011
- BB 1998, 298
- DB 1998, 288
- BStBl II 1998, 13
- BStBl II 1998, 193
Wird zitiert von ... (135) Zitiert selbst (17)
- BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88
Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche …
Auszug aus BFH, 08.12.1997 - GrS 1/95
Das Finanzgericht (FG) gab der Klage unter Hinweis auf den Beschluß des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88 (BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817) mit folgenden Gründen statt: Auf dem Konto A seien private Aufwendungen im wesentlichen durch die Überweisung der Kaufpreisrate für das Einfamilienhaus in Höhe von 228 000 DM entstanden.Beide vorlegenden Senate berufen sich für ihre Auffassung auf den Kontokorrentkontobeschluß des Großen Senats in BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817.
Nach dem in BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817 veröffentlichten Kontokorrentkontobeschluß, dessen Grundsätze in vollem Umfang auch weiterhin gelten, ist die für den Betriebsausgabenabzug erforderliche betriebliche Veranlassung von Schuldzinsen (§ 4 Abs. 4 EStG) dann gegeben, wenn die Zinsen für eine Verbindlichkeit geleistet werden, die durch den Betrieb veranlaßt ist und deshalb zum Betriebsvermögen gehört.
Unerheblich ist daher, weshalb der Steuerpflichtige evtl. vorhandene eigene Mittel nicht zur Bestreitung der betrieblichen Aufwendungen eingesetzt hat, ob also für die Kreditaufnahme neben der Absicht, eine betriebliche Ausgabe zu finanzieren, weitere private Überlegungen mitursächlich waren (vgl. BFH, BFHE 161, 290, 302, 2u C. II. 2. b, BStBl II 1990, 817).
- BFH, 17.04.1985 - I R 101/81
Privatschuld - Betriebsschuld - Geerbter Gewerbebetrieb - Aufnahme eines Kredites …
Auszug aus BFH, 08.12.1997 - GrS 1/95
Nach dem Kontokorrentkontobeschluß kann in Anlehnung an das BMF-Schreiben vom 27. Juli 1987 (BStBl I 1987, 508) und insoweit in Anlehnung an die frühere Rechtsprechung des I. Senats des BFH in den Urteilen vom 17. April 1985 I R 101/81 (BFHE 143, 563, BStBl II 1985, 510), vom 5. Juni 1985 I R 289/81 (BFHE 144, 57, BStBl II 1985, 619) und vom 24. März 1987 I R 214/81 (…BFH/NV 1988, 223) bei einem gemischten Kontokorrentkonto unterstellt werden, daß durch laufende Geldeingänge (Habenbuchungen) vorrangig die privaten Schuldteile getilgt werden.In einem solchen Fall findet keine Ersetzung von Eigen- durch Fremdkapital statt, sondern es werden Entnahmen durch Darlehensmittel finanziert (Urteil des I. Senats des BFH in BFHE 143, 563, BStBl II 1985, 510).
Ausgehend von dem Grundsatz, daß der Steuerpflichtige zum einen berechtigt ist, sämtliche in seinem Betrieb erzielten Einnahmen zu entnehmen und alle anfallenden Betriebsausgaben und Anschaffungskosten durch Darlehen zu finanzieren, und daß er demgemäß auch laufend Barmittel zur Tilgung eines privaten Kredits entnehmen und in gleicher Höhe ein neues Darlehen für den Betrieb aufnehmen kann, hatte der I. Senat des BFH (Urteile in BFHE 143, 563, BStBl II 1985, 510;… BFHE 144, 57, BStBl II 1985, 619, und in BFH/NV 1988, 223) darüber hinaus die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Umschuldung eröffnet.
- BFH, 28.06.1995 - XI R 34/93
Zur Frage der Schuldzinsen als Betriebsausgaben, wenn ein zeitlicher Zusammenhang …
Auszug aus BFH, 08.12.1997 - GrS 1/95
Vorlagebeschlüsse vom 28. Juni 1995 XI R 34/93, BFHE 178, 395, BStBl II 1995, 877, und vom 19. Juli 1995 X R 48/94, BFHE 178, 405, BStBl II 1995, 882.Der XI. Senat hat durch Beschluß vom 28. Juni 1995 XI R 34/93 (BFHE 178, 395, BStBl II 1995, 877) dem Großen Senat des BFH nach § 11 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO) folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:.
Die Gründe der Vorlagebeschlüsse sind in BFHE 178, 395 bzw. 405, BStBl II 1995, 877 bzw. 882 veröffentlicht.
- BFH, 05.03.1991 - VIII R 93/84
Keine betriebliche Verwendung der Darlehensmittel bei Finanzierung einer Entnahme
Auszug aus BFH, 08.12.1997 - GrS 1/95
Wie der VIII. Senat des BFH in seinem Urteil vom 5. März 1991 VIII R 93/84 (BFHE 164, 46, BStBl II 1991, 516) zutreffend klargestellt hat, läßt eine solche Entnahme-Überweisung das bisher ausschließlich betriebliche Kontokorrentkonto zu einem gemischten Kontokorrentkonto werden, bei dem der durch die Privatentnahme ausgelöste Zinsanteil nach der sog. Zinszahlenstaffelmethode zu ermitteln ist.Ein solcher Fall ist dann gegeben, wenn dem Betrieb keine entnahmefähigen Barmittel zur Verfügung stehen und die Entnahme von Barmitteln erst dadurch möglich wird, daß Darlehensmittel in das Unternehmen fließen (BFH-Urteil in BFHE 164, 46, BStBl II 1991, 516).
- BFH, 15.11.1990 - IV R 63/88
Darlehensverbindlichkeit des Gesellschafters einer Personengesellschaft nicht …
Auszug aus BFH, 08.12.1997 - GrS 1/95
Der Unternehmer ist berechtigt, Eigenkapital durch Fremdkapital zu ersetzen (s. auch BFH-Urteil vom 15. November 1990 IV R 63/88, BFHE 162, 562, BStBl II 1991, 238, unter 4. c der Entscheidungsgründe).Dabei ist unerheblich, ob die Darlehensmittel einem besonderen Konto oder einem gemischten Kontokorrentkonto zufließen, von welchem zuvor wegen fehlender Barmittel mit schulderhöhender Wirkung aus privaten Gründen Beträge abgebucht wurden (BFH-Urteil in BFHE 162, 562, BStBl II 1991, 238).
- BFH, 05.06.1985 - I R 289/81
Privatschuld - Betriebsschuld - Darlehn - Kreditaufnahme zugunsten der Ehefrau - …
Auszug aus BFH, 08.12.1997 - GrS 1/95
Nach dem Kontokorrentkontobeschluß kann in Anlehnung an das BMF-Schreiben vom 27. Juli 1987 (BStBl I 1987, 508) und insoweit in Anlehnung an die frühere Rechtsprechung des I. Senats des BFH in den Urteilen vom 17. April 1985 I R 101/81 (BFHE 143, 563, BStBl II 1985, 510), vom 5. Juni 1985 I R 289/81 (BFHE 144, 57, BStBl II 1985, 619) und vom 24. März 1987 I R 214/81 (…BFH/NV 1988, 223) bei einem gemischten Kontokorrentkonto unterstellt werden, daß durch laufende Geldeingänge (Habenbuchungen) vorrangig die privaten Schuldteile getilgt werden.Ausgehend von dem Grundsatz, daß der Steuerpflichtige zum einen berechtigt ist, sämtliche in seinem Betrieb erzielten Einnahmen zu entnehmen und alle anfallenden Betriebsausgaben und Anschaffungskosten durch Darlehen zu finanzieren, und daß er demgemäß auch laufend Barmittel zur Tilgung eines privaten Kredits entnehmen und in gleicher Höhe ein neues Darlehen für den Betrieb aufnehmen kann, hatte der I. Senat des BFH (Urteile in BFHE 143, 563, BStBl II 1985, 510; BFHE 144, 57, BStBl II 1985, 619, und in BFH/NV 1988, 223) darüber hinaus die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Umschuldung eröffnet.
- BFH, 26.06.1991 - XI R 22/88
Abzug von Darlehenszinsen als Betriebsausgaben
Auszug aus BFH, 08.12.1997 - GrS 1/95
Sie ist mit dem für die Zuordnung von Schulden und Schuldzinsen maßgeblichen Kriterium der tatsächlichen Verwendung nicht vereinbar (s. auch Urteil des XI. Senats vom 26. Juni 1991 XI R 22/88, BFH/NV 1992, 25).Wird hingegen das Privatdarlehen gekündigt, aus liquiden Barmitteln zurückgezahlt und betriebsbedingter Aufwand durch ein neues Darlehen finanziert, so wird dieses neue Darlehen tatsächlich für betriebliche Zwecke verwendet; es ist demgemäß eine betriebliche Verbindlichkeit mit der Folge, daß die dafür anfallenden Schuldzinsen als Betriebsausgaben abziehbar sind (so zutreffend der XI. Senat des BFH im Urteil in BFH/NV 1992, 25).
- BFH, 24.03.1987 - I R 214/81
Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen für ein betriebliches Kontokorrentkonto
Auszug aus BFH, 08.12.1997 - GrS 1/95
Nach dem Kontokorrentkontobeschluß kann in Anlehnung an das BMF-Schreiben vom 27. Juli 1987 (BStBl I 1987, 508) und insoweit in Anlehnung an die frühere Rechtsprechung des I. Senats des BFH in den Urteilen vom 17. April 1985 I R 101/81 (BFHE 143, 563, BStBl II 1985, 510), vom 5. Juni 1985 I R 289/81 (BFHE 144, 57, BStBl II 1985, 619) und vom 24. März 1987 I R 214/81 (BFH/NV 1988, 223) bei einem gemischten Kontokorrentkonto unterstellt werden, daß durch laufende Geldeingänge (Habenbuchungen) vorrangig die privaten Schuldteile getilgt werden.Ausgehend von dem Grundsatz, daß der Steuerpflichtige zum einen berechtigt ist, sämtliche in seinem Betrieb erzielten Einnahmen zu entnehmen und alle anfallenden Betriebsausgaben und Anschaffungskosten durch Darlehen zu finanzieren, und daß er demgemäß auch laufend Barmittel zur Tilgung eines privaten Kredits entnehmen und in gleicher Höhe ein neues Darlehen für den Betrieb aufnehmen kann, hatte der I. Senat des BFH (Urteile in BFHE 143, 563, BStBl II 1985, 510; BFHE 144, 57, BStBl II 1985, 619, und in BFH/NV 1988, 223) darüber hinaus die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Umschuldung eröffnet.
- BFH, 19.07.1995 - X R 48/94
Zur Frage der Schuldzinsen als Betriebsausgaben im Zwei- oder Drei-Konten-Modell …
Auszug aus BFH, 08.12.1997 - GrS 1/95
Vorlagebeschlüsse vom 28. Juni 1995 XI R 34/93, BFHE 178, 395, BStBl II 1995, 877, und vom 19. Juli 1995 X R 48/94, BFHE 178, 405, BStBl II 1995, 882.Der X. Senat hat durch Beschluß vom 19. Juli 1995 X R 48/94 (BFHE 178, 405, BStBl II 1995, 882) dem Großen Senat des BFH ebenfalls gemäß § 11 Abs. 4 FGO die folgenden Rechtsfragen zur Entscheidung vorgelegt:.
- BVerfG, 13.03.1979 - 2 BvR 72/76
Schuldzinsen
Auszug aus BFH, 08.12.1997 - GrS 1/95
Diese Möglichkeit der reinen wirtschaftlichen Umschuldung durch gedankliche Verrechnung von im Betrieb erwirtschafteten Barmitteln mit der Privatschuld hat der Große Senat in seinem Kontokorrentkontobeschluß, auch um den Aussagen des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 13. März 1979 2 BvR 72/76, BVerfGE 50, 386, 393, BStBl II 1979, 322, 324, und vom 13. Juni 1988 1 BvR 68/88, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1989, 316) Rechnung zu tragen, verworfen. - BFH, 29.05.1996 - I R 15/94
Betriebsausgabenabzug bei steuerfreien Schachteldividenden
- BFH, 15.11.1990 - IV R 97/82
Buchung von Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben und Einlagen auf privatem und …
- BFH, 21.02.1991 - IV R 46/86
Der tatsächliche Verwendungszweck der Darlehensmittel bestimmt die private oder …
- BFH, 23.06.1983 - IV R 192/80
Zur steuerrechtlichen Zuordnung eines Kontokorrentkredits bei Gewinnermittlung …
- BFH, 24.05.1984 - IV R 221/83
Betriebsschulden - Betriebsausgaben - Personenhandelsgesellschaft - Bankdarlehn - …
- BVerfG, 13.06.1988 - 1 BvR 68/88
Steuerliche Anerkennung von Schuldzinsen für ein privat genutztes Einfamilienhaus …
- FG Bremen, 18.08.1992 - 292033K 4
- FG Baden-Württemberg, 09.02.2017 - 1 K 841/15
Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht beim Betrieb von Photovoltaik-Anlagen
- BFH, 23.08.1999 - GrS 1/97
Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer
Dabei orientiert sich der Große Senat daran, wofür die Darlehensvaluta eingesetzt wurde (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95, BFHE 184, 7, 15, BStBl II 1998, 193). - BFH, 27.10.1998 - IX R 44/95
Schuldzinsenabzug bei gemischter Gebäudenutzung
Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn und soweit das Darlehen tatsächlich zum Erzielen von Einkünften --im vorliegenden Falle von solchen aus Vermietung und Verpachtung-- verwendet worden ist (z.B. Beschlüsse des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, unter C. II. 2., und vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95, BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193, unter B. I. 1. und 2.;… Senatsurteile vom 2. August 1994 IX R 21/91, BFH/NV 1995, 203, und vom 29. Juli 1997 IX R 89/94, BFHE 184, 80, BStBl II 1997, 772).Er ist frei, wie er Fremd- und Eigenmittel verwendet; seine tatsächlich durchgeführte Entscheidung ist der Besteuerung zugrunde zu legen (vgl. dazu z.B. Beschluß in BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193, unter B. I. 2.).
dd) Ebensowenig ist unter Anwendung des beim gemischten Kontokorrentkonto geltenden Grundsatzes der Aufspaltung des Kontos in einen privaten und einen die Einkunftssphäre betreffenden Teil (vgl. dazu BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, unter C. II. 5.; s. auch BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193, unter B. I. 3.) davon auszugehen, daß die Darlehensmittel zur Einkünfteerzielung verwendet worden sind.
- BFH, 06.12.2005 - VIII R 34/04
Kein Abzug von Vorfälligkeitsentschädigungen als Werbungskosten bei den …
Ohne Bedeutung ist deshalb insbesondere, ob dem Steuerpflichtigen alternative Finanzierungsmöglichkeiten --etwa durch Einsatz von Eigenkapital-- offen gestanden haben (BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817; vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95, BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193). - BFH, 23.03.2011 - X R 28/09
Keine ungekürzte Abziehbarkeit der auf die Finanzierung von Umlaufvermögen …
Zunächst ist zu klären, ob der betreffende Kredit nach den von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen (vgl. insbesondere Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95, BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193) eine betriebliche oder private Schuld ist.Rn. 32 c) Angesichts des Umstands, dass die Nutzung des Zwei- bzw. Mehrkontenmodells nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193 keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt und verfassungsrechtlich unbedenklich ist, die Finanzverwaltung diesen Beschluss vom 8. Dezember 1997 bereits am 22. April 1998 und damit zeitnah veröffentlicht und keinen Nichtanwendungserlass verfügt hat, durften Steuerpflichtige jedenfalls bis zur Einbringung des StEntlG 1999/2000/2002 darauf vertrauen, dass sich der betriebliche Schuldzinsenabzug nach dem von der Rechtsprechung entwickelten Mehrkontenmodell berechnet (…vgl. hierzu auch den Beschluss des BVerfG in BFH/NV 2010, 1968, unter C.II.1.).
Ohne Belang ist, dass einzelne Parlamentarier zeitnah zur Veröffentlichung des Beschlusses des Großen Senats des BFH in BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193 angekündigt hatten, im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages über eine gesetzliche Änderung zu beraten (vgl. hierzu Pfalzgraf/Meyer, Die Information über Steuer und Wirtschaft 1998, 129).
- BFH, 01.04.2009 - IX R 35/08
Aufteilung der Anschaffungskosten bei gemischt genutztem Grundstück - Fehlende …
So verhält es sich, wenn sie für ein Darlehen geleistet worden sind, das tatsächlich dazu verwendet wurde, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen (vgl. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95, BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193, unter B. I. 1. und 2.). - BFH, 29.07.1998 - X R 105/92
Kein Verfassungsgebot zum Abzug privater Schuldzinsen
Hinsichtlich der steuerrechtlichen Beurteilung von Schuldzinsen hat der Große Senat des BFH in seinem Beschluß vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95 (BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193) entschieden, daß die Abziehbarkeit allein von der erwerbssichernden Verwendung des Darlehensbetrages abhängt; darüber hinaus ist eine weitere wertende Betrachtung nicht vorzunehmen.Diese Möglichkeit der Kontentrennung führt grundsätzlich nicht zu einer mißbräuchlichen Umgehung des § 4 Abs. 4 EStG (Beschluß in BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193, unter B. I. 3., 4.).
c) Der Große Senat hat in seinem Beschluß in BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193 entschieden, die Kontentrennung sei verfassungsrechtlich unbedenklich und führe nicht zu einem Verstoß gegen Art. 3 GG.
d) Auch nach Ergehen des Beschlusses in BFHE 184, 7, BStBl II 1988, 193 ist selbst bei Befürwortern dieser Entscheidung "ein deutliches Unbehagen" verblieben: Steuerpflichtige, die Einkünfte ausschließlich aus nichtselbständiger Arbeit beziehen, hätten praktisch kaum je die Möglichkeit, durch ein Mehrkontenmodell im Zusammenhang etwa mit dem Bau oder Erwerb ihres Einfamilienhauses entstehende private Schuldzinsen zu vermeiden und statt dessen berufliche Ausgaben fremdzufinanzieren (z.B. Seer, Finanz-Rundschau 1998, 152).
Der erkennende Senat läßt dahingestellt, ob er hinsichtlich einer verfassungsrechtlichen Prüfung am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG an die Entscheidung des Großen Senats in BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193 gebunden ist.
- BFH, 21.08.2012 - VIII R 32/09
Begrenzter Schuldzinsenabzug - Einlage - Gestaltungsmissbrauch - Zur Annahme der …
Wegen der Maßgeblichkeit der tatsächlichen Verwendung der Darlehensvaluta ist dann die betriebliche Veranlassung der Schuldzinsen zu bejahen (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95, BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193).Zwar richtet sich die Zuordnung eines Darlehens zum Betriebsvermögen allein nach der tatsächlichen Verwendung der Darlehensvaluta (ständige Rechtsprechung, Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193;… BFH-Urteil vom 23. Februar 2012 IV R 19/08, BFH/NV 2012, 1215).
- BFH, 21.09.2005 - X R 46/04
Nichtabziehbare Betriebsausgaben; zweistufige Prüfung des Schuldzinsenabzugs; …
- Es ist zunächst zu klären, ob der betreffende Kredit nach den von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen (vgl. insbesondere Beschluss des Großen Senats des BFH vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95, BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193) eine betriebliche oder private Schuld ist.Zu Unrecht hat das FG nicht in einem ersten Schritt geprüft, ob der die Schuldzinsen verursachende Kredit nach den von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen (vgl. insbesondere Beschluss des Großen Senats des BFH vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95, BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193) eine entnahmebedingte Privatschuld ist und schon deswegen der Abzug der Schuldzinsen als Betriebsausgaben nicht in Betracht kommt (vgl. § 4 Abs. 4 EStG).
b) Zudem kann der Steuerpflichtige auch nach Einführung des § 4 Abs. 4a EStG i.d.F. des StBereinG 1999 bestimmen, dass für die Berechnung der Zinsen eines gemischten Kontokorrents mit Schuldsaldo jede Habenbuchung zunächst dem Unterkonto gutzuschreiben ist, auf dem die privat veranlassten Sollbuchungen erfasst werden (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193, unter B.I.3.).
- BFH, 06.03.2003 - XI R 24/02
Stille Gesellschaft - Einlage des Stillen nur betrieblich verwenden!
Mit der Revision rügt das FA Verletzung des § 4 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) unter Hinweis auf den Beschluss des Großen Senats vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95 (BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193).Nach nunmehr ständiger Rechtsprechung des BFH hängt das steuerliche Schicksal von Aufwendungen für ein Darlehen allein von der tatsächlichen Verwendung der Darlehensvaluta ab (vgl. z.B. Großer Senat des BFH in BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817;… BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 65/00, BFHE 199, 430, BFH/NV 2002, 1646).
c) Im Übrigen entspricht es ständiger Rechtsprechung des BFH, dass Aufwendungen für die Fremdfinanzierung einer Entnahme nicht als Betriebsausgaben anzuerkennen sind (z.B. in BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193, unter B I. Nr. 6, m.w.N.;… BFH-Beschluss vom 5. Februar 2002 VIII B 73/01, BFH/NV 2002, 908).
Nach den Beschlüssen des Großen Senats zum Schuldzinsenabzug bei Kontokorrentkonten (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, und in BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193) ist es für das Vorliegen eines einkommensteuerlich relevanten Veranlassungszusammenhangs unerheblich, ob der Steuerpflichtige die mit Fremdkapital finanzierten Aufwendungen auch durch eigene Mittel hätte bestreiten können (…vgl. z.B. auch BFH-Urteil vom 22. April 1998 XI R 48/95, BFH/NV 1998, 1214).
- BFH, 04.03.1998 - XI R 64/95
Anerkennung von Zweikontenmodellen
- BFH, 06.12.2017 - IX R 4/17
Abzug nachträglicher Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus …
- BFH, 25.02.2009 - IX R 62/07
Finanzierungskosten von Beiträgen für eine zur Sicherung eines …
- BFH, 09.07.2002 - IX R 65/00
Absetzbarkeit von Anschaffungskosten bei teilweiser Selbstnutzung
- BFH, 28.02.2018 - VIII R 53/14
Schuldzinsenabzug bei steuerpflichtigen Erstattungszinsen
- BFH, 08.07.2003 - VIII R 43/01
Schuldzinsenabzug bei fremdfinanzierten Bundesanleihen
- BFH, 23.02.2012 - IV R 19/08
Schuldzinsenabzug bei auf ein Kontokorrentkonto ausgezahltem Investitionsdarlehen …
- BFH, 07.03.2006 - X R 44/04
Maßgeblicher Gewinn für die Anwendung des § 4 Abs 4a EStG
- BFH, 15.10.2002 - IX R 46/01
Kaufvertrag zwischen Ehegatten
- BFH, 25.01.2001 - IX R 27/97
Betriebliche Schulden
- BFH, 02.09.2008 - VIII R 2/07
Kein Abzug von Nachzahlungszinsen als Werbungskosten - § 12 Nr. 3 EStG ist …
- BFH, 25.07.2000 - VIII R 35/99
Zinseinnahmen GesellschafterDarlehen
- BFH, 23.03.2011 - X R 4/06
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23. 03. 2011 X R 28/09 - Berechnung der nicht …
- BFH, 11.03.2003 - IX R 55/01
Vermietung einer Wohnung am Beschäftigungsort an den Ehegatten
- BFH, 15.05.2008 - IV R 25/07
Einziehung fremder Gelder aufgrund einer Inkassovollmacht - Abredewidrige …
- FG Bremen, 22.07.1999 - 198054K 6
Beschränkte Rechtsbehelfsbefugnis eines zum Rechtsbehelfsverfahren hinzugezogenen …
- BFH, 03.03.2011 - IV R 53/07
Ermittlung von Überentnahmen i. S. des § 4 Abs. 4a EStG bei Entnahme vom …
- BFH, 08.04.2003 - IX R 36/00
Vermietung - Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen bei Umwidmung eines Darlehens
- BFH, 17.12.2003 - XI R 19/01
Schuldzinsenabzug: Zwei-Konten-Modell
- BFH, 12.07.2016 - IX R 29/15
Nach § 4 Abs. 4a EStG nicht abziehbare Schuldzinsen sind keine Werbungskosten bei …
- BFH, 23.03.2011 - X R 33/05
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23. 03. 2011 X R 28/09 - Keine …
- BFH, 19.04.2005 - IX R 15/04
Einkünfteerzielungsabsicht bei Fremdfinanzierung unter dem Einsatz von …
- BFH, 15.05.2002 - X R 3/99
Nachträglicher Schuldzinsenabzug bei einem Liebhaberei-Betrieb
- BFH, 29.03.2007 - IX R 10/06
EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1
- BFH, 07.07.2016 - III R 26/15
Zinseszinsen von Investitionsdarlehen
- BFH, 18.05.2010 - X R 49/08
Änderungsbefugnis gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO - Rechtmäßigkeit eines …
- BFH, 28.10.1999 - VIII R 42/98
Darlehenszinsen als Sonderbetriebsausgaben
- BFH, 19.02.2002 - IX R 32/98
Darlehensgewährung nach vorangegangener Schenkung
- BFH, 20.06.2000 - VIII R 57/98
Schuldzinsenabzug auch bei vermeidbarer Fremdfinanzierung
- BFH, 18.09.2000 - IV B 20/00
Fremdkapitalzinsen - Abzug als Betriebsausgaben - Verwendung für …
- BFH, 19.03.1998 - IV R 110/94
Anerkennung von Zweikontenmodellen
- BFH, 21.09.2005 - X R 47/03
Ermittlung von nichtabziehbaren Schuldzinsen; Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. …
- BFH, 06.07.2005 - XI R 46/04
Tarifbegünstigung von Schadensersatz wegen verweigerter Wiedereinstellung
- FG Münster, 28.05.2001 - 4 K 1392/99
Wohnungserwerb vom Ehemann
- BFH, 19.04.2005 - IX R 10/04
Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung einer historischen Mühle
- BFH, 27.10.1998 - IX R 29/96
Schuldzinsenabzug bei gemischter Gebäudenutzung
- BFH, 17.08.2005 - IX R 23/03
Surrogation eines Darlehens zur Finanzierung einer Rente, wenn die Rentenbeträge …
- BFH, 10.07.2001 - XI B 73/99
Zulässigkeit des Rechtsbehelfs - Beschwerdeschrift - Form - Rüge fehlerhafter …
- BFH, 25.05.2011 - IX R 22/10
Schuldzinsenabzug, Verwendung von Darlehensmitteln
- BFH, 07.07.1998 - VIII R 5/96
Umwidmung einer Betriebsschuld bei Einbringung
- BFH, 10.04.2025 - VI R 11/22
Betriebsausgabenabzug von Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps
- FG Düsseldorf, 08.04.2010 - 11 K 3720/08
Zur Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG; Abzugsfähigkeit; …
- BFH, 27.10.1998 - IX R 19/96
Schuldzinsenabzug bei gemischter Gebäudenutzung
- BFH, 22.02.2012 - X R 12/09
Berücksichtigung von Verlusten bei § 4 Abs. 4a EStG - Betriebsbezogene Berechnung …
- BFH, 07.11.2001 - II R 32/99
Vorbehaltsnießbrauch; wirtschaftliches Eigentum
- FG München, 26.09.2013 - 5 K 2563/11
Keine Entnahme im Sinne des § 4 Abs. 4a EStG bei Überführung eines vor 1999 …
- BFH, 29.10.2007 - IV B 129/06
Divergenz
- FG Hessen, 21.11.2005 - 11 K 4434/00
Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen als Werbungskosten bei Abführung einer …
- BFH, 04.11.2004 - III R 5/03
Abzug von Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Agenturgeldern
- FG Niedersachsen, 17.08.2023 - 9 K 10136/21
Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen als Betriebsausgaben
- BFH, 16.04.2002 - IX R 65/98
Gemischt genutzte Gebäude; Zuordnung von Darlehenszinsen
- BFH, 08.12.2003 - X B 43/03
Berücksichtigung von Finanzierungskosten bei der Berechnung des Entnahmewerts für …
- BFH, 27.10.1998 - IX R 39/96
Schuldzinsenabzug bei gemischt genutztem Gebäude
- BFH, 08.06.2000 - IV R 39/99
Rückzahlung von veruntreuten Betriebseinnahmen
- BFH, 30.08.2012 - IV R 48/09
Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Umlaufvermögen unterfallen nicht …
- BFH, 23.10.2001 - IX R 65/99
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Umfinanzierung - Umschuldung - …
- BFH, 07.03.2001 - X R 192/96
Berlin-Darlehen; Vergabe unter verbundenen Unternehmen; Gestaltungsmissbrauch
- BFH, 01.02.2001 - IV R 80/99
Schuldzinsen für Darlehen mit gemischter Verwendung
- BFH, 11.11.1998 - XI R 80/95
Schuldzinsen; BA-Abzug
- BFH, 04.03.1998 - XI R 34/93
Anerkennung von Zweikontenmodellen
- FG Baden-Württemberg, 11.10.2007 - 5 K 231/04
Wertpapiere eines selbständig tätigen Arztes kein Betriebsvermögen
- BFH, 05.02.2002 - VIII B 73/01
Kreditfinanzierte Gewinnausschüttung einer GmbH & Co. KG
- BFH, 27.10.1998 - IX R 59/95
Schuldzinsenabzug bei gemischt genutztem Gebäude
- FG Köln, 29.11.2000 - 11 K 3312/96
Schuldzinsenabzug bei mehreren Eigentumswohnungen
- FG Düsseldorf, 19.02.2008 - 17 K 894/05
Gemeinschaftsrechtliche Bedenken gegen § 1 des AStG verlangen dessen …
- BFH, 04.03.1998 - XI R 19/95
Schuldzinsenabzug bei gemischtem Kontokorrentkonto
- BFH, 22.02.2012 - X R 27/10
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22. 02. 2012 X R 12/09 - …
- BFH, 01.08.2007 - XI R 26/05
Überentnahmen; Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
- BFH, 21.09.2004 - IX R 5/03
Scheingeschäft - Kaufvertrag unter Ehegatten
- BFH, 29.08.2001 - XI R 74/00
Einkommensteuer - Renovierung - Anschaffung - Darlehen - Festgeld - …
- FG Münster, 26.09.2017 - 12 K 1832/16
Vermietung und Verpachtung: Schuldzinsenabzug bei Ablösung eines der Vermietung …
- BFH, 16.12.1998 - IV B 94/98
Schuldzinsenabzug bei Rückzahlung von Vorschüssen
- BFH, 09.02.2023 - IV R 23/20
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 09.02.2023 IV R 34/19 - …
- BFH, 27.02.2007 - X B 178/06
Tatsächliche Verständigung; Übergehen von Beweisanträgen
- BFH, 09.07.2002 - IX R 40/01
Gemischt genutztes Gebäuden; Schuldzinsenabzug
- BFH, 21.09.2005 - X R 40/02
Schuldzinsenabzug: Berücksichtigung von Unterentnahmen in 1999 und 2000
- FG Köln, 12.12.2018 - 12 K 2317/16
Rechtsstreit um die Berücksichtigung von im Rahmen eines konzerninternen …
- FG München, 08.10.2008 - 10 K 3045/08
Zweistufige Prüfung nach § 4 Abs. 4 und Abs. 4a EStG beim Abzug betrieblicher …
- BFH, 12.06.2003 - XI B 8/03
Getrennte Bankkonten
- BFH, 10.01.2008 - IX B 127/07
Schuldzinsenabzug bei Vermietung und Verpachtung nach unentgeltlicher Übertragung …
- BFH, 01.07.2003 - VIII R 30/02
Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
- BFH, 22.04.1998 - XI R 48/95
Einkommensteuer; Sanierungsbedürftigkeit eines Einzelunternehmens
- FG Hessen, 21.08.2000 - 13 K 3311/98
Direkte Zuordnung von Schuldzinsen zu einzelnen Gebäudeteilen bei …
- BFH, 18.10.2006 - XI R 41/02
Schuldzinsenabzug; Über- und Unterentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG
- FG Düsseldorf, 01.02.2010 - 11 K 5113/08
Berichtigung nach § 129 AO wegen fehlenden Nachprüfungsvorbehalts; Berichtigung; …
- OLG Stuttgart, 03.11.2008 - 5 U 66/08
Gemeinschaft: Anspruch auf Abgabe einer Zweckerklärung für Grundschulden bzw. auf …
- FG Hamburg, 25.04.2007 - 2 K 239/05
Einkommensteuer: Wertpapiere im gewillkürten Betriebsvermögen einer …
- FG Niedersachsen, 09.03.2000 - 10 K 297/97
Zuordnung von Darlehen bei der Anschaffung eines teils selbstgenutzten Gebäudes; …
- BFH, 03.02.2010 - I B 89/09
Zwei-Konten-Modell" und verdeckte Gewinnausschüttung
- FG Niedersachsen, 20.09.2007 - 11 K 427/05
Anerkennung von Schuldzinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten sowie …
- FG Schleswig-Holstein, 02.02.2011 - 2 K 287/07
Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen für ein Gesellschafterdarlehen zur Finanzierung …
- BFH, 18.10.2006 - XI R 23/05
Schuldzinsenabzug; Über- und Unterentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG
- FG Baden-Württemberg, 22.11.2005 - 8 K 75/03
Steuerrechtliche Anerkennung eines Kaufvertrags - wirtschaftlicher Zusammenhang …
- FG Baden-Württemberg, 04.12.2001 - 1 K 251/99
Keine Anwendung des § 1 Abs. 1 AStG i.d.F. vom 13.9.1993 für ein wegen …
- FG Münster, 26.10.2001 - 11 K 2114/00
Schuldzinsenabzug beim Zwei-Konten-Modell
- FG Münster, 14.01.2026 - 6 K 2496/23
Überentnahmen - Überentnahmen bei mehrstöckigen PersG'en
- BFH, 12.02.2004 - VIII B 287/02
Mittelbare Beteiligung an einer PersG - Darlehensverbindlichkeit
- BFH, 30.06.2003 - IX B 1/03
Wirtschaftlicher Zusammenhang von Darlehen mit Einkünften aus VuV bei zum Teil zu …
- FG Baden-Württemberg, 04.12.2001 - 1 K 250/99
Keine Anwendung des § 1 Abs. 1 AStG für ein wegen unzureichender …
- BFH, 10.03.1999 - XI R 26/98
Schuldzinsenabzug bei Soziusaufnahme in Einzelpraxis
- FG Baden-Württemberg, 16.06.2009 - 8 K 233/05
Abziehbarkeit von Zinsen aus Refinanzierungsdarlehen für die Anschaffung einer …
- BFH, 09.11.2000 - IV R 1/00
Nicht ordnungsgemäße Ladung
- FG Berlin, 12.09.2005 - 8 K 6060/02
Abzugsfähigkeit von Zinsen und in Zusammenhang mit einem notariellen …
- FG Münster, 16.10.2003 - 8 K 2688/02
Gewinnbegriff bei Begrenzung des Schuldzinsenabzugs
- FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2001 - 6 K 1664/99
Keine Umgehung steuerlicher Korrekturnormen durch Erlass erstmaliger …
- FG Berlin, 29.03.2004 - 8 K 8549/02
Beschränkung des Werbungskostenabzugs für einen mit einem häuslichen …
- FG Düsseldorf, 20.10.1998 - 6 K 3474/94
Anrechnung fiktiver indischer Quellensteuer; Ermittlung der Höhe des …
- FG Münster, 02.07.2024 - 6 K 1425/21
Berücksichtigung von nicht abziehbaren Schuldzinsen bei der Berechnung der …
- FG Nürnberg, 04.12.2013 - 3 K 1186/12
Anwendung der Hinzurechnungsregelung bei Überentnahmen auch bei …
- FG Baden-Württemberg, 13.07.2009 - 9 K 251/07
Umwidmung von Darlehen auf andere, bereits bestehende Einkunftsquellen
- FG München, 07.08.2012 - 10 K 420/11
Feststellung des wirtschaftlichen Zusammenhangs von Darlehenszinsen und …
- FG Düsseldorf, 07.12.2011 - 15 K 4582/09
Zur Zulässigkeit der Abzinsung einer Darlehnsforderung
- FG München, 10.04.2002 - 1 K 3075/01
Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für Nachzahlungszinsen; Einkommensteuer 1999
- FG Köln, 20.10.2011 - 15 K 1052/08
Anerkennung von anteiligen Schuldzinsen als Werbungskosten bei Einkünften aus …
- FG München, 29.05.2009 - 7 K 1655/07
Verdeckte Gewinnausschüttung wegen der Übernahme von Schuldzinszahlungen aus sog. …
- FG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 4 K 2098/01
Aufteilung von Schuldzinsen im Zusammenhang
- FG Baden-Württemberg, 03.03.1999 - 5 K 189/97
Betriebsausgabenabzug für Aufwendungen im Zusammenhang mit Schadenersatzzahlungen …
- FG München, 26.01.2007 - 7 K 3527/04
Abziehbarkeit von Schuldzinsen bei Tätigung von Überentnahmen; Beurteilung von …
- FG München, 20.10.2004 - 1 K 4769/02
Betriebsausgabenabzug von Zinsen aus langfristigen Verbindlichkeiten; …
- FG München, 07.07.1999 - 1 K 3933/94
Zuordnung von Schuldzinsen für unterschiedlich hoch verzinsliche Darlehen bei …
- FG München, 26.11.1999 - 13 K 1091/99
Jahreswagenverkauf durch Arbeitnehmer eines Kfz-Herstellers kein Gewerbebtrieb; …
- FG Hamburg, 08.11.2001 - V 115/96
Schuldzinsen zur Refinanzierung als Werbungskosten bei den Einkünften aus …
- FG München, 29.03.2006 - 10 K 943/04
Ansparabschreibung; Disagio; Betriebliche Verbindlichkeit
- BFH, 17.06.1998 - X R 48/94
- FG Düsseldorf, 06.05.1998 - 9 K 4136/94
Berücksichtigung von Schuldzinsen als Betriebsausgaben für zwei Policendarlehen …
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Rechtsprechung
| BFH, 08.12.1997 - GrS 2/95 |
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Betriebsausgaben - Abzug von Schuldzinsen - Betriebliches Kontokorrentkonto
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 22.07.1993 - VII 479/91
- BFH, 28.06.1995 - XI R 34/93
- BFH, 08.12.1997 - GrS 2/95
- BFH, 04.03.1998 - XI R 34/93
Papierfundstellen
- ZIP 1998, 287
- WM 1999, 1011
- BB 1998, 298
- DB 1998, 288
- BStBl II 1998, 193
Wird zitiert von ... (2)
- FG Baden-Württemberg, 09.02.2017 - 1 K 841/15
Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht beim Betrieb von Photovoltaik-Anlagen
Seine tatsächlich durchgeführte Entscheidung ist der Besteuerung zugrunde zu legen (BFH-Beschluss vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95, GrS 1/95, GrS 2/95, BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193). - BFH, 07.07.2016 - III R 26/15
Zinseszinsen von Investitionsdarlehen
Rn. 21 b) Ob Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens i.S. des § 4 Abs. 4a Satz 5 EStG vorliegen, bestimmt sich nicht nach dem vereinbarten Darlehenszweck oder der Mittelverwendungsabsicht des Darlehensnehmers, sondern --entsprechend der Zuordnung von Wirtschaftsgütern zur Erwerbs- oder zur Privatsphäre-- allein nach der tatsächlichen Verwendung der Darlehensmittel für eine begünstigte Investition (BFH-Urteil in BFHE 237, 48, BStBl II 2013, 151, mit Hinweis auf die Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, betreffend Aufteilung von Schuldzinsen auf Kontokorrentkredite, und vom 8. Dezember 1997 GrS 2/95, BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193, betreffend Zweikontenmodell).
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