Rechtsprechung
| BFH, 31.07.2002 - X R 48/99 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Deutsches Notarinstitut
- Simons & Moll-Simons
EStG § 2 Abs. 1, § 15 Abs. 2; BGB §§ 1372 ff
- Wolters Kluwer
Veranlagung zur Einkommensteuer - Übertragung eines Betriebs zwischen Ehegatten aufgrund eines Vermögensauseinandersetzungsvertrages im Zusammenhang mit der Beendigung einer Zugewinngemeinschaft - Entgeltliches Geschäft - Vertrag zur Regelung von Scheidungsfolgen - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 2 Abs. 1 § 15 Abs. 2; BGB §§ 1372 ff.
Betriebsübertragung bei Ehescheidung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 15 Abs. 2 EStG
Einkommensteuer; Gewinnerzielungsabsicht bei Betriebsübertragung auf den Ehegatten im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsanmerkung)
Betriebsübertragung - Betriebsübertragung bei Ehescheidung
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 16.06.1999 - I 685/95
- BFH, 31.07.2002 - X R 48/99
Papierfundstellen
- BFHE 200, 504
- NJW-RR 2003, 534
- FamRZ 2003, 529 (Ls.)
- BB 2003, 513
- DB 2003, 530
- BStBl II 2003, 282
Wird zitiert von ... (54) Zitiert selbst (14)
- BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00
Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen
Auszug aus BFH, 31.07.2002 - X R 48/99
Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung hat der BFH den Prognosezeitraum abstrakt auf 30 Jahre festgelegt (vgl. BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2000, 726).Die Rechtsprechung des BFH lässt es --jedenfalls inzidenter-- zu, dass auch der Zeitraum der Fortführung des Betriebes durch den Rechtsnachfolger bei der Bemessung des Prognosezeitraums zu berücksichtigen ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726).
Ob ausnahmsweise anderes gilt, wenn der Betrieb unentgeltlich auf einen Rechtsnachfolger übergeht (so zur Gewinnerzielungsabsicht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung BFH-Urteil in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726; Schreiben des Bundesministers der Finanzen --BMF-- vom 23. Juli 1992 IV B 3 -S 2253- 29/92, BStBl I 1992, 434; Jakob/Hörmann, Finanz-Rundschau --FR-- 1989, 665, 675; Lang, FR 1997, 201, 205;… kritisch Trzaskalik in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, § 21 Rdnr. B 262), kann hier dahinstehen, weil entgegen der Auffassung der Beteiligten eine entgeltliche Betriebsübergabe vorliegt.
- BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
Auszug aus BFH, 31.07.2002 - X R 48/99
Dies erfordert nach näherer Maßgabe des § 15 Abs. 2 EStG eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird (vgl. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751; Urteil vom 22. April 1998 XI R 10/97, BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663, m.w.N.).Die hiernach erforderliche Gewinnerzielungsabsicht lässt sich als innere Tatsache nur aufgrund äußerer Indizien feststellen; dabei können einzelne Umstände einen Anscheinsbeweis dafür liefern, ob der Betrieb nach seiner Wesensart und der Art seiner Bewirtschaftung innerhalb des der Prognose zugrunde zu legenden Zeitraums geeignet ist, einen Gewinn zu erwirtschaften (BFH-Entscheidung in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C. IV. 3. c).
- BFH, 24.08.2000 - IV R 46/99
Gewinnerzielungsabsicht bei einem landwirtschaftlichen Generationenbetrieb
Auszug aus BFH, 31.07.2002 - X R 48/99
aa) Hinsichtlich der Bemessung des dabei zugrunde zu legenden Prognosezeitraums hat die Rechtsprechung des BFH --je nach Art des Betriebes und der jeweils einschlägigen Einkunftsart-- anerkannt, dass ein Betrieb mehrere Generationen umfassen kann; dies gilt vor allem bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (vgl. BFH-Urteil vom 24. August 2000 IV R 46/99, BFHE 192, 542, BStBl II 2000, 674).Inwieweit dieser Grundsatz Änderungen erfährt, wenn erst bei einem unentgeltlich erwerbenden Rechtsnachfolger ein nachhaltiger Abbau der Verluste eintritt (vgl. BFH-Entscheidung in BFHE 192, 542, BStBl II 2000, 674, betr. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft), kann im Streitfall schon deshalb dahinstehen, weil die frühere Ehefrau des Klägers dessen Fitnessbetrieb --wie unter 1. a cc dargestellt-- entgeltlich erworben hat.
- BFH, 15.02.1977 - VIII R 175/74
Übertragung des Miteigentumsanteils - Einfamilienhaus - Ehegatte - Entgeltlicher …
Auszug aus BFH, 31.07.2002 - X R 48/99
Die Übertragung eines Betriebs zwischen Ehegatten aufgrund eines Vermögensauseinandersetzungsvertrages im Zusammenhang mit der Beendigung ihrer Zugewinngemeinschaft ist ein entgeltliches Geschäft (Anschluss an BFH-Urteil vom 15. Februar 1977 VIII R 175/74, BFHE 121, 340, BStBl II 1977, 389).Dies vorausgesetzt ist nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 15. Februar 1977 VIII R 175/74 (BFHE 121, 340, BStBl II 1977, 389, m.w.N) davon auszugehen, dass der im Streitfall geschlossene Auseinandersetzungsvertrag neben der etwaigen Abgeltung künftiger Unterhaltsansprüche und der Ansprüche aus der Übertragung von Vermögenswerten (insbesondere GmbH-Anteil und 50 v.H. des Erlöses aus der Veräußerung des Grundstücks X) durch die frühere Ehefrau auf den Kläger auch der Erfüllung des bis zum Vertragsschluss entstandenen Zugewinnausgleichsanspruchs der früheren Ehefrau dienen sollte und damit die Übertragung des Fitness-Centrums in Erfüllung des Auseinandersetzungsvertrages entgeltlicher Natur ist.
- BFH, 15.05.2002 - X R 3/99
Nachträglicher Schuldzinsenabzug bei einem Liebhaberei-Betrieb
Auszug aus BFH, 31.07.2002 - X R 48/99
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass der Kläger für den Fall, dass für die Zeit zwischen Auseinandersetzungsvereinbarung bis zur Übertragung des Fitness-Centrums ein Übergang zur Liebhaberei anzunehmen sein sollte, Schuldzinsen als nachträgliche Betriebsausgaben des Fitness-Centrums nach den Grundsätzen des Senatsurteils vom 15. Mai 2002 X R 3/99 (BStBl II 2002, 809) geltend machen kann, soweit sie auch im Falle einer bei Abschluss des Auseinandersetzungsvertrags vollzogenen Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe abziehbar gewesen wären. - BFH, 22.04.1998 - XI R 10/97
Liebhaberei bei Rechtsanwaltstätigkeit
Auszug aus BFH, 31.07.2002 - X R 48/99
Dies erfordert nach näherer Maßgabe des § 15 Abs. 2 EStG eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird (vgl. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751; Urteil vom 22. April 1998 XI R 10/97, BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663, m.w.N.). - BFH, 09.07.2002 - IX R 47/99
Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung
Auszug aus BFH, 31.07.2002 - X R 48/99
Kann er innerhalb des derart verkürzten Progenosezeitraums (Zeitraum zwischen Erwerb und Ablauf der Frist) einen Gesamtüberschuss oder -gewinn nicht erzielen, kann eine Einkünfteerzielungsabsicht regelmäßig nicht festgestellt werden (vgl. BFH-Urteile vom 31. März 1987 IX R 111/86, BFHE 150, 7, BStBl II 1987, 668; vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116; vom 5. September 2000 IX R 33/97 BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676; vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BFH/NV 2002, 1392, und IX R 57/00, BFH/NV 2002, 1394). - BFH, 31.05.2001 - IV R 81/99
Honorareinnahmen
Auszug aus BFH, 31.07.2002 - X R 48/99
Für die Gewinnprognose ist nämlich allein auf den Betrieb in der Art und Weise, wie er im Streitzeitraum durch den Steuerpflichtigen geführt wurde, abzustellen (BFH-Urteil vom 31. Mai 2001 IV R 81/99, BFHE 195, 382, BStBl II 2002, 276, betr. Einkünfte aus selbständiger Arbeit eines Steuerberaters). - BFH, 09.07.2002 - IX R 57/00
Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung
Auszug aus BFH, 31.07.2002 - X R 48/99
Kann er innerhalb des derart verkürzten Progenosezeitraums (Zeitraum zwischen Erwerb und Ablauf der Frist) einen Gesamtüberschuss oder -gewinn nicht erzielen, kann eine Einkünfteerzielungsabsicht regelmäßig nicht festgestellt werden (vgl. BFH-Urteile vom 31. März 1987 IX R 111/86, BFHE 150, 7, BStBl II 1987, 668; vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116; vom 5. September 2000 IX R 33/97 BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676; vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BFH/NV 2002, 1392, und IX R 57/00, BFH/NV 2002, 1394). - BFH, 05.09.2000 - IX R 33/97
A)
Auszug aus BFH, 31.07.2002 - X R 48/99
Kann er innerhalb des derart verkürzten Progenosezeitraums (Zeitraum zwischen Erwerb und Ablauf der Frist) einen Gesamtüberschuss oder -gewinn nicht erzielen, kann eine Einkünfteerzielungsabsicht regelmäßig nicht festgestellt werden (vgl. BFH-Urteile vom 31. März 1987 IX R 111/86, BFHE 150, 7, BStBl II 1987, 668; vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116; vom 5. September 2000 IX R 33/97 BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676;… vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BFH/NV 2002, 1392, und IX R 57/00, BFH/NV 2002, 1394). - BFH, 14.09.1994 - IX R 71/93
Im Zusammenhang mit der Beteiligung an Bauherrenmodell abgegebenes …
- BFH, 19.10.2001 - V R 75/98
Entgelt Dritter für Leistung des Unternehmers
- BFH, 31.03.1987 - IX R 111/86
Mietkaufmodell mit fehlender Einnahme-Überschuß-Erzielungsabsicht; kein …
- FG Schleswig-Holstein, 16.06.1999 - I 685/95
Liebhaberei: Gewinne des Einzelrechtsnachfolgers
- BFH, 23.05.2007 - X R 33/04
Schlüssiges Betriebskonzept als Voraussetzung für den Nachweis der …
Es handelt sich um eine innere Tatsache, die --wie alle sich in der Vorstellung von Menschen abspielenden Vorgänge-- nur anhand äußerlicher Merkmale beurteilt werden kann (…Senatsurteile vom 24. Februar 1999 X R 106/95, BFH/NV 1999, 1081, und vom 31. Juli 2002 X R 48/99, BFHE 200, 504, BStBl II 2003, 282, jeweils unter II.1.b). - FG Baden-Württemberg, 09.02.2017 - 1 K 841/15
Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht beim Betrieb von Photovoltaik-Anlagen
Die Feststellung der Gewinnerzielungsabsicht setzt eine Prognose über den während der gesamten betrieblichen Tätigkeit (sog. Totalperiode) erzielbaren Totalgewinn voraus (BFH-Urteil vom 31. Juli 2002 X R 48/99, BFHE 200, 504, BStBl II 2003, 282). - BFH, 21.07.2004 - X R 33/03
Einkünfteerzielungsabsicht bei einem Bootshandel mit langjährigen hohen Verlusten
Es handelt sich um eine innere Tatsache, die --wie alle sich in der Vorstellung von Menschen abspielenden Vorgänge-- nur anhand äußerlicher Merkmale beurteilt werden kann (…Senatsurteile vom 24. Februar 1999 X R 106/95, BFH/NV 1999, 1081, unter II.1.b, und vom 31. Juli 2002 X R 48/99, BFHE 200, 504, BStBl II 2003, 282, unter II.1.b).Denn Schuldzinsen sind auch nach dem Übergang zur Liebhaberei noch zu berücksichtigen, soweit sie auf denjenigen Teil der zu diesem Zeitpunkt vorhandenen und ablösbaren Verbindlichkeiten entfallen, der mit dem erzielbaren Erlös aus der Veräußerung des gesamten Aktivvermögens nicht hätte getilgt werden können (Senatsurteile vom 15. Mai 2002 X R 3/99, BFHE 199, 241, BStBl II 2002, 809, unter II.5., und in BFHE 200, 504, BStBl II 2003, 282, unter II.3.).
- BFH, 10.02.2010 - XI R 49/07
Garantiezusage eines Autoverkäufers als steuerpflichtige sonstige Leistung
Es ist aber anerkannt, dass der BFH im Rahmen der revisionsrechtlichen Nachprüfung der Auslegung von Verträgen durch das FG auch nachzuprüfen hat, ob das FG die für die Auslegung bedeutsamen Begleitumstände, insbesondere die Interessenlage der Beteiligten erforscht und zutreffend gewürdigt hat (…vgl. BFH-Urteile vom 19. Oktober 2001 V R 75/98, BFH/NV 2002, 547, unter II.4.a; vom 31. Juli 2002 X R 48/99, BFHE 200, 504, BStBl II 2003, 282, unter II.1.a cc; vom 11. Januar 2005 IX R 15/03, BFHE 209, 77, BStBl II 2005, 477, unter II.2.b aa). - BFH, 03.08.2017 - V R 15/17
Wiesnbrezn auf dem Oktoberfest
Es ist aber anerkannt, dass der BFH im Rahmen der revisionsrechtlichen Nachprüfung der Auslegung von Verträgen durch das FG auch nachzuprüfen hat, ob das FG die für die Auslegung bedeutsamen Begleitumstände, insbesondere die Interessenlage der Beteiligten erforscht und zutreffend gewürdigt hat (…vgl. BFH-Urteile vom 19. Oktober 2001 V R 75/98, BFH/NV 2002, 547, unter II.4.a; vom 31. Juli 2002 X R 48/99, BFHE 200, 504, BStBl II 2003, 282, unter II.1.a cc; vom 11. Januar 2005 IX R 15/03, BFHE 209, 77, BStBl II 2005, 477, unter II.2.b aa). - BFH, 21.05.2014 - V R 34/13
Vorsteuerausschluss bei Aufwendungen für Yachten - Innergemeinschaftliches …
Ob der Unternehmer eine derartige Absicht hatte, lässt sich --entgegen der Auffassung der Klägerin-- als innere Tatsache nicht anhand seiner Erklärungen, sondern nur aufgrund äußerer Umstände feststellen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Juli 2002 X R 48/99, BFHE 200, 504, BStBl II 2003, 282, unter II.1.b). - BFH, 11.05.2016 - X R 61/14
Behandlung von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens bei Strukturwandel zur …
Rn. 53 c) Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile in BFHE 199, 241, BStBl II 2002, 809; vom 31. Juli 2002 X R 48/99, BFHE 200, 504, BStBl II 2003, 282, unter II.3.; vom 21. Juli 2004 X R 33/03, BFHE 207, 183, BStBl II 2004, 1063, unter II.3.b bb, und vom 17. November 2004 X R 62/01, BFHE 208, 522, BStBl II 2005, 336, unter II.2.), der sich auch der XI. Senat des BFH angeschlossen hat (…BFH-Urteil vom 15. November 2006 XI R 58/04, BFH/NV 2007, 434, unter II.2.), sind Schuldzinsen auch nach dem Übergang zur Liebhaberei abziehbar, soweit die entsprechenden Verbindlichkeiten nicht aus dem in diesem Zeitpunkt vorhandenen aktiven Betriebsvermögen hätten getilgt werden können. - BFH, 17.11.2004 - X R 62/01
Beweisanzeichen für eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei verlustbringendem …
Es handelt sich um eine innere Tatsache, die --wie alle sich in der Vorstellung von Menschen abspielenden Vorgänge-- nur anhand äußerlicher Merkmale beurteilt werden kann (…Senatsurteile vom 24. Februar 1999 X R 106/95, BFH/NV 1999, 1081, unter II. 1. b, und vom 31. Juli 2002 X R 48/99, BFHE 200, 504, BStBl II 2003, 282, unter II. 1. b).Kommt das FG im zweiten Rechtsgang erneut zu dem Ergebnis, dass das von der Klägerin in den Streitjahren geführte Möbel-Einzelhandelsgeschäft wegen des Fehlens der erforderlichen Gewinnerzielungsabsicht nicht als Gewerbebetrieb i.S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 EStG anzusehen ist, wird es weiter zu klären haben, inwieweit die auf die betrieblichen Bankkredite entfallenden Schuldzinsen auch nach dem Übergang zur Liebhaberei noch steuerlich zu berücksichtigen sind (vgl. dazu BFH-Urteile vom 15. Mai 2002 X R 3/99, BFHE 199, 241, BStBl II 2002, 809, unter II. 5., und in BFHE 200, 504, BStBl II 2003, 282, unter II. 3.).
- FG Niedersachsen, 16.03.2026 - 9 K 170/24
Anschaffung; Zugewinnausgleich; Anrechnung auf künftige …
Die Grundsätze der BFH-Rechtsprechung zur Entgeltlichkeit der Übertragung von Grundbesitz im Rahmen des Zugewinnausgleichs (BFH, Urteile vom 31. Juli 2002 X R 48/99, DStR 2003, 457; vom 15. Februar 1977 VIII R 175/74, BStBl. II 1977, 389) gelten nicht nur bei Durchführung des Zugewinnausgleichs als Scheidungsfolge, sondern auch bei einem vorzeitigen Zugewinnausgleich nach §§ 1385, 1386 BGB und selbst dann, wenn die Zugewinnausgleichsforderung noch nicht tituliert ist oder wie bei einem lebzeitigen, vorzeitigen Ausgleich nur vorbereitet oder vorweggenommen wird.Richtig sei zwar, dass der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 31. Juli 2002 (X R 48/99) entschieden habe, dass sich getrenntlebende Ehegatten einander nichts zu schenken pflegten.
Angesichts dieser Situation liege keine intakte Ehe vor, so dass in Übereinstimmung mit dem Urteil des BFH vom 31. Juli 2002 (X R 48/99) von einem entgeltlichen Erwerb der Grundstücke auszugehen sei.
(1) Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der wohl vorherrschenden Meinung im steuerrechtlichen Schrifttum stellt die Übereignung eines Wirtschaftsgutes oder eines Vermögenswertes an einen Ehegatten, dem infolge der scheidungsbedingten Auflösung der Zugewinngemeinschaft ein Ausgleichsanspruch zusteht, ebenfalls einen entgeltlichen Vorgang dar (BFH, Urteile vom 31. Juli 2002 X R 48/99, DStR 2003, 457; vom 15. Februar 1977 VIII R 175/74, BStBl. II 1977, 389; s. auch BFH…, Beschluss vom 30. März 2011 IX B 114/10, BFH/NV 2011, 1323, betr.
Denn anders als in "intakten" Ehen, in denen nicht selten ehebedingte ("unbenannte") Zuwendungen oder Schenkungen vorkommen, kann im Regelfall - mangels eindeutiger gegenteiliger Anhaltspunkte - davon ausgegangen werden, dass geschiedene oder voneinander getrenntlebende Ehegatten einander nichts zu schenken pflegen (BFH
, Urteil vom 31. Juli 2002 X R 48/99, a.a.O.).Die Vorinstanz - das FG Münster - war im Urteil vom 8. März 2005 (6 K 2914/04 AO, EFG 2005, 1024) zu der Überzeugung gelangt, dass nicht generell unterstellt werden könne, dass Vermögensübertragungen bei getrenntlebenden Ehegatten Ausgleichsansprüche abgelten und somit einen Entgeltscharakter haben (so BFH, Urteil vom 31. Juli 2002 X R 48/99 BFH/NV 2003, 542 [BFH 31.07.2002 - X R 48/99]).
- BFH, 16.12.2004 - III R 38/00
Einbringung eines Einzelunternehmens in eine KG gegen Verzicht auf eine private …
In Fällen, in denen der vergleichbare, auf Geld gerichtete Anspruch auf Ausgleich des Zugewinns (§ 1378 BGB) durch Übertragung eines Miteigentumsanteils am gemeinsamen Haus bzw. durch Übertragung von GmbH-Anteilen erfüllt wurde, hat der BFH ebenfalls ein entgeltliches Geschäft angenommen (BFH-Urteile vom 15. Februar 1977 VIII R 175/74, BFHE 121, 340, BStBl II 1977, 389, und vom 31. Juli 2002 X R 48/99, BFHE 200, 504, BStBl II 2003, 282). - BFH, 11.01.2005 - IX R 15/03
Erstattung von Instandsetzungsaufwendungen und Modernisierungsaufwendungen im …
- BFH, 18.04.2018 - I R 2/16
Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei von vornherein geplanter Übertragung der …
- BFH, 15.11.2006 - XI R 58/04
Schuldzinsenabzug; Liebhaberei
- BFH, 02.07.2008 - XI R 60/06
Segeljachtvercharterung: Besteuerung des Aufwendungseigenverbrauchs bis zum 31. …
- BFH, 27.05.2009 - X R 62/06
Liebhaberei beim Verkauf von Wein - neues Vorbringen in der Revisionsinstanz - …
- BFH, 24.04.2006 - VII B 120/05
Vermögensübertragung bei Scheidungsfolgenregelung - Anfechtung
- FG Köln, 30.04.2003 - 7 K 6553/01
Anschaffung bei Erfüllung des Zugewinnausgleichsanspruchs
- BFH, 13.12.2018 - III R 13/15
Gewinnrealisierung durch Beendigung von Betriebsaufspaltung oder …
- BFH, 16.09.2004 - X R 29/02
Einkünfteerzielungsabsicht bei Abschluss einer privaten Rentenversicherung
- BFH, 30.03.2011 - IX B 114/10
Aktienübertragung anlässlich der Beendigung des Güterstandes der …
- BFH, 08.03.2006 - IX R 34/04
Abgeltung einer Zugewinnausgleichsforderung
- BFH, 02.07.2008 - XI R 59/06
Segeljachtvercharterung ohne Überschusserzielungsabsicht - unternehmerische …
- FG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - 8 K 1456/12
Keine Gewinnerzielungabsicht bei Verlustzuweisungsgesellschaft - Sechsjährige …
- BFH, 02.07.2008 - XI R 61/06
Segeljachtvercharterung ohne Überschusserzielungsabsicht - unternehmerische …
- BFH, 17.08.2005 - IX R 35/04
Gewinnerzielungsabsicht bei Erzielung von Verlusten aus gewerblichem …
- FG Münster, 16.12.2016 - 4 K 2629/14
Anerkennung von Verlusten aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft; Feststellung …
- BFH, 27.05.2009 - X R 39/06
Grundstücksverkäufe mit erheblichen Verlusten und Gewinnerzielungsabsicht - …
- FG Niedersachsen, 09.11.2004 - 12 K 383/98
Anforderungen an die Annahme gewerblicher Gewinne; Prüfung der …
- FG Thüringen, 15.01.2009 - 2 K 233/07
Wohnungsüberlassung als Naturalunterhalt keine Einnahmen aus Vermietung und …
- FG Hamburg, 08.12.2015 - 6 K 184/12
Während der Investitionsphase eines Private Equity-/Venture Capital-Fonds …
- FG Münster, 15.09.2021 - 13 K 3818/18
Die Verwertung von Markenrechten und Internetdomains stellt eine gewerbliche …
- FG Niedersachsen, 23.06.2017 - 13 K 145/11
Liebhaberei bei Sportanlage
- FG Baden-Württemberg, 13.11.2023 - 10 K 646/22
Einkünfteerzielungsabsicht beim Betrieb einer Photovoltaikanlage auf einem …
- BFH, 04.03.2016 - X B 188/15
Feststellung fehlender Einkunftserzielungsabsicht - Revisionszulassung wegen …
- BFH, 07.11.2006 - IX R 16/05
Eigenheimzulage; Verbindung zweier Wohnungen
- FG Baden-Württemberg, 20.05.2008 - 1 K 43/08
Mietvertrag zwischen Angehörigen - aus Reputationsgründen ausgeübte …
- FG Hamburg, 25.06.2015 - 6 K 222/14
Gewerbe- und Umsatzsteuer: Einkunftsart, Einkünfteerzielungsabsicht und …
- BFH, 13.02.2008 - VIII B 215/07
Verfahren nach inkorrekter Entscheidung des FG
- BFH, 29.11.2005 - IX R 54/04
Änderungsbescheid während des Einspruchsverfahrens
- FG Hamburg, 26.09.2019 - 3 K 227/17
Einkommensteuer: Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei sog. Disagio-Modell
- FG Düsseldorf, 10.07.2013 - 5 K 3463/10
Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung - Verhinderung der …
- FG Münster, 16.02.2022 - 13 K 3811/19
Anerkennung der aus der Reithalle entstandenen Verluste als steuerbare Einkünfte …
- FG Nürnberg, 05.10.2005 - V 186/02
Steuerliche Berücksichtigung von unter Familienangehörigen abgeschlossenen …
- FG München, 12.09.2013 - 10 K 2273/10
Gewinnerzielungsabsicht bei nebenberuflichem Vertrieb von Vitaminprodukten
- BFH, 10.01.2006 - X B 67/05
Divergenz
- FG Hamburg, 20.12.2019 - 6 K 114/18
Langfristiges Betreiben von Handelsschiffen im internationalen Verkehr bei der …
- FG Niedersachsen, 31.08.2010 - 15 K 14150/08
Abgrenzung zwischen Gewinnerzielungsabsicht und Liebhaberei bei einem seit fast …
- FG Nürnberg, 29.11.2006 - III 98/05
Fehlende Einkunftserzielungsabsicht - Renten- und Sozialversicherungsbeiträge …
- FG Münster, 08.03.2005 - 6 K 2914/04
Anfechtung von Rechtshandlungen; Duldungsbescheid; Duldungsbescheid gemäß § 191 …
- FG Berlin-Brandenburg, 18.11.2008 - 6 K 2266/04
Veräußerungsgewinn gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG durch Übertragung eines …
- FG München, 17.10.2012 - 5 V 2168/12
Gewinnerzielungsabsicht und Bartender als nebenberufliche Tätigkeit
- FG Baden-Württemberg, 23.06.2015 - 8 K 1493/13
Aufwendungen für eine sog. Premium-Lizenz-Partnerschaft - Teilnahme an …
- FG München, 01.03.2005 - 6 K 3495/02
Zur Frage der Liebhaberei
- FG München, 10.05.2016 - 2 K 1232/13
Keine Anerkennung der Verluste aus Gewerbebetrieb wegen Fehlens der …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".