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Rechtsprechung
   BFH, 09.04.2003 - X R 21/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1974
BFH, 09.04.2003 - X R 21/00 (https://dejure.org/2003,1974)
BFH, Entscheidung vom 09.04.2003 - X R 21/00 (https://dejure.org/2003,1974)
BFH, Entscheidung vom 09. April 2003 - X R 21/00 (https://dejure.org/2003,1974)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betrieb eines entgeltpflichtigen Parkplatzes als Gewerbebetrieb; Gewerbesteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Gewerbesteuergesetz (GewStG); Selbständige, nachhaltige und mit Gewinnerzielungsabsicht betriebene Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr; Abgrenzung ...

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    §§ 15, 21 EStG; § 2 GewStG
    Einkommensteuer; Parkplatzvermietung an Kurzparker

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 2, EStG § 21, GewStG § 2 Abs 1
    Gewerbebetrieb; Parkplatz; Vermietung; Vermietung und Verpachtung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 201, 525
  • BB 2003, 1219
  • BStBl II 2003, 520
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (17)

  • BFH, 19.01.1990 - III R 31/87

    Vermietung einer Ferienwohnung als gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 09.04.2003 - X R 21/00
    Dort führt einerseits nicht jede Sonderleistung zu einer gewerblichen Tätigkeit (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 19. Januar 1990 III R 31/87, BFHE 159, 199, BStBl II 1990, 383).

    Für die Vermietung von Ferienwohnungen ist dies --unabhängig davon, ob Nebenleistungen erbracht wurden-- bejaht worden, wenn die Wohnung jederzeit zur Vermietung bereit gehalten wird, so dass sie auch an Personen vermietet werden kann, die ohne Voranmeldung kommen und die Wohnung sofort mieten und beziehen können, weil --wie bei einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb-- nach Art einer Rezeption laufend Personal anwesend ist, das den Mietvertrag mit den Feriengästen abschließen und ihnen die jeweilige Wohnung zur Verfügung stellen kann (vgl. BFH-Urteile vom 25. Juni 1976 III R 167/73, BFHE 119, 336, BStBl II 1976, 728; in BFHE 159, 199, BStBl II 1990, 383; vom 13. November 1996 XI R 31/95, BFHE 182, 79, BStBl II 1997, 247).

  • BFH, 22.09.1976 - I R 102/74

    Von einer Gemeinde unterhaltener bewachter Parkplatz als Betrieb gewerblicher Art

    Auszug aus BFH, 09.04.2003 - X R 21/00
    b) Hiermit steht in Einklang, dass der BFH den Betrieb eines gebührenpflichtigen Parkplatzes durch eine Gemeinde als einen Betrieb gewerblicher Art angesehen (Urteil vom 22. September 1976 I R 102/74, BFHE 120, 53, BStBl II 1976, 793) und damit eine lediglich vermögensverwaltende Betätigung der Gemeinde insoweit ausgeschlossen hat.

    Hiermit stimmt überein, dass Betriebe öffentlich-rechtlicher Körperschaften besteuert werden, "wenn sie das äußere Bild eines Gewerbebetriebs bilden" (BFH-Urteil vom 27. Juni 1990 I R 166/85, BFH/NV 1991, 628, unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil in BFHE 120, 53, BStBl II 1976, 793).

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 09.04.2003 - X R 21/00
    In Zweifelsfällen ist maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie in den gewerblichen Bereich fallen, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, 90, BStBl II 1995, 617, unter C. I. der Gründe, und vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. II.).
  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus BFH, 09.04.2003 - X R 21/00
    ... Maßgeblich ist das Gesamtbild." Der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit diesen Worten hinsichtlich Erscheinungsform und Verwendung durch das Gesetz beschriebene Typus "in Verbindung mit seiner Konkretisierung durch Rechtsprechung und Literatur" gewährleistet rechtsstaatliche Tatbestandsbestimmtheit und hinreichende Flexibilität, um durch die wirtschaftliche Entwicklung neu entstehende "Bilder des Gewerbebetriebs" zu erfassen (BVerfG-Beschluss vom 20. Mai 1996 1 BvR 21/96, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1996, 2644, zum sozialversicherungsrechtlichen Typus "Beschäftigung" als "nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis").
  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Berücksichtigung der Grundstücksverkäufe einer GbR bei der Beurteilung der Frage, …

    Auszug aus BFH, 09.04.2003 - X R 21/00
    In Zweifelsfällen ist maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie in den gewerblichen Bereich fallen, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, 90, BStBl II 1995, 617, unter C. I. der Gründe, und vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. II.).
  • BFH, 13.03.1974 - I R 7/71

    Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Falle der …

    Auszug aus BFH, 09.04.2003 - X R 21/00
    Denn kein Betrieb gewerblicher Art ist die Vermögensverwaltung, die bei natürlichen Personen zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führt (vgl. BFH-Urteil vom 13. März 1974 I R 7/71, BFHE 112, 61, BStBl II 1974, 391, unter III. 2. c der Entscheidungsgründe;… Hüttemann, Die Besteuerung der öffentlichen Hand, 2002, S. 59 ff., 65 ff.;… Blümich/Erhard, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 4 KStG Rz. 33;… Buciek in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, Kommentar, § 14 AO 1977 Rz. 9.1 i.V.m. Rz. 54).
  • BFH, 25.06.1976 - III R 167/73

    Zur Frage, wann die Vermietung von Ferienwohnungen einen Gewerbebetrieb …

    Auszug aus BFH, 09.04.2003 - X R 21/00
    Für die Vermietung von Ferienwohnungen ist dies --unabhängig davon, ob Nebenleistungen erbracht wurden-- bejaht worden, wenn die Wohnung jederzeit zur Vermietung bereit gehalten wird, so dass sie auch an Personen vermietet werden kann, die ohne Voranmeldung kommen und die Wohnung sofort mieten und beziehen können, weil --wie bei einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb-- nach Art einer Rezeption laufend Personal anwesend ist, das den Mietvertrag mit den Feriengästen abschließen und ihnen die jeweilige Wohnung zur Verfügung stellen kann (vgl. BFH-Urteile vom 25. Juni 1976 III R 167/73, BFHE 119, 336, BStBl II 1976, 728; in BFHE 159, 199, BStBl II 1990, 383; vom 13. November 1996 XI R 31/95, BFHE 182, 79, BStBl II 1997, 247).
  • BFH, 28.06.1984 - IV R 150/82

    Zur Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Vermgensverwaltung bei Vermietung von …

    Auszug aus BFH, 09.04.2003 - X R 21/00
    Die Verhältnisse des Streitfalls müssen hiermit verglichen werden (vgl. zu Letzterem BFH-Urteil vom 28. Juni 1984 IV R 150/82, BFHE 141, 330, BStBl II 1985, 211, unter 1. der Entscheidungsgründe).
  • BFH, 30.03.2000 - V R 30/99

    Zweckbetrieb bei Eislaufverein

    Auszug aus BFH, 09.04.2003 - X R 21/00
    d) Dass letzterem Gesichtspunkt für die Abgrenzung der gewerblichen von der vermögensverwaltenden Tätigkeit eine ausschlaggebende Bedeutung zukommen kann, zeigt auch die steuerrechtliche Beurteilung der kurzfristigen Vermietung von Sportanlagen wie Tennisplätzen, Golfplätzen und Eislaufbahnen durch Vereine als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und nicht als Vermögensverwaltung (§ 64 Abs. 1 i.V.m. § 14 Satz 1 der Abgabenordnung --AO 1977--; vgl. hierzu BFH-Urteile vom 2. März 1990 III R 89/87, BFHE 161, 277, BStBl II 1990, 1012; vom 10. Januar 1992 III R 201/90, BFHE 167, 470, BStBl II 1992, 684; vom 9. April 1987 V R 150/78, BFHE 149, 319, BStBl II 1987, 659, und vom 30. März 2000 V R 30/99, BFHE 191, 434, BStBl II 2000, 705; Anwendungserlass zur Abgabenordnung § 67a Tz. 12 Abs. 2).
  • BFH, 13.11.1996 - XI R 31/95

    Ferienwohnungen als notwendiges Betriebsvermögen bei funktionalem Zusammenhang …

    Auszug aus BFH, 09.04.2003 - X R 21/00
    Für die Vermietung von Ferienwohnungen ist dies --unabhängig davon, ob Nebenleistungen erbracht wurden-- bejaht worden, wenn die Wohnung jederzeit zur Vermietung bereit gehalten wird, so dass sie auch an Personen vermietet werden kann, die ohne Voranmeldung kommen und die Wohnung sofort mieten und beziehen können, weil --wie bei einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb-- nach Art einer Rezeption laufend Personal anwesend ist, das den Mietvertrag mit den Feriengästen abschließen und ihnen die jeweilige Wohnung zur Verfügung stellen kann (vgl. BFH-Urteile vom 25. Juni 1976 III R 167/73, BFHE 119, 336, BStBl II 1976, 728; in BFHE 159, 199, BStBl II 1990, 383; vom 13. November 1996 XI R 31/95, BFHE 182, 79, BStBl II 1997, 247).
  • BFH, 17.05.2000 - I R 50/98

    Betrieb gewerblicher Art bei Wochenmärkten

  • BFH, 09.04.1987 - V R 150/78

    Für die Überlassung der Anlage eines gemeinnützigen Golfclubs an clubfremde …

  • BFH, 10.01.1992 - III R 201/90

    Keine Beschäftigungszulage bei Überlassung von Tennishalle (§ 4b InvZulG 1982)

  • BFH, 17.01.1972 - GrS 10/70

    Absicht, unter Ausnutzung der Steuervergünstigung im Baupatenverfahren Steuern zu …

  • BFH, 27.06.1990 - I R 166/85

    Anforderungen an die Urteilsbegründung - Voraussetzungen für das Vorliegen eines …

  • BFH, 02.03.1990 - III R 89/87

    Zur Zweckbetriebseigenschaft der stundenweisen Vermietung einer Tennishalle an …

  • FG Düsseldorf, 05.11.1999 - 18 K 2876/96

    Gewerbetrieb; Parkplatzvermietung; Mieterwechsel; unternehmerische Organisation - …

  • BFH, 14.01.2004 - X R 7/02

    Ferienwohnung: Abgrenzung Vermögensverwaltung - gewerbliche Tätigkeit

    Hiervon ausgehend hat der BFH im Urteil vom 13. November 1996 XI R 31/95 (BFHE 182, 79, BStBl II 1997, 247) tatrichterliche Feststellungen für erforderlich gehalten zur Dauer der jeweiligen Vermietungen, zur Auswahl der Mieter, wobei in diesem Zusammenhang insbesondere von Bedeutung sein könne, ob die Wohnungen auch an Personen vermietet werden, "die ohne Voranmeldung ... kommen, um sofort eine Wohnung zu mieten und zu beziehen, wenn ja wie häufig dies vorkommt" (vgl. --hierauf Bezug nehmend-- zu gewerblichen Einkünften aus Parkplatzvermietung - Senatsurteil vom 9. April 2003 X R 21/00, BFHE 201, 525, BStBl II 2003, 520).
  • BFH, 30.07.2003 - X R 7/99

    Gewerblicher Wertpapierhandel

    Dies ermöglicht es, unter Wahrung der aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit zu gewährleistenden Tatbestandsbestimmtheit der Entwicklung der Verhältnisse und den damit einhergehenden Veränderungen deren jeweils einschlägigen Berufsbilder einerseits und der Anschauung über die Vermögensverwaltung Rechnung zu tragen (vgl. Senatsurteil vom 9. April 2003 X R 21/00, BFHE 201, 525, BStBl II 2003, 520, unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 20. Mai 1996 1 BvR 21/96, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1996, 2644).
  • BFH, 17.06.2020 - X R 18/19

    Ertragsteuerrechtliche Beurteilung der Veräußerung von im Privatvermögen …

    Die einzelnen Umstände sind zu gewichten und gegeneinander abzuwägen (…Senatsurteile vom 02.09.2008 - X R 14/07, BFH/NV 2008, 2012;… vom 28.11.2007 - X R 24/06, BFH/NV 2008, 774, und vom 09.04.2003 - X R 21/00, BFHE 201, 525, BStBl II 2003, 520).
  • BFH, 15.03.2005 - X R 39/03

    Gewerblicher Grundstückshandel - Erschließungsunternehmer - Indizwirkung der …

    Diese Zuordnung ermöglicht es, unter Wahrung der aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit zu gewährleistenden Tatbestandsbestimmtheit der Entwicklung der Verhältnisse und den damit einhergehenden Veränderungen der jeweils einschlägigen Berufsbilder einerseits und der Anschauung über die Vermögensverwaltung andererseits Rechnung zu tragen (vgl. Senatsurteil vom 9. April 2003 X R 21/00, BFHE 201, 525, BStBl II 2003, 520, unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 20. Mai 1996 1 BvR 21/96, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1996, 2644).
  • BFH, 03.08.2004 - X R 40/03

    Gewerblicher Grundstückshandel: Drei-Objekt-Grenze, Objektbegriff, …

    Dies ermöglicht es, unter Wahrung der aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit zu gewährleistenden Tatbestandsbestimmtheit der Entwicklung der Verhältnisse und den damit einhergehenden Veränderungen der jeweils einschlägigen Berufsbilder einerseits und der Anschauung über die Vermögensverwaltung andererseits Rechnung zu tragen (vgl. Senatsurteil vom 9. April 2003 X R 21/00, BFHE 201, 525, BStBl II 2003, 520, unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 20. Mai 1996 1 BvR 21/96, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1996, 2644).
  • FG Köln, 10.06.2021 - 7 K 2718/20

    Qualifizierung eines mit einem Parkhaus bebauten Grundstückes als …

    Rn. 18 In H 15.7 Abs. 2 EStH 2018 finde man unter dem Stichwort "Parkplatz" den Hinweis, dass der Betrieb eines Parkplatzes für Kurzparker eine gewerbliche Betätigung sei (BFH-Urteil vom 09.04.2003 X R 21/00, BStBl II 2003, 520).

    Eine gewerbliche Tätigkeit liege vor, wenn sie dem Bild entspreche, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmache und einer privaten Vermögensverwaltung fremd sei (Hinweis auf BFH-Urteil vom 9.4.2003, X R 21/00, BStBl. ll 2003, 520, 523, m.w.N.).

    Rn. 64 Der Betrieb eines Parkhauses ist gekennzeichnet durch die je nach Verfügbarkeit sofortige Gebrauchsüberlassung eines Stellplatzes an ständig wechselnde Mieter, wobei der Betrieb organisiert wird durch Vorrichtungen zur Ein- und Ausfahrt und durch eine Zeitkontrolle, aufgrund derer das im Regelfall nach kurzen Zeiteinheiten bemessene Nutzungsentgelt ("Parkgebühr") zu entrichten ist (vgl. insoweit BFH-Urteil vom 9.4.2003 X R 21/00, BStBl II 2003, 520).

    Rn. 66 (2) Eine andere Beurteilung ergibt sich unter Anwendung der geltenden Auslegungsgrundsätze auch nicht im Hinblick darauf, dass es sich bei dem Betrieb eines Parkhauses nach ertragsteuerlichen Grundsätzen (unstreitig) um eine originär gewerbliche Tätigkeit handelt (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 9.4.2003 X R 21/00, BStBl II 2003, 520; EStH H 15.7 Abs. 2).

  • BFH, 17.06.2020 - X R 26/18

    Gewerbliche Händlertätigkeit bei planmäßigem An- und Verkauf im Rahmen eines …

    Die einzelnen Umstände sind zu gewichten und gegeneinander abzuwägen (…Senatsurteile vom 02.09.2008 - X R 14/07, BFH/NV 2008, 2012;… vom 28.11.2007 - X R 24/06, BFH/NV 2008, 774, und vom 09.04.2003 - X R 21/00, BFHE 201, 525, BStBl II 2003, 520).

    Eine Orientierung an unmittelbar der Lebenswirklichkeit entlehnten Berufsbildern ermöglicht es, unter Wahrung der aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit zu gewährleistenden Tatbestandsbestimmtheit der Entwicklung der Verhältnisse und den damit einhergehenden Veränderungen der jeweils einschlägigen Berufsbilder einerseits und der Anschauung über die Vermögensverwaltung Rechnung zu tragen (vgl. Senatsurteil in BFHE 201, 525, BStBl II 2003, 520, unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20.05.1996 - 1 BvR 21/96, Neue Juristische Wochenschrift 1996, 2644, und BFH-Urteil vom 15.03.2005 - X R 39/03, BFHE 209, 320, BStBl II 2005, 817).

  • FG Hessen, 15.11.2012 - 11 K 3175/09

    Anwendbarkeit der Gepräge-Regelung des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG auf ausländische …

    Dabei werde nach den BFH-Urteil vom 9. April 2003 X R 21/00, BStBl II 2003, 520, das "Bild des Gewerbebetriebs" durch Orientierung an unmittelbar der Lebenswirklichkeit entlehnten Berufsbildern konturiert, im Streitfall wäre dies ein Finanzunternehmen im Sinne des § 1 Abs. 3 des Kreditwesengesetzes - KWG -.
  • FG Düsseldorf, 21.09.2005 - 5 K 5195/02

    Vorsteuerabzug; Gebäudeherstellungskosten; Umsatzsteuerbefreiung; IHK; …

    Jedoch nimmt nicht jede Sonderleistung über die eigentliche Vermietung hinaus der Betätigung den Charakter als Vermietungsleistung und führt zu gewerblicher Tätigkeit (BFH, Urteil vom 09.04.2003, X R 21/00, BStBl II 2003, 520).
  • FG Düsseldorf, 03.08.2022 - 7 K 2498/18

    Streit über das Vorliegen eines Betriebes gewerblicher Art und die einer …

    Die Vermietung und Verpachtung von Räumen begründet für sich genommen keine wirtschaftliche Tätigkeit, sondern ist Vermögensverwaltung (so schon BFH-Urteil vom 13.03.1974 I R 7/71, BStBl. II 1974, 391; demgegenüber eine Vermögensverwaltung durch den Betrieb eines Parkplatzes ablehnend BFH-Urteil vom 09.04.2003 X R 21/00, BStBl. II 2003, 520).
  • FG Baden-Württemberg, 24.10.2003 - 9 K 139/00

    Sportanlage einer Gemeinde als Betrieb gewerblicher Art; Umsatzsteuer 1985-1993

  • FG München, 19.07.2024 - 8 K 1418/21

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem geschlossenen Immobilienfonds

  • BFH, 30.09.2003 - IX R 35/02

    Betreutes Wohnen in einer Wohnanlage

  • FG Baden-Württemberg, 14.12.2023 - 3 K 2355/20

    Dem Progressionsvorbehalt unterliegende Einkünfte aus privatem …

  • FG Köln, 13.03.2024 - 12 K 2183/20

    Personengesellschaften - Keine Gewerbesteuerpflicht aufgrund Abfärbewirkung bei …

  • FG Niedersachsen, 17.10.2007 - 9 K 236/01

    Voraussetzung für die Beurteilung von Einkünften einer Personengesellschaft als …

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