Rechtsprechung
| BFH, 02.03.2004 - IX R 43/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 22 Nr. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 22 Nr. 3
Vermietungseinkünfte auch bei Grundstücksinanspruchnahme - datenbank.nwb.de
Entgelt für Inanspruchnahme eines Grundstücks im Zuge der Errichtung einer baulichen Anlage auf dem Nachbargrundstück
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Inanspruchnahme durch Baumaßnahmen: Versteuerung der Entschädigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Steuerbarkeit von Nutzungsvergütungen; Entgeltzahlung für die Duldung einer Inanspruchnahme eines Grundstücks als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Bauunternehmen benützt benachbarten Hausgarten - Entgelt für die Überlassung des Gartens ist als Mieteinnahme zu versteuern
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Die Tatbestände des § 21 EStG
- Unbewegliches Vermögen
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 06.05.2003 - 4 K 80/00
- BFH, 02.03.2004 - IX R 43/03
Papierfundstellen
- BFHE 205, 257
- NZM 2004, 628
- BB 2004, 978
- DB 2004, 961
- BStBl II 2004, 507
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86
Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden
Auszug aus BFH, 02.03.2004 - IX R 43/03
Haben sich die Parteien über ein Nutzungsentgelt geeinigt, kann dahinstehen, ob die Klägerin kraft Gesetzes berechtigt gewesen wäre, von B eine Entschädigung dafür zu verlangen, dass sie ihren Garten teilweise und zeitweise nicht hat nutzen können (vgl. dazu Bundesgerichtshof, Urteil vom 5. März 1993 V ZR 87/91 (Frankfurt), Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1993, 1793; Beschluss des Großen Senats für Zivilsachen vom 9. Juli 1986 GSZ 1/86, NJW 1987, 50 ff.). - BGH, 05.03.1993 - V ZR 87/91
Deliktische Ansprüche wegen Schäden an Hausgrundstück aufgrund Aushubarbeiten am …
Auszug aus BFH, 02.03.2004 - IX R 43/03
Haben sich die Parteien über ein Nutzungsentgelt geeinigt, kann dahinstehen, ob die Klägerin kraft Gesetzes berechtigt gewesen wäre, von B eine Entschädigung dafür zu verlangen, dass sie ihren Garten teilweise und zeitweise nicht hat nutzen können (vgl. dazu Bundesgerichtshof, Urteil vom 5. März 1993 V ZR 87/91 (Frankfurt), Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1993, 1793; Beschluss des Großen Senats für Zivilsachen vom 9. Juli 1986 GSZ 1/86, NJW 1987, 50 ff.). - BFH, 17.05.1995 - X R 64/92
Vereinbarung wertmindernder Beschränkung des Grundstückseigentums gegen Entgelt …
Auszug aus BFH, 02.03.2004 - IX R 43/03
Derartige Entschädigungen sind nicht steuerbar (vgl. dazu BFH-Urteil vom 17. Mai 1995 X R 64/92, BStBl II 1995, 640).
- BFH, 19.04.1994 - IX R 19/90
Die Steuervergünstigung des § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 EStG gilt nur für …
Auszug aus BFH, 02.03.2004 - IX R 43/03
Das ergibt sich auch aus § 24 Nr. 3 EStG (vgl. dazu das BFH-Urteil vom 19. April 1994 IX R 19/90, BFHE 174, 342, BStBl II 1994, 640). - BFH, 05.08.1976 - VIII R 97/73
Entgelt für Verzicht auf gesetzlich vorgeschriebenen Grenzabstand auf dem …
Auszug aus BFH, 02.03.2004 - IX R 43/03
Danach führt die unmittelbare Inanspruchnahme des Grundstücks gegen Entgelt --wie sie hier gegeben ist-- zu einer mit der Vermietung vergleichbaren Nutzungsüberlassung, die sich mit dieser besonderen Qualität von einem Verhalten unterscheidet, dessen wirtschaftlicher Schwerpunkt lediglich darin liegt, einen bestimmten Zustand des Nachbargrundstücks hinzunehmen und das als bloßes "Dulden" gemäß § 22 Nr. 3 EStG der Besteuerung unterliegt (…vgl. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 22. August 2003 IX B 85/03, BFH/NV 2004, 41, m.w.N.; BFH-Urteile vom 26. Oktober 1982 VIII R 83/79, BFHE 138, 177, BStBl II 1983, 404; vom 5. August 1976 VIII R 97/73, BFHE 120, 180, BStBl II 1977, 26;… vgl. zur Problematik auch Trzaskalik, in: Kirchhof/ Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, § 21 Rdnr. B 56 ff.). - BFH, 06.05.2003 - IX R 64/98
Substanzausbeutevertrag
Auszug aus BFH, 02.03.2004 - IX R 43/03
Derartige Einkünfte erzielt, wer einem anderen zeitlich begrenzt unbewegliches Vermögen gegen Entgelt zum Gebrauch oder zur Nutzung überlässt (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Mai 2003 IX R 64/98, BFH/NV 2003, 1175). - BFH, 22.08.2003 - IX B 85/03
Sonstige Leistung i.S.v. § 22 Nr. 3 EStG; Zustimmung zu einer baurechtswidrigen …
Auszug aus BFH, 02.03.2004 - IX R 43/03
Danach führt die unmittelbare Inanspruchnahme des Grundstücks gegen Entgelt --wie sie hier gegeben ist-- zu einer mit der Vermietung vergleichbaren Nutzungsüberlassung, die sich mit dieser besonderen Qualität von einem Verhalten unterscheidet, dessen wirtschaftlicher Schwerpunkt lediglich darin liegt, einen bestimmten Zustand des Nachbargrundstücks hinzunehmen und das als bloßes "Dulden" gemäß § 22 Nr. 3 EStG der Besteuerung unterliegt (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 22. August 2003 IX B 85/03, BFH/NV 2004, 41, m.w.N.; BFH-Urteile vom 26. Oktober 1982 VIII R 83/79, BFHE 138, 177, BStBl II 1983, 404; vom 5. August 1976 VIII R 97/73, BFHE 120, 180, BStBl II 1977, 26;… vgl. zur Problematik auch Trzaskalik, in: Kirchhof/ Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, § 21 Rdnr. B 56 ff.). - BFH, 26.10.1982 - VIII R 83/79
Entgelt für Vereinbarung über Verpflichtung des Zahlungsempfängers zur Duldung …
Auszug aus BFH, 02.03.2004 - IX R 43/03
Danach führt die unmittelbare Inanspruchnahme des Grundstücks gegen Entgelt --wie sie hier gegeben ist-- zu einer mit der Vermietung vergleichbaren Nutzungsüberlassung, die sich mit dieser besonderen Qualität von einem Verhalten unterscheidet, dessen wirtschaftlicher Schwerpunkt lediglich darin liegt, einen bestimmten Zustand des Nachbargrundstücks hinzunehmen und das als bloßes "Dulden" gemäß § 22 Nr. 3 EStG der Besteuerung unterliegt (…vgl. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 22. August 2003 IX B 85/03, BFH/NV 2004, 41, m.w.N.; BFH-Urteile vom 26. Oktober 1982 VIII R 83/79, BFHE 138, 177, BStBl II 1983, 404; vom 5. August 1976 VIII R 97/73, BFHE 120, 180, BStBl II 1977, 26;… vgl. zur Problematik auch Trzaskalik, in: Kirchhof/ Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, § 21 Rdnr. B 56 ff.). - BFH, 05.10.1973 - VIII R 78/70
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung trotz bürgerlich-rechtlicher Übereignung …
Auszug aus BFH, 02.03.2004 - IX R 43/03
Maßgeblich ist der wirtschaftliche Gehalt des von den Beteiligten abgeschlossenen Vertrages (vgl. BFH-Urteil vom 5. Oktober 1973 VIII R 78/70, BFHE 111, 43, BStBl II 1974, 130).
- BFH, 20.09.2006 - IX R 17/04
Erbbauzinsen sind Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Entscheidend ist nicht die Bezeichnung durch die Vertragsparteien, sondern der wirtschaftliche Gehalt des jeweiligen Vertrages (…ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile des BFH vom 6. Mai 2003 IX R 64/98, BFH/NV 2003, 1175; vom 2. März 2004 IX R 43/03, BFHE 205, 257, BStBl II 2004, 507, m.w.N.). - BFH, 18.01.2006 - IX R 20/05
Mitunternehmerschaft - Aufsuchen von bergfreien Bodenschätzen nach DDR-Recht
Nach § 22 Nr. 3 EStG sind sonstige Einkünfte (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EStG) Einkünfte aus Leistungen, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten noch zu den Einkünften i.S. der Nummern 1, 1 a, 2 oder 4 der Vorschrift gehören, z.B. Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. März 2004 IX R 43/03, BFHE 205, 257, BStBl II 2004, 507). - FG München, 15.03.2021 - 7 K 2118/20
Keine sonstigen Einkünfte bei Entschädigungszahlungen für Wertminderung eines …
Anders als in dem Sachverhalt, der dem BFH-Urteil vom 2. März 2004 zugrunde liegt (IX R 43/03, BStBl II 2004, 507), hat der Kläger der Projektgesellschaft nicht nur während der Zeit, in der diese das Nachbargrundstück bebaut hat, gestattet, die auf seinem Grundstück eingebrachten Verankerungen zu belassen.
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