Rechtsprechung
| BFH, 04.11.2004 - III R 73/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 1, § 5 Sätze 1 und 2, § 11 Abs. 4 und 5 Satz 2; FöGbG § 4 Abs. 2 Satz 1
- Judicialis
EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; EigZulG § 5 Satz 1; ; EigZulG § 5 Satz 2; ; EigZulG § 11 Abs. 4; ; FöGbG § 4 Abs. 2 Satz 1
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 1, § 5 Sätze 1 und 2, § 11 Abs. 4 und 5 Satz 2; FöGbG § 4 Abs. 2 Satz 1
Einkunftsgrenze unabhängig von Einkommensteuerfestsetzung zu ermitteln - Simons & Moll-Simons
EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 1, § 5 Sätze 1 und 2, § 11 Abs. 4 und 5 Satz 2; FöGbG § 4 Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine von der bestandskräftigen Einkommensteuerfestsetzung abweichende Ausübung eines Wahlrechts bei der Eigenheimzulage
- datenbank.nwb.de
Keine von der bestandskräftigen Einkommensteuerfestsetzung abweichende Ausübung eines Wahlrechts
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ermittlung der Einkunftsgrenze für Eigenheimzulage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Berücksichtigung von Sonderabschreibungen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ermittlung der für die Gewährung der Eigenheimzulage maßgebenden Einkunftsgrenze; Von der Ausübung eines Sonderabschreibungswahlrechts bei der Steuerveranlagung abweichende Wahl im Eigenheimzulageverfahren; Auswirkungen der Ausübung des Sonderabschreibungswahlrechts im ...
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Eigenheimzulage
- Berücksichtigung der Einkunftsgrenzen
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Thüringen, 11.09.2003 - IV 325/01
- BFH, 04.11.2004 - III R 73/03
Papierfundstellen
- BFHE 207, 327
- NZM 2005, 388 (Ls.)
- BB 2005, 314 (Ls.)
- DB 2005, 264 (Ls.)
- BStBl II 2005, 290
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (17)
- BFH, 29.01.2003 - III R 53/00
Eigenheimzulage: Anschaffung einer Wohnung mit Mängeln
Auszug aus BFH, 04.11.2004 - III R 73/03
Indes käme die Herstellung einer neuen Wohnung nur nach Maßgabe der in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze in Betracht (vgl. BFH-Urteile vom 29. Januar 2003 III R 53/00, BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565;… vom 5. Juni 2003 III R 49/01, BFH/NV 2003, 1400).b) Sofern der Fördertatbestand der Anschaffung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565) erfüllt ist, hat der Kläger zwar zunächst im Kalenderjahr 1996 nur einen 2/10-Miteigentumsanteil erworben.
Darauf, ob die Wohnung sanierungs- oder renovierungsbedürftig ist, kommt es hingegen nicht an (BFH-Urteil in BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565).
Es liegen daher auch erst ab diesem Jahr die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf Eigenheimzulage i.S. von § 4 Satz 1 EigZulG vor (BFH-Urteil in BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565, unter II.4. der Gründe).
- BFH, 13.02.1997 - IV R 59/95
Wahlrechtsausübung bei Sonderabschreibungen
Auszug aus BFH, 04.11.2004 - III R 73/03
Nach der Entscheidung des IV. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. Februar 1997 IV R 59/95 (BFH/NV 1997, 635) hat ein Steuerpflichtiger, der sein Wahlrecht auf Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen nach dem FöGbG in der Einkommensteuererklärung ausgeübt hat und aufgrund dessen bestandskräftig zur Einkommensteuer veranlagt worden ist, sein Wahlrecht erschöpft.Jedoch ist er nach Ausübung des Wahlrechts und bestandskräftiger Veranlagung zur Einkommensteuer an die einmal getroffene Wahl gebunden (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 635).
Ob ein solcher Sachverhalt rückwirkend ausnahmsweise noch verändert werden darf, richtet sich nach dem vom BFH im Urteil in BFH/NV 1997, 635 dargestellten Grundsätzen.
- BFH, 19.05.2004 - III R 29/03
Allein-Nutzung von Wohnung im Zweifamilienhaus: Fördergrundbetrag
Auszug aus BFH, 04.11.2004 - III R 73/03
Einem Miteigentümer einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung steht die Eigenheimzulage --unabhängig von dem Umfang der tatsächlichen Nutzung-- allerdings nur entsprechend seinem Miteigentumsanteil zu (§ 9 Abs. 2 Satz 3 EigZulG; BFH-Urteile vom 5. Juni 2003 III R 47/01, BFHE 202, 327, BStBl II 2003, 744; vom 19. Mai 2004 III R 29/03, BFH/NV 2004, 1331).
- BFH, 27.09.1988 - VIII R 432/83
Bei der Gewährung des Verlustrücktrags sind innerhalb des Korrekturspielraums …
Auszug aus BFH, 04.11.2004 - III R 73/03
Im Urteil vom 27. September 1988 VIII R 432/83 (BFHE 155, 83, BStBl II 1989, 225) hat der BFH zudem ausgeführt, dass auch der Grundsatz von Treu und Glauben dem Steuerpflichtigen kein Recht eröffnet, die Bestandskraft der Steuerfestsetzung und die damit einhergehende Bindung an wirksam vorgenommene Verfahrenshandlungen zu unterlaufen. - BFH, 05.06.2003 - III R 47/01
Eigenheimzulage bei Miteigentum
Auszug aus BFH, 04.11.2004 - III R 73/03
Einem Miteigentümer einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung steht die Eigenheimzulage --unabhängig von dem Umfang der tatsächlichen Nutzung-- allerdings nur entsprechend seinem Miteigentumsanteil zu (§ 9 Abs. 2 Satz 3 EigZulG; BFH-Urteile vom 5. Juni 2003 III R 47/01, BFHE 202, 327, BStBl II 2003, 744;… vom 19. Mai 2004 III R 29/03, BFH/NV 2004, 1331). - BFH, 27.04.1999 - III R 21/96
Haftung bei Subventionsbetrug
Auszug aus BFH, 04.11.2004 - III R 73/03
Das Fehlen ausreichender Feststellungen stellt einen materiell-rechtlichen Mangel dar, der --auch ohne Rüge-- zur Aufhebung der Vorentscheidung führt (BFH-Urteil vom 27. April 1999 III R 21/96, BFHE 189, 255, BStBl II 1999, 670, m.w.N.). - BFH, 20.03.2003 - III R 55/00
Eigenheimzulage: Erstjahr bei der Ermittlung der Einkunftsgrenze
Auszug aus BFH, 04.11.2004 - III R 73/03
Nach der Entscheidung des Senats vom 20. März 2003 III R 55/00 (BFHE 202, 432, BStBl II 2004, 206) ist jedoch unter Erstjahr das Jahr innerhalb des Förderzeitraums zu verstehen, in dem unter Einbeziehung des Vorjahres die Einkunftsgrenzen erstmals nicht überschritten werden. - BFH, 10.07.1996 - X R 72/93
Der ursprüngliche Miteigentumsanteil bleibt auch bei Hinzuerwerb eines weiteren …
Auszug aus BFH, 04.11.2004 - III R 73/03
Zu § 10e Abs. 1 EStG hat der BFH (BFH-Urteile vom 9. November 1994 X R 69/91, BFHE 176, 110, BStBl II 1995, 258; vom 10. Juli 1996 X R 72/93, BFHE 181, 40, BStBl II 1998, 111) entschieden, dass einem Steuerpflichtigen, der mehrere Miteigentumsanteile innerhalb eines Jahres erwirbt, ein Abzugsbetrag für die gesamte Wohnung und nicht nur für den zuerst erworbenen Miteigentumsanteil zusteht. - BFH, 05.06.2003 - III R 49/01
Neuherstellung einer Wohnung durch Renovierung?
Auszug aus BFH, 04.11.2004 - III R 73/03
Indes käme die Herstellung einer neuen Wohnung nur nach Maßgabe der in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze in Betracht (vgl. BFH-Urteile vom 29. Januar 2003 III R 53/00, BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565; vom 5. Juni 2003 III R 49/01, BFH/NV 2003, 1400). - BFH, 09.11.1994 - X R 69/91
§ 10 e Abs. 1 EStG für die gesamte Wohnung (ein Objekt), wenn Steuerpflichtiger …
Auszug aus BFH, 04.11.2004 - III R 73/03
Zu § 10e Abs. 1 EStG hat der BFH (BFH-Urteile vom 9. November 1994 X R 69/91, BFHE 176, 110, BStBl II 1995, 258; vom 10. Juli 1996 X R 72/93, BFHE 181, 40, BStBl II 1998, 111) entschieden, dass einem Steuerpflichtigen, der mehrere Miteigentumsanteile innerhalb eines Jahres erwirbt, ein Abzugsbetrag für die gesamte Wohnung und nicht nur für den zuerst erworbenen Miteigentumsanteil zusteht. - BFH, 03.02.1987 - IX R 255/84
Zulässigkeit des Wechsels der Veranlagungsart durch den Steuerpflichtigen und …
- BFH, 16.12.1986 - VIII R 10/85
Anforderungen an die Ermittlung einer Unterbeteiligung an Gesellschaftsanteilen - …
- BFH, 19.05.1992 - VIII R 16/88
Keine ähnliche Beteiligung durch kapitalersetzende Maßnahmen (§ 17 Abs. 1 EStG
- BFH, 25.02.1992 - IX R 41/91
Keine Rückgängigmachung der Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen gem. § 7 b EStG
- BFH, 02.07.1992 - IX B 169/91
Nochmaliger Abzug degressiver AfA nach § 7 Abs. 5 EStG als Werbungskosten
- FG Thüringen, 11.09.2003 - IV 325/01
Keine verfahrensrechtliche Bindung an Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides …
- FG Brandenburg, 02.03.2000 - 4 K 805/99
Verbrauch des Wahlrechts auf Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen; …
- BFH, 04.06.2008 - I R 84/07
Folgen einer handelsrechtlichen Zuschreibung aus dem Volumen früherer …
Hat der Steuerpflichtige jedoch sein Wahlrecht in der Einkommensteuererklärung ausgeübt und ist er aufgrund dessen bestandskräftig zur Einkommensteuer veranlagt worden, so ist er nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) an die einmal getroffene Wahl gebunden (vgl. BFH-Urteile vom 4. November 2004 III R 73/03, BFHE 207, 327, BStBl II 2005, 290;… vom 13. Februar 1997 IV R 59/95, BFH/NV 1997, 635).Diese Bindung hat vor allem zur Folge, dass die Berechtigung zur Vornahme der Sonderabschreibung verbraucht ist und in einem späteren Veranlagungszeitraum weder eine solche noch einmal in Anspruch genommen noch ihre Verteilung auf den Begünstigungszeitraum geändert werden kann (vgl. BFH-Urteile in BFHE 207, 327, BStBl II 2005, 290;… in BFH/NV 1997, 635).
Dieses wird mit der erstmaligen Inanspruchnahme der Sonderabschreibung in der Einkommensteuererklärung des Steuerpflichtigen ausgeübt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 207, 327, BStBl II 2005, 290;… in BFH/NV 1997, 635).
- BFH, 27.06.2006 - IX R 17/05
Eigenheimzulage; Einkunftsgrenze
a) Liegen diese Voraussetzungen vor, ist die Festsetzung über Eigenheimzulage nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) entgegen der Ansicht der Kläger ohne Einschränkung nach § 11 Abs. 5 Satz 2 EigZulG aufzuheben (BFH-Urteil vom 4. November 2004 III R 73/03, BFHE 207, 327, BStBl II 2005, 290;… a.A. z.B. Handzik/Meyer, Die Eigenheimzulage, 4. Aufl., Rz. 223; B. Meyer, Finanz-Rundschau --FR-- 1996, 45, 57).Auf die Gründe für eine ggf. unzutreffende oder fehlerhafte Prognose des Gesamtbetrags der Einkünfte bei Festsetzung der Eigenheimzulage und ein insoweit bestehendes Verschulden des Anspruchsberechtigten oder des FA kommt es danach --anders als für die Berücksichtigung nachträglich bekannt gewordener Umstände im Anwendungsbereich des § 173 der Abgabenordnung (AO 1977)-- ersichtlich nicht an; eine Einschränkung hinsichtlich der Aufhebung nach § 11 Abs. 5 Satz 2 EigZulG kommt mithin nur ausnahmsweise bei reinen Rechtsfehlern ohne Änderung des der Einkunftsprüfung zugrunde zu legenden Sachverhaltes in Betracht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 207, 327, BStBl II 2005, 290 unter Bezugnahme auf Wacker, EigZulG, 3. Aufl., § 11 Rz. 102).
b) Bei dieser Sachlage kann auch nicht von einem reinen Rechtsfehler des FA ausgegangen werden, der ausnahmsweise eine Korrektur des Eigenheimzulagenbescheids nur in den zeitlichen Grenzen des § 11 Abs. 5 EigZulG zulassen könnte (vgl. BFH-Urteil in BFHE 207, 327, BStBl II 2005, 290, m.w.N.).
In diesem Zusammenhang stellt die Möglichkeit, eine später festgestellte --tatsächliche-- Überschreitung der Einkunftsgrenzen i.S. des § 5 EigZulG durch eine Korrektur der Eigenheimzulagenbescheide nach § 11 Abs. 4 EigZulG zu berücksichtigen, den gesetzlich vorgesehenen Ausgleich dafür dar, dass die Behörde zunächst von Ermittlungen freigestellt bleiben soll (vgl. BFH-Urteil vom 4. November 2004 III R 73/03, BFH/NV 2005, 416; FG Hamburg, Beschluss vom 4. Juni 2004 VII 96/04, EFG 2004, 1501, m.w.N., und mit Anmerkung Siegers, EFG 2004, 1502; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 10. Februar 1998, BStBl I 1998, 190, Tz. 97;… Wacker, a.a.O., § 11 Rz. 81;… Blümich/Erhard, § 11 EigZulG Rz. 41 und 45;… Hausen/ Kohlrust-Schulz, Die Eigenheimzulage, 2. Aufl., Rz. 591 und 592; Giloy, FR 1999, 125, 127).
- FG Köln, 06.07.2005 - 11 K 5302/04
Erneute Überprüfung der Einkommensgrenzen bei Folgeobjekt und zum Umfang der …
Als Erstjahr im Sinne des § 5 Satz 1 EigZulG kommt damit frühestens das Jahr 2002 in Betracht (vgl. hierzu im einzelnen BFH-Urteile vom 20.3.2003 III R 55/00, BStBl II 2004, 206; und vom 4.11.2004 III R 73/03, BFH/NV 2005, 416).Der Senat teilt insoweit die überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur, wonach es sich bei § 11 Abs. 4 EigZulG um eine eigenständige, erweiterte Korrekturnorm handelt, die dem Umstand Rechnung trägt, dass der Gesamtbetrag der Einkünfte in Zulagenverfahren eigenständig zu ermitteln ist und die Eigenheimzulage im Interesse des Anspruchsberechtigten bereits festgesetzt werden darf, auch wenn die genaue Höhe der Einkünfte noch nicht feststeht (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 4.11.2004 III R 73/03, BFH/NV 2005, 416, m.w.N.; BMF-Schreiben in BStBl I 1998, 190, Tz. 97; FG Düsseldorf, Urteil vom 11.11.2004 14 K 4508/02 EZ, n.v.; FG Hamburg, Beschluss vom 4.6.2004 VII 96/04, EFG 2004, 1501; FG Saarland, Beschluss vom 26.7.2001 V 178/01, n.v.; Siegers, EFG 2004, 1502;… Wacker, a.a.O., § 11 Rz. 81).
Allein entscheidend ist das nachträgliche Erkennen des objektiv unrichtigen Gesamtbetrags der Einkünfte (vgl. BFH-Urteil vom 4.11.2004 III R 73/03, BFH/NV 2005, 416).
- BFH, 22.02.2007 - IX R 26/05
EigZulG § 5, § 7, § 11 Abs. 4, § 11 Abs. 5
a) Liegen diese Voraussetzungen vor, ist die Festsetzung über Eigenheimzulage nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ohne Einschränkung nach § 11 Abs. 5 Satz 2 EigZulG aufzuheben (BFH-Urteil vom 4. November 2004 III R 73/03, BFHE 207, 327, BStBl II 2005, 290;… a.A. z.B. Handzik/Meyer, Die Eigenheimzulage, 4. Aufl., Rz 223; B. Meyer, Finanz-Rundschau --FR-- 1996, 45, 57).Bei einer solchen Sachlage kann entgegen der Auffassung der Klägerin grundsätzlich nicht von einem reinen Rechtsfehler des FA ausgegangen werden, der ausnahmsweise eine Korrektur des Eigenheimzulagenbescheids nur in den zeitlichen Grenzen des § 11 Abs. 5 EigZulG zulassen könnte (vgl. Entscheidung in BFHE 207, 327, BStBl II 2005, 290, sowie BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 876, m.w.N.).
- BFH, 25.02.2009 - IX R 28/08
Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Darlehen für mittelbare Beteiligung - …
Das Fehlen ausreichender Feststellungen ist ein materieller Fehler, der auch ohne Rüge zur Aufhebung des FG-Urteils führt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. November 2004 III R 73/03, BFHE 207, 327, BStBl II 2005, 290, m.w.N.). - BFH, 15.03.2007 - III R 25/06
Kindergeld; Jahresgrenzbetrag; Insolvenzgeld
Dies ist ein materieller Fehler, der auch ohne Rüge zur Aufhebung des FG-Urteils führt (Senatsurteil vom 4. November 2004 III R 73/03, BFHE 207, 327, BStBl II 2005, 290, m.w.N.). - FG Niedersachsen, 22.06.2006 - 14 K 30/03
Rückforderung; Eigenheimzulage; Einkünftegrenze; Grenzbetrag; Veraltetes …
Allein entscheidend ist das nachträgliche Erkennen des objektiv richtigen Gesamtbetrags der Einkünfte (BFH-Urteil vom 4. November 2004 III R 73/03, BStBl II 2005, 290).Diese Auslegung wird dem Zweck des § 11 Abs. 4 EigZulG gerecht, eine angemessene Risikoverteilung zwischen dem berechtigten Interesse der Steuerpflichtigen an einer beschleunigten Bewilligung der Eigenheimzulage - noch vor einer abschließenden Beurteilung der für den Begünstigungszeitraum maßgeblichen Einkommensverhältnisse - einerseits und der Pflicht des Finanzamtes zur Wahrung der Einkommensgrenzen für die Steuerbegünstigung andererseits in der Weise vorzunehmen, dass die Behörde zunächst von Ermittlungen freigestellt bleibt, die Ergebnisse dieser Ermittlungen aber später durch eine Korrektur der Bescheide nach § 11 Abs. 4 EigZulG berücksichtigen können soll (vgl. BFH-Urteil vom 4. November 2004 III R 73/03, BFH/NV 2005, 416;… BFH-Urteil vom 7. Juli 2005 IX R 66/04, BFH/NV 2006, 256).
- FG Münster, 25.01.2005 - 10 K 1947/04
Rückwirkende Aufhebung der Eigenheimzulage
Allein entscheidend ist das nachträgliche Erkennen des objektiv richtigen Gesamtbetrags der Einkünfte (BFH-Urteil vom 04.11.2004 III R 73/03, BStBl II 2005, 290).Rn. 22 Im dortigen Fall hatte das Gericht ein nachträgliches Bekannt werden i.S.d. § 11 Abs. 4 EigZulG verneint, weil der Behörde bereits im Zeitpunkt der abschließenden Zeichnung des Antrages über die Bewilligung der Eigenheimzulage sämtliche für die Ermittlung der Gesamtbeträge der Einkünfte relevanten Umstände bekannt waren und sie sich gleichwohl mit einer fehlerhaften Wahrscheinlichkeitsprüfung begnügte (vgl. auch BFH-Urteil vom 4.11.2003 III R 73/03, BStBl. II 2005, 290, II. 3. c).
- BFH, 19.08.2008 - IX R 79/07
Ermittlung der Einkunftsgrenze bei Folgeobjekt
Auf die Höhe der Einkünfte im Jahr der erstmaligen Nutzung der Wohnung zu eigenen Wohnzwecken und im Vorjahr kommt es nicht an (BFH-Urteile in BFHE 202, 432, BStBl II 2004, 206, sowie vom 4. November 2004 III R 73/03, BFHE 207, 327, BStBl II 2005, 290). - BFH, 15.03.2007 - III R 72/05
Kindergeld; Beihilfe; Beiträge des Kindes für private Kranken- und …
Das Fehlen ausreichender Feststellungen ist ein materieller Fehler, der auch ohne Rüge zur Aufhebung des FG-Urteils führt (Senatsurteil vom 4. November 2004 III R 73/03, BFHE 207, 327, BStBl II 2005, 290, m.w.N.). - BFH, 10.05.2007 - IX R 42/06
§ 11 Abs. 4 EigZulG als vorrangige, eigenständige, erweiterte Korrekturnorm
- LAG Hamm, 20.12.2005 - 19 Sa 1375/05
Ablehnung der Beschäftigung bei objektiver Arbeitsunfähigkeit ohne …
- BFH, 07.07.2005 - IX R 66/04
Nachträgliche Tatsachen i. S. des § 11 EigZulG
- FG Baden-Württemberg, 02.03.2011 - 12 K 4826/08
Unzulässigkeit des Antrags auf Nichtveröffentlichung des Urteils - Festsetzung …
- FG Baden-Württemberg, 22.02.2012 - 2 K 677/11
Keine Änderung eines formell bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids aufgrund …
- FG Thüringen, 31.08.2022 - 4 K 599/21
Ausübung des Wahlrechts hinsichtlich der Gewinnermittlungsart zur Glättung von …
- FG München, 29.10.2009 - 15 K 298/07
Bindung an die Ausübung des Wahlrechts aus § 4 FördGG nach Eintritt der …
- FG Nürnberg, 31.05.2006 - III 88/04
Eigenheimzulage für ein Folgeobjekt
- FG Rheinland-Pfalz, 17.02.2009 - 3 K 1538/07
Zur Einkunftsgrenze im Eigenheimzulagengesetz
- FG Düsseldorf, 24.10.2005 - 11 K 3423/04
Eigenheimzulage; Einkünftegrenze; Korrekturbefugnis; Nachträgliches …
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