Rechtsprechung
| BFH, 28.09.2010 - IX R 42/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Abziehbarer Aufwand bei abgekürztem Vertragsweg - Verdeckte Gewinnausschüttung als Zuwendung
- openjur.de
Abziehbarer Aufwand bei abgekürztem Vertragsweg; Verdeckte Gewinnausschüttung als Zuwendung
- Bundesfinanzhof
EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 2, EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1
Abziehbarer Aufwand bei abgekürztem Vertragsweg - Verdeckte Gewinnausschüttung als Zuwendung - rechtsinformationen.bund.de
Abziehbarer Aufwand bei abgekürztem Vertragsweg - Verdeckte Gewinnausschüttung als Zuwendung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 1 S 1 EStG 1997, § 9 Abs 1 S 2 EStG 1997, § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG 1997, § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 1997
Abziehbarer Aufwand bei abgekürztem Vertragsweg - Verdeckte Gewinnausschüttung als Zuwendung - IWW
- Betriebs-Berater
Abziehbarer Aufwand bei abgekürztem Vertragsweg
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abzugsfähigkeit von Werbungskosten für Erhaltungsaufwendungen bei Zuwendung der Aufwendungen an den Steuerpflichtigen durch einen Dritten; Verdeckte Gewinnausschüttung als Zuwendung zugunsten eines Steuerpflichtigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Abziehbarer Aufwand bei abgekürztem Vertragsweg
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Abzugsfähigkeit von Werbungskosten für Erhaltungsaufwendungen bei Zuwendung der Aufwendungen an den Steuerpflichtigen durch einen Dritten; Verdeckte Gewinnausschüttung als Zuwendung zugunsten eines Steuerpflichtigen
- nwb.de (Kurzmitteilung)
"Abgekürzter Vertragsweg" gilt auch bei Zuwendungen mittels vGA
- pwc.de (Kurzinformation)
Renovierungsarbeiten durch Dritte als Werbungskosten abziehbar
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Abziehbarer Aufwand bei abgekürztem Vertragsweg
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Kinderbetreuungskosten
- Die Berücksichtigung erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten nach § 9c Abs. 1 EStG bis 31.12.2011
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 18.02.2008 - 8 K 1189/06
- BFH, 28.09.2010 - IX R 42/09
Papierfundstellen
- BFHE 230, 567
- NJW-RR 2011, 159
- NZM 2011, 289
- NZM 2011, 290
- BB 2010, 2924
- DB 2010, 2539
- BStBl II 2011, 271
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (4)
- BFH, 15.01.2008 - IX R 45/07
Abziehbarer Aufwand bei abgekürztem Vertragsweg
Auszug aus BFH, 28.09.2010 - IX R 42/09
Rn. 10 Schließt ein Dritter im eigenen Namen einen Werkvertrag über Erhaltungsarbeiten am vermieteten Grundstück des Steuerpflichtigen ab und leistet er die vereinbarte Vergütung, kann der Steuerpflichtige diesen Aufwand auch dann bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen, wenn der Dritte dem Steuerpflichtigen den Betrag zuwendet (BFH-Urteile vom 15. November 2005 IX R 25/03, BFHE 211, 318, BStBl II 2006, 623; vom 15. Januar 2008 IX R 45/07, BFHE 220, 264, BStBl II 2008, 572). - BFH, 15.11.2005 - IX R 25/03
Abziehbarkeit von Aufwendungen bei abgekürztem Vertragsweg
Auszug aus BFH, 28.09.2010 - IX R 42/09
Rn. 10 Schließt ein Dritter im eigenen Namen einen Werkvertrag über Erhaltungsarbeiten am vermieteten Grundstück des Steuerpflichtigen ab und leistet er die vereinbarte Vergütung, kann der Steuerpflichtige diesen Aufwand auch dann bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen, wenn der Dritte dem Steuerpflichtigen den Betrag zuwendet (BFH-Urteile vom 15. November 2005 IX R 25/03, BFHE 211, 318, BStBl II 2006, 623; vom 15. Januar 2008 IX R 45/07, BFHE 220, 264, BStBl II 2008, 572). - BFH, 19.12.2007 - IX R 50/07
Bindungswirkung der steuerrechtlichen Einordnung von Planungskosten als …
Auszug aus BFH, 28.09.2010 - IX R 42/09
Ein dahin gehender Zusammenhang besteht von dem Zeitpunkt an, zu dem sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Steuerpflichtige den Entschluss, durch den Erwerb eines Gebäudes Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, endgültig gefasst und (noch) nicht wieder aufgegeben hat (vgl. BFH-Urteil vom 19. Dezember 2007 IX R 50/07, BFH/NV 2008, 1111). - BFH, 12.05.2009 - IX R 40/08
Erstattetes Disagio als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und …
Auszug aus BFH, 28.09.2010 - IX R 42/09
Fallen diese schon an, bevor damit zusammenhängende Einnahmen erzielt werden, können sie als vorab entstandene Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen dem Aufwand und der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung besteht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Mai 2009 IX R 40/08, BFH/NV 2009, 1629).
- BFH, 25.11.2010 - III R 79/09
Zurechnung von Kinderbetreuungskosten - Abgekürzter Zahlungs- und Vertragsweg
Rn. 18 b) Die Aufwendungen eines Dritten, der im eigenen Namen für den Steuerpflichtigen einen Vertrag schließt und auch selbst die geschuldeten Zahlungen leistet, können nach den Grundsätzen der Abkürzung des Vertragsweges beim Steuerpflichtigen abgezogen werden (z.B. BFH-Urteile vom 15. November 2005 IX R 25/03, BFHE 211, 318, BStBl II 2006, 623, m.w.N., betr. einen vom Vater abgeschlossenen Werkvertrag über Erhaltungsarbeiten am vermieteten Grundstück des Steuerpflichtigen; vom 28. September 2010 IX R 42/09, BFHE 230, 567). - BFH, 06.11.2012 - VIII R 49/10
Aufwendungen für die Facharztausbildung des als Nachfolger vorgesehenen Sohnes
Rn. 49 b) Vielmehr sind die Aufwendungen allenfalls in der Einkommensteuerveranlagung des Sohnes für das Streitjahr zu erfassen, sofern die Ausbildungskosten nach der Rechtslage vor Inkrafttreten der Änderungen der §§ 4, 9 und 12 EStG durch das Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 7. Dezember 2011 (BGBl I 2011, 2592) aufgrund des BFH-Urteils vom 28. Juli 2011 VI R 38/10 (BFHE 234, 279, BStBl II 2012, 561, mit Anmerkung Ismer, Finanz-Rundschau 2011, 846) als Werbungskosten zu beurteilen sind und dem Sohn des Beigeladenen zu 1. die Aufwendungen seines Vaters unter dem Gesichtspunkt des abgekürzten Vertragsweges zugerechnet werden könnten (vgl. dazu BFH-Urteil vom 28. September 2010 IX R 42/09, BFHE 230, 567, BStBl II 2011, 271). - BFH, 20.04.2023 - VI R 23/21
Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen gemäß § 35a …
Rn. 34 bb) Die Aufwendungen eines Dritten (hier des Klägers), der im eigenen Namen für den Steuerpflichtigen (hier die Mutter des Klägers) einen Vertrag schließt und auch selbst die geschuldeten Zahlungen leistet, können nach den Grundsätzen der Abkürzung des Vertragswegs beim Steuerpflichtigen abgezogen werden (z.B. BFH-Urteile vom 15.11.2005 - IX R 25/03, BFHE 211, 318, BStBl II 2006, 623, m.w.N., betreffend einen von einem Dritten im eigenen Namen abgeschlossenen Werkvertrag über Erhaltungsarbeiten am vermieteten Grundstück des Steuerpflichtigen, und vom 28.09.2010 - IX R 42/09, BFHE 230, 567, BStBl II 2011, 271).
- BFH, 01.08.2012 - IX R 8/12
Gescheiterte Grundstücksveräußerung und dadurch veranlasste Aufwendungen …
Rn. 8 a) Werbungskosten i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG i.d.F. des Streitjahres sind nach § 9 Abs. 1 Satz 2 EStG bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abzuziehen, wenn sie bei ihr erwachsen, und das heißt, durch die sie veranlasst sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. das BFH-Urteil vom 28. September 2010 IX R 42/09, BFHE 230, 567, BStBl II 2011, 271). - BFH, 19.03.2013 - IX R 41/12
Keine Zwangsläufigkeit von Kosten einer Teilungsversteigerung - Kein …
Rn. 9 1. Werbungskosten i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes i.d.F. des Streitjahres (EStG) sind nach § 9 Abs. 1 Satz 2 EStG bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abzuziehen, wenn sie bei ihr erwachsen, und das heißt, durch sie veranlasst sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. das BFH-Urteil vom 28. September 2010 IX R 42/09, BFHE 230, 567, BStBl II 2011, 271). - BFH, 24.01.2012 - IX R 16/11
Keine nachträglichen Werbungskosten bei Tankausbau im Zuge einer nicht …
Rn. 9 1. Werbungskosten i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes i.d.F. des Streitjahres (EStG) sind nach § 9 Abs. 1 Satz 2 EStG bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abzuziehen, wenn sie bei ihr erwachsen, und das heißt, durch die sie veranlasst sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. das BFH-Urteil vom 28. September 2010 IX R 42/09, BFHE 230, 567, BStBl II 2011, 271). - FG München, 27.10.2022 - 10 K 3292/18
Einkommensteuerrechtliche Anerkennung einer Mieterhöhung infolge …
In diesem Zusammenhang verweisen die Kläger auf die Entscheidungen des BFH vom 15. November 1960 (I 189/59 S, BStBl III 1961, 80), vom 25. September 1970 (VI R 122/67, BStBl II 1971, 53), vom 19. März 1975 (I R 137/73, BStBl II 1975, 722), vom 14. August 1975 (IV R 30/71, BStBl II 1976, 88), vom 26. Oktober 1987 (GrS 2/86, BStBl II 1988, 348) und vom 28. September 2010 (IX R 42/09, BStBl II 2011, 271). - BFH, 21.08.2012 - IX R 21/11
Kein Werbungskostenabzug wegen Schadenersatzzahlung
Rn. 14 1. Werbungskosten i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG sind nach § 9 Abs. 1 Satz 2 EStG bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abzuziehen, wenn sie bei ihr erwachsen, und d.h., durch die sie veranlasst sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. das Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. September 2010 IX R 42/09, BFHE 230, 567, BStBl II 2011, 271). - FG Niedersachsen, 15.05.2013 - 9 K 238/12
Abzugsfähigkeit von Zivilprozesskosten im Falle des Prozessverlustes als …
Rn. 19 Werbungskosten i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG sind nach § 9 Abs. 1 Satz 2 EStG bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abzuziehen, wenn sie bei ihr erwachsen, das heißt, durch die sie veranlasst sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. das BFH-Urteil vom 28. September 2010 IX R 42/09, BFHE 230, 567, BStBl II 2011, 271). - FG Niedersachsen, 22.11.2012 - 14 K 237/12
Absetzbarkeit der Kosten einer Vollstreckungsabwehrklage bei den Einkünften aus …
Rn. 28 Werbungskosten i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG i.d.F. des Streitjahres sind nach § 9 Abs. 1 Satz 2 EStG bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abzuziehen, wenn sie bei ihr erwachsen, und das heißt, durch sie veranlasst sind (ständige Rechtsprechung, aus neuerer Zeit z.B. BFH-Urteil vom 28. September 2010 IX R 42/09, BFHE 230, 567, BStBl II 2011, 271). - FG Sachsen, 13.09.2012 - 5 K 653/12
Kein Steuerabzug für Aufwendungen für eine Teilungsversteigerung im Zusammenhang …
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