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Rechtsprechung
   BFH, 17.02.2010 - I R 85/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1801
BFH, 17.02.2010 - I R 85/08 (https://dejure.org/2010,1801)
BFH, Entscheidung vom 17.02.2010 - I R 85/08 (https://dejure.org/2010,1801)
BFH, Entscheidung vom 17. Februar 2010 - I R 85/08 (https://dejure.org/2010,1801)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Kapitalertragsteuereinbehalt (sog. Zinsabschlag) bei Tafelpapieren

  • openjur.de

    Kapitalertragsteuereinbehalt (sog. Zinsabschlag) bei Tafelpapieren

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 44 Abs 1 S 3, EStG § 44 Abs 1 S 3, EStG § 44 Abs 1 S 4 Nr 1 Buchst a DBuchst b, EStG § 44 Abs 1 S 4 Nr 1 Buchst a DBuchst b, AO § 42
    Kapitalertragsteuereinbehalt (sog. Zinsabschlag) bei Tafelpapieren

  • rechtsinformationen.bund.de

    Kapitalertragsteuereinbehalt (sog. Zinsabschlag) bei Tafelpapieren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 44 Abs 1 S 3 EStG 1997, § 44 Abs 1 S 3 EStG 2002, § 44 Abs 1 S 4 Nr 1 Buchst a DBuchst b EStG 1997, § 44 Abs 1 S 4 Nr 1 Buchst a DBuchst b EStG 2002, § 42 AO
    Kapitalertragsteuereinbehalt (sog. Zinsabschlag) bei Tafelpapieren

  • IWW
  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Kapitalertragsteuereinbehalt (sog. Zinsabschlag) bei Tafelpapieren trotz Einlösens des Zinsscheins über ein ausländisches Kreditinstitut - Definition der "auszahlenden Stelle"

  • Betriebs-Berater

    Kapitalertragsteuereinbehalt (sog. Zinsabschlag) bei Tafelpapieren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abführung von Kapitalertragsteuer im Hinblick auf eine Einlösung von Zinsscheinen von Inhaberschuldverschreibungen über ein ausländisches Kreditinstitut durch Kunden einer inländischen Bank; Steuerabzugspflicht eines inländischen Kreditinstituts bzgl. einer Verpflichtung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zinsabschlag bei Tafelpapieren

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abführung von Kapitalertragsteuer im Hinblick auf eine Einlösung von Zinsscheinen von Inhaberschuldverschreibungen über ein ausländisches Kreditinstitut durch Kunden einer inländischen Bank; Steuerabzugspflicht eines inländischen Kreditinstituts bzgl. einer Verpflichtung ...

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    EStG 1997/2002 § 44 Abs. 1 Satz 3, Satz 4 Nr. 1 Buchst. a Doppelbuchst. Bb; AO § 42
    Kapitalertragsteuereinbehalt (sog. Zinsabschlag) bei Tafelpapieren

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Zum Kapitalertragsteuereinbehalt bei sog. Tafelpapieren

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kapitalertragsteuereinbehalt (sog. Zinsabschlag) bei Tafelpapieren

  • axisrechtsanwaelte.de PDF (Kurzinformation)

    Kapitalertragsteuer bei Tafelpapieren

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Zinsabschlag bei Tafelpapieren

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 44 Abs 1 S 4 Buchst a, AO § 42
    Gestaltungsmissbrauch; Kapitalertragsteuer; Kreditinstitut; Zinsen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 229, 114
  • NJW 2010, 3118
  • BB 2010, 1373
  • DB 2010, 1160
  • BStBl II 2011, 758
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 20.08.2008 - I R 29/07

    Verdeckte Gewinnausschüttung gemäß § 8a KStG 2002 als …

    Auszug aus BFH, 17.02.2010 - I R 85/08
    Die tatbestandlichen Erfordernisse des § 44 Abs. 5 EStG 1997/2002, die auch beim Erlass eines Nachforderungsbescheides zu beachten sind (vgl. Senatsurteil vom 20. August 2008 I R 29/07, BFHE 222, 500, BStBl II 2010, 142), sind erfüllt.

    Die Ungewissheiten über die Rechtswirkungen der Vereinbarung (s. insoweit auch Senatsurteile in BFHE 222, 500, BStBl II 2010, 142;… vom 18. März 2009 I R 13/08, BFH/NV 2009, 1613;… vom 6. Oktober 2009 I R 24/08, BFH/NV 2010, 248) sind weder dadurch (nachträglich) behoben worden, dass ein FG (die Vorinstanz) in einem später absolvierten Gerichtsverfahren zu der Erkenntnis gelangt ist, eine Einbehaltungspflicht habe nicht bestanden, noch dadurch, dass die (baden-württembergische) Finanzverwaltung die in Rede stehenden Vorgänge zunächst und auch bei anderen Entrichtungsverpflichteten unbeanstandet belassen haben mag.

  • BFH, 06.10.2009 - I R 24/08

    Steuerliches Einlagekonto - Einlagerückgewähr

    Auszug aus BFH, 17.02.2010 - I R 85/08
    Die Ungewissheiten über die Rechtswirkungen der Vereinbarung (s. insoweit auch Senatsurteile in BFHE 222, 500, BStBl II 2010, 142;… vom 18. März 2009 I R 13/08, BFH/NV 2009, 1613; vom 6. Oktober 2009 I R 24/08, BFH/NV 2010, 248) sind weder dadurch (nachträglich) behoben worden, dass ein FG (die Vorinstanz) in einem später absolvierten Gerichtsverfahren zu der Erkenntnis gelangt ist, eine Einbehaltungspflicht habe nicht bestanden, noch dadurch, dass die (baden-württembergische) Finanzverwaltung die in Rede stehenden Vorgänge zunächst und auch bei anderen Entrichtungsverpflichteten unbeanstandet belassen haben mag.
  • BFH, 18.03.2009 - I R 13/08

    Verdeckte Gewinnausschüttung nach § 8a KStG 1999 ist ein …

    Auszug aus BFH, 17.02.2010 - I R 85/08
    Die Ungewissheiten über die Rechtswirkungen der Vereinbarung (s. insoweit auch Senatsurteile in BFHE 222, 500, BStBl II 2010, 142; vom 18. März 2009 I R 13/08, BFH/NV 2009, 1613;… vom 6. Oktober 2009 I R 24/08, BFH/NV 2010, 248) sind weder dadurch (nachträglich) behoben worden, dass ein FG (die Vorinstanz) in einem später absolvierten Gerichtsverfahren zu der Erkenntnis gelangt ist, eine Einbehaltungspflicht habe nicht bestanden, noch dadurch, dass die (baden-württembergische) Finanzverwaltung die in Rede stehenden Vorgänge zunächst und auch bei anderen Entrichtungsverpflichteten unbeanstandet belassen haben mag.
  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 28/07

    Steuerhinterziehung durch bewusste Nichterklärung von Einkünften aus …

    Auszug aus BFH, 17.02.2010 - I R 85/08
    Rn. 13 bb) Dem FG ist auch darin zu folgen, dass die Ausnahme von der Steuerabzugspflicht unabhängig davon gilt, ob der jeweilige Zinsschein mit der zugehörigen Schuldurkunde von dem ausländischen Kreditinstitut verwahrt und verwaltet wird oder ob das ausländische Kreditinstitut selbst im Wege eines Tafelgeschäfts --also eines Wertpapiergeschäfts, bei dem die Abwicklung zwischen dem Kreditinstitut und dem Bankkunden durch Übergabe der effektiven Stücke am Schalter gegen Barzahlung erfolgt, ohne dass der Name des Bankkunden festgehalten wird (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29. April 2008 VIII R 28/07, BFHE 220, 332; Lindberg, Die Besteuerung der Kapitaleinkünfte, 1996, Rz B 195)-- in den Besitz des Zinsscheins gelangt ist.
  • BFH, 18.03.2009 - I B 210/08

    Abzugsteuer - Nacherhebungsbescheid - Verletzung der Abzugspflicht bei …

    Auszug aus BFH, 17.02.2010 - I R 85/08
    Daher verzichtet der Senat insoweit auf weitere Ausführungen und verweist auf seine Erwägungen im Senatsbeschluss vom 18. März 2009 I B 210/08 (BFH/NV 2009, 1237).
  • FG Baden-Württemberg, 17.07.2008 - 3 K 143/05

    Rechtsmissbräuchliche Gestaltung bei Ausnutzung des in § 44 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 …

    Auszug aus BFH, 17.02.2010 - I R 85/08
    Die Klage gegen den Nachforderungsbescheid --von der Klägerin beschränkt auf die Abgabenschuld, die nicht auf die Situation der eigenhändigen Einlösung der Kundenpapiere durch Mitarbeiter der Klägerin ausgelöst wurde-- war erfolgreich (Finanzgericht --FG-- Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, Urteil vom 17. Juli 2008 3 K 143/05, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2008, 1965).
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