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Rechtsprechung
   BFH, 24.01.2012 - IX R 51/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,6883
BFH, 24.01.2012 - IX R 51/10 (https://dejure.org/2012,6883)
BFH, Entscheidung vom 24.01.2012 - IX R 51/10 (https://dejure.org/2012,6883)
BFH, Entscheidung vom 24. Januar 2012 - IX R 51/10 (https://dejure.org/2012,6883)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Vorbehaltsnießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer der Gesellschaftsanteile - Beurteilung des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums

  • openjur.de

    Vorbehaltsnießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer der Gesellschaftsanteile; Beurteilung des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums

  • Bundesfinanzhof

    AO § 39 Abs 2 Nr 1, EStG § 17 Abs 2 S 5, FGO § 118 Abs 2
    Vorbehaltsnießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer der Gesellschaftsanteile - Beurteilung des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums

  • rechtsinformationen.bund.de

    Vorbehaltsnießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer der Gesellschaftsanteile - Beurteilung des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 39 Abs 2 Nr 1 AO, § 17 Abs 2 S 5 EStG 2002, § 118 Abs 2 FGO
    Vorbehaltsnießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer der Gesellschaftsanteile - Beurteilung des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    AO §39 Abs. 2 Nr. 1; EStG §17 Abs. 2
    Vorbehaltsnießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer der Gesellschaftsanteile

  • Betriebs-Berater

    Vorbehaltsnießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer der Gesellschaftsanteile

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    EStG § 17 Abs. 2; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1
    Vorbehaltsnießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer einer Beteiligung

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    AO § 39 Abs. 2 Nr. 1; EStG § 17
    Vorbehaltsnießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer von Gesellschaftsanteilen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 17 Abs. 2 S. 5; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1
    Vorliegen eines Erwerbs von Gesellschaftsanteilen i.S.v. § 17 Abs. 2 S. 5 EStG bei Übertragung dieser Gesellschaftsanteile i.R.e.vorweggenommenen Erbfolge unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorbehaltsnießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer der Gesellschaftsanteile

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorliegen eines Erwerbs von Gesellschaftsanteilen i.S.v. § 17 Abs. 2 S. 5 EStG bei Übertragung dieser Gesellschaftsanteile i.R.e.vorweggenommenen Erbfolge unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Vorbehaltsnießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Vorbehaltsnießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer der Gesellschaftsanteile

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Vorbehaltsnießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer von Gesellschaftsanteilen

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Anteilsveräußerung bei wesentlicher Beteiligung nach § 17 EStG

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Wirtschaftliches Eigentum bei unentgeltlicher Übertragung unter Vorbehaltsnießbrauch

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Mögliche Steuernachteile: Anteilsübertragung unter Vorbehaltsnießbrauch

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Vorbehaltsnießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer der Gesellschaftsanteile

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 236, 356
  • BB 2012, 801
  • DB 2012, 776
  • BStBl II 2012, 308
  • NZG 2012, 513
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (9)

  • BFH, 20.07.2010 - IX R 38/09

    Voraussetzungen für den Übergang wirtschaftlichen Eigentums - Übertragung von …

    Auszug aus BFH, 24.01.2012 - IX R 51/10
    Das wirtschaftliche Eigentum an einem Kapitalgesellschaftsanteil geht nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO auf einen Erwerber über, wenn er aufgrund eines (bürgerlich-rechtlichen) Rechtsgeschäfts bereits eine rechtlich geschützte, auf den Erwerb des Rechts gerichtete Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann und die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen Rechte (insbesondere Gewinnbezugsrecht und Stimmrecht) sowie das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergegangen sind (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. die Urteile vom 26. Januar 2011 IX R 7/09, BFHE 232, 463, BStBl II 2011, 540, und vom 20. Juli 2010 IX R 38/09, BFH/NV 2011, 41, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 26.01.2011 - IX R 7/09

    Zum wirtschaftlichen Eigentum in logischer Sekunde - Rechtsstellung eines …

    Auszug aus BFH, 24.01.2012 - IX R 51/10
    Das wirtschaftliche Eigentum an einem Kapitalgesellschaftsanteil geht nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO auf einen Erwerber über, wenn er aufgrund eines (bürgerlich-rechtlichen) Rechtsgeschäfts bereits eine rechtlich geschützte, auf den Erwerb des Rechts gerichtete Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann und die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen Rechte (insbesondere Gewinnbezugsrecht und Stimmrecht) sowie das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergegangen sind (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. die Urteile vom 26. Januar 2011 IX R 7/09, BFHE 232, 463, BStBl II 2011, 540, …und vom 20. Juli 2010 IX R 38/09, BFH/NV 2011, 41, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 10.12.2008 - II R 34/07

    Schenkungsteuer - Mitunternehmerinitiative nach Anteilsschenkung unter …

    Auszug aus BFH, 24.01.2012 - IX R 51/10
    Rn. 17 c) Ist der Gesellschaftsanteil unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs "unentgeltlich" übertragen worden, fehlt es am Erwerb des Gesellschaftsanteils, wenn der übertragene Geschäftsanteil als wirtschaftliches Eigentum nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO dem Vorbehaltsnießbraucher zuzurechnen ist (vgl. in diesem Sinne auch BFH-Urteil vom 10. Dezember 2008 II R 34/07, BFHE 224, 144, BStBl II 2009, 312).
  • BFH, 22.07.2008 - IX R 74/06

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei Aktienkauf - Gesetzmäßigkeit der …

    Auszug aus BFH, 24.01.2012 - IX R 51/10
    Da der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen und nicht lediglich das formal Erklärte oder formal-rechtlich Vereinbarte, sondern das wirtschaftlich Gewollte und das tatsächlich Bewirkte ausschlaggebend ist (BFH-Urteil vom 9. Oktober 2008 IX R 73/06, BFHE 223, 145, BStBl II 2009, 140), bedarf es grundsätzlich einer tatrichterlichen Würdigung (BFH-Urteil vom 22. Juli 2008 IX R 74/06, BFHE 222, 458, BStBl II 2009, 124), die der BFH als Revisionsinstanz nicht selbst durchführen kann.
  • BFH, 09.10.2008 - IX R 73/06

    Anteilsveräußerung - wirtschaftliches Eigentum - Vertrauensschutz - wesentliche …

    Auszug aus BFH, 24.01.2012 - IX R 51/10
    Da der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen und nicht lediglich das formal Erklärte oder formal-rechtlich Vereinbarte, sondern das wirtschaftlich Gewollte und das tatsächlich Bewirkte ausschlaggebend ist (BFH-Urteil vom 9. Oktober 2008 IX R 73/06, BFHE 223, 145, BStBl II 2009, 140), bedarf es grundsätzlich einer tatrichterlichen Würdigung (BFH-Urteil vom 22. Juli 2008 IX R 74/06, BFHE 222, 458, BStBl II 2009, 124), die der BFH als Revisionsinstanz nicht selbst durchführen kann.
  • BFH, 06.10.2009 - IX R 14/08

    Steuerliche Zurechnung eines Teilgeschäftsanteils im Rahmen einer Quotentreuhand

    Auszug aus BFH, 24.01.2012 - IX R 51/10
    Er ist wirtschaftlicher Eigentümer, wenn er nach dem Inhalt der getroffenen Abrede alle mit der Beteiligung verbundenen wesentlichen Rechte (Vermögens- und Verwaltungsrechte) ausüben und im Konfliktfall effektiv durchsetzen kann (BFH-Urteil vom 6. Oktober 2009 IX R 14/08, BFHE 228, 10, BStBl II 2010, 460, zur Quotentreuhand).
  • BGH, 05.04.2011 - II ZR 173/10

    GmbH: Geltung der Eigenkapitalersatzregeln für den Nießbraucher eines …

    Auszug aus BFH, 24.01.2012 - IX R 51/10
    Bereits zivilrechtlich ist der Nießbraucher einem Gesellschafter mit der Folge einer Zurechnung nach § 39 Abs. 1 AO gleichzustellen, wenn der Nießbrauch die gesamte Beteiligung umfasst und ihm eine Position vermittelt, die ihm (z.B. durch ihm eingeräumte Stimmrechtsvollmachten) entscheidenden Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft verschafft (Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 5. April 2011 II ZR 173/10, Deutsches Steuerrecht 2011, 1475 ff., m.w.N. aus Rechtsprechung und Schrifttum).
  • FG Düsseldorf, 06.08.2010 - 1 K 2690/09

    Veräußerungsgewinn gemäß § 17 EStG; Anteilserwerb des Veräußerers durch …

    Auszug aus BFH, 24.01.2012 - IX R 51/10
    Das Finanzgericht (FG) gelangte in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 131 veröffentlichten Urteil zu der Auffassung, dass der Kläger Gesellschaftsanteile aufgrund der notariellen Schenkungsurkunde unentgeltlich erworben habe und dass er die Ablösungszahlung von 1.679.800 EUR als nachträgliche Anschaffungskosten habe aufwenden müssen, um sich die vollständige rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht an den Anteilen zu verschaffen.
  • BFH, 07.06.2011 - IX R 51/10

    Verbindung von Revisionsverfahren bei Ergänzungsurteilen

    Auszug aus BFH, 24.01.2012 - IX R 51/10
    Rn. 10 Der Senat hat mit Beschluss vom 7. Juni 2011 die Verfahren IX R 51/10 (betreffend das ursprüngliche Urteil des FG vom 6. August 2010) und IX R 60/10 (betreffend das Ergänzungsurteil vom 17. September 2010) unter dem erstgenannten Aktenzeichen miteinander verbunden.
  • BFH, 18.11.2014 - IX R 49/13

    Übertragung eines GmbH-Anteils unter Vorbehaltsnießbrauch

    Der Senat hob mit Entscheidung vom 24. Januar 2012 IX R 51/10 (BFHE 236, 356, BStBl II 2012, 308) die Entscheidung auf.

    Rn. 15 Das FG konnte auch zutreffend in der Folge der Entscheidung in BFHE 236, 356, BStBl II 2012, 308 das wirtschaftliche Eigentum dem Kläger und damit diesem die Aufwendungen für die Ablösung des Nießbrauchs als nachträgliche Anschaffungskosten zurechnen.

    Zwar hätten die tatsächlichen Feststellungen des FG im ersten Rechtszug nach Auffassung des Senats in der Entscheidung in BFHE 236, 356, BStBl II 2012, 308 auch die Schlussfolgerung zugelassen, das wirtschaftliche Eigentum an den Gesellschaftsanteilen sei auch nach 2004 beim Beigeladenen verblieben.

  • FG Münster, 01.12.2025 - 14 K 2107/22

    Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus Veräußerungsgewinnen von Geschäftsanteilen; Kein …

    Rn. 133 Der Beklagte verkenne das von ihm herangezogene BFH-Urteil vom 24.01.2012 (IX R 51/10) und ziehe den falschen Schluss aus diesem.

    Rn. 154 Zwar sei den Kläger zuzustimmen, dass das angeführte BFH-Urteil vom 24.01.2012 (IX R 51/10) im zweiten Rechtszug gegen die Finanzverwaltung ausgefallen sei; im Unterschied zum vorliegenden Fall habe der Nießbrauchsberechtigte in dem dem BFH-Urteil zugrunde liegenden Fall von der Stimmrechtsvollmacht tatsächlich keinen Gebrauch gemacht.

    Rn. 174 das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergegangen sind (BFH, Urteil vom 24.01.2012 - IX R 51/10, BStBl II 2012, 308 m.w.N.).

    Rn. 175 Diese Grundsätze gelten auch, wenn zu entscheiden ist, ob der Erwerber einen Gesellschaftsanteil unentgeltlich im Sinne von § 17 Abs. 2 Satz 5 EStG erworben hat (vgl. BFH, Urteil vom 24.01.2012 - IX R 51/10, BStBl II 2012, 308, Rn. 16).

    Bereits zivilrechtlich ist der Nießbraucher einem Gesellschafter mit der Folge einer Zurechnung nach § 39 Abs. 1 AO gleichzustellen, wenn der Nießbrauch die gesamte Beteiligung umfasst und ihm eine Position vermittelt, die ihm (z.B. durch ihm eingeräumte Stimmrechtsvollmachten) entscheidenden Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft verschafft (BFH, Urteil vom 24.01.2012 - IX R 51/10, BStBl II 2012, 308 m.w.N.).

    Er ist wirtschaftlicher Eigentümer, wenn er nach dem Inhalt der getroffenen Abrede alle mit der Beteiligung verbundenen wesentlichen Rechte (Vermögens- und Verwaltungsrechte) ausüben und im Konfliktfall effektiv durchsetzen kann (BFH, Urteil vom 06.10.2009 - IX R 14/08, BStBl II 2010, 460, zur Quotentreuhand; BFH, Urteil vom 24.01.2012 - IX R 51/10, BStBl II 2012, 308).

    Ausschlaggebend ist nicht lediglich das formal Erklärte oder formal-rechtlich Vereinbarte, sondern das wirtschaftlich Gewollte und tatsächlich Bewirkte (BFH, Urteil vom 24.01.2012 - IX R 51/10, BStBl II 2012, 308 m.w.N.; FG Düsseldorf, Urteil vom 14.02.2013 - 1 K 1143/12 E, EFG 2014, 447).

    Rn. 189 aaa) Verbleibt das wirtschaftliche Eigentum an unter Nießbrauchsvorbehalt übertragenen Geschäftsanteilen beim ursprünglichen Gesellschafter und Nießbraucher, erwirbt der Erwerber und zivilrechtliche Eigentümer die Geschäftsanteile erst mit dem Verzicht auf den Nießbrauch, und zwar entgeltlich gegen die Ablösezahlung als Gegenleistung (BFH, Urteil vom 24.01.2012 - IX R 51/10, BStBl II 2012, 308, Rn. 19).

    Denn diese Vorschrift ist nicht anzuwenden und der Gewinn damit nicht um die Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers zu mindern, wenn die Gesellschaftsanteile erst im Jahr, in welchem das wirtschaftliche Eigentum übergeht, entgeltlich übertragen werden (BFH, Urteil vom 24.01.2012 - IX R 51/10, BStBl. II 2012, 308, Rn. 20; dieses Verständnis zugrundelegend auch FG Düsseldorf…, Urteil vom 14.02.2013 - 1 K 1143/12 E, EFG 2014, 447, Rn. 113; Bode, FR 2012, 642; ggf. aA und eine teilentgeltliche Übertragung annehmend Perschon, AktStR 1/2025).

  • FG Baden-Württemberg, 26.02.2020 - 2 K 1774/17

    Veräußerungserlös aus einem Managementbeteiligungsprogramm kein geldwerter …

    Rn. 105 Das wirtschaftliche Eigentum im Sinne des § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO an einem Kapitalgesellschaftsanteil geht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs auf einen Erwerber über, wenn er auf Grund eines (bürgerlich-rechtlichen) Rechtsgeschäfts bereits eine rechtlich geschützte, auf den Erwerb des Rechts gerichtete Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann, und die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen Rechte (insbesondere das Gewinnbezugsrecht und das Stimmrecht) sowie das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergegangen sind (st. Rspr., vgl. BFH, Urteil vom 24. Januar 2012 IX R 51/10, BStBl II 2012, 308).
  • BFH, 20.09.2024 - IX R 5/24

    Entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchs an GmbH-Anteilen

    Rn. 17 cc) Das wirtschaftliche Eigentum an einem Kapitalgesellschaftsanteil geht auf einen Erwerber über, wenn er aufgrund eines (bürgerlich-rechtlichen) Rechtsgeschäfts bereits eine rechtlich geschützte, auf den Erwerb des Rechts gerichtete Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann und die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen Rechte (insbesondere Gewinnbezugsrecht und Stimmrecht) sowie das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergegangen sind (ständige Rechtsprechung des BFH, Senatsurteil vom 24.01.2012 - IX R 51/10, BFHE 236, 356, BStBl II 2012, 308, Rz 15, m.w.N.; vgl. auch Binnewies, GmbH-Steuerberater --GmbH-StB-- 2018, 183, 184).

    Erforderlich ist vielmehr, dass der Nießbrauchsberechtigte eine Rechtsposition innehat, die ihm entscheidenden Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft verschafft und insofern dem zivilrechtlichen Gesellschafter gleichstellt (Senatsurteil vom 24.01.2012 - IX R 51/10, BFHE 236, 356, BStBl II 2012, 308, Rz 15 und BFH-Urteil vom 14.02.2022 - VIII R 29/18, BFHE 276, 49, BStBl II 2022, 544, Rz 16; Binnewies, GmbH-StB 2018, 183, 184).

    Die Feststellung wirtschaftlichen Eigentums ist --wie oben dargelegt-- Gegenstand der tatrichterlichen Würdigung und daher nur eingeschränkt im Revisionsverfahren überprüfbar (BFH-Urteil vom 23.02.2021 - II R 44/17, BFHE 272, 384, BStBl II 2022, 188, Rz 22, m.w.N.; s.a. Senatsurteil vom 24.01.2012 - IX R 51/10, BFHE 236, 356, BStBl II 2012, 308, Rz 21).

  • BFH, 14.02.2022 - VIII R 29/18

    Mittelbare vGA im Zusammenhang mit nießbrauchbelasteten GmbH-Geschäftsanteilen

    Erforderlich ist vielmehr, dass der Nießbrauchberechtigte --z.B. durch Übergang der Mitverwaltungsrechte, insbesondere der Stimmrechte (…insofern ist strittig, ob der Nießbrauch auch Mitverwaltungsrechte erfassen kann, vgl. zum Meinungsstand z.B. Erman/Bayer, BGB, 16. Aufl., § 1081 Rz 7;… Seibt in Scholz, GmbHG, 12. Aufl., § 15 Rz 217, jeweils m.w.N.), oder durch Einräumung einer Stimmrechtsvollmacht-- eine Rechtsposition innehat, die ihm entscheidenden Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft verschafft und insofern dem zivilrechtlichen Gesellschafter gleichstellt (so die herrschende Meinung, z.B. BFH-Urteile vom 18.11.2014 - IX R 49/13, BFHE 247, 435, BStBl II 2015, 224, Rz 15; vom 24.01.2012 - IX R 51/10, BFHE 236, 356, BStBl II 2012, 308, Rz 17 und 18; in BFHE 162, 263, unter II.3.; vom 14.12.1976 - VIII R 146/73, BFHE 121, 53, BStBl II 1977, 115; Urteil des FG Münster in EFG 2003, 690, unter 2.c; vgl. auch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 05.04.2011 - II ZR 173/10, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2011, 1061;… Bleschick in Kirchhof/Seer, EStG, 20. Aufl., § 20 Rz 167; Buge in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 20 EStG Rz 26; Jochum in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff --KSM--, EStG, § 20 Rz B 56, G 11; Brandis/Heuermann/Ratschow, § 20 EStG Rz 455;… Schmidt/Levedag, EStG, 40. Aufl., § 20 Rz 236).
  • FG Düsseldorf, 04.09.2025 - 9 K 2034/24

    Um Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei schenkweiser Übertragung von …

    Rn. 35 Das wirtschaftliche Eigentum an einem Kapitalgesellschaftsanteil geht nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO auf einen Erwerber über, wenn er aufgrund eines (bürgerlich-rechtlichen) Rechtsgeschäfts bereits eine rechtlich geschützte, auf den Erwerb des Rechts gerichtete Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann und die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen Rechte (insbesondere Gewinnbezugsrecht und Stimmrecht) sowie das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergegangen sind (BFH, Urteil vom 24.01.2012, IX R 51/10, BFHE 236, 356, BStBl. II 2012, 308, Rn. 15; FG Düsseldorf, Urteil vom 26.04.2013, 1 K 1143/12 E, EFG 2014, 447).

    Rn. 36 Beim Nießbrauch besteht die Besonderheit, dass der Nießbraucher zivilrechtlich einem Gesellschafter mit der Folge einer Zurechnung nach § 39 Abs. 1 AO gleichzustellen ist, wenn der Nießbrauch die gesamte Beteiligung umfasst und ihm eine Position vermittelt, die ihm (z.B. durch ihm eingeräumte Stimmrechtsvollmachten) entscheidenden Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft verschafft (BGH, Beschluss vom 05.04.2011, II ZR 173/10, DStR 2011, 1475 ff., m.w.N.; BFH, Urteil vom 24.01.2012, IX R 51/10, BStBl. II 2012, 308, Rn. 17).

    Er ist wirtschaftlicher Eigentümer, wenn er nach dem Inhalt der getroffenen Abrede alle mit der Beteiligung verbundenen wesentlichen Rechte (Vermögens- und Verwaltungsrechte) ausüben und im Konfliktfall effektiv durchsetzen kann (BFH, Urteil vom 24.01.2012, IX R 51/10, BStBl. II 2012, 308, Rn. 18; FG Düsseldorf, Urteil vom 26.04.2013, 1 K 1143/12 E, EFG 2014, 447).

    Ausschlaggebend ist nicht lediglich das formal Erklärte oder formal-rechtlich Vereinbarte, sondern das wirtschaftlich Gewollte und tatsächlich Bewirkte (BFH, Urteil vom 24.01.2012, IX R 51/10, BStBl. II 2012, 308, Rn. 21).

  • BFH, 16.04.2024 - IX R 38/21

    Zeitpunkt der Berücksichtigung des Gewinns aus einem Wegzugsteuertatbestand gemäß …

    Dies wäre ausgeschlossen, wenn die Beteiligung in der wirtschaftlichen Inhaberschaft (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO) der Eltern verblieben wäre (vgl. hierzu Senatsurteil vom 24.01.2012 - IX R 51/10, BFHE 236, 356, BStBl II 2012, 308, Rz 15 ff.; Oellerich in Bordewin/Brandt, § 17 EStG Rz 138).
  • BFH, 01.08.2012 - IX R 6/11

    Zur Frage des wirtschaftlichen Eigentums eines an Aktien Unterbeteiligten

    Diese Grundsätze gelten auch, wenn zu entscheiden ist, ob der Veräußerer den veräußerten Anteil unentgeltlich i.S. von § 17 Abs. 2 Satz 5 EStG "erworben" hat (BFH-Urteil vom 24. Januar 2012 IX R 51/10, BFH/NV 2012, 827).
  • FG Nürnberg, 29.09.2023 - 7 K 1029/21

    Steuerliche Behandlung von Vorbehaltsnießbrauch an GmbH-Geschäftsanteilen

    Das wirtschaftliche Eigentum an einem Kapitalgesellschaftsanteil geht nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO auf einen Erwerber über, wenn er aufgrund eines (bürgerlich-rechtlichen) Rechtsgeschäfts bereits eine rechtlich geschützte, auf den Erwerb des Rechts gerichtete Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann und die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen Rechte (insbesondere Gewinnbezugsrecht und Stimmrecht) sowie das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergegangen sind (vgl. BFH, Urteil vom 24. Januar 2012 - IX R 51/10 -, BFHE 236, 356, BStBl II 2012, 308, Rn. 15, m.w.N.).

    Dazu bedarf es grundsätzlich einer tatrichterlichen Würdigung (vgl. BFH, Urteil vom 24. Januar 2012 - IX R 51/10 -, BFHE 236, 356, BStBl II 2012, 308).

  • FG Köln, 29.02.2024 - 7 K 95/23

    Einkommensteuerbarkeit von im Zusammenhang mit der Ablösung von …

    Der Nießbraucher habe eine solche Position nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich nicht inne (Hinweis auf BFH-Urteile v. 08. Dezember 1983 IV R 20/82, BStBl. II 1984, 202;… v. 28. März 2007 IX R 37/05, BFH/NV 2007, 1891; v. 27. November 2007 IX R 27/07, BStBl. II 2008, 349; v. 24. Januar 2012 IX R 51/10, BStBl. II 2012, 308).

    Erforderlich ist vielmehr, dass der Nießbrauchberechtigte --z.B. durch Übergang der Mitverwaltungsrechte, insbesondere der Stimmrechte oder durch Einräumung einer Stimmrechtsvollmacht-- eine Rechtsposition innehat, die ihm entscheidenden Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft verschafft und insofern dem zivilrechtlichen Gesellschafter gleichstellt (so die herrschende Meinung, z.B. BFH-Urteile v. 18. November 2014 IX R 49/13, BStBl II 2015, 224, Rz 15; v. 24. Januar 2012 IX R 51/10, BStBl II 2012, 308, Rz 17 und 18; vgl. auch BGH-Beschluss v. 05. April 2011 II ZR 173/10, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2011, 1061;… Bleschick in Kirchhof/Seer, EStG, 20. Aufl., § 20 Rz 167; Buge in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 20 EStG Rz 26; Jochum in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff --KSM--, EStG, § 20 Rz B 56, G 11; Brandis/Heuermann/Ratschow, § 20 EStG Rz 455;… Schmidt/Levedag, EStG, 40. Aufl., § 20 Rz 236).

  • FG Münster, 24.05.2012 - 3 K 1771/11

    Steuerbegünstigung nach § 13a ErbStG bei Anteilsübertragung unter …

  • BFH, 14.11.2023 - IX R 1/22

    Berechtigung zur Absetzung für Abnutzung (AfA) nach entgeltlichem Anteilserwerb

  • FG Hamburg, 18.10.2012 - 3 K 204/11

    Treuhand oder tatsächliche Herrschaft an Kapitalbeteiligungen

  • FG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - 11 K 11050/14

    Relevanz des Finanzierungszusammenhangs für Investitionsabzugsbetrag nach § 7g …

  • BFH, 14.02.2022 - VIII R 30/18

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.02.2022 VIII R 29/18 - Mittelbare vGA im …

  • FG Hessen, 24.03.2015 - 4 K 2179/13

    Die Beteiligten streiten darüber, ob eine als Sachausschüttung bezeichnete …

  • FG Düsseldorf, 26.04.2013 - 1 K 1143/12

    Zurechnung unentgeltlich erworbener GmbH-Anteile bei Vorbehaltsnießbrauch

  • FG Baden-Württemberg, 26.02.2020 - 2 K 1731/17

    Voraussetzung für die Annahme von Arbeitslohn in Form von Erlösen aus der …

  • BFH, 11.02.2025 - IX R 14/24

    Entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchs an GmbH-Anteilen

  • FG Münster, 16.05.2013 - 2 K 577/11

    Zurechnung, Nießbrauch, Surrogat

  • FG Köln, 28.04.2014 - 10 K 1811/12

    "Bestimmter Sachverhalt" i.S. des § 174 Abs. 4 AO

  • FG Baden-Württemberg, 14.12.2015 - 10 K 62/15

    Zur rückwirkenden Herabsetzung der Beteiligungsquote in § 17 EStG - Zeitpunkt der …

  • FG München, 26.02.2013 - 11 K 446/08

    Steuerliche zu erfassende Wertsteigerung bei Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze …

  • LG Köln, 15.02.2024 - 2 O 164/21
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