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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.11.1980 - 1 BvR 228/73, 1 BvR 311/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,126
BVerfG, 18.11.1980 - 1 BvR 228/73, 1 BvR 311/73 (https://dejure.org/1980,126)
BVerfG, Entscheidung vom 18.11.1980 - 1 BvR 228/73, 1 BvR 311/73 (https://dejure.org/1980,126)
BVerfG, Entscheidung vom 18. November 1980 - 1 BvR 228/73, 1 BvR 311/73 (https://dejure.org/1980,126)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Simons & Moll-Simons

    Es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, daß die Befreiung von der Steuerberaterprüfung bei ehemaligen Beamten und Angestellten des gehobenen Dienstes der Finanzverwaltung eine Verwal... tungstätigkeit von 15 Jahren und bei ehemaligen Beamten und Angestellten des höheren Dienstes der Finanzverwaltung von 10 Jahren voraussetzt (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und Nr. 4 Buchst. a StBerG 1972)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Befreiung von der Steuerberaterprüfung - Beamte der Finanzverwaltung - Verwaltungstätigkeit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Befreiung von der Steuerberaterprüfung; Beamte der Finanzverwaltung; Verwaltungstätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 55, 185
  • NJW 1981, 863 (Ls.)
  • BStBl II 1981, 235
 
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Wird zitiert von ... (66)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69

    Vorgeprüfte Apothekaranwärter

    Auszug aus BVerfG, 18.11.1980 - 1 BvR 228/73
    Im Rahmen der an Art. 12 Abs. 1 GG zu messenden Neuordnung von Berufsbildern kann der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dazu nötigen, eine angemessene Übergangsregelung für diejenigen zu erlassen, die eine künftig unzulässige Tätigkeit in der Vergangenheit bereits in zulässiger Weise ausgeübt hatten (vgl. BVerfGE 32, 1 (22 f.) m. w. N.).

    Auf die Angehörigen der Finanzverwaltung findet hinsichtlich des gewählten und ausgeübten Berufs eines Steuerbeamten oder Steuerangestellten weder ein Zwang zur Aufgabe des Berufs (vgl. BVerfGE 21, 173 (183)) statt, noch wird diese Tätigkeit in irgendeiner Form herabgestuft (vgl. BVerfGE 32, 1 (23)).

  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62

    Berufsbilder

    Auszug aus BVerfG, 18.11.1980 - 1 BvR 228/73
    Die damit verbundenen Berufsaufgaben dienen der Steuerrechtspflege, einem wichtigen Gemeinschaftsgut (BVerfGE 21, 173 (179)).

    Auf die Angehörigen der Finanzverwaltung findet hinsichtlich des gewählten und ausgeübten Berufs eines Steuerbeamten oder Steuerangestellten weder ein Zwang zur Aufgabe des Berufs (vgl. BVerfGE 21, 173 (183)) statt, noch wird diese Tätigkeit in irgendeiner Form herabgestuft (vgl. BVerfGE 32, 1 (23)).

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69

    Berlinhilfegesetz

    Auszug aus BVerfG, 18.11.1980 - 1 BvR 228/73
    Das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Gebot des Vertrauensschutzes (vgl. BVerfGE 30, 392 (403)) ist durch das Fehlen von Übergangsvorschriften für den prüfungsfreien Zugang ebenfalls nicht beeinträchtigt.

    Die Bestimmung dieser Schranken verlangt eine Abwägung des Einzelinteresses mit der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 30, 392 (404); 50, 386 (394 f.)).

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

    Auszug aus BVerfG, 18.11.1980 - 1 BvR 228/73
    Das Rechtsschutzbedürfnis für die Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen das Gesetz vor Erlaß eines Vollziehungsakts kann ausnahmsweise gegeben sein, wenn das Gesetz den Betroffenen schon vorher zu entscheidenden Dispositionen veranlaßt, die er nach dem späteren Gesetzesvollzug nicht mehr nachholen oder ändern könnte (BVerfGE 43, 291 (386)).

    Eine solche Regelung, die schon die Aufnahme der Berufstätigkeit von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen abhängig macht und damit die Freiheit der Berufswahl - hier in der Form des Berufswechsels (vgl. BVerfGE 43, 291 (363)) - berührt, ist nur gerechtfertigt, soweit dadurch ein überragendes Gemeinschaftsgut, das der Freiheit des Einzelnen vorgeht, geschützt werden soll.

  • BFH, 21.07.1964 - VII 224/63 U

    Voraussetzungen für die Befreiung von Beamten und Angestellten der …

    Auszug aus BVerfG, 18.11.1980 - 1 BvR 228/73
    Die Vorschrift verlangte keine zehnjährige Dienstzeit in der Finanzverwaltung; es genügte, wenn die geforderte fünfjährige qualifizierte Tätigkeit innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren vor dem Ausscheiden aus dem Dienst geleistet wurde (vgl. BFHE 80, 64 = BStBl 1964 III S. 496; BFHE 80, 59 = BStBl 1964 III S. 495).

    Die Beschwerdeführer könnten im Fall der mit den Verfassungsbeschwerden angestrebten Begrenzung der Mindesttätigkeitsdauer auf fünf Jahre jederzeit noch ihre prüfungsfreie Zulassung als Steuerberater beantragen, da der Zeitraum zwischen dem Ausscheiden aus dem Dienst der Finanzverwaltung und der prüfungsfreien Zulassung nach § 8 StBerG a. F. nicht begrenzt war (vgl. BFHE 80, 64 (67) = BStBl 1964 III S. 496 (497 re. Sp.)) und auch nach neuem Recht nicht begrenzt ist (…vgl. Weiß, DStZ A 1972, S. 377 (383)).

  • BVerfG, 01.02.1973 - 1 BvR 426/72

    Steuerberatende Berufe

    Auszug aus BVerfG, 18.11.1980 - 1 BvR 228/73
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Befugnis des Gesetzgebers zur Vereinheitlichung der steuerberatenden Berufe anerkannt (BVerfGE 34, 252).
  • BVerfG, 13.03.1979 - 2 BvR 72/76

    Schuldzinsen

    Auszug aus BVerfG, 18.11.1980 - 1 BvR 228/73
    Die Bestimmung dieser Schranken verlangt eine Abwägung des Einzelinteresses mit der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 30, 392 (404); 50, 386 (394 f.)).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59

    Finanzvertrag

    Auszug aus BVerfG, 18.11.1980 - 1 BvR 228/73
    Das Bundesverfassungsgericht hat dann nur am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG die Einhaltung äußerster Grenzen der gesetzgeberischen Freiheit nachzuprüfen (vgl. BVerfGE 9, 334 (337)).
  • BVerfG, 15.03.1967 - 1 BvR 575/62

    Verfassungsmäßigkeit des § 17 StBerG hinsichtlich Steuerbevollmächtigter

    Auszug aus BVerfG, 18.11.1980 - 1 BvR 228/73
    Aufgabe der Steuerbevollmächtigten war die Erledigung einfacherer Steuerfälle, Aufgabe der Steuerberater die Beratung in den Fällen, in denen der Umfang der Steuerpflicht von schwierigen Fragen des Steuerrechts, des sonstigen Rechts sowie der Betriebswirtschaftslehre abhing und die in der Regel ohne eine theoretisch-wissenschaftliche Vorbildung nicht sicher beurteilt werden konnten (BVerfGE 21, 227 (235 f.)).
  • BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 314/77

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 18.11.1980 - 1 BvR 228/73
    Die Beschwerdeführer, die als - ehemalige - Beamte der Finanzverwaltung selbst mögliche Adressaten der strittigen Regelung sind, haben ausreichend dargelegt, daß sie gegenwärtig und unmittelbar durch die angegriffenen Vorschriften in ihren Grundrechten verletzt sein können (vgl. BVerfGE 49, 1 (8)).
  • BFH, 21.07.1964 - VII 221/63 U

    Voraussetzungen für die Befreiung eines Finanzrichters von der …

  • BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvR 2292/13

    Verfassungsbeschwerde gegen "Dritten Weg" im kirchlichen Arbeitsrecht unzulässig

    Dies ist der Fall, wenn das Gesetz den Betroffenen schon vorher zu entscheidenden Dispositionen veranlasst, die er nach dem späteren Gesetzesvollzug nicht mehr nachholen oder korrigieren könnte (BVerfGE 43, 291 ; 59, 1 ; ohne Bezugnahme auf einen Entscheidungsspielraum BVerfGE 55, 185 ; 65, 1 ; 68, 287 ; 71, 25 ; 90, 128 ).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

    Die verfassungsrechtlichen Grundlagen findet der Vertrauensschutz im Rechtsstaatsprinzip (vgl. BVerfGE 30, 392 ; 55, 185 ).
  • BGH, 28.03.2023 - II ZB 11/22

    "Tax Law Clinic" verstößt gegen § 5 StBerG

    Im Interesse des Steueraufkommens, der Steuermoral sowie zum Schutz gesetzesunkundiger Steuerpflichtiger, die durch Falschberatung unfähiger und ungeeigneter Berater schwere Nachteile erleiden können, soll sichergestellt werden, dass nur solche Berater geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, die dazu die erforderliche sachliche und persönliche Zuverlässigkeit besitzen (BVerfGE 54, 301, 315; BVerfGE 55, 185, 196; BVerfGE 59, 302, 316).

    Die Regelung der Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen dient damit der Funktionsfähigkeit der Steuerrechtspflege, die als Teil der gesamten Rechtspflege ein Gemeinwohlbelang von großer Bedeutung darstellt (BVerfGE 21, 173, 179; BVerfGE 54, 301, 315; BVerfGE 55, 185, 196; BVerfGE 59, 302, 316;… BVerfG, NJW 2013, 3357 Rn. 30 mwN).

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