Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BFH, 04.12.2001 - III R 31/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1143
BFH, 04.12.2001 - III R 31/00 (https://dejure.org/2001,1143)
BFH, Entscheidung vom 04.12.2001 - III R 31/00 (https://dejure.org/2001,1143)
BFH, Entscheidung vom 04. Dezember 2001 - III R 31/00 (https://dejure.org/2001,1143)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,1143) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 33 Abs. 1; BGB § 1711; GG Art. 6 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Nichtselbstständige Arbeit - Umgangsrecht - Vormundschaftsgericht - Jugendamt - Außergewöhnliche Belastung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außergewöhnliche Belastung; Prozesskosten für einen Familienrechtsstreit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Prozesskosten können außergewöhnliche Belastungen sein

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 33 EStG
    Einkommensteuer; Kosten für einen Familienrechtsstreit als außergewöhnliche Belastung

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 33 Abs 1, BGB § 1711
    Prozeßkosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 198, 94
  • NJW 2002, 1975
  • BB 2002, 1085
  • DB 2002, 1137
  • BStBl II 2002, 382
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (82)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.05.1996 - III R 224/94

    Die Übernahme eines Prozeßkostenrisikos kann unter engen Voraussetzungen als …

    Auszug aus BFH, 04.12.2001 - III R 31/00
    Bei den Kosten eines Zivilprozesses spricht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eine Vermutung gegen die Zwangsläufigkeit (Senatsurteil vom 9. Mai 1996 III R 224/94, BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596, m.w.N.).

    Allein darauf kommt es jedoch nicht an; vielmehr sind die Kosten nur zwangsläufig, wenn auch das die Zahlungsverpflichtung adäquat verursachende Ereignis für den Steuerpflichtigen zwangsläufig ist (Senatsurteil in BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596).

    So hält der BFH dann eine Ausnahme für denkbar, wenn der Rechtsstreit einen für den Steuerpflichtigen existenziell wichtigen Bereich berührt und der Steuerpflichtige ohne den Rechtsstreit Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können (Senatsurteile vom 6. Mai 1994 III R 27/92, BFHE 175, 332, BStBl II 1995, 104, und in BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596, unter 2. b).

  • BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91

    Adoption II

    Auszug aus BFH, 04.12.2001 - III R 31/00
    Die Rechtsordnung trägt dem sowohl hinsichtlich des Anspruchs des Kindes auf Kontakt zu seinen leiblichen Eltern als auch umgekehrt durch Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) Rechnung, in dessen Schutzbereich auch Väter nichtehelicher Kinder einbezogen sind (BVerfG-Beschluss vom 7. März 1995 1 BvR 790/91 u.a., BVerfGE 92, 158).

    Das BVerfG hatte in seinem Beschluss in BVerfGE 92, 158, erstmals klargestellt, dass auch Väter nichtehelicher Kinder generell --und nicht nur unter bestimmten Voraussetzungen-- Träger des Elternrechts nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG sind.

  • BFH, 06.05.1994 - III R 27/92

    Einfamilienhaus - Vermögensgegenstand - Steuerpflicht - Ersatzanspruch

    Auszug aus BFH, 04.12.2001 - III R 31/00
    So hält der BFH dann eine Ausnahme für denkbar, wenn der Rechtsstreit einen für den Steuerpflichtigen existenziell wichtigen Bereich berührt und der Steuerpflichtige ohne den Rechtsstreit Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können (Senatsurteile vom 6. Mai 1994 III R 27/92, BFHE 175, 332, BStBl II 1995, 104, und in BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596, unter 2. b).
  • BFH, 21.02.1992 - III R 88/90

    Detektivkosten im Unterhaltsstreit als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus BFH, 04.12.2001 - III R 31/00
    Auch die Kosten einer Ehescheidung und bestimmter Scheidungsfolgesachen, die nach § 623 der Zivilprozeßordnung (ZPO) zusammen mit der Scheidungssache zu verhandeln und zu entscheiden sind und deshalb mit der Scheidung in einem unlösbaren prozessualen Zusammenhang stehen, erkennt der BFH in ständiger Rechtsprechung als außergewöhnliche Belastung an (z.B. Senatsurteil vom 21. Februar 1992 III R 88/90, BFHE 168, 39, BStBl II 1992, 795, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht