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Rechtsprechung
   BFH, 15.04.2010 - VI R 20/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,723
BFH, 15.04.2010 - VI R 20/08 (https://dejure.org/2010,723)
BFH, Entscheidung vom 15.04.2010 - VI R 20/08 (https://dejure.org/2010,723)
BFH, Entscheidung vom 15. April 2010 - VI R 20/08 (https://dejure.org/2010,723)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Abgeltung einer Leasingsonderzahlung durch Entfernungspauschale

  • openjur.de

    Abgeltung einer Leasingsonderzahlung durch Entfernungspauschale

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Abgeltung einer Leasingsonderzahlung durch Entfernungspauschale und pauschale Kilometersätze

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Leasingsonderzahlung oder Entfernungspauschale

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abgeltung einer Leasingsonderzahlung durch Entfernungspauschale

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Abgeltung von Leasingsonderzahlungen durch Entfernungspauschalen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zuschlag zur Entfernungspauschale bei Leasingwagen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Abgeltung einer Leasingsonderzahlung durch Entfernungspauschale

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Abgeltung einer Leasingsonderzahlung durch Entfernungspauschale und pauschale Kilometersätze

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • wps-de.com (Kurzinformation)

    Abgeltung einer Leasingsonderzahlung durch Entfernungspauschale und pauschale Kilometersätze

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Abgeltung einer Leasingsonderzahlung durch Entfernungspauschale und pauschale Kilometersätze

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Abgeltung einer Leasingsonderzahlung durch Entfernungspauschale

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Abgeltung einer Leasingsonderzahlung durch die Entfernungspauschale

Besprechungen u.ä.

  • steuerberaten.de (Entscheidungsbesprechung)

    Absetzbarkeit von Leasingsonderzahlung für geleasten PKW

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 6, EStG § 11
    Abgeltung; Entfernungspauschale; Kilometerpauschale; Leasing; Sonderzahlung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 229, 203
  • NZA 2010, 868
  • BB 2010, 1693
  • DB 2010, 11
  • DB 2010, 1434
  • BStBl II 2010, 805
  • NZA-RR 2010, 483
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 23.05.2006 - VI R 21/03

    (Häusliches Arbeitszimmer: vorab entstandene Werbungskosten, Aufwendungen für das …

    Auszug aus BFH, 15.04.2010 - VI R 20/08
    Der Werbungskostencharakter der Aufwendungen und damit die Möglichkeit ihrer Abziehbarkeit schon im Streitjahr ergeben sich aus der beabsichtigten zukünftigen beruflichen Nutzung (Senatsentscheidungen vom 9. November 2005 VI R 19/04, BFHE 211, 505, BStBl II 2006, 328; vom 23. Mai 2006 VI R 21/03, BFHE 214, 158, BStBl II 2006, 600).

    Das Prinzip der Abschnittsbesteuerung steht dem nicht entgegen (BFH-Urteil in BFHE 214, 158, BStBl II 2006, 600).

  • BFH, 05.05.1994 - VI R 100/93

    Ist ein Arbeitnehmer nicht wirtschaftlicher Eigentümer eines geleasten PKW und …

    Auszug aus BFH, 15.04.2010 - VI R 20/08
    Rn. 14 b) Unter den in der Senatsentscheidung vom 5. Mai 1994 VI R 100/93 (BFHE 174, 359, BStBl II 1994, 643) genannten Voraussetzungen gehört die Leasingsonderzahlung in Höhe des auf Auswärtstätigkeiten entfallenden Nutzungsanteils grundsätzlich zu den sofort abziehbaren Werbungskosten.

    Nach der Rechtsprechung des Senats gehört die Leasingsonderzahlung in Höhe der anteiligen beruflichen Nutzung nur dann zu den abziehbaren Werbungskosten, wenn es sich nicht um Anschaffungskosten handelt (Senatsentscheidung in BFHE 174, 359, BStBl II 1994, 643; s. auch Blümich/Brandis, § 7 EStG Rz 149 ff.).

  • BFH, 09.11.2005 - VI R 19/04

    Häusliche Arbeitszimmer - beschränkter Abzug von Renovierungskosten vor Bezug der …

    Auszug aus BFH, 15.04.2010 - VI R 20/08
    Der Werbungskostencharakter der Aufwendungen und damit die Möglichkeit ihrer Abziehbarkeit schon im Streitjahr ergeben sich aus der beabsichtigten zukünftigen beruflichen Nutzung (Senatsentscheidungen vom 9. November 2005 VI R 19/04, BFHE 211, 505, BStBl II 2006, 328; vom 23. Mai 2006 VI R 21/03, BFHE 214, 158, BStBl II 2006, 600).
  • BFH, 26.07.1991 - VI R 114/88

    Pkw - Jahresfahrleistung - Ansatz des Pauschbetrages - Dienstreisen - Kfz-Kosten …

    Auszug aus BFH, 15.04.2010 - VI R 20/08
    Durch die Pauschalbetragsrechnung (s. etwa H 38 des Lohnsteuer-Handbuchs 2004), die der Senat in ständiger Rechtsprechung als vertretbare Schätzung der Finanzverwaltung anerkannt hat, sind regelmäßig sämtliche mit dem Betrieb des Fahrzeugs verbundenen Aufwendungen abgegolten (Senatsurteil vom 26. Juli 1991 VI R 114/88, BFHE 165, 374, BStBl II 1992, 105, m.w.N.; Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, § 9 EStG Rz 297, m.w.N.).
  • FG Köln, 31.03.2008 - 14 K 2865/07

    Zulassung einer Revision

    Auszug aus BFH, 15.04.2010 - VI R 20/08
    Rn. 7 Das Finanzgericht (FG) wies die Klage ab (Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1192).
  • FG Schleswig-Holstein, 23.11.2020 - 3 K 1/20

    Einkommensteuer: Bei Leasingbeginn zu erbringende Sonderzahlung sofort abziehbar

    Ferner wies das Finanzamt darauf hin, dass entsprechend dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. April 2010 VI R 20/08, BStBl II 2010, 805, die Leasingsonderzahlung in Höhe des auf Auswärtstätigkeiten entfallenden Nutzungsanteils grundsätzlich zu den sofort abziehbaren Werbungskosten gehöre.

    Der Charakter der Aufwendungen und damit die Möglichkeit ihrer Abziehbarkeit schon im Streitjahr ergeben sich folglich aus der beabsichtigten künftigen beruflichen Nutzung (vgl. BFH-Urteil vom 15. April 2010 VI R 20/08, BFHE 229, 203, m. w. N.; vgl. auch OFD Nordrhein-Westfalen vom 01. September 2016 - Kurzinfo ESt 17/2016).

    Das Prinzip der Abschnittsbesteuerung steht dem nicht entgegen (BFH-Urteil vom 15. April 2010 VI R 20/08, BFHE 229, 203, m. w. N.).

    Ein Abzug der tatsächlichen Kosten - und hier insbesondere der Leasingsonderzahlung - scheidet aus, soweit während der Laufzeit des Leasingvertrags die Kraftfahrzeugkosten nach pauschalen Kilometersätzen als Werbungskosten geltend macht werden (BFH, Urteil vom 15. April 2010 VI R 20/08, BFHE 229, 203, BStBl II 2010, 805, Rn. 14, m. w. N.).

    Durch die Pauschalbetragsrechnung sind regelmäßig sämtliche mit dem Betrieb des Fahrzeugs verbundenen Aufwendungen abgegolten (BFH, Urteil vom 15. April 2010 VI R 20/08, BFHE 229, 203, BStBl II 2010, 805, Rn. 14, m. w. N.).

  • FG Niedersachsen, 24.04.2013 - 9 K 218/12

    Berücksichtigung von durch eine Falschbetankung auf dem Weg vom Wohnort zur …

    Im Urteil vom 15. April 2010 (VI R 20/08, BStBl. II 2010, 805) hat der BFH die Abgeltungsreichweite der Entfernungspauschale insoweit präzisiert, als regelmäßig sämtliche mit dem Betrieb des Fahrzeugs verbundenen Aufwendungen abgegolten sind.
  • BFH, 21.11.2024 - VI R 9/22

    Periodengerechte Verteilung einer Leasingsonderzahlung im Rahmen der Ermittlung …

    Etwas anderes galt nur, wenn es sich bei der Leasingsonderzahlung um Anschaffungskosten für den Eigentumserwerb beziehungsweise um Anschaffungskosten eines Nutzungsrechts handelte, die nur in Form von AfA berücksichtigt werden können (Senatsurteile vom 05.05.1994 - VI R 100/93, BFHE 174, 359, BStBl II 1994, 643 und vom 15.04.2010 - VI R 20/08, BFHE 229, 203, BStBl II 2010, 805, Rz 18).

    Denn durch die Pauschalbetragsrechnung sind regelmäßig sämtliche mit dem Betrieb des Fahrzeugs verbundenen Aufwendungen einschließlich einer Leasingsonderzahlung abgegolten (s. Senatsurteil vom 15.04.2010 - VI R 20/08, BFHE 229, 203, BStBl II 2010, 805, Rz 14).

    Rn. 17 Insoweit kam es für die Frage des Abzugs der Leasingsonderzahlung im Abflussjahr (§ 11 Abs. 2 Satz 1 EStG) auf die beabsichtigte zukünftige Nutzung im Vertragszeitraum maßgeblich an, wozu es der Feststellung des auf die Auswärtstätigkeiten entfallenden Nutzungsanteils im fraglichen Zeitraum bedurfte (s. Senatsurteil vom 15.04.2010 - VI R 20/08, BFHE 229, 203, BStBl II 2010, 805, Rz 16 f.).

  • FG München, 12.10.2021 - 2 K 667/21

    Ermittlung des tatsächlichen Kilometerwerts eines von einem Arbeitnehmer …

    Ein nochmaliger Ansatz in 2019 sei unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 15.04.2010 (VI R 20/08, BStBl II 2010, 805) nicht zulässig.

    Bei einem geleasten Fahrzeug gehört eine Leasingsonderzahlung zu den Gesamtkosten (vgl. BFH-Urteile vom 05.05.1994 VI R 100/93, BStBl II 1994, 643 und vom 15.04.2010 VI R 20/08, BStBl II 2010, 805).

    Der Werbungskostencharakter der Aufwendungen und damit die Möglichkeit ihrer Abziehbarkeit ergeben sich aus der beabsichtigten zukünftigen beruflichen Nutzung (vgl. BFH-Urteil vom 15.04.2010 VI R 20/08, BStBl II 2010, 805, m.w.N.).

    Das Prinzip der Abschnittsbesteuerung steht dem nicht entgegen (vgl. BFH-Urteil vom 15.04.2010 VI R 20/08, BStBl II 2010, 805, m.w.N.).

    Deshalb wird die Leasingsonderzahlung nur anteilig berücksichtigt, wenn und soweit Arbeitnehmer während der Laufzeit des Leasingvertrags in den Folgejahren für das Fahrzeug pauschale Kilometersätze als Werbungskosten geltend machen (vgl. BFH-Urteil vom 15.04.2010 VI R 20/08, BStBl II 2010, 805).

  • BFH, 12.03.2024 - VIII R 1/21

    Zuordnung einer Leasingsonderzahlung zu den jährlichen Gesamtaufwendungen für …

    Zudem könnte die Leasingsonderzahlung --was der Senat hier dahinstehen lässt-- anders als im Rahmen der Nutzungseinlage als vorab entstandene Werbungskosten auf der Grundlage einer beabsichtigten künftigen Nutzung für die Einkünfteerzielung im Vertragszeitraum in voller Höhe zu den im Streitjahr abzugsfähigen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören (vgl. BFH-Urteil vom 15.04.2010 - VI R 20/08, BFHE 229, 203, BStBl II 2010, 805, Rz 16).
  • FG Berlin-Brandenburg, 11.12.2013 - 9 K 9224/10

    Bewertung des geldwerten Vorteils aus PKW-Überlassung: Behandlung einer …

    Rn. 5 Mit ihrer daraufhin erhobenen Klage macht die Klägerin geltend, die Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 05.05.1994, VI R 100/93 (Bundessteuerblatt -BStBl.- II 1994, 643) und 15.04.2010, VI R 20/08 (BStBl. II 2010, 805), seien vorliegend nicht anwendbar, weil nicht der Arbeitnehmer als Leasingnehmer wegen der Höhe seiner Werbungskosten klage, für den das Zu- und Abflussprinzip des § 11 Abs. 2 Einkommensteuergesetz -EStG- gelte, sondern sie, die buchführungspflichtige Gesellschaft.

    Der BFH habe in seinem Urteil vom 15.04.2010 (a.a.O.) auf die beabsichtigte zukünftige Nutzung im gesamten Vertragszeitraum abgestellt.

    In seinem Urteil vom 15.04.2010, VI R 20/08, BStBl. II 2010, 805, geht der BFH auch beim Arbeitnehmer, der selbst ein Fahrzeug geleast hat und eine Leasing-Sonderrate gezahlt hat, davon aus, dass der sofortige Abzug der anteiligen Sonderrate als Werbungskosten möglich ist, sofern keine Anschaffungskosten vorliegen (zum sofortigen Abzug von Leasing-Sonderzahlungen bei einem Einnahmen-Überschussrechner sowie zum umsatzsteuerlichen Eigenverbrauch vgl. das Urteil des FG Hamburg, vom 10.10.2002, VI 88/00, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2003, 735-736),.

  • BFH, 15.03.2011 - VI B 145/10

    Pauschaler Kilometersatz

    Es handelt sich dabei um eine rechtlich mögliche typisierende Schätzung, die der Senat bislang in ständiger Rechtsprechung anerkannt hat (Senatsurteil vom 15. April 2010 VI R 20/08, BFHE 229, 203, BStBl II 2010, 805, m.w.N.; zur Bindung typisierender Verwaltungsvorschriften s. Wernsmann in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 5 AO Rz 198).
  • FG Nürnberg, 09.08.2017 - 5 K 815/15

    Kosten für einen Führerschein als Werbungskosten

    Diese Pauschale ist nur gerechtfertigt, wenn bei Nutzung eines PKW die tatsächlich angefallenen Kosten nicht nachgewiesen werden können und eine offensichtlich unzutreffende Besteuerung ausgeschlossen ist (vgl. BFH-Urteile vom 26.07.1991 VI R 114, 88, BFHE 165, 374, BStBl. II 1992, 105 und vom 15.04.2010 VI R 20/08, BFHE 229, 203, BStBl. II 2010, 805).
  • FG Münster, 24.03.2022 - 8 K 3880/19

    Leasingsonderzahlungen als steuermindernde Betriebsausgaben

    Zwar ist es insofern zutreffend, dass nach der Rechtsprechung betreffend die steuerliche Behandlung von Leasingsonderzahlungen für die Qualifizierung der Aufwendungen dem Grunde und der Höhe nach und damit für die Abziehbarkeit der Leasingsonderzahlungen im Abflusszeitpunkt die beabsichtigte zukünftige Nutzung maßgeblich ist (vgl. BFH, Urt. v. 15.04.2010, VI R 20/08, BFHE 229, 203, BStBl. II 2010, 805;… FG Schleswig-Holstein, Urt. v. 23.11.2020, 3 K 1/20, EFG 2021, 740; dazu auch Rehr/Riehm, FR 2021, 880).
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