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   BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63, 1 BvL 31/66, 1 BvL 5/67   

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https://dejure.org/1968,7
BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63, 1 BvL 31/66, 1 BvL 5/67 (https://dejure.org/1968,7)
BVerfG, Entscheidung vom 29.07.1968 - 1 BvL 20/63, 1 BvL 31/66, 1 BvL 5/67 (https://dejure.org/1968,7)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Juli 1968 - 1 BvL 20/63, 1 BvL 31/66, 1 BvL 5/67 (https://dejure.org/1968,7)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 24, 119
  • NJW 1968, 2233
  • MDR 1969, 27
  • DNotZ 1969, 112
  • DÖV 1968, 765
 
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Wird zitiert von ... (276)

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit ist zwar grundsätzlich der Tenor der Entscheidung in der jeweiligen Instanz maßgeblich (vgl. BVerfGE 16, 286 ; 18, 257 ; 24, 119 ; 104, 74 ) und eine Vorlage nur zulässig, wenn sämtliche erforderlichen Beweiserhebungen durchgeführt sind (vgl. BVerfGE 11, 330 ; 50, 108 ).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto

    Die Freiheitsverbürgung in Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG geht wie alle Grundrechte vom Menschenbild des Grundgesetzes aus, d. h. vom Menschen als eigenverantwortlicher Persönlichkeit, die sich innerhalb der sozialen Gemeinschaft frei entfaltet (BVerfGE 4, 7 [15 f.]; 7, 198 [205]; 24, 119 [144]; 27, 1 [7]).
  • AG Villingen-Schwenningen, 16.01.2020 - 6 Ds 66 Js 980/19

    Verbotenes Rennen, Alleinrennen, Bestimmtheitsgebot, Verfassungsmäßigkeit

    Danach wird etwa die Entscheidungsprognose im Gültigkeitsdurchgang der Erheblichkeitsprüfung entbehrlich, wenn das Fachgericht seine Auffassung von der Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Norm mit der Behauptung fehlender Justiziabilität begründet" (Baumgarten, Anforderungen an die Begründung von Richtervorlagen, 1996, S. 168; siehe dazu namentlich BVerfG, Beschluss vom 29.7.1968 - 1 BvL 20/63, 31/66 und 5/67 = NJW 1968, 2233; BVerfG, Beschluss vom 24.11.1981 - 2 BvL 4/80 = BVerfGE 59, 104, 114).

    In diesen Fällen reicht es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus, wenn das vorlegende Gericht eindeutig zum Ausdruck bringt, dass es im Falle der Gültigkeit der Vorschrift eine Sachentscheidung zu treffen hätte, die voraussichtlich von der Entscheidung im Ungültigkeitsdurchgang abweicht (BVerfG, Beschluss vom 24.11.1981 - 2 BvL 4/80 = BVerfGE 59, 104, 114; BVerfG, Beschluss vom 29.7.1968 - 1 BvL 20/63, 31/66 und 5/67 = NJW 1968, 2233).

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