Rechtsprechung
BVerfG, 03.07.2008 - 2 BvC 1/07, 2 BvC 7/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- DFR
Landeslisten
- Bundesverfassungsgericht
Verfassungswidrigkeit des Effekts des negativen Stimmgewichts im Zusammenhang mit Überhangmandaten und der Möglichkeit von Listenverbindungen durch Regelungen des Bundeswahlgesetzes: Verletzung der Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl - Wahlfehler führt ...
- Wolters Kluwer
Vereinbarkeit des § 7 Abs. 3 S. 2 i.V.m. § 6 Abs. 4 und 5 Bundeswahlgesetz (BWG) mit den Grundsätzen der Gleichheit und der Unmittelbarkeit der Wahl; Sitzverteilung bei der personalisierten Verhältniswahl; Notwendigkeit einer Neuregelung zur Vermeidung des Effektes ...
- Judicialis
GG Art. 38; ; GG Art. 41 Abs. 1 S. 1; ; BWG § 7 Abs. 3 S. 2; ; BWG § 6 Abs. 4; ; BWG § 6 Abs. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BWG § 6 Abs. 4, Abs. 5 § 7 Abs. 3 Satz 2
Verfassungsmäßigkeit der Regelungen des Bundeswahlgesetzes über die Verteilung von Überhangmandaten und deren Auswirkungen auf verbundene Landeslisten. - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich Effekt des negativen Stimmgewichts ergibt, verfassungswidrig
- lto.de (Kurzinformation)
Zum Wahlrecht - Neuregelung für die Wahlen zum Bundestag erneut verfassungswidrig
- recht-gehabt.de (Kurzinformation)
Wahl: Was ist der Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme?
- juraforum.de (Kurzinformation)
Effekt des negativen Stimmrechts verfassungswidrig
- juraforum.de (Kurzinformation)
Effekt des negativen Stimmrechts verfassungswidrig
Besprechungen u.ä. (11)
- nrw.de
(Entscheidungsbesprechung)
Verfassungswidrigkeit des Effekts des sog. negativen Stimmgewichts im Bundeswahlgesetz
- ferner-alsdorf.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Bleibt dieser Bundestag nun auf ewig "im Amt”?
- nomos.de
(Entscheidungsbesprechung)
Negatives Stimmgewicht, Erfolgswert und Überhangmandate - einige Anmerkungen (Joachim Behnke; KritV 2010, 3-28)
- verfassungsblog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung, 05.06.2011)
Ab 1. Juli kann Deutschland nicht mehr alle Staatsgewalt vom Volke ausgehen lassen
- faz.net (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung, 06.06.2011)
Wer siegt, hat noch lange nicht gewonnen
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 38, 41 GG, §§ 6, 7 BWG, §§ 1 ff. WahlprüfG
Wahlrecht teilweise verfassungswidrig - beck.de
, S. 45 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verfassungswidrigkeit des "negativen Stimmgewichts"
- juraexamen.info (Entscheidungsbesprechung)
Klarstellung: Überhangmandate sind nicht per se verfassungswidrig
- Telepolis (Interview mit Bezug zur Entscheidung, 18.05.2011)
Paradoxe Demokratie
- lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung, 06.06.2011)
Reform der Wahlrechts: Bundestag versäumt seine Hausaufgaben
- publicus-boorberg.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Wahlrechtsreform von Bestand?
Sonstiges (6)
- faz.net (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 29.09.2011)
Wahlrechtsreform: Gerechtigkeit im Überhang
- lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Verfassungsbeschwerde gegen Bundeswahlgesetz eingereicht
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
- sueddeutsche.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 29.09.2011)
Regierung drückt neues Wahlrecht durch
- juraexamen.info (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Wahlrechtsreform: Ist auch die reformierte Regelung verfassungswidrig?
- juraexamen.info (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Reform des Wahlrechts passiert den Bundesrat
Papierfundstellen
- BVerfGE 121, 266
- NJW 2008, 2700 (Ls.)
- NVwZ 2008, 991
- NVwZ-RR 2008, 747
- DVBl 2008, 1045
- DÖV 2008, 726
Wird zitiert von ... (118)
- BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11
Landeslisten - Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum …
An diese Verteilung der Bundestagssitze auf die Landeslisten der Parteien schloss sich die Anrechnung der von einer Partei in den Wahlkreisen errungenen Mandate auf die Landeslistensitze nach § 6 Abs. 4 und 5 BWG an; für Listenverbindungen ordnete § 7 Abs. 3 Satz 2 BWG eine entsprechende Anwendung dieser Bestimmungen an (zu den Einzelheiten BVerfGE 121, 266 ).Die Mandatszuteilung nach § 7 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 4 und 5 BWG konnte bewirken, dass ein Zuwachs an Zweitstimmen einer Partei für diese zu einem Verlust an Sitzen oder ein Verlust an Zweitstimmen zu einem Zuwachs an Sitzen führte (sogenannter Effekt des negativen Stimmgewichts; vgl. BVerfGE 121, 266 ).
Umgekehrt konnte eine Partei durch mehr Zweitstimmen ein Überhangmandat verlieren und somit in der Gesamtmandatszahl schlechter stehen (vgl. BVerfGE 121, 266 ).
a) Mit Urteil vom 3. Juli 2008 (BVerfGE 121, 266) sah das Bundesverfassungsgericht § 7 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 4 und 5 BWG, soweit dadurch der Effekt des negativen Stimmgewichts ermöglicht wurde, als mit den Grundsätzen der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl unvereinbar an und erklärte die Regelung insoweit für verfassungswidrig.
Im Hinblick darauf, dass der genannte Effekt untrennbar mit den Überhangmandaten und der Möglichkeit von Listenverbindungen zusammenhing, führte das Bundesverfassungsgericht aus, dass eine Neuregelung sowohl beim Entstehen der Überhangmandate als auch bei der Verrechnung von Wahlkreismandaten mit den Listenmandaten oder auch bei der Möglichkeit der Listenverbindungen ansetzen könne (vgl. BVerfGE 121, 266 ).
Hierzu wird zunächst nach dem Divisorverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers (vgl. dazu BVerfGE 121, 266 ) die Zahl der Sitze errechnet, die von der Zahl der regulären Bundestagssitze auf jedes Land entfällt.
Das angegriffene Wahlrecht setze die Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 2008 (BVerfGE 121, 266) um.
Aus dem Zusammenhang dieser Absätze, vor allem aber auch aus der Entstehungsgeschichte dieser Norm wird deutlich, dass der Verfassungsgeber die Festlegung und konkrete Ausgestaltung des Wahlsystems bewusst offen gelassen hat (BVerfGE 95, 335 ; 121, 266 ).
Zudem erlaubt das Bundesstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) dem Gesetzgeber, sich bei der Ausgestaltung des Wahlrechts an dem gliedstaatlichen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland zu orientieren (vgl. BVerfGE 95, 335 ; 121, 266 ).
Er kann auch beide Gestaltungen miteinander verbinden (vgl. BVerfGE 6, 84 ; 6, 104 ; 95, 335 ; 120, 82 ; 121, 266 ), indem er einen Teil der Mitglieder des Deutschen Bundestages nach dem Mehrheits- und den anderen nach dem Verhältniswahlprinzip wählen lässt (Grabensystem), eine Erstreckung des Verhältniswahlprinzips auf die gesamte Sitzverteilung unter Vorbehalt angemessener Gewichtung der Direktmandate gestattet oder sich für eine andere Kombination entscheidet.
Aus der Gewährleistung allgemeiner, unmittelbarer, freier und gleicher Wahl in Art. 38 Abs. 1 GG folgt die verfassungsrechtliche Verpflichtung des Gesetzgebers, ein Wahlverfahren zu schaffen, in dem der Wähler vor dem Wahlakt erkennen kann, welche Personen sich um ein Abgeordnetenmandat bewerben und wie sich die eigene Stimmabgabe auf Erfolg oder Misserfolg der Wahlbewerber auswirken kann (BVerfGE 47, 253 ; 95, 335 ; 121, 266 ).
Das Verfahren der Mandatszuteilung muss deshalb grundsätzlich frei von willkürlichen oder widersinnigen Effekten sein (vgl. BVerfGE 121, 266 ).
Die Stimme eines jeden Wahlberechtigten muss grundsätzlich den gleichen Zählwert und die gleiche rechtliche Erfolgschance haben (vgl. BVerfGE 95, 335 ; 121, 266 ; 124, 1 ).
Alle Wähler sollen mit der Stimme, die sie abgeben, den gleichen Einfluss auf das Wahlergebnis nehmen können (BVerfGE 121, 266 ).
b) Aus dem formalen Charakter des Grundsatzes der Wahlrechtsgleichheit folgt ferner, dass dem Gesetzgeber bei der Ordnung des Wahlrechts nur ein eng bemessener Spielraum für Differenzierungen verbleibt (vgl. BVerfGE 120, 82 ; 121, 266 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 9. November 2011 - 2 BvC 4/10 u.a. -, NVwZ 2012, S. 33 ).
Es ist grundsätzlich Sache des Gesetzgebers, verfassungsrechtlich legitime Ziele und den Grundsatz der Gleichheit der Wahl zum Ausgleich zu bringen (vgl. BVerfGE 95, 408 ; 121, 266 ).
Das Bundesverfassungsgericht prüft lediglich, ob die verfassungsrechtlichen Grenzen eingehalten sind, nicht aber, ob der Gesetzgeber zweckmäßige oder rechtspolitisch erwünschte Lösungen gefunden hat (vgl. BVerfGE 6, 84 ; 51, 222 ; 95, 408 ; 121, 266 ).
Das Bundesverfassungsgericht kann daher, sofern die differenzierende Regelung an einem Ziel orientiert ist, das der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Wahlrechts verfolgen darf, einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl nur feststellen, wenn die Regelung zur Erreichung dieses Zieles nicht geeignet ist oder das Maß des zur Erreichung dieses Zieles Erforderlichen überschreitet (vgl. BVerfGE 6, 84 ; 51, 222 ; 95, 408 ; 120, 82 ; 121, 266 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 9. November 2011, a.a.O., S. 33 ).
Mit dieser Unterteilung des Wahlgebietes in Listenwahlkreise sind im Vergleich zur bisherigen Rechtslage (vgl. dazu BVerfGE 121, 266 ) zwangsläufig Einbußen an Proportionalität verbunden.
Schließlich vergrößern sich die jedem mathematischen Verteilungsverfahren immanenten Proportionalitätsverluste (vgl. BVerfGE 79, 169 ; 95, 335 ; 121, 266 ), wenn die bei Anwendung des Divisorverfahrens entstehenden Abrundungsverluste und Aufrundungsgewinne der Landeslisten einer Partei nicht - wie bisher durch Verbindung der Landeslisten zu Verrechnungszwecken (§ 7 Abs. 1 und 2 BWG a.F.) - wahlgebietsbezogen ausgeglichen werden (…vgl. Klecha, ZParl 2011, S. 324 ).
Die Abgeordneten sind nicht einem Land, einem Wahlkreis, einer Partei oder einer Bevölkerungsgruppe, sondern dem ganzen Volk gegenüber verantwortlich (vgl. BVerfGE 121, 266 ); sie repräsentieren zudem das Volk grundsätzlich in ihrer Gesamtheit, nicht als Einzelne (vgl. BVerfGE 44, 308 ; 102, 224 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 28. Februar 2012 - 2 BvE 8/11 -, NVwZ 2012, S. 495 ).
Mit der Wahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages kreiert das Bundesvolk sein unitarisches Vertretungsorgan (vgl. BVerfGE 6, 84 ; 95, 335 ; 121, 266 ).
Anders als bisher dient die Gliederung der Parteien in Landeslisten nicht nur der Vorbereitung und Durchführung der Wahl (vgl. BVerfGE 121, 266 ), sondern bestimmt das System des Bundeswahlgesetzes.
Der Verzicht auf Listenverbindungen schließlich - und damit auf die Möglichkeit, in den einzelnen Ländern für eine Sitzzuteilung nicht ausreichende Zweitstimmen bundesweit zusammenzurechnen - zielt darauf ab, den im früheren Bundeswahlrecht aufgetretenen Effekt des negativen Stimmgewichts zu beseitigen, und soll damit den Grundsätzen der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 121, 266 ).
Ein Sitzzuteilungsverfahren, das ermöglicht, dass ein Zuwachs an Stimmen zu Mandatsverlusten führt, oder dass für den Wahlvorschlag einer Partei insgesamt mehr Mandate erzielt werden, wenn auf ihn selbst weniger oder auf einen konkurrierenden Vorschlag mehr Stimmen entfallen, widerspricht aber Sinn und Zweck einer demokratischen Wahl (vgl. BVerfGE 121, 266 ).
Solche widersinnigen Wirkungszusammenhänge zwischen Stimmabgabe und Stimmerfolg beeinträchtigen nicht nur die Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der Parteien, sondern verstoßen auch gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl, da es für den Wähler nicht mehr erkennbar ist, wie sich seine Stimmabgabe auf den Erfolg oder Misserfolg der Wahlbewerber auswirken kann (BVerfGE 121, 266 ).
Gesetzliche Regelungen, die derartige Effekte nicht nur in seltenen und unvermeidbaren Ausnahmefällen hervorrufen, sind mit der Verfassung nicht zu vereinbaren (vgl. BVerfGE 121, 266 ).
Derselbe Effekt hätte auch in der Situation der Nachwahl im Dresdener Wahlkreis 160 bei der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag (vgl. BVerfGE 121, 266 ) auftreten können (…vgl. auch Hesse, Gutachten zum neuen Bundeswahlrecht, 2012, S. 26).
Denn bereits objektiv willkürliche Wahlergebnisse lassen den demokratischen Wettbewerb um Zustimmung bei den Wahlberechtigten widersinnig erscheinen (vgl. BVerfGE 121, 266 ).
Allerdings ist dieser Nachteil nicht derart gewichtig, dass er die massive Beeinträchtigung der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien durch den Effekt des negativen Stimmgewichts überwöge (vgl. BVerfGE 121, 266 ).
Die länderinterne Sitzzuteilung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 BWG berücksichtigt bereits sämtliche gültig für eine nach § 6 Abs. 1 Satz 4 BWG zuteilungsberechtigte Landesliste abgegebenen Zweitstimmen und behandelt diese, wenn auch Reststimmen ohne Erfolgswert bleiben, rechtlich gleich (vgl. BVerfGE 121, 266 ).
Durch die Verrechnung der Wahlkreismandate mit den Listenmandaten wird im Grundsatz die Gesamtzahl der Sitze - unbeschadet der vorgeschalteten Personenwahl - so auf die Parteilisten verteilt, wie es dem Verhältnis der Summen ihrer Zweitstimmen entspricht (vgl. BVerfGE 95, 335 ), während die Erststimme grundsätzlich nur darüber entscheidet, welche Personen als Wahlkreisabgeordnete in den Bundestag einziehen (vgl. BVerfGE 121, 266 ).
cc) Das Bundesverfassungsgericht ist in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die Bundestagswahl infolge des auf der zweiten Stufe der Sitzzuteilung durchzuführenden Verhältnisausgleichs (§ 6 Abs. 4 BWG) und unbeschadet der Direktwahl der Wahlkreiskandidaten nach dem Verteilungsprinzip der Mehrheitswahl den Grundcharakter einer Verhältniswahl trägt (vgl. BVerfGE 6, 84 ; 13, 127 ; 16, 130 ; 66, 291 ; 95, 335 ; 121, 266 ).
Ebensowenig mussten die Entscheidungen des Senats zum negativen Stimmgewicht (BVerfGE 121, 266 ; 122, 304 ) den Gesetzgeber zu einer Neuregelung veranlassen.
Ein solches Wiederaufleben von Vorschriften aufgrund Nichtigkeit der sie ändernden Bestimmungen (vgl. BVerfGE 102, 197 ; 104, 126 ) scheidet hier bereits deshalb aus, weil das Bundesverfassungsgericht das zuvor gesetzlich vorgesehene Sitzzuteilungsverfahren in wesentlichen Teilen ebenfalls für verfassungswidrig und nur für eine - zwischenzeitlich verstrichene Übergangsfrist - weiter anwendbar erklärt hat (BVerfGE 121, 266 ).
- BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08
Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar; …
bb) Für eine freiheitlich-demokratische staatliche Grundordnung, wie das Grundgesetz sie geschaffen hat, ist die Gleichheit aller Staatsbürger bei der Ausübung des Wahlrechts eine der wesentlichen Grundlagen der Staatsordnung (vgl. BVerfGE 6, 84 ; 41, 399 ; 51, 222 ; 85, 148 ; 99, 1 ; 121, 266 ). - BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07
Wahlcomputer
Allein die Dauer des Verfahrens entzieht der Entscheidung nicht die Grundlage (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 3. Juli 2008 - 2 BvC 1/07, 7/07 -, NVwZ 2008, S. 991 ).Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen einer Wahlprüfungsbeschwerde nach § 13 Nr. 3, § 48 BVerfGG nicht nur die Einhaltung der Vorschriften des Bundeswahlrechts durch die zuständigen Wahlorgane und den Deutschen Bundestag zu gewährleisten, sondern prüft auch, ob die Vorschriften des Bundeswahlgesetzes mit den Vorgaben der Verfassung in Einklang stehen (vgl. BVerfGE 16, 130 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 3. Juli 2008 - 2 BvC 1/07, 7/07 -, NVwZ 2008, S. 991 ).
Die grundsätzlich gebotene Öffentlichkeit im Wahlverfahren umfasst das Wahlvorschlagsverfahren, die Wahlhandlung (in Bezug auf die Stimmabgabe durchbrochen durch das Wahlgeheimnis) und die Ermittlung des Wahlergebnisses (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 3. Juli 2008 - 2 BvC 1/07, 7/07 -, NVwZ 2008, S. 991 m.w.N.).
So unterliegen Tätigkeiten des Kreiswahlleiters, mit denen gemäß § 76 Abs. 1 BWO die - öffentliche - Ermittlung des Wahlergebnisses durch den Kreiswahlausschuss vorbereitet wird, nicht von Verfassungs wegen zwingend dem Gebot unmittelbarer Öffentlichkeit (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 3. Juli 2008 - 2 BvC 1/07, 7/07 -, NVwZ 2008, S. 991 ).
Der Eingriff in die Zusammensetzung einer gewählten Volksvertretung durch eine wahlprüfungsrechtliche Entscheidung muss vor dem Interesse an der Erhaltung der gewählten Volksvertretung gerechtfertigt werden (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 3. Juli 2008 - 2 BvC 1/07, 7/07 -, NVwZ 2008, S. 991 m.w.N.).
- BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14
Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen …
Es kann im Rahmen einer Wahlprüfungsbeschwerde nicht nur die Einhaltung der Vorschriften des Bundeswahlrechts durch die zuständigen Wahlorgane und den Deutschen Bundestag prüfen, sondern auch, ob die Vorschriften des Bundeswahlgesetzes mit den Vorgaben der Verfassung in Einklang stehen (vgl. BVerfGE 16, 130 ; 121, 266 ; 123, 39 ; 132, 39 ).Differenzierungen hinsichtlich der aktiven oder passiven Wahlberechtigung bedürfen zu ihrer Rechtfertigung stets besonderer Gründe, die durch die Verfassung legitimiert und von mindestens gleichem Gewicht wie die Allgemeinheit der Wahl sind (vgl. BVerfGE 42, 312 ; 132, 39 ; vgl. ebenso zur Gleichheit der Wahl BVerfGE 95, 408 ; 120, 82 ; 129, 300 ; 130, 212 ), so dass sie als "zwingend" (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 95, 408 ; 121, 266 ) qualifiziert werden können.
cc) Den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl mit kollidierenden Verfassungsbelangen zum Ausgleich zu bringen, ist grundsätzlich Sache des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 95, 408 ; 121, 266 ; 132, 39 ).
Das Bundesverfassungsgericht prüft insoweit lediglich, ob die Grenzen des eng bemessenen Spielraums des Gesetzgebers überschritten sind, nicht aber, ob der Gesetzgeber zweckmäßige oder rechtspolitisch erwünschte Lösungen gefunden hat (vgl. BVerfGE 6, 84 ; 51, 222 ; 95, 408 ; 121, 266 ; 132, 39 ).
- VerfGH Thüringen, 15.07.2020 - VerfGH 2/20
Paritätsgesetz in Thüringen gekippt: Quotenregel ungültig
Es trifft zwar zu, dass in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Sicherung der Wahl als Integrationsvorgang bei der politischen Willensbildung als zwingender Grund anerkannt ist, der Beeinträchtigungen der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit von Parteien rechtfertigen kann (vgl. BVerfG…, Urteil vom 23. Januar 1957 - 2 BvE 2/56 -, BVerfGE 6, 84 [92] = juris Rn. 28; BVerfG…, Beschluss vom 22. Oktober 1985 - 1 BvL 44/83 -, BVerfGE 71, 81 [97] = juris Rn. 42; BVerfG…, Urteil vom 10. April 1997 - 2 BvC 3/96 -, BVerfGE 95, 408 [418] = juris Rn. 44; BVerfG…, Urteil vom 13. Februar 2008 - 2 BvK 1/07 -, BVerfGE 120, 82 [107] = juris Rn. 109; BVerfG, Urteil vom 3. Juli 2008 - 2 BvC 1, 7/07 -, BVerfGE 121, 266 [298] = juris Rn. 98; BVerfG…, Beschluss vom 4. Juli 2012 - 2 BvC 1, 2/11 -, BVerfGE 132, 39 [50] = juris Rn. 32; BVerfG…, Urteil vom 26. Februar 2014 - 2 BvE, 5-10, 12/13, 2 BvR 2220, 2221, 2238/13 -, BVerfGE 135, 259 [286] = juris Rn. 54).Dabei existiert jedoch entgegen der Auffassung der Antragstellerin kein numerus clausus von Rechtfertigungsgründen in dem Sinne, dass nur solche Gründe als "zwingend" angesehen werden, die der Verwirklichung des Demokratieprinzips dienen bzw. den Staat als demokratischen Staat konstituieren und sich etwa allein auf die Funktionsfähigkeit des Parlaments oder auf den Schutz von Wahlen und ihrer Zwecke beziehen (vgl. etwa BVerfG…, Urteil vom 10. April 1997 - 2 BvF 1/95 -, BVerfGE 95, 335 [350] = juris Rn. 54; BVerfG, Urteil vom 3. Juli 2008 - 2 BvC 1, 7/07 -, BVerfGE 121, 266 [303] = juris Rn. 113, in der der gliedstaatliche Aufbau bzw. föderale Belange als Rechtfertigungsgründe angesehen wurden).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bedürfen Differenzierungen stets besonderer Gründe, die durch die Verfassung legitimiert und von mindestens gleichem Gewicht wie der Wahlrechtsgrundsatz sind, so dass sie als "zwingend" qualifiziert werden können (BVerfG, Urteil vom 3. Juli 2008 - 2 BvC 1/07 -, BVerfGE 121, 266 [297] = juris Rn. 98).
- VerfG Schleswig-Holstein, 30.08.2010 - LVerfG 1/10
Parlament muss verfassungswidriges Landeswahlrecht zügig ändern
Dessen ungeachtet wären Mängel in dem durch den Landtag durchgeführten Verfahren der Wahlprüfung allenfalls dann beachtlich, wenn sie wesentlich wären und dem angegriffenen Landtagsbeschluss so seine Grundlage entziehen würden (…vgl. allgemein: BVerfG, Beschlüsse vom 20. Oktober 1993 - 2 BvC 2/91 - BVerf-GE 89, 243 ff., Juris Rn. 33 f.;… vom 23. November 1993 - 2 BvC 15/91 - BVerfGE 89, 291 ff., Juris Rn. 39 f.; und Urteil vom 3. Juli 2008 - 2 BvC 1/07 u.a. - BVerfGE 121, 266 ff., Juris Rn. 78;… dem folgend Morlok, a.a.O., Art. 41 Rn. 23;… Klein, a.a.O., Art. 41 Rn. 92).Er ist auch in der Wahlprüfung bis zu deren Aufhebung an die von ihm erlassenen Gesetze gebunden (…ebenso: Caspar, in: ders./ Ewer/ Nolte/ Waack , Verfassung des Landes Schleswig-Holstein, Kommentar, 2006, Art. 3 Rn. 82;… von Mutius, in: ders. / Wuttke/ Hübner , Kommentar zur Landesverfassung Schleswig-Holstein, 1995, Art. 3 Rn. 30;… für den Bundestag: BVerfG, Beschlüsse vom 22. Mai 1963 - 2 BvC 3/62 - BVerfGE 16, 130 ff., Juris Rn. 18;… vom 23. November 1993 - 2 BvC 15/91 - BVerfGE 89, 291 ff., Juris Rn. 43; Urteil vom 3. Juli 2008 - 2 BvC 1/07 u.a. - BVerfGE 121, 266 ff., Juris Rn. 80;… Beschlüsse vom 15. Januar 2009 - 2 BvC 4/04 - BVerfGE 122, 304 ff. Juris Rn. 13;… vom 9. Februar 2009 - 2 BvC 11/04 -, Juris Rn. 12; …und vom 26. Februar 2009 - 2 BvC 6/04 -, Juris Rn. 13;… vgl. auch Rauber , Wahlprüfung in Deutschland, 2005, S. 56 ff.;… Morlok, in: Dreier , Grundgesetz - Kommentar - Band II, 2. Aufl. 2006, Art. 41 Rn. 16).
Dessen ungeachtet sind die damit aufgeworfenen Fragen (etwa nach einer Vorlagepflicht oder einer zwischengeschalteten Normenkontrolle, vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 3. Juli 2008 a.a.O., Juris Rn. 80) vorliegend nicht entscheidungserheblich, weil der Beschwerdeführer zu 16) seine verfassungsrechtlichen Bedenken bereits im Einspruchsverfahren formuliert und die Gefahr einer etwaigen Präklusion für das Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht daher von vornherein nicht bestanden hat.
Ein solcher Wahlfehler liegt immer dann vor, wenn die nach allgemeiner Lebenserfahrung konkrete und nicht ganz fernliegende Möglichkeit besteht, dass durch die festzustellende Rechtsverletzung die gesetzmäßige Zusammensetzung der zu wählenden Körperschaft berührt sein kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 3. Juli 2008 a.a.O., Juris Rn. 131 m.w.N., stRspr.).
Soweit es an dieser Stelle auf die richtige Auslegung einer einzelnen Norm ankommt, hat das Landesverfassungsgericht - anders als im parallel zu entscheidenden Verfahren der abstrakten Normenkontrolle zu § 3 Abs. 5 Satz 3 LWahlG (LVerfG 3/09) - die Vorschrift selbst auszulegen und dies zum Maßstab der Wahlprüfung zu machen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 26. Februar 1998 - 2 BvC 28/96 - BVerfGE 97, 317 ff., Juris Rn. 15; und Urteil vom 3. Juli 2008 a.a.O., Juris Rn. 90;… Schreiber , a.a.O., § 49 Rn. 34 m.w.N.).
Alle Stimmen sollen den gleichen Einfluss auf das Wahlergebnis haben (…BVerfG, Urteile vom 10. April 1997 - 2 BvF 1/95 -BVerfGE 95, 335 ff., Juris Rn. 67;… vom 13. Februar 2008 - 2 BvK 1/07 - BVerfGE 120, 82 ff., Juris Rn. 97; und vom 3. Juli 2008 - 2 BvC 1/07 u.a. - BVerfGE 121, 266 ff., Juris Rn. 91 f.).
Jede Partei soll im Parlament in der Stärke vertreten sein, die dem Gesamtanteil der für sie im Wahlgebiet abgegebenen Stimmen und damit ihrem politischen Gewicht entspricht (…vgl. BVerfG, Urteile vom 5. April 1952 - 2 BvH 1/52 - BVerfGE 1, 208 ff., Juris Rn. 115, 118 f.;… vom 10. April 1997 - 2 BvF 1/95 - BVerfGE 95, 335 ff., Juris Rn. 64; und vom 3. Juli 2008 a.a.O., Juris Rn. 93).
Dies erfordert ein Rechenverfahren, welches das Verhältnis der Stimmen für die Parteilisten zu den Gesamtstimmen und eine entsprechende Sitzzuteilung ermittelt, so dass jeder Stimme über die gleiche Erfolgschance hinaus auch der gleiche Erfolgswert zukommt (…vgl. BVerfG, Urteile vom 5. April 1952 a.a.O., Juris Rn. 119;… vom 10. April 1997 - 2 BvF 1/95 - a.a.O., Juris Rn. 70;… vom 10. April 1997 - 2 BvC 3/96 - BVerfGE 95, 408 ff., Juris Rn. 41;… vom 13. Februar 2008 a.a.O., Juris Rn. 99; und vom 3. Juli 2008 a.a.O., Juris Rn. 93, stRspr.;… vgl. auch: Schreiber , Bundeswahlgesetz, 8. Aufl. 2009, § 1 Rn. 55).
Ebenso wie die übrigen Wahlrechtsgrundsätze ist sie einer "flexiblen" Auslegung nicht zugänglich (vgl. nur StGH BW…, Urteil vom 23. Februar 1990 - 2/88-, VBlBW 1990, 214 ff., Juris Rn. 44;… BVerfG, Urteile vom 13. Februar 2008 - 2 BvK 1/07 - BVerfGE 120, 82 ff., Juris Rn. 108; und vom 3. Juli 2008 - 2 BvC 1/07 u.a. - BVerfGE 121, 266 ff., Juris Rn. 91, 97;… Schneider , in: Alternativkommentar zum Grundgesetz, 3. Aufl. 2001, Art. 38 Rn. 67 ).
Dies ist jedoch für die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit nicht entscheidend (vgl. BVerfG, Urteil vom 3. Juli 2008 - 2 BvC 1/07 u.a. -BVerfGE 121, 266 ff., Juris Rn. 107 f.).
Ein Verstoß gegen die Wahlgleichheit liegt jedoch vor, wenn die differenzierende Regelung nicht an einem Ziel orientiert ist, das der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Wahlrechts verfolgen darf (vgl. BVerfG, Urteil vom 3. Juli 2008 a.a.O., Juris Rn. 115 m.w.N.).
Kommt es zu Differenzierungen in der Erfolgswertgleichheit, sind diese nur zulässig, wenn hierfür ein zwingender Grund vorliegt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 22. Mai 1979 - 2 BvR 193/79 u.a. - BVerfGE 51, 222 ff., Juris Rn. 53 m.w.N.; und Urteil vom 3. Juli 2008 a.a.O., Juris Rn. 98 m.w.N., stRspr.;… speziell für das schleswig-holsteinische Landeswahlrecht: Beschluss vom 14. Februar 2005.
Bei der Einschätzung und Bewertung differenzierender Wahlrechtsbestimmungen hat sich der Gesetzgeber an der politischen Wirklichkeit zu orientieren (vgl. BVerfG, Urteile vom 10. April 1997 - 2 BvC 3/96 - a.a.O., Juris Rn. 45
; und vom 3. Juli 2008 a.a.O., Juris Rn. 98 f. m.w.N., stRspr.).(a) Als "zwingender Grund" anerkannt ist zwar jede Differenzierung, die sich bei der Umrechnung von Zweitstimmen in Sitze und den dabei anfallenden Reststimmen und Bruchteilen in Anwendung des jeweiligen Verteilungsverfahrens schon aus mathematischen Gründen unausweichlich ergibt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24. November 1988 - 2 BvC 4/88 - BVerfGE 79, 169 ff., Juris Rn. 5; und Urteil vom 3. Juli 2008 - 2 BvC 1/07 u.a. - BVerfGE 121, 266 ff., Juris Rn. 104).
(c) Zu den mit einer Parlamentswahl verfolgten Zielen zählt auch die Sicherung des Charakters der Wahl als eines Integrationsvorgangs bei der politischen Willensbildung (vgl. BVerfG, Urteile vom 10. April 1997 - 2 BvC 3/96 - a.a.O., Juris Rn. 44; und vom 3. Juli 2008 a.a.O., Juris Rn. 98).
Der ihm dabei zur Verfügung stehende verfassungsrechtliche Gestaltungsrahmen ist vom Gericht zu achten, solange dessen Grenzen eingehalten sind (vgl. BVerfG, Urteil vom 3. Juli 2008 - 2 BvC 1/07 u.a. - BVerfGE 121, 266 ff., Juris Rn. 115 m.w.N.).
Um die demokratische Legitimation des Parlaments und derjenigen Verfassungsorgane, die ihre demokratische Legitimation vom Parlament ableiten, möglichst zu erhalten, gilt das "Gebot des geringstmöglichen Eingriffs" (vgl. BVerfG, Urteil vom 3. Juli 2008 - 2 BvC 1/07 u.a. - BVerfGE 121, 266 ff., Juris Rn. 134 m.w.N.).
Hierzu hat gegebenenfalls eine Folgenabwägung stattzufinden (vgl. BVerfG, Urteile vom 3. Juli 2008 a.a.O., Juris Rn. 135; …und vom 8. Februar 2001 - 2 BvF 1/00 - BVerfGE 103, 111 ff., Juris Rn. 88 m.w.N., stRspr.; vgl. auch HbgVerfG…, Urteil vom 4. Mai 1993 - 3/92 -, NVwZ 1993, 1083 ff. = DVBl. 1993, 1070 ff., Juris Rn. 155 ff.).
Im Übrigen erfolgt eine Ungültigkeitserklärung aus den oben genannten Gründen stets nur ex nunc (vgl. BVerfG, Urteil vom 3. Juli 2008 a.a.O., Juris Rn. 138;… Kretschmer, in: Schmidt-Bleibtreu / Hofmann/ Hopfauf , Kommentar zum Grundgesetz, 11. Aufl. 2008, Art. 41 Rn. 19, 21).
Denn zunächst muss das Landeswahlgesetz so geändert werden, dass der nächste Landtag auf der Grundlage eines verfassungskonformen Landeswahlgesetzes gewählt werden kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 3. Juli 2008 a.a.O., Juris Rn. 138).
- BVerfG, 09.11.2011 - 2 BvC 4/10
"Fünf-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht"
Insoweit gilt für die Europawahl nichts anderes als für die Wahl zum Deutschen Bundestag (vgl. dazu BVerfGE 121, 266 ; 123, 39 ).Daraus folgt unter anderem, dass vorrangig ein Wahlfehler zu berichtigen ist, statt die Wahl zu wiederholen (BVerfGE 121, 266 ).
Die Ungültigerklärung einer gesamten Wahl setzt einen erheblichen Wahlfehler von solchem Gewicht voraus, dass ein Fortbestand der in dieser Weise gewählten Volksvertretung unerträglich erschiene (BVerfGE 103, 111 ; 121, 266 ).
Wie der Maßstab allerdings angewandt wird, ob letztlich jeder sachliche Rechtfertigungsgrund für eine unterschiedliche Behandlung ausreicht, ob nur verfassungsrechtlich zwingend gebotene Gründe anerkannt werden oder sogar in dogmatischer Parallele zum Recht der Gefahrenabwehr der Rechtfertigungsgrund von einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit abhängig gemacht wird, richtet sich nach der Eingriffsintensität (vgl. BVerfGE 121, 266 ).
Denn differenzierende Regelungen innerhalb eines vom Gesetzgeber gewählten Wahlsystems müssen, wenn es nicht um den Zählwert, sondern um den Erfolgswert geht, zur Verfolgung ihrer Zwecke lediglich geeignet und erforderlich sein, wobei sich ihr erlaubtes Ausmaß nach der Intensität des Eingriffs in das gleiche Wahlrecht richtet (vgl. BVerfGE 121, 266 ).
b) Das Verhältniswahlsystem mit der Annexbedingung einer Fünf-Prozent-Sperrklausel ist aus Sicht der Erfolgswertgleichheit weitaus weniger einschneidend als ein Mehrheitswahlsystem, also jenes Wahlsystem, dessen Einführung dem Wahlgesetzgeber vom Bundesverfassungsgericht jedenfalls für die Hälfte der zu vergebenden Bundestagsmandate noch im Jahr 2008 als Möglichkeit nahegelegt wurde (vgl. BVerfGE 121, 266 für das Grabensystem, nach dem eine Hälfte der Abgeordneten des Deutschen Bundestages nach dem Mehrheitswahlsystem gewählt werden könne).
- VerfGH Berlin, 16.11.2022 - VerfGH 154/21
Ungültigerklärung der Wahlen zum 19. Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den …
Die Ungültigerklärung einer gesamten Wahl setzt daher einen erheblichen Wahlfehler von solchem Gewicht voraus, dass ein Fortbestand der in dieser Weise gewählten Volksvertretung unerträglich erschiene (BVerfG, Urteil vom 3. Juli 2008 - 2 BvC 1/07 -, juris Rn. 134 f. m. w. N.).Sind Wahlfehler festgestellt, darf sich ihr zu prüfender Einfluss auf die Sitzverteilung im Parlament nicht in einer "theoretischen Möglichkeit" erschöpfen (BVerfG vom 03.07.2008, 2 BvC 1/07, Rn. 131;… BVerfG vom 23.11.1993, 2 BvC 15/91, Rn. 55;… ThürVerfGH vom 09.07.2015, VerfGH 9/15, Rn. 54;… StGH Bremen vom 22.05.2008, St 1/07, Rn. 80).
Wenn ein Wahlfehler und dessen Mandatsrelevanz festgestellt sind, unterliegt die wahlprüfungsrechtliche Reaktion dem verfassungsrechtlichen Gebot des geringstmöglichen Eingriffs in den Bestand des gewählten Parlaments (…BVerfG vom 09.06.2020, 2 BvC 37/19, Rn. 34; BVerfG vom 03.07.2008, 2 BvC 1/07, 7/07, Rn. 134).
Kommt wegen Unmöglichkeit der Heilung oder Berichtigung nur die Ungültigerklärung in Betracht, ist diese territorial auf den Bereich zu beschränken, in dem sich der Wahlfehler ausgewirkt hat und durch Wiederholungswahl behoben werden kann (vgl. BVerfG vom 03.07.2008, 2 BvC 1/07, Rn. 134f;… BVerfG vom 08.02.2001, 2 BvF 1/00, Rn. 90;… ferner Ewer, in: Morlok/Schliesky/Wiefelspütz, Parlamentsrecht, 2016, Rn. 44;… Groh, in: v. Münch/Kunig, Art. 41 GG, 7. Aufl. 2021, Rn. 25;… Morlok, in: Dreier, Art. 41 GG, 3. Aufl. 2018, Rn. 20;… Schmidt-Bleibtreu, in: ders./Klein/Bethge, § 48 BVerfGG, 61. EL Juli 2021, Rn. 15).
Der Eingriff in die Zusammensetzung einer gewählten Volksvertretung durch eine wahlprüfungsrechtliche Entscheidung muss vor dem Interesse an der Erhaltung der gewählten Volksvertretung gerechtfertigt werden (BVerfG vom 03.07.2008, 2 BvC 1/07, 7/07, Rn. 135).
Je tiefer und weiter die Wirkungen eines solchen Eingriffs reichen, desto schwerer muss der Wahlfehler wiegen, auf den dieser Eingriff gestützt wird (vgl. BVerfG vom 03.07.2008, 2 BvC 1/07, 7/07, Rn. 135; BVerfG vom 08.02.2001, 2 BvF 1/00, Rn. 90; hierzu Glauben, in: Bonner Kommentar, Art. 41 GG, 183. Akt.
- BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvF 1/21
Eilantrag zum Bundeswahlgesetzänderungsgesetz abgelehnt
Das wird nicht dadurch kompensiert, dass im Rahmen der Wahlprüfung - über den Rechtsfolgenausspruch bei einer erfolgreichen abstrakten Normenkontrolle hinaus (vgl. § 78 Satz 1 BVerfGG) - die Bundestagswahl gegebenenfalls für ungültig erklärt und eine Neuwahl (vgl. § 44 Abs. 1 BWahlG) angeordnet werden kann (vgl. zu den Voraussetzungen BVerfGE 121, 266 ; 129, 300 ).Denn dies ist gerade nicht zwingende Folge der Feststellung eines Wahlfehlers, sondern hängt von einer Abwägung zwischen dem im Demokratiegebot wurzelnden Bestandsschutz einer gewählten Volksvertretung und den Auswirkungen des festgestellten Wahlfehlers ab (vgl. BVerfGE 103, 111 ; 121, 266 ; 129, 300 ; 154, 372 ; stRspr).
Er gebietet, dass alle Wahlberechtigten das aktive und passive Wahlrecht möglichst in formal gleicher Weise ausüben können, und ist im Sinne einer strengen und formalen Gleichheit zu verstehen (vgl. BVerfGE 121, 266 ; 135, 259 ; 146, 327 ; jeweils m.w.N.).
Dementsprechend hat der Senat in der Vergangenheit den Gesetzgeber auf die "im Wahlrecht in besonderem Maße gebotene Rechtsklarheit" hingewiesen (vgl. BVerfGE 79, 161 ) und damit die Anregung verbunden, "das für den Wähler kaum noch nachzuvollziehende Regelungsgeflecht der Berechnung der Sitzzuteilung im Deutschen Bundestag auf eine neue, normenklare und verständliche Grundlage zu stellen" (vgl. BVerfGE 121, 266 ; 122, 304 ;… BVerfG, Beschlüsse des Zweiten Senats vom 9. Februar 2009 - 2 BvC 11/04 -, Rn. 17;… vom 18. Februar 2009 - 2 BvC 6/03 -, Rn. 19, sowie - 2 BvC 9/04 -, Rn. 27;… vom 26. Februar 2009 - 2 BvC 6/04 -, Rn. 20, sowie - 2 BvC 1/04 -, Rn. 21;… vom 25. Februar 2010 - 2 BvC 6/07 -, Rn. 18).
Demgemäß könnte - vorbehaltlich einer weiteren Erörterung im Hauptsacheverfahren - das Gebot der Normenklarheit den Gesetzgeber verpflichten, ein Wahlverfahren zu schaffen, in dem die Wählerinnen und Wähler vor dem Wahlakt erkennen können, wie sich die eigene Stimmabgabe auf Erfolg oder Misserfolg der Wahlbewerberinnen und -bewerber auswirken kann (vgl. BVerfGE 47, 253 ; 95, 335 ; 121, 266 ; jeweils für den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl; vgl. auch BVerfGE 131, 316 ).
Der gewählte Deutsche Bundestag bliebe indes handlungsfähig, da eine etwaige Ungültigkeitserklärung der Wahl, die im Wahlprüfungsverfahren aufgrund einer Abwägung zwischen dem Bestandsschutz des gewählten Parlaments und der Schwere des Wahlfehlers (vgl. BVerfGE 103, 111 ; 121, 266 ; 129, 300 ; 154, 372 ; stRspr) in Betracht kommen könnte, jedenfalls nur ex nunc wirkte (vgl. BVerfGE 121, 266 ).
Allerdings würde die Legitimationsfunktion der Wahl im Umfang des Wahlfehlers (vgl. BVerfGE 121, 266 ) beeinträchtigt.
Demgemäß ist die Gleichheit der Wahl im Sinne einer strengen und formalen Gleichheit zu verstehen (vgl. BVerfGE 121, 266 ; 135, 259 ; 146, 327 ; jeweils m.w.N.).
(b) Den vollziehenden Behörden käme damit ein potenziell erheblicher Einfluss auf das Wahlergebnis zu, der insbesondere mit Blick auf Art. 38 Abs. 3 GG, wonach dem Gesetzgeber die Regelung der wesentlichen Fragen des Wahlsystems überantwortet ist (vgl. BVerfGE 95, 335 ; 121, 266 ; 122, 304 ; 124, 1 ; 132, 39 ; 146, 327 ), verfassungsrechtlich zu beanstanden wäre.
(4) Die Folgen einer Ablehnung der einstweiligen Anordnung würden zudem dadurch abgemildert, dass die zu unterstellenden Verfassungsverstöße im Rahmen einer Wahlprüfungsbeschwerde festgestellt werden könnten und - abhängig von der Schwere des Wahlfehlers (vgl. BVerfGE 103, 111 ; 121, 266 ; 129, 300 ; 154, 372 ; stRspr) - gegebenenfalls die Anordnung einer Neuwahl in Betracht käme (vgl. BVerfGE 121, 266 ).
Zwar besteht ein schutzwürdiges Interesse daran, dass Wahlrechtsregelungen so rechtzeitig vor der Wahl geändert werden, dass sich die Parteien bei der Aufstellung ihrer Kandidatinnen und Kandidaten auf die neue Rechtslage einstellen können (vgl. BVerfGE 121, 266 ; HambVerfG…, Urteil vom 8. Dezember 2015 - 4/15 -, juris, Rn. 41).
Dies gilt insbesondere im Bereich des Wahlrechts, da Art. 38 Abs. 3 GG dessen Ausgestaltung ausdrücklich in die Hände des Gesetzgebers legt und diesem einen diesbezüglichen Gestaltungsspielraum einräumt (vgl. BVerfGE 3, 19 ; 59, 119 ; 95, 335 ; 121, 266 ; 131, 316 ).
- BVerfG, 21.04.2009 - 2 BvC 2/06
Nachwahl
Der Grundsatz der Gleichheit der Wahl in Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG sichert die vom Demokratieprinzip vorausgesetzte Gleichberechtigung der Staatsbürger (vgl. BVerfGE 82, 322 [337]; 99, 1 [13]; 121, 266 [295]).Er verlangt, dass alle Staatsbürger das aktive und passive Wahlrecht in formal möglichst gleicher Weise ausüben können, und ist eine der wesentlichen Grundlagen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, wie sie das Grundgesetz verfasst (vgl. BVerfGE 79, 169 [170]; 85, 148 [157]; 121, 266 [295]).
Dies bedeutet, dass die Stimme eines jeden Wahlberechtigten den gleichen Zählwert und die gleiche rechtliche Erfolgschance haben muss (vgl. BVerfGE 95, 335 [353 f.]; 121, 266 [295]).
Dieser Maßstab wirkt sich im Rahmen des jeweiligen Wahlsystems unterschiedlich aus (vgl. BVerfGE 1, 208 [244]; 95, 335 [353 f.]; 121, 266 [295 f.]).
Bei der Mehrheitswahl fordert der Grundsatz der Gleichheit der Wahl über den gleichen Zählwert aller Stimmen hinaus nur, dass bei der Wahl alle Wähler auf der Grundlage möglichst gleichgroßer Wahlkreise und daher mit annähernd gleichem Stimmgewicht am Kreationsvorgang teilnehmen können (vgl. BVerfGE 95, 335 [353]; 121, 266 [295 f.]).
Hingegen bedeutet Wahlgleichheit bei der Verhältniswahl, dass jeder Wähler mit seiner Stimme den gleichen Einfluss auf die Zusammensetzung der Volksvertretung haben muss (Erfolgswertgleichheit, vgl. BVerfGE 1, 208 [246]; 121, 266 [296]).
Alle Parteien sollen in einem möglichst den Stimmenzahlen angenäherten Verhältnis in dem zu wählenden Organ vertreten sein (vgl. BVerfGE 121, 266 [296]).
Er ist dabei aufgerufen, ein Stück materiellen Verfassungsrechts auszufüllen (vgl. BVerfGE 1, 208 [246]; 121, 266 [296]).
Allerdings folgt aus dem formalen Charakter des Grundsatzes der Wahlgleichheit, dass dem Gesetzgeber bei der Ordnung des Wahlrechts nur ein eng bemessener Spielraum für Differenzierungen verbleibt (BVerfGE 121, 266 [297]).
Diese Differenzierungen bedürfen zu ihrer Rechtfertigung eines besonderen, sachlich legitimierten, bislang als "zwingend" bezeichneten Grundes (vgl. BVerfGE 1, 208 [248 f.]; 82, 322 [338]; 95, 408 [418]; 121, 266 [297]; stRspr).
Dabei wird nicht verlangt, dass sich die Differenzierungen als zwangsläufig oder notwendig darstellen (vgl. BVerfGE 95, 408 [418]; 121, 266 [297]).
Als solche Gründe gelten beispielsweise die Verwirklichung der mit der Parlamentswahl verfolgten Ziele, die Sicherung des Charakters der Wahl als eines Integrationsvorganges oder die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der zu wählenden Volksvertretung (vgl. BVerfGE 82, 322 [338]; 95, 408 [418]; 121, 266 [297 f.]).
Die differenzierenden Regelungen müssen zur Verfolgung der legitimen Zwecke geeignet und erforderlich sein (vgl. BVerfGE 95, 408 [418]; 121, 266 [298]).
Der Gesetzgeber muss sich bei der Einschätzung und Bewertung an der politischen Realität, nicht aber an abstrakt konstruierten Fallgestaltungen orientieren (vgl. BVerfGE 95, 408 [418 f.]; 121, 266 [298]).
Dabei können auch gefestigte Rechtsüberzeugung und Rechtspraxis Beachtung finden (vgl. BVerfGE 121, 266 [298]).
Dagegen ist es nicht Aufgabe des Gerichts, zu prüfen, ob der Gesetzgeber innerhalb seines Ermessensbereichs zweckmäßige oder rechtspolitisch erwünschte Lösungen gefunden hat (vgl. BVerfGE 59, 119 [124 f.]; 121, 266 [303 f.];… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 3. März 2009 - 2 BvC 3/07, 2 BvC 4/07 -, DVBl 2009, S. 511 [512]).
- BVerfG, 04.07.2012 - 2 BvC 1/11
Wahlberechtigung der Auslandsdeutschen
- BVerfG, 26.02.2014 - 2 BvE 2/13
Europawahl: Drei-Prozent-Sperrklausel für Wahl zum Europäischen Parlament …
- BVerfG, 15.12.2020 - 2 BvC 46/19
Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde bezogen auf das Fehlen gesetzlicher Regelungen …
- BVerfG, 19.09.2017 - 2 BvC 46/14
Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag erfolglos
- VerfG Schleswig-Holstein, 30.08.2010 - LVerfG 3/09
Vereinbarkeit des § 3 Abs. 5 Satz 3 des Wahlgesetzes für den Landtag von …
- BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvC 4/04
Wahlprüfungsbeschwerde nach Bundestagsauflösung
- BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvF 1/05
Normenkontrollantrag Bayerns und Hessens zum Luftsicherheitsgesetz teilweise …
- BVerfG, 31.01.2012 - 2 BvC 3/11
Einteilung der Wahlkreise auf der Grundlage der deutschen Wohnbevölkerung …
- VerfGH Sachsen, 16.08.2019 - 76-IV-19
Landtagswahl: AfD Sachsen reicht Verfassungsbeschwerde ein
- VerfGH Bayern, 26.03.2018 - 15-VII-16
Popularklage - Regelungen aus dem Wahlvorschlagsrecht der Parteien
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - VerfGH 2/09
Wahl von Bürgermeistern und Landräten mit relativer Mehrheit verfassungsgemäß
- BVerfG, 18.02.2009 - 2 BvC 9/04
Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde bzgl der Wahl des 15. Deutschen …
- BGH, 07.12.2020 - AnwZ (Brfg) 19/19
Anfechtung der Wahl zum Vorstand in der Kammerversammlung wegen unzulässiger …
- VerfGH Saarland, 29.09.2011 - Lv 4/11
Wahlprüfungsbeschwerden betreffend die Wahl zum 14. Landtag des Saarlandes am …
- BVerfG, 18.02.2009 - 2 BvC 6/03
Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde bzgl der Wahl des 15. Deutschen …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.12.2008 - VerfGH 12/08
"Sperrklausel" im Kommunalwahlgesetz NRW verfassungswidrig
- VerfG Hamburg, 03.02.2023 - HVerfG 13/20
- VerfG Hamburg, 14.12.2011 - HVerfG 3/10
Anfechtungsverfahren vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht gegen den …
- VerfG Hamburg, 26.01.2016 - HVerfG 2/15
Wahlprüfungsbeschwerden gegen Wahl zur Bezirksversammlung Harburg zurückgewiesen
- BVerfG, 26.02.2009 - 2 BvC 6/04
Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde bzgl der Wahl des 15. Deutschen …
- VerfG Hamburg, 23.01.2017 - HVerfG 8/15
- VerfG Hamburg, 26.01.2016 - HVerfG 3/15
- VG Karlsruhe, 18.02.2021 - 9 K 5003/19
Enzkreis: Gemeinderatswahl in Knittlingen bleibt gültig
- BVerfG, 26.02.2009 - 2 BvC 1/04
Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde bzgl der Wahl des 15. Deutschen …
- VerfG Hamburg, 02.12.2022 - HVerfG 13/20
- StGH Hessen, 13.08.2014 - P.St. 2466
1. Ein Verfahren über die Mitgliedschaft im Staatsgerichtshof (§ 11 Abs. 3 des …
- BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 1470/20
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Urteil betreffend die Einführung …
- BVerfG, 25.02.2010 - 2 BvC 6/07
Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde bzgl der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag …
- BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 80/09
Rechtsanwaltskammer: Zwei-Jahres-Turnus für Teilneuwahlen des Kammervorstandes; …
- StGH Bremen, 09.05.2023 - St 1/22
- AGH Nordrhein-Westfalen, 14.12.2018 - 1 AGH 39/17
Vorstandswahl der RAK Düsseldorf ungültig: Wahlkampfrede statt …
- BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvC 37/19
Ablehnung einer Beistandszulassung, Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde und …
- VerfG Schleswig-Holstein, 13.09.2013 - LVerfG 9/12
Befreiung des SSW von der 5 % Klausel ist verfassungsgemäß
- BVerfG, 12.01.2022 - 2 BvC 17/18
Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde betreffend die mögliche Nichtzählung einer …
- BVerwG, 22.10.2008 - 8 C 1.08
Kommunalwahlen; Einteilung von Wahlbereichen; verfassungskonforme Auslegung; …
- BVerfG, 09.02.2009 - 2 BvC 11/04
Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde bzgl der Wahl des 15. Deutschen …
- VerfGH Bayern, 05.07.2022 - 57-III-19
Erfolgloser Antrag auf Feststellung der Ungültigkeit der Landtagswahl 2018
- BVerfG, 13.04.2021 - 2 BvE 1/21
Anträge auf Aussetzung der Regelungen zu Unterstützungsunterschriften oder …
- VerfG Schleswig-Holstein, 13.09.2013 - LVerfG 7/12
Wahlprüfungsbeschwerde Rüge mehrerer Wahlfehler
- StGH Bremen, 14.05.2009 - St 2/08
Verfassungsrechtliche Unzulässigkeit der Wiedereinführung der …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.02.2009 - VerfGH 24/08
Kommunalwahlen 2009 dürfen nicht am Tag der Europawahl stattfinden
- VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 108-V-17
Wahlprüfungsbeschwerde trotz Wahlfehlers unbegründet
- VerfG Hamburg, 08.12.2015 - HVerfG 4/15
Drei-Prozent-Sperrklausel
- BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 10/21
Bundesverfassungsgericht entscheidet über vorschlagsberechtigte Parteien für die …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2016 - 15 A 2466/15
Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit einer Gemeinderatswahl hinsichtlich …
- VerfG Hamburg, 08.12.2015 - HVerfG 5/15
- BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 112/09
Zulässigkeit eines anderen Turnus als zwei Jahre hinsichtlich der Teilneuwahl des …
- VerfG Schleswig-Holstein, 29.10.2018 - LVerfG 7/17
Unzulässige sowie offensichtlich unbegründete Wahlprüfungsbeschwerde bzgl der …
- VGH Baden-Württemberg, 26.02.2016 - 9 S 2445/15
Hochschulrecht- hier: vorzeitige Beendigung des Amts eines hauptamtlichen …
- BGH, 30.05.2022 - AnwZ (Brfg) 47/21
Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Elektronische Wahl der Mitglieder der …
- VerfGH Thüringen, 20.03.2018 - VerfGH 5/18
Einstweilige Anordnung
- BGH, 12.09.2022 - AnwZ (Brfg) 41/21
Ungültigerklärung der Wahl eines Rechtsanwalts zum Vorstand der …
- VG Düsseldorf, 16.04.2010 - 1 K 314/10
Klage gegen Ergebnis der Wahl der Bezirksvertretungen von drei Remscheider …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.11.2008 - VerfGH 12/08
Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit als politische Partei durch …
- OVG Niedersachsen, 07.01.2013 - 10 LA 138/12
Angabe eines erlernten, aber nicht ausgeübten Berufs im Wahlvorschlag
- VerfGH Bayern, 30.07.2018 - 11-VIII-17
Neuregelung der Abgeordnetenversorgung mit der Verfassung des Freistaates Bayern …
- VerfGH Saarland, 31.01.2011 - Lv 13/10
Wahlanfechtungen sind zügig zu bearbeiten
- VG Augsburg, 17.11.2015 - Au 3 K 15.1188
Wahlanfechtung, Hochschulwahl, Wahlrechtsgrundsatz, Chancengleichheit, …
- VG Cottbus, 24.08.2018 - 1 K 1821/14
Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus für ungültig erklärt und …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.12.2018 - VerfGH 16/17
Wahlprüfungsentscheidung des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 13. September 2017
- BVerfG, 13.01.2015 - 2 BvE 1/13
Unzulässigkeit einer objektiven Beanstandungsklage im Organstreit
- BVerfG, 18.10.2011 - 2 BvC 5/11
Keine Bedenken gegen Nichtzulassung der "Partei für Arbeit, Rechtsstaat, …
- BFH, 10.12.2014 - V B 145/14
Keine Rechtsbeschwerde gegen unzulässige Anhörungsrüge, Richterablehnung nach …
- BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvQ 33/18
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bezüglich der …
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2009 - 4 L 364/08
Zu verschiedenen Wahlfehlern bei einer Bürgermeisterwahl und deren …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.07.2013 - VerfGH 17/12
Wahlprüfungsentscheidung des Landtags NRW vom 13. September 2012
- LAG Sachsen-Anhalt, 05.04.2016 - 6 TaBV 19/15
Rechtmäßigkeit einer Betriebsratswahl
- VerfGH Bayern, 26.10.2009 - 16-VII-08
1. Zur Sitzverteilung bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen nach dem …
- BVerfG, 11.09.2018 - 2 BvQ 80/18
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bezüglich der …
- BVerfG, 31.01.2012 - 2 BvC 11/11
Teilweise Unzulässigkeit wegen unzureichender Substantiierung bzw nicht …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2009 - 15 A 1372/09
Maßgeblichkeit des Familienwohnsitzes für die Berechtigung zur Kommunalwahl als …
- BVerfG, 19.01.2012 - 2 BvC 12/11
Sog. negatives Stimmgewicht bei Bundestagswahl - Sitzzuteilung nach alter …
- VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 149.07
Sportwettenmonopol
- OVG Sachsen, 08.08.2011 - 2 C 1/10
Rechtmäßigkeit der universitären Regelungen im Bundesland Sachsen zur Wahl des …
- VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 108.07
Untersagung der Vermittlung von Sportwetten; Vereinbarkeit der Rechtsgrundlagen …
- VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 167.08
Staatliches Monopol bei Sportwetten in Berlin
- BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvQ 53/18
Ablehnung des Erlasses einstweiliger Anordnungen im Hinblick auf die fehlende …
- VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 576.07
Prüfung der Regelung von Sportwetten in Berlin
- VerfGH Bayern, 01.02.2021 - 14-VII-19
Erfolglose Popularklage gegen Regelungen zur Vergabe von Überhang- und …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.10.2017 - LVG 3/17
5%-Sperrklausel, Frauenquote für Listenplätze
- VG Schwerin, 22.06.2016 - 7 A 1773/14
Wahl der Kammerversammlung der Zahnärztekammer; Zuschnitt von Wahlkreisen
- VerfGH Bayern, 21.12.2015 - 14-VII-13
Vereinbarkeit der Vorschriften über Stichentscheid bei Bürgerentscheiden mit …
- VerfG Schleswig-Holstein, 20.06.2013 - LVerfG 6/12
Wahlanfechtung wegen Gestaltung des Stimmzettels
- BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvE 3/11
Verwerfung des Antrags einer politischen Partei, im Rahmen eines …
- VG Greifswald, 02.12.2008 - 2 A 1267/08
Nichtzulassung eines NPD-Kandidaten zur Landratswahl
- VG Münster, 23.03.2023 - 1 L 871/22
Anordnungsanspruch; Autonomie; Betroffenheit; Bundestagswahl; Deklaratorischer …
- VerfG Brandenburg, 18.09.2015 - VfGBbg 18/15
Die Berücksichtigung akademischer Grade und Bezeichnungen sowie der Berufe und …
- VG Greifswald, 23.03.2010 - 2 A 1011/09
Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung eines Mitgliedes der Nationaldemokratischen …
- VerfGH Sachsen, 18.06.2021 - 35-II-20
Abstrakte Normenkontrolle gegen § 6 Abs. 6 Satz 3 SächsWahlG (Begrenzung des …
- StGH Bremen, 13.08.2020 - St 3/19
- LSG Bayern, 15.01.2018 - L 14 R 5201/16
Zuständigkeit für Betriebsprüfung
- BVerfG - 2 BvC 9/07
- BVerfG - 2 BvC 8/07
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.04.2013 - 4 L 143/12
Kommunalwahl; Wahlanfechtung; Ergebnisrelevanz des Wahlfehlers
- VerfGH Saarland, 18.03.2013 - Lv 12/12
5 %-Klausel und Sitzverteilung nach d'Hondt sind noch verfassungsgemäß - …
- BVerfG, 24.09.2011 - 2 BvC 15/10
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde (A-limine-Abweisung): Einräumung einer …
- VG Schwerin, 01.12.2010 - 1 A 1469/08
Anfechtung einer Kommunalwahl aufgrund der negativen Entscheidung des …
- VG Greifswald, 17.11.2009 - 2 A 927/09
Anfechtung einer Gemeindewahl wegen einer Entscheidung der Gemeindevertretung …
- VG Halle, 21.04.2015 - 6 A 177/14
Kommunalwahl; Ergebnisrelevanz des Wahlfehlers bei fehlerhaften …
- VG Köln, 25.03.2015 - 4 K 6708/14
Neuauszählung Kommunalwahl terminiert
- VG Neustadt, 08.10.2014 - 3 K 647/14
Gemeinderatswahl in Wattenheim ungültig
- VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 112/10
- VerfG Brandenburg, 20.05.2021 - VfGBbg 37/20
- VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 111/10
- VG Münster, 20.10.2015 - 1 K 2187/14
Klage gegen Gültigkeit der Gemeinderatswahl in Recke abgewiesen
- VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 107/10
Wahlprüfungsklage gegen Verbandsgemeinderatswahl
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 19.02.2013 - VerfGH 18/12
Wahlprüfungsentscheidung des Landtags NRW vom 13. September 2012
- VG Gießen, 05.07.2022 - 8 K 2488/21
Gültigkeit der Wahl eines Ausländerbeirats