Rechtsprechung
   BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvF 4/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,326
BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvF 4/03 (https://dejure.org/2008,326)
BVerfG, Entscheidung vom 12.03.2008 - 2 BvF 4/03 (https://dejure.org/2008,326)
BVerfG, Entscheidung vom 12. März 2008 - 2 BvF 4/03 (https://dejure.org/2008,326)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,326) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • DFR

    Parteibeteiligung an Rundunkunternehmen

  • Bundesverfassungsgericht

    Partielle Unvereinbarkeit von § 6 Abs 2 Nr 4 PrivRdFunkG HE mit Art 5 Abs 1 S 2 GG iVM Art 21 Abs 1 GG - Unzulässigkeit eines absoluten Verbots der Beteiligung politischer Parteien an privaten Rundfunkveranstaltungen

  • Telemedicus

    Beteiligung von Parteien an Privatsendern

  • Wolters Kluwer

    Prüfung des Umfangs einer Beteiligung von Parteien an privaten Rundfunkunternehmen im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle; Möglichkeit einer Untersagung der unmittelbaren oder mittelbaren parteilichen Beteiligung an privaten Rundfunkunternehmen durch den Gesetzgeber; ...

  • Judicialis

    HPRG § 6 Abs. 2 Nr. 4

  • uni-muenster.de PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Art. 21 Abs. 1; HPRG § 6 Abs. 2 Nr. 4
    Absolutes Verbot der Beteiligung an privaten Rundfunkanbietern für Parteien ist verfassungswidrig (Prof. Dr. Bernd Holznagel; MMR 2008, 591)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HPRG § 6 Abs. 2 Nr. 4; GG Art. 5
    Verfassungsrechtliche Grenzen der Beteiligung politischer Parteien an privaten Rundfunkunternehmen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Absolutes Verbot für politische Parteien, sich an privaten Rundfunkveranstaltungen zu beteiligen, verfassungswidrig

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Totales Beteiligungsverbot für politische Parteien an privatem Rundfunk ist verfassungswidrig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Parteienbeteiligung an Medienunternehmen

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Zur Beteiligung von Parteien am Privatrundfunk

Besprechungen u.ä. (3)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 21 GG; Art. 5 GG
    Parteilicher Rundfunk? Die politischen Parteien als Gegenstand und Faktor der Berichterstattung im Privatrundfunk (Prof. Dr. Matthias Cornils, Mainz)

  • nrw.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Beteiligung von Parteien an privaten Rundfunkunternehmen

  • uni-muenster.de PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Art. 21 Abs. 1; HPRG § 6 Abs. 2 Nr. 4
    Absolutes Verbot der Beteiligung an privaten Rundfunkanbietern für Parteien ist verfassungswidrig (Prof. Dr. Bernd Holznagel; MMR 2008, 591)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 121, 30
  • NJW 2008, 2907 (Ls.)
  • NVwZ 2008, 658
  • MMR 2008, 591
  • DVBl 2008, 507
  • afp 2008, 152
  • afp 2008, 174
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (145)

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Vielmehr handelt es sich dabei um "frei gebildete, im gesellschaftlich-politischen Bereich wurzelnde Gruppen", die dazu berufen sind, "bei der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken und in den Bereich der institutionalisierten Staatlichkeit hineinzuwirken", ohne diesem Bereich jedoch selbst anzugehören (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 121, 30 ).
  • BGH, 20.12.2018 - I ZR 112/17

    Zum Anspruch auf Unterlassung der kostenlosen Verteilung eines kommunalen

    Der Staat darf sich nur in engen Grenzen auf dem Gebiet der Presse betätigen (vgl. BVerfGE 20, 162, 175 [juris Rn. 37]; zur Rundfunkfreiheit vgl. BVerfGE 121, 30, 52 [juris Rn. 95] mwN).

    Das verfassungsrechtliche Gebot, die Presse von staatlichen Einflüssen freizuhalten, bezieht sich nicht nur auf manifeste Gefahren unmittelbarer Lenkung oder Maßregelung der im Bereich der Presse tätigen Unternehmen, sondern weitergehend auch auf die Verhinderung aller mittelbaren und subtilen Einflussnahmen des Staates (wiederum zur Rundfunkfreiheit vgl. BVerfGE 121, 30, 52 f. [juris Rn. 96] mwN).

  • OVG Bremen, 21.02.2018 - 2 LC 139/17

    Gebührenbescheid über Polizeieinsatzkosten der Polizei Bremen vom 18.08.2015 -

    Dass der Gesetzgeber einen konkreten Fall vor Augen hat, den er zum Anlass seiner Regelung nimmt, verleiht dieser noch nicht den Charakter des Einzelfallgesetzes, wenn sie nach der Art der in Betracht kommenden Sachverhalte geeignet ist, unbestimmt viele weitere Fälle zu regeln (BVerfG, Urteil vom 12.3.2008 - 2 BvF 4/03 -, BVerfGE 121, 30 -69, juris Rn. 85).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht