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   BVerfG, 03.03.1965 - 1 BvR 208/59   

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https://dejure.org/1965,49
BVerfG, 03.03.1965 - 1 BvR 208/59 (https://dejure.org/1965,49)
BVerfG, Entscheidung vom 03.03.1965 - 1 BvR 208/59 (https://dejure.org/1965,49)
BVerfG, Entscheidung vom 03. März 1965 - 1 BvR 208/59 (https://dejure.org/1965,49)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Beurkundungsbefugnis

  • openjur.de

    Beurkundungsbefugnis

  • opinioiuris.de

    Beurkundungsbefugnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung der kirchlichen Beurkundungsbefugnis - Art. 12 § 2 prAGBGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 18, 392
  • NJW 1965, 1013
  • MDR 1965, 543
  • DVBl 1965, 396
  • DÖV 1965, 342
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 02.04.1963 - 2 BvL 22/60

    Verkündungszeitpunkt

    Auszug aus BVerfG, 03.03.1965 - 1 BvR 208/59
    Die Notarordnung ist am 6. September 1949 verkündet worden und war bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Maßnahmen auf den Gebieten des Notarrechts vom 16. Februar 1961 (BGBl. I S. 77) gültig (BVerfGE 16, 6 [16]).

    Denn im Beschluß vom 2. April 1963 -- 2 BvL 22/60 -- (BVerfGE 16, 6 [16]) hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, daß die Notarordnung für Rheinland-Pfalz rechtzeitig vor dem ersten Zusammentritt des Deutschen Bundestages verkündet worden ist, so daß das Land an ihrem Erlaß durch Art. 74 Nr. 1 GG noch nicht gehindert war.

  • BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvR 481/60

    Wehrmachtspensionäre

    Auszug aus BVerfG, 03.03.1965 - 1 BvR 208/59
    Die des Grundrechtsschutzes fähige Rechtsposition muß also so stark sein, daß ihre ersatzlose Entziehung dem rechtsstaatlichen Gehalt des Grundgesetzes widersprechen würde (vgl. BVerfGE 16, 94 [112]).

    Der verfassungsrechtliche Eigentumsschutz ist jedenfalls solchen öffentlich-rechtlichen Ansprüchen zu versagen, bei denen "zu der einseitigen Gewährung des Staates keine den Eigentumsschutz rechtfertigende Leistung des Einzelnen hinzutritt" (BVerfGE 16, 94 [113]; vgl. 1, 264 [278]).

  • BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvL 8/62

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung von Notarstellen

    Auszug aus BVerfG, 03.03.1965 - 1 BvR 208/59
    Vielmehr werden durch diese Bestimmungen die Behörden des Staates und der öffentlichen Körperschaften in das Instanzensystem der freiwilligen Gerichtsbarkeit eingegliedert und erhalten Kompetenzen im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit zugewiesen (vgl. auch BVerfGE 17, 371 [376 ff.]).
  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

    Auszug aus BVerfG, 03.03.1965 - 1 BvR 208/59
    Entscheidend ist für die Bewertung eines Rechts als Eigentum, inwieweit es "sich als Äquivalent eigener Leistung erweist oder auf staatlicher Gewährung beruht" (BVerfGE 14, 288 [294]).
  • BVerfG, 21.07.1955 - 1 BvL 33/51

    Junktimklausel

    Auszug aus BVerfG, 03.03.1965 - 1 BvR 208/59
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich zwar in seiner Entscheidung vom 21. Juli 1955 (BVerfGE 4, 219 [240 ff.]) zu der differenzierenden Lösung bekannt, daß es jedenfalls vermögenswerte subjektive öffentliche Rechte gibt, die Eigentum im Sinne des Art. 14 GG sind.
  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Solche Rechte sind durch eine zumindest eingeschränkte Verfügungsbefugnis und durch einen in nicht unerheblichem Umfang auf Eigenleistung beruhenden Erwerb gekennzeichnet (BVerfGE 14, 288 ; 18, 392 ; 30, 292 ; 53, 257 ; 69, 272 ; 72, 9 ; 72, 175 ; 97, 67 ).
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Gebühren sind öffentlich-rechtliche Geldleistungen, die aus Anlaß individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (vgl. BVerfGE 7, 244 [254]; 18, 392 [396]; 20, 257 [269]; 28, 66 [86 ff.]; BVerwGE 5, 136 [141]; 12, 162 [170]; Wilke, Gebührenrecht und Grundgesetz , 1973, S. 16 ff., 24 ff., 55 ff., 90 ff.).
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00

    Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe

    Nur als Äquivalent einer nicht unerheblichen eigenen Leistung, die der besondere Grund für die Anerkennung als Eigentumsposition ist, erfahren rentenversicherungsrechtliche Anwartschaften den Schutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 53, 257 [291 f.]; - 58, 81 [109]; - 100, 1 [33]; vgl. allgemein zu öffentlichrechtlichen Rechtspositionen schon BVerfGE 18, 392 [397]; - 22, 241 [253]; - 24, 220 [225 f.]; - 48, 403 [412 f.]).
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