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   BVerfG, 16.11.1972 - 2 BvR 21/72   

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https://dejure.org/1972,141
BVerfG, 16.11.1972 - 2 BvR 21/72 (https://dejure.org/1972,141)
BVerfG, Entscheidung vom 16.11.1972 - 2 BvR 21/72 (https://dejure.org/1972,141)
BVerfG, Entscheidung vom 16. November 1972 - 2 BvR 21/72 (https://dejure.org/1972,141)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 232 Abs. 2
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorkehrungen - Zustellungen - Ständige Wohnung - Betroffener - Erlaß des Bußgeldbescheides - Polizeiliche Vernehmung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 34, 154
  • NJW 1973, 187
  • MDR 1973, 292
  • DÖV 1973, 277
 
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Wird zitiert von ... (45)

  • BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 685/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Abwesenheitsentscheidung in einem Zivilrechtsstreit

    Anders verhält es sich, wenn der Betroffene den Eingang an ihn gerichteter Schriftstücke in der Zeit seiner Abwesenheit erwarten musste (vgl. BVerfGE 25, 158 ; 26, 315 ; 34, 154 ; 41, 332 ).
  • BGH, 13.05.2004 - V ZB 59/03

    Kosten der Säumnis des Beklagten bei Klagerücknahme

    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung (BVerfGE 34, 154, 156 f.; NJW 1976, 1537; NJW 1993, 847 m. w. N.) bei einer Urlaubsabwesenheit von "längstens etwa sechs Wochen" die Zumutbarkeit besonderer Vorkehrungen wegen der möglichen, aber zeitlich ungewissen Zustellung - in jenen Fällen eines Bußgeldbescheids oder Strafbefehls - sogar dann verneint, wenn der Betroffene vorher zu der Beschuldigung polizeilich vernommen worden war (BVerfGE 34, 156).
  • BAG, 16.03.1988 - 7 AZR 587/87

    Wirksamer Zugang einer während der Urlaubsreise des Arbeitnehmers an die

    Eine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage wegen urlaubsbedingter Abwesenheit ist schon im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in aller Regel geboten (vgl. BVerfGE 25, 158, 166; 26, 315, 319 [BVerfG 09.07.1969 - 2 BvR 753/68]; 34, 154, 156 f. = AP Nr. 28 zu Art. 103 GG; 37, 100, 102; 40, 182, 186; 41, 332, 336; vgl. Wenzel, aaO; KR-Friedrich, 2. Aufl., § 5 KSchG Rz 60).
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