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   BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 1/76, 1 BvL 2/76, 1 BvL 3/76   

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https://dejure.org/1977,444
BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 1/76, 1 BvL 2/76, 1 BvL 3/76 (https://dejure.org/1977,444)
BVerfG, Entscheidung vom 19.04.1977 - 1 BvL 1/76, 1 BvL 2/76, 1 BvL 3/76 (https://dejure.org/1977,444)
BVerfG, Entscheidung vom 19. April 1977 - 1 BvL 1/76, 1 BvL 2/76, 1 BvL 3/76 (https://dejure.org/1977,444)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des zeitlich gestaffelten Inkrafttretens von Vergünstigungen nach dem BAföG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 44, 290
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 17/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Übergangsregelungen bei Wohngeld

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 1/76
    Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom heutigen Tage - 1 BvL 17/75 - (unter II. 1.) ausgeführt hat, kommt dem Gesetzgeber bei Überleitungsvorschriften, die nicht auf ungleiche Behandlung Berechtigter abzielen, in der Regel nur für kurze Dauer gelten und zu keinen wesentlichen Ungleichheiten führen, ein erweiterter Gestaltungsspielraum zu.

    (vgl BVerfGE 40, 121 (147); Beschluß vom 19. April 1977 - 1 BvL 17/75 -, II. 2.).

    Bei der vorstehenden Prüfung hat es sein Bewenden (vgl Beschluß vom 19. April 1977 - 1 BvL 17/75 -, II. 3.).

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 1/76
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Gleichheitssatz nur dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung nicht finden läßt, kurzum, wenn die Bestimmung als willkürlich bezeichnet werden muß (vgl BVerfGE 1, 14 (52) ustRspr).
  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 1/76
    (vgl BVerfGE 40, 121 (147); Beschluß vom 19. April 1977 - 1 BvL 17/75 -, II. 2.).
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 1/76
    Dabei ist die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei bevorzugender Typisierung "nach der Natur der Sache" weiter gespannt als bei benachteiligender Typisierung (vgl BVerfGE 17, 1 (24)).
  • BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 363/91

    Kündigungsfrist

    Die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, der diesem Recht und dem auf Vertragsfreiheit (Art. 1, 2 GG) Rechnung zu tragen hat, ist bei bevorzugender Typisierung (zugunsten der Kündigungsmöglichkeit in Verträgen von mehr als fünfjähriger Dauer) weiter als bei benachteiligender Typisierung (BVerfGE 17, 1, 23 ff.; 44, 290, 295; von Mangold/Klein/Starck, GG, 3. Aufl., Art. 3 Abs. 1 Rz 18).
  • BFH, 14.02.2006 - VIII B 107/04

    Steuerpflicht der Veräußerung einer Auslandsbeteiligung in 2001 gem. § 17 EStG

    cc) Im Rahmen einer summarischen Prüfung kann auch der Überlegung keine ausschlaggebende Bedeutung zukommen, dass bei schrittweisen Verbesserungen im Rahmen von Teilreformen gewisse Unstimmigkeiten, die bei Dauerregelungen nicht hinnehmbar wären, übergangsweise möglicherweise auch nach Europarecht in Kauf zu nehmen sind (zur Rechtfertigung schrittweiser Verbesserungen nach nationalem Verfassungsrecht vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 18. Juni 1975 1 BvL 4/74, BVerfGE 40, 121, 140; vom 19. April 1977 1 BvL 17/75, BVerfGE 44, 283, 288 f.; vom 19. April 1977 1 BvL 1-3/76, BVerfGE 44, 290, 296; vom 27. September 1978 1 BvL 4/77, BVerfGE 49, 192, 210; vom 13. Juni 1979 1 BvL 27/76, BVerfGE 51, 257, 268).
  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 845/95

    Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmerkündigung

    Die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, der diesem Recht und dem auf Vertragsfreiheit (Art. 1, 2 GG) Rechnung zu tragen hat, ist bei bevorzugender Typisierung (zugunsten des jederzeit möglichen Entlassungsantrages eines Beamten) weiter als bei benachteiligender Typisierung (BVerfGE 17, 1, 23 f.; 44, 290, 295).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2001 - 8 A 3943/00

    Stichtagsregelung verfassungsgemäß: Entschädigung aus der HIV-Stiftung für

    BVerfG, Beschluss vom 19. April 1977 - 1 BvL 1, 2, 3/76 -, BVerfGE 44, 290 -, denn angesichts der begrenzten Zahl der vom HIV-Hilfegesetz Betroffenen - etwa 1.300 unmittelbar und mittelbar Infizierte sowie etwa 1.000 Angehörige (vgl. BT-Drs 13/1298, S. 8) - kann von einem Massenphänomen nicht die Rede sein.

    zu diesen Gesichtspunkten: BVerfG, Beschluss vom 19. April 1977 - 1 BvL 1, 2, 3/76 -, BVerfGE 44, 290 (295: erweiterter Spielraum wegen der in der Regel nur kurzen Geltungsdauer); ebenso Beschluss vom 19. April 1977 - 1 BvL 17/75 -, BVerfGE 44, 283 (286: Geringfügigkeit einer Anhebung von Ausbildungsförderung um 20,- DM).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2007 - 6 C 10767/07

    Änderung einer Rechtsanwaltsversorgungssatzung; Versorgungsehe

    Hierbei durfte er sich für einen generellabstrakt gefassten Ausnahmetatbestand entscheiden, weil sein Typisierungsermessen im Zusammenhang mit normativen Begünstigungen besonders weit gefasst ist (so BVerfGE 17, 1 ff.; 34, 62 ; 44, 290 ) und die in der dreijährigen Wartezeit liegende Typisierungshärte die Rechtssphäre der Antragstellerin nicht schwerwiegender belastet als sie belastet wäre, wenn der Verdacht einer Versorgungsehe gegenbeweislich entkräftet werden müsste.
  • FG Düsseldorf, 17.10.2002 - 15 K 2481/01

    Kindergeld; Haushaltsaufnahme; Getrennt lebende Eltern; Umgangsrecht; Betreuung;

    aa) Die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers ist nach ständiger verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung bei der Leistungsgewährung generell größer als im Bereich der Eingriffsverwaltung (z.B. BVerfG-Beschluss vom 11. Dezember 1973 2 BvL 47/71, BVerfGE 36, 230 (235), NJW 1974, 355 mit weiteren Nachweisen) und bei einer bevorzugenden Typisierung bzw. Sonderregelung umfassender als bei einer benachteiligenden (BVerfG-Beschluss vom 19. April 1977 1 BvL 1/76, BVerfGE 44, 290 (295)).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2001 - 8 A 3944/00

    Stichtagsregelung verfassungsgemäß: Entschädigung aus der HIV-Stiftung für

    BVerfG, Beschluss vom 19. April 1977 - 1 BvL 1, 2, 3/76 -, BVerfGE 44, 290 -, denn angesichts der begrenzten Zahl der vom HIV-Hilfegesetz Betroffenen - etwa 1.300 unmittelbar und mittelbar Infizierte sowie etwa 1.000 Angehörige (vgl. BT-Drs 13/1298, S. 8) - kann von einem Massenphänomen nicht die Rede sein.

    zu diesen Gesichtspunkten: BVerfG, Beschluss vom 19. April 1977 - 1 BvL 1, 2, 3/76 -, BVerfGE 44, 290 (295: erweiterter Spielraum wegen der in der Regel nur kurzen Geltungsdauer); ebenso Beschluss vom 19. April 1977 - 1 BvL 17/75 -, BVerfGE 44, 283 (286: Geringfügigkeit einer Anhebung von Ausbildungsförderung um 20,- DM).

  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 844/95

    Planstelleninhaber: Recht auf Eigenkündigung -Vorzeitige Beendigung des

    Die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, der diesem Recht und dem auf Vertragsfreiheit (Art. 1, 2 GG) Rechnung zu tragen hat, ist bei bevorzugender Typisierung (zugunsten des jederzeit möglichen Entlassungsantrages eines Beamten) weiter als bei benachteiligender Typisierung (BVerfGE 17, 1, 23 f.; 44, 290, 295).
  • BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 44.92

    Keine Anrechnung des schwerbehinderten Geschäftsführers einer GmbH auf

    Bei bevorzugender Typisierung ist die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers jedoch besonders weit (vgl. BVerfGE 17, 1 ; 44, 290 ).
  • BSG, 15.02.2000 - B 11 AL 179/99 B

    Erstattungspflicht des Arbeitgebers bei Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe

    Eine entsprechende Anwendung des § 239 Satz 2 AFG ist - abgesehen von der erörterten Sachlage - mit Hilfe des allgemeinen Gleichheitssatzes nicht begründbar, weil nach ständiger Rechtsprechung dem Gesetzgeber bei Übergangsregelungen (BVerfGE 44, 283, 287) und bevorzugender Typisierung (BVerfGE 17, 1, 23 f; 44, 290, 295; 65, 325, 356) ein besonders weiter Entscheidungsspielraum zugestanden wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.1994 - A 13 S 452/94

    Zur Auslegung der Jahresfrist für den Antrag auf Familienasyl (maßgeblich ist der

  • LSG Hessen, 27.11.1980 - L 1 Kg 362/80

    Kindergeld; Sozialstaatsprinzip; Aufenthalt; Rechtsstaatsprinzip; Kind; Wohnsitz;

  • LSG Hessen, 27.11.1980 - L 1 Kg 271/80

    Kindergeld; Rechtsstaatprinzip; Sozialstaatsprinzip; Aufenthalt; Kind; Wohnsitz;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2004 - 1 L 197/02

    Anforderungen an die Bezeichnung einer klärungsbedürftigen konkreten Rechtsfrage;

  • FG Düsseldorf, 13.11.2001 - 18 K 1922/01

    Kindergeld; Afghanischer Staatsbürger; Ausländer; Anspruchsausschluss;

  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.1996 - 9 S 1573/96

    Ärzteversorgung: Stichtagsregelung für das Wiederaufleben einer

  • VG Gelsenkirchen, 07.10.2010 - 6z L 917/10

    Wartezeit, Wartzeitquote, Härte, Härtefall

  • FG Düsseldorf, 17.10.2002 - 15 K 7042/01
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