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   BVerfG, 24.02.1987 - 2 BvL 7/85   

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BVerfG, 24.02.1987 - 2 BvL 7/85 (https://dejure.org/1987,1003)
BVerfG, Entscheidung vom 24.02.1987 - 2 BvL 7/85 (https://dejure.org/1987,1003)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Februar 1987 - 2 BvL 7/85 (https://dejure.org/1987,1003)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässige Richtervorlage - Unterbringung nach BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vormund - Unterbringung - Genehmigung einer Unterbringung - Konkrete Normenkontrolle - Zulässigkeit einer Vorlage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 74, 236
  • FamRZ 1987, 675
  • Rpfleger 1987, 307
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.04.1967 - IV ZB 448/66

    Einstweilige Unterbringung eines Pfleglings

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1987 - 2 BvL 7/85
    Er ist jedoch nicht berechtigt, den Aufenthalt eines geschäftsfähigen Pflegebefohlenen gegen dessen Willen zu bestimmen (BGHZ 48, 147 [157]; BayObLG, Rpfleger 1979, S. 422 unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung in BayObLGZ 1961, 332ff.; Palandt, BGB , § 1910 Anm.4; Soergel, BGB , 11. Aufl., § 1910 Anm. 15).

    Er ist jedoch - im Unterschied zum Vormund - zur Aufenthaltsbestimmung dann nicht berechtigt, wenn der Pflegebefohlene geschäftsfähig ist (vgl. BGHZ 48, 147 [157]).

  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvL 18/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1987 - 2 BvL 7/85
    § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG verlangt zudem, daß sich das vorlegende Gericht eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzt und dabei die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigt, die für die Auslegung der zur Prüfung vorgelegten Norm von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 47, 109 [114 f.]; 65, 308 [316]).

    Nach alledem braucht auch nicht darauf eingegangen zu werden, daß sich das Gericht mit der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur nicht in der gebotenen Weise auseinandergesetzt hat (vgl. BVerfGE 65, 308 [316]).

  • BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvL 8/73

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1987 - 2 BvL 7/85
    Der Vorlagebeschluß muß mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis käme als im Fall ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 [306]; 36, 258 [263]; 68, 311 [316]).
  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1987 - 2 BvL 7/85
    § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG verlangt zudem, daß sich das vorlegende Gericht eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzt und dabei die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigt, die für die Auslegung der zur Prüfung vorgelegten Norm von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 47, 109 [114 f.]; 65, 308 [316]).
  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvL 4/72

    Verfassungsmäßigkeit des § 96 Abs. 1 OWiG

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1987 - 2 BvL 7/85
    Der Vorlagebeschluß muß mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis käme als im Fall ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 [306]; 36, 258 [263]; 68, 311 [316]).
  • BVerfG, 11.12.1984 - 1 BvL 12/78

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels eigenständiger Auslegung des

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1987 - 2 BvL 7/85
    Der Vorlagebeschluß muß mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis käme als im Fall ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 [306]; 36, 258 [263]; 68, 311 [316]).
  • BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98

    Lippeverband

    Ein Vorlagebeschluss muss aus sich heraus - ohne Beiziehung der Akten - verständlich sein und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass und mit welcher Begründung das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der zur verfassungsrechtlichen Prüfung gestellten Regelung zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 35, 303 ; 51, 401 ; 68, 311 ; 69, 185 ; 74, 236 ; 78, 1 ).
  • BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05

    Wählervereinigungen

    Der Vorlagebeschluss muss mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, aus welchen Gründen das vorlegende Gericht von der Unvereinbarkeit der vorgelegten Norm mit dem Grundgesetz überzeugt ist und dass es bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl.BVerfGE 35, 303 ; 68, 311 ; 69, 185 ; 74, 236 ; 78, 1 ; 88, 70 ).
  • OLG Frankfurt, 19.11.2012 - 5 UF 187/12

    Unterbringung Minderjähriger

    Mit dem engen Unterbringungsbegriff hat der Gesetzgeber im Ergebnis die grundgesetzliche Unterscheidung nachvollzogen zwischen einer Freiheitsbeschränkung im engeren Sinne, die lediglich an Art. 104 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG zu messen ist, und - im Fall einer Unterbringung - der Freiheitsentziehung, die darüber hinaus dem Richtervorbehalt des Art. 104 Abs. 2 GG unterworfen ist (vgl. BGH, FamRZ 2001, S. 149 (150); zu dieser Unterscheidung in Bezug auf eine vormundschaftliche Maßnahme bereits: BVerfGE 10, 302 (323); in Bezug auf § 1800 i.V.m. § 1631b BGB: BVerfG, FamRZ 1987, S. 675 (676)).
  • BVerfG, 23.07.2002 - 2 BvL 14/98

    Richtervorlage zur Heilung fehlerhafter Zweckverbände in Sachsen-Anhalt

    Der Vorlagebeschluss muss aus sich heraus, ohne Beiziehung der Akten, verständlich sein und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 ; 68, 311 ; 69, 185 ; 74, 236 ; 78, 1 ; 88, 70 ).

    Hierbei muss es die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 47, 109 ; 65, 308 ; 74, 236 ; 78, 1 ; 79, 240 ; 88, 70 ).

  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvL 10/06

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Vergütung von Vormündern

    Ein Vorlagebeschluss muss aus sich heraus, ohne Beiziehung der Akten, verständlich sein und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 74, 236 ; 88, 70 ).
  • BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvL 28/87

    Normenkontrolle betreffend die Beratungshilfe in Arbeitssachen

    Der Vorlagebeschluß muß aus sich heraus, ohne Beiziehung der Akten, verständlich sein und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 (306); 68, 311 (316); 69, 185 (187); 74, 236 (242)).

    § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG verlangt zudem, daß sich das vorlegende Gericht eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzt und dabei die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigt, die für die Auslegung der zur Prüfung gestellten Norm von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 47, 109 (114 f.); 65, 308 (316); 74, 236 (242)).

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Das Gericht muß die für seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der Norm maßgeblichen Erwägungen erschöpfend darlegen (vgl. BVerfGE 66, 265 [269 f.]; 68, 311 [316]), sich eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzen und die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen, die für die Auslegung der in Frage stehenden Norm von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 47, 109 [114 f.]; 65, 308 [316]; 74, 236 [242]).
  • BVerfG, 06.09.2012 - 1 BvL 13/12

    Relevanz von Abiturnote bzw Wartezeit für Studienplatzvergabe im Fach

    Ein Vorlagebeschluss muss aus sich heraus, ohne Beiziehung der Akten, verständlich sein und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 74, 236 ).
  • BVerfG, 04.10.1989 - 1 BvL 32/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Übertragung von Taxikonzessionen

    Der Vorlagebeschluß muß mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 >306<; 68, 311 >316<; 74, 236 >242<).
  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvL 2/00

    Unzulässige Richtervorlage mangels hinreichender Darlegung der

    § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG verlangt zudem, dass sich das vorlegende Gericht eingehend mit der Rechtslage auseinander setzt und dabei die in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigt, die für die Auslegung und Prüfung der vorgelegten Norm von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 47, 109 ; 65, 308 ; 74, 182 ; 74, 236 ; 97, 49 ).

    Der Vorlagebeschluss muss aus sich heraus verständlich sein und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass und mit welcher Begründung das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 35, 303 ; 51, 401 ; 68, 311 ; 69, 185 ; 74, 236 ).

  • BVerfG, 13.12.1988 - 2 BvL 1/84

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Entscheidungserheblichkeit der zur

  • BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 1/02

    Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen

  • BVerfG, 20.04.1989 - 1 BvL 7/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 15/02

    Anforderungen an die Begründung eines Vorlagebeschlusses

  • BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvL 2/01

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels ausreichender Darlegung der

  • BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 5/02

    Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen

  • BVerfG, 27.01.1988 - 1 BvL 2/86

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 29.03.1996 - 2 BvL 4/96

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Vereinbarkeit des Berliner Wahlgesetzes mit dem

  • BVerfG, 21.12.2001 - 2 BvL 3/01

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

  • BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 4/02

    Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen

  • SG Leipzig, 28.03.2003 - S 8 KR 87/02

    Kostenübernahme für künstliche Befruchtung bei nicht verheirateten Paaren durch

  • BVerfG, 27.01.1999 - 2 BvL 8/98

    Unzulässige, dem Begründungserfordernis von BVerfGG § 80 Abs 2 S 1 nicht

  • BVerfG, 20.05.1998 - 1 BvL 34/94

    Unzulässige Richtervorlage mangels Darlegung der Entscheidungserheblichkeit des

  • BVerfG, 25.01.1994 - 1 BvL 26/93

    Kündigung: Kündigungsfristen Arbeiter - Angestellte - Gleichbehandlung

  • LG Stuttgart, 16.09.1993 - 2 T 764/93

    Betreuungsgesetz; Altersvorsorgevollmacht oder Patiententestament

  • AG Garmisch-Partenkirchen, 27.05.1999 - XVII 365/98
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