Rechtsprechung
BVerfG, 24.11.1964 - 2 BvL 19/63 |
Ärztekammern - Kammergerichtsbarkeit
Art. 20 Abs. 2, 92, 97, 101 Abs. 2 GG
Volltextveröffentlichungen (5)
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Ärztekammern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungswidrigkeit des rheinland-pfälzischen Ärztekammergesetzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.04.1963 - 2 A 77/72
- BVerfG, 24.11.1964 - 2 BvL 19/63
Papierfundstellen
- BVerfGE 18, 241
- NJW 1965, 343
- MDR 1965, 544
- DVBl 1965, 196
- DÖV 1965, 130
Wird zitiert von ... (64) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60
Gemeindegerichte
Auszug aus BVerfG, 24.11.1964 - 2 BvL 19/63
Diese Rechtsauffassung ist nicht offensichtlich unhaltbar; sie ist deshalb für die Zulässigkeitsprüfung maßgebend (vgl. BVerfGE 2, 181 [190 ff.]; 7, 171 [175]; 14, 56 [65]).An dieser Rechtslage hat Art. 92 GG nichts ändern wollen (BVerfGE 10, 200 [214 f.]; 14, 56 [66]).
Dies gilt jedenfalls dann, wenn -- wie hier -- gegen die Entscheidungen der Berufsgerichte ein allgemeines Gericht des Staates nicht angerufen werden kann (vgl. BVerfGE 14, 56 [61, 73 ff.]).
Den Richtern ist auch ein Minimum persönlicher Unabhängigkeit insofern garantiert, als sie vor Ablauf ihrer Amtszeit nur unter den gesetzlich bestimmten Voraussetzungen und gegen ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung abberufen werden können (vgl. dazu BVerfGE 14, 56 [71]).
Art. 97 Abs. 2 GG überläßt die Regelung der Frage, auf welche Zeit der Richter anzustellen ist, dem Gesetzgeber (BVerfGE 3, 213 [224]; 4,331 [345]; 14, 56 [70 ff.]).
Neben der Weisungsfreiheit und der in Art. 97 Abs. 2 GG institutionell gesicherten persönlichen Unabhängigkeit ist der richterlichen Tätigkeit wesentlich, daß sie von einem nichtbeteiligten Dritten ausgeübt wird (BVerfGE 3, 377 [381]; 4, 331 [346]; 14, 56 [69]).
- BVerfG, 09.11.1955 - 1 BvL 13/52
Soforthilfegesetz
Auszug aus BVerfG, 24.11.1964 - 2 BvL 19/63
Art. 97 Abs. 2 GG überläßt die Regelung der Frage, auf welche Zeit der Richter anzustellen ist, dem Gesetzgeber (BVerfGE 3, 213 [224]; 4,331 [345]; 14, 56 [70 ff.]).Neben der Weisungsfreiheit und der in Art. 97 Abs. 2 GG institutionell gesicherten persönlichen Unabhängigkeit ist der richterlichen Tätigkeit wesentlich, daß sie von einem nichtbeteiligten Dritten ausgeübt wird (BVerfGE 3, 377 [381]; 4, 331 [346]; 14, 56 [69]).
§ 4 Abs. 1 Satz 3 BGO gewährleistete, daß die Berufsgerichte nicht mit Personen besetzt werden konnten, die als weisungsgebundene Beamte die gleiche Materie bearbeiteten, über die sie als unabhängige Richter entscheiden sollten (BVerfGE 4, 331 [347]).
- BVerfG, 29.04.1954 - 1 BvR 328/52
Schwerbeschädigtenschutz
Auszug aus BVerfG, 24.11.1964 - 2 BvL 19/63
Neben der Weisungsfreiheit und der in Art. 97 Abs. 2 GG institutionell gesicherten persönlichen Unabhängigkeit ist der richterlichen Tätigkeit wesentlich, daß sie von einem nichtbeteiligten Dritten ausgeübt wird (BVerfGE 3, 377 [381]; 4, 331 [346]; 14, 56 [69]).
- BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 335/51
Entlassung von Nationalsozialisten
- BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51
Besatzungsanordnungen
- BVerfG, 24.02.1953 - 1 BvL 21/51
Normenkontrolle II
Auszug aus BVerfG, 24.11.1964 - 2 BvL 19/63
Es handelt sich mithin um nachkonstitutionelles Recht im Sinne der Entscheidung vom 24. Februar 1953 (BVerfGE 2, 124), das der Normenkontrolle des Bundesverfassungsgerichts nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG unterliegt. - BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56
Dieselsubventionierung
Auszug aus BVerfG, 24.11.1964 - 2 BvL 19/63
Diese Rechtsauffassung ist nicht offensichtlich unhaltbar; sie ist deshalb für die Zulässigkeitsprüfung maßgebend (vgl. BVerfGE 2, 181 [190 ff.]; 7, 171 [175]; 14, 56 [65]). - BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvR 88/56
Friedensrichter Baden-Württemberg
Auszug aus BVerfG, 24.11.1964 - 2 BvL 19/63
An dieser Rechtslage hat Art. 92 GG nichts ändern wollen (BVerfGE 10, 200 [214 f.]; 14, 56 [66]). - BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 9/51
Ärztliches Berufsgericht
Auszug aus BVerfG, 24.11.1964 - 2 BvL 19/63
Dazu gehört, daß der Staat, wie es übrigens die niedersächsische Praxis schon im Jahre 1947 in Abkehr von der nationalsozialistischen Regelung in der Reichsärzteordnung und in zutreffender Erkenntnis des rechtsstaatlich Geforderten getan hat (BVerfGE 4, 74 [77 f.]), bei der Berufung der Richter mindestens in der Form der Bestätigung mitwirkt.
- BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvL 4/18
Richterbesoldung im Land Berlin in den Jahren 2009 bis 2015 in …
- BVerfG, 05.05.2015 - 2 BvL 17/09
R 1-Besoldung der Jahre 2008 bis 2010 in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig
- BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16
Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung …
Der Grundsatz der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG) verlangt, dass die Rechtsprechung durch "besondere", das heißt von den Organen der Gesetzgebung und der vollziehenden Gewalt verschiedene Organe des Staates ausgeübt wird (BVerfGE 18, 241 ); dies wird durch das in Art. 92 1. Halbsatz GG begründete Rechtsprechungsmonopol der Richter konkretisiert (vgl. BVerfGE 22, 49 ;… Hopfauf, in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Henneke, GG, 14. Aufl. 2018, Art. 92 Rn. 2).a) Von besonderer Bedeutung für die vorliegend aufgeworfenen Fragen ist das Gebot der organisatorischen Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung (vgl. BVerfGE 18, 241 ; 27, 312 - zu Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG), zunächst im Sinne institutioneller Unabhängigkeit (…vgl. Tschentscher, Demokratische Legitimation der dritten Gewalt, 2006, S. 162).
Insbesondere ist eine zu enge personelle Verzahnung zwischen den Organen der rechtsprechenden und der vollziehenden Gewalt unzulässig (vgl. BVerfGE 14, 56 ; 18, 241 ; 26, 186 ; 54, 159 ).
Ihre Unabhängigkeit wird dadurch gesichert, dass ihnen eine Planstelle an einem bestimmten Gericht zugewiesen ist und zusätzlich garantiert wird, dass die Justizverwaltung nicht die Möglichkeit hat, ihren Einsatzort (Unversetzbarkeit) oder ihre Amtszeit (Unabsetzbarkeit) gegenüber der bei der Ernennung festgelegten Amtsdauer nachträglich gegen ihren Willen zu verändern (stRspr seit BVerfGE 3, 213 ; 4, 331 ; 14, 56 ; 18, 241 ).
a) Das Verbot der personellen Verflechtung zwischen den Organen der rechtsprechenden und der vollziehenden Gewalt ist ein Verbot der gleichzeitigen Aufgabenwahrnehmung: Ein Beamter darf nicht zugleich Mitglied der Judikative sein, ein Richter nicht zugleich Mitglied der Exekutive (vgl. BVerfGE 4, 331 ; 18, 241 ; 103, 111 ;… Hopfauf, in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Henneke, GG, 14. Aufl. 2018, Art. 92 Rn. 56;… Minkner, Die Gerichtsverwaltung in Deutschland und Italien, 2015, S. 203).
Dies gilt sowohl für eine sechsjährige Amtszeit (vgl. BVerfGE 14, 56 betr. baden-württembergische Gemeinderichter) als auch für die vierjährige Bestellung der Mitglieder von Berufsgerichten (vgl. BVerfGE 18, 241 ; ebenso BVerfGE 26, 186 ; 27, 312 ) und für die Amtszeit von drei Jahren bei ehrenamtlichen Beisitzern in den Landwirtschaftsgerichten (vgl. BVerfGE 42, 206 ).
Die durch Art. 97 Abs. 1 GG gewährleistete sachliche Unabhängigkeit wird durch die Garantie der persönlichen Unabhängigkeit in Art. 97 Abs. 2 GG institutionell gesichert (vgl. BVerfGE 4, 331 ; 14, 56 ; 17, 252 ; 18, 241 ; 26, 186 ; 42, 206 ; 87, 68 ; 139, 64 ).
Zum Wesen der richterlichen Tätigkeit nach dem Grundgesetz gehört es, dass sie von einem nichtbeteiligten Dritten in persönlicher und sachlicher Unabhängigkeit ausgeübt wird (vgl. BVerfGE 3, 377 ; 4, 331 ; 14, 56 ; 18, 241 ; 67, 65 ; 87, 68 ; 103, 111 ).
Die richterliche Neutralität darf insbesondere nicht durch eine mit Art. 20 Abs. 2 und Art. 92 GG unvereinbare personelle Verbindung zwischen Ämtern der Rechtspflege und Verwaltung in Frage gestellt werden (vgl. BVerfGE 10, 200 ; 14, 56 ; 18, 241 ; 27, 312 ; 54, 159 ).
- BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 661/16
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung eines Richters am …
b) Die sachliche Unabhängigkeit ist allen Richtern in Art. 97 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich garantiert (vgl. BVerfGE 3, 213 ; 4, 331 ; 18, 241 ; 26, 186 ; 42, 206 ). - BVerfG, 08.11.2022 - 2 BvR 2480/10
Verfassungsbeschwerden betreffend das Rechtsschutzsystem des Europäischen …
(a) Die richterliche Unabhängigkeit setzt nach Art. 20 Abs. 2 Satz 2 und Art. 92 GG eine institutionelle Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung voraus (vgl. BVerfGE 4, 331 ; 14, 56 ; 18, 241 ; 26, 186 ; 27, 312 ; 54, 159 ; 103, 111 ).Ein Richter kann nicht über Rechtsakte entscheiden, an denen er gegebenenfalls zuvor als weisungsabhängiger Beamter mitgewirkt hat (vgl. BVerfGE 4, 331 ; 18, 241 ).
- BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66
Ehrengerichte
Das Bundesverfassungsgericht hat demgemäß auch die ärztlichen Berufsgerichte ausdrücklich als "besondere Gerichte im Sinne des Art. 101 Abs. 2 GG" bezeichnet (BVerfGE 18, 241 [257]; 22, 42 [47]).Die Gerichte der Länder brauchen zwar nicht in der Form einer unmittelbaren staatlichen Einrichtung geschaffen zu werden; auch ein von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts getragenes besonderes Gericht kann "staatlich" im Sinne des Art. 92 GG sein (vgl. BVerfGE 4, 74 [92]; 10, 200 [214 f.]; 14, 56 [66]; 18, 241 [253]).
Wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 24. November 1964 über die ärztlichen Berufsgerichte in Rheinland-Pfalz ausgeführt hat (BVerfGE 18, 241 [253 f.]), kann ein von einer Standesorganisation getragenes besonderes Gericht vielmehr nur dann als staatliches Gericht angesehen werden, wenn seine Bindung an den Staat auch in personeller Hinsicht ausreichend gewährleistet ist; dazu gehört, daß der Staat bei der Berufung der Richter mitwirkt.
Die Gerichte müssen daher organisatorisch hinreichend von den Verwaltungsbehörden getrennt sein; eine zu enge personelle Verzahnung zwischen den Organen der rechtsprechenden und der vollziehenden Gewalt ist unzulässig (BVerfGE 14, 56 [67 f.]; 18, 241 [254]).
b) Zum Wesen der richterlichen Tätigkeit gehört, daß sie von einem nichtbeteiligten Dritten in sachlicher und persönlicher Unabhängigkeit ausgeübt wird (BVerfGE 3, 377 [381]; 4, 331 [346]; 14, 56 [69]; 18, 241 [255]).
Auch den ehrenamtlichen Richtern muß aber als Minimum persönlicher Unabhängigkeit garantiert sein, daß sie vor Ablauf ihrer Amtszeit nur unter den gesetzlich bestimmten Voraussetzungen und gegen ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung abberufen werden können (BVerfGE 14, 56 [70]; 18, 241 [255]).
Dieser Zeitraum ist nicht so kurz, daß dadurch ihre Unabhängigkeit in Frage gestellt würde (BVerfGE 18, 241 [255]).
- BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 271/68
Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 3 SGG
Staatliche Gerichtsbarkeit muß nicht nur auf staatlichem Gesetz beruhen und der Erfüllung staatlicher Aufgaben dienen; das Organ, das sie ausübt, muß auch personell vom Staat entscheidend bestimmt sein (BVerfGE 18, 241 [253]).Daraus folgt einmal, daß die Gerichte organisatorisch hinreichend von den Verwaltungsbehörden getrennt sein müssen, und zum anderen, daß die richterliche Neutralität nicht durch eine mit diesem Grundsatz unvereinbare persönliche Verbindung zwischen Ämtern der Rechtspflege und der Verwaltung oder der Legislative in Frage gestellt werden darf (BVerfGE 14, 56 [67 f.]; 18, 241 [254]).
Damit ist der Möglichkeit eines Widerstreits zwischen den Aufgaben eines Mitglieds der Vertreterversammlung mit seiner Richterpflicht (vgl. dazu BVerfGE 18, 241 [256]) hinreichend vorgebeugt.
Zum Wesen der richterlichen Tätigkeit gehört, daß sie von einem nichtbeteiligten Dritten in sachlicher und persönlicher Unabhängigkeit ausgeübt wird (BVerfGE 3, 377 [381]; 4, 331 [346]; 14, 56 [69]; 18, 241 [255]).
Auch ehrenamtlichen Richtern muß als ein Minimum persönlicher Unabhängigkeit garantiert sein, daß sie vor Ablauf ihrer Amtszeit nur unter gesetzlich bestimmten Voraussetzungen und gegen ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung abberufen werden können (BVerfGE 14, 56 [70]; 18, 241 [255]).
Daß sie nur auf die Dauer von 4 Jahren in ihr Amt berufen werden (§ 13 Abs. 1, 1. Halbs. SGG ), beeinträchtigt ihre Unabhängigkeit nicht (BVerfGE 18, 241 [255]).
- BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64
Freiwillige Gerichtsbarkeit
Wesentlich ist, "daß sie von einem nichtbeteiligten Dritten ausgeübt wird" (BVerfGE 3, 377 [381]; 4, 331 [346]; 14, 56 [69]; 18, 241 [255]). - BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82
Frischzellentherapie
- BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82
Startbahn West
- OLG Karlsruhe, 25.03.1981 - 3 REMiet 2/81
Prüfung der Entscheidungserheblichkeit bei einem Vorlagebeschluss im …
- BVerfG, 29.02.1996 - 2 BvR 136/96
Vorläufige Dienstenthebung eines Richters durch die Dienstgerichte
- StGH Hessen, 09.08.2000 - P.St. 1547
Grundrechtsklage gegen Verfahrenshandlungen des Wahlprüfungsgerichts; Verletzung …
- BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvL 43/81
Eintrittspflicht der Krankenkasse für medizinisch nicht notwendigen …
- BVerfG, 20.01.1970 - 2 BvR 149/65
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Einsetzung von Berufsgerichten und die …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 02.12.2003 - VGH B 13/03
Darlegungsumfang und Beweislast bei Geltendmachung einer Betroffenheit in eigenen …
- OLG Düsseldorf, 27.10.2010 - Verg 25/08
Unzulässigkeit eines Vergabenachprüfungsverfahrens mangels Vorliegens eines …
- BVerfG, 08.07.1992 - 2 BvL 27/91
Zur Zuständigkeit der Richterdienstgerichte in den Verfahren zur Überprüfung der …
- BVerfG, 10.05.1972 - 1 BvR 286/65
Honorarverteilung
- BVerfG, 23.07.1998 - 1 BvR 2470/94
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Besetzung des …
- BVerfG, 14.07.2006 - 2 BvR 1058/05
Verfassungsbeschwerde gegen die Bildung eines gemeinsamen Finanzgerichts von …
- BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 31/97 R
Ablehnung von Vertragsärzten als ehrenamtliche Richter - Mitwirkung an einem …
- BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 225/13
Verletzung des Willkürverbots durch Amtsenthebung einer ehrenamtlichen Richterin …
- BVerwG, 09.10.1973 - V CB 71.72
Vorschriftsmäßige Besetzung eines Flurbereinigungsgerichts - Gewährleistung der …
- BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvL 114/78
Vorlagebefugnis des Vorsitzenden eines Kollegialgerichts - Besetzung der …
- BVerfG, 30.05.1978 - 2 BvR 685/77
Ehrengerichte
- OLG Naumburg, 03.03.2000 - 1 Verg 2/99
Nachprüfung der Aufhebung einer Ausschreibung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2006 - 1 A 3842/05
- BSG, 28.05.1965 - 6 RKa 2/65
Kassenarzt als Landessozialrichter - Kassenarzt als Bundessozialrichter - …
- BAG, 10.09.1985 - 1 ABR 32/83
Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung
- OLG Celle, 26.05.1989 - 4 U 53/88
Anspruch auf Ersatz eines Brandschadens aus übergegangenem Recht; Verjährung von …
- OLG Naumburg, 31.01.2011 - 2 Verg 1/11
Vergabenachprüfungsverfahren: Zuständigkeit für eine Entscheidung in einem …
- BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvL 13/75
Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren in …
- BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 71.85
Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Vollzugsrahmen
- BAG, 29.08.1985 - 6 ABR 63/82
Beschlußverfahren-Antragsbefugnis
- BVerwG, 27.10.1966 - II C 103.63
Rechtsmittel
- BSG, 17.12.2018 - B 1 SF 2/15 S
Sozialgerichtliches Verfahren - Amtsenthebung eines ehrenamtlichen Richters - …
- BGH, 06.11.1981 - I ZR 158/79
Berufsordnung für Heilpraktiker - § 1 UWG, §§ 1 ff HeilprG
- OVG Bremen, 12.03.1991 - 1 BA 26/90
Strafbeschlüsse; Ehrengerichte für Seelotsen
- BAG, 10.09.1985 - 3 AZR 490/83
Rechtslage bei Zweifeln über die Rechtmäßigkeit der Berufung der ehrenamtlichen …
- BVerfG, 22.07.1970 - 2 BvL 8/70
Verfassungsmäßigkeit der landesrechtlichen Übertragung der …
- VerfGH Berlin, 27.01.1999 - VerfGH 89/98
Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Disziplinarmaßnahmen (hier: …
- BVerwG, 22.07.1988 - 5 B 115.88
Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Grundsatzrüge - Flurbereinigungsgericht als …
- BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 73.85
Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Keine Erreichbarkeit einer entsprechend …
- BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 77.85
Zur Frage, ob der Besuch einer Fachoberschule nach dem …
- BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 80.85
Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Erreichbarkeit einer entsprechend …
- BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 72.85
Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Keine Erreichbarkeit einer entsprechend …
- BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 147/85
Definition gewerkschaftlicher Mandatsträger - Freistellung von Mandatsträgern - …
- BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 81.85
Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Keine Erreichbarkeit einer entsprechend …
- BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 82.85
Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Leistung von Ausbildungsförderung für …
- BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 78.85
Frage, ob der Besuch einer Fachschulklasse nach dem …
- BAG, 28.08.1985 - 5 AZR 616/84
Verfassungsmäßigkeit der Berufung ehrenamtlicher Richter - Bestimmung der …
- VG Sigmaringen, 15.07.2015 - 8 K 2004/14
Vollstreckung von Forderungen durch die Landesoberkasse
- StGH Bremen, 08.02.1969 - St 2/68
Beschwerde der Deutschen Friedensunion gegen einen Beschluß des …
- BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 134/84
Verfassungsmäßigkeit der Besetzung der Bundesarbeitsgerichte mit Rücksicht auf …
- BVerwG, 29.08.1974 - VI C 58.74
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …
- BVerfG, 30.05.1967 - 2 BvR 380/65
Verfassungswidrigkeit des Niedersächsischen Heilberufekammergesetzes
- BGH, 13.02.1968 - 1 StR 613/67
Revisionsgerichtliche Beanstandung der Mitwirkung eines Bundestagsmitgliedes als …
- VG Berlin, 11.08.1995 - 3 A 582.95
Untersagung der Verfügung über Aktien; Enteignung aufgrund des Befehls des …
- VG Berlin, 11.08.1995 - 3 A 614.95
Untersagung der Verfügung über der Aktien durch ein Verwaltungsgericht; …
- VGH Hessen, 16.12.1982 - X OE 520/82
- BSG, 28.05.1965 - 6 RKa 46/64
Honorarabrechnung eines Krankenhausarztes - Ausführung von Sachleistungen - …
- LSG Hessen, 04.08.1971 - L 6 B 19/71
Entscheidung zur Frage des Beschwerderechts des Bezirksrevisors als Vertreter der …
- BGH, 28.04.1969 - AnwSt (R) 1/69
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