Rechtsprechung
BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvL 4/77 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
§ 48 StGB ist verfassungsgemäß
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der Rückfallstrafbarkeit bei Vergehen mit geringem Schaden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Fälle minderer Kriminalität - Mindeststrafe - Freiheitsstrafe von sechs Monaten - Rückfallbestimmung - Schematische Berücksichtigung der Vorstrafen
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 10.08.1977 - 129 Ds 84 Js 87/77
- BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvL 4/77
Papierfundstellen
- BVerfGE 50, 125
- NJW 1979, 1037
Wird zitiert von ... (23) Neu Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 13.02.1973 - 2 BvL 8/71
Verfassungsmäßigkeit der ausschließlichen Androhung von Freiheitsstrafe in § 56 …
Auszug aus BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvL 4/77
Sie muß vielmehr in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und zum Verschulden des Täters stehen (BVerfGE 6, 389 [439]; 25, 44 [54 f.]; 28, 191 [197 f.]; 45, 187 [228]; insoweit deckt sich der Schuldgrundsatz in seinen die Strafe begrenzenden Auswirkungen mit dem Verfassungsgrundsatz des Übermaßverbots (vgl. BVerfGE 34, 261 [266]).Er kann also den Richter auch insoweit binden, als er ihm vorschreibt, daß er bei Verurteilung nicht unter eine bestimmte Mindesthöhe der Strafe gehen darf (BVerfGE 34, 261 [266]).
Es kann in solchen Fällen einen Verstoß gegen den Schuldgrundsatz und das Übermaßverbot nur dann feststellen, wenn die gesetzliche Regelung - gemessen an der Idee der Gerechtigkeit - zu schlechthin untragbaren Ergebnissen führt (vgl. BVerfGE 34, 261 [266]).
- BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76
Lebenslange Freiheitsstrafe
Auszug aus BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvL 4/77
Dieser Grundsatz hat Verfassungsrang; er ist an der Idee der Gerechtigkeit orientiert und findet seine Grundlage im Rechtsstaatsprinzip und in Art. 1 Abs. 1 GG (BVerfGE 20, 323 [331]; 25, 269 [285]; 41, 121 [125]; 45, 187 [228]).Sie muß vielmehr in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und zum Verschulden des Täters stehen (BVerfGE 6, 389 [439]; 25, 44 [54 f.]; 28, 191 [197 f.]; 45, 187 [228]; insoweit deckt sich der Schuldgrundsatz in seinen die Strafe begrenzenden Auswirkungen mit dem Verfassungsgrundsatz des Übermaßverbots (vgl. BVerfGE 34, 261 [266]).
Schließlich darf der Täter nicht unter Verletzung seines verfassungsrechtlich geschützten sozialen Wert- und Achtungsanspruchs zum bloßen Objekt der Verbrechensbekämpfung gemacht werden (BVerfGE 28, 386 [391]; 45, 187 [228]).
- BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68
Verfolgungsverjährung
Auszug aus BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvL 4/77
Dieser Grundsatz hat Verfassungsrang; er ist an der Idee der Gerechtigkeit orientiert und findet seine Grundlage im Rechtsstaatsprinzip und in Art. 1 Abs. 1 GG (BVerfGE 20, 323 [331]; 25, 269 [285]; 41, 121 [125]; 45, 187 [228]).Das bedeutet, daß - gemessen an der Idee der Gerechtigkeit - Tatbestand und Rechtsfolge sachgerecht aufeinander abgestimmt sein müssen (BVerfGE 25, 269 [286]).
- BGH, 18.12.1973 - 1 StR 467/73
Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Volltrunkenheit - Rüge der Verletzung förmlichen …
Auszug aus BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvL 4/77
Indessen findet der Richter für jene Entscheidung in Rechtsprechung und Schrifttum genügend Anhaltspunkte: Ein Warneffekt soll danach nur von der Verurteilung wegen solcher Taten ausgehen, die mit der neuen Tat in einem "inneren Zusammenhang" stehen (BGH bei Dallinger, MDR 1971 S. 16 ; BGH, GA 1972 S. 78 [79]; OLG Hamm, NJW 1972 S. 1381 [1382]; OLG Koblenz, MDR 1973 S. 426;… Dreher-Tröndle, StGB , 38. Aufl., 1978, § 48 Rdn. 9;… Maurach, a.a.O., S. 858); dies soll bedeuten, daß zwischen den Taten ein "kriminologisch faßbarer Zusammenhang" (BGH, NJW 1974 S. 465 f.; OLG Hamm, NJW 1975 S. 548 [549]; Geerds, JZ 1969 S. 341), eine "bestimmte kriminelle Kontinuität" (BGH, GA 1972 S. 78 [79]; OLG Hamburg, NJW 1972 S. 265 [267];… Horstkotte, a.a.O., S. 153), ein "tatschuldrelevanter Zusammenhang" (Hillenkamp, GA 1974 S. 208 [218]) bestehen muß. - BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52
Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen …
Auszug aus BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvL 4/77
Sie muß vielmehr in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und zum Verschulden des Täters stehen (BVerfGE 6, 389 [439]; 25, 44 [54 f.]; 28, 191 [197 f.]; 45, 187 [228]; insoweit deckt sich der Schuldgrundsatz in seinen die Strafe begrenzenden Auswirkungen mit dem Verfassungsgrundsatz des Übermaßverbots (vgl. BVerfGE 34, 261 [266]). - LG Braunschweig, 22.12.1972 - 13 Qs 172/72
Auszug aus BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvL 4/77
Indessen findet der Richter für jene Entscheidung in Rechtsprechung und Schrifttum genügend Anhaltspunkte: Ein Warneffekt soll danach nur von der Verurteilung wegen solcher Taten ausgehen, die mit der neuen Tat in einem "inneren Zusammenhang" stehen (BGH bei Dallinger, MDR 1971 S. 16 ; BGH, GA 1972 S. 78 [79]; OLG Hamm, NJW 1972 S. 1381 [1382]; OLG Koblenz, MDR 1973 S. 426;… Dreher-Tröndle, StGB , 38. Aufl., 1978, § 48 Rdn. 9;… Maurach, a.a.O., S. 858); dies soll bedeuten, daß zwischen den Taten ein "kriminologisch faßbarer Zusammenhang" (BGH, NJW 1974 S. 465 f.; OLG Hamm, NJW 1975 S. 548 [549]; Geerds, JZ 1969 S. 341), eine "bestimmte kriminelle Kontinuität" (BGH, GA 1972 S. 78 [79]; OLG Hamburg, NJW 1972 S. 265 [267];… Horstkotte, a.a.O., S. 153), ein "tatschuldrelevanter Zusammenhang" (Hillenkamp, GA 1974 S. 208 [218]) bestehen muß. - BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 553/64
Durchsetzung von Parteiverboten
Auszug aus BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvL 4/77
Sie muß vielmehr in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und zum Verschulden des Täters stehen (BVerfGE 6, 389 [439]; 25, 44 [54 f.]; 28, 191 [197 f.]; 45, 187 [228]; insoweit deckt sich der Schuldgrundsatz in seinen die Strafe begrenzenden Auswirkungen mit dem Verfassungsgrundsatz des Übermaßverbots (vgl. BVerfGE 34, 261 [266]). - BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvL 24/75
Verfassungsmäßigkeit der auf Strafmilderung beschränkten Strafzumessung bei …
Auszug aus BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvL 4/77
Dieser Grundsatz hat Verfassungsrang; er ist an der Idee der Gerechtigkeit orientiert und findet seine Grundlage im Rechtsstaatsprinzip und in Art. 1 Abs. 1 GG (BVerfGE 20, 323 [331]; 25, 269 [285]; 41, 121 [125]; 45, 187 [228]). - BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvR 690/65
Pätsch-Fall
Auszug aus BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvL 4/77
Sie muß vielmehr in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und zum Verschulden des Täters stehen (BVerfGE 6, 389 [439]; 25, 44 [54 f.]; 28, 191 [197 f.]; 45, 187 [228]; insoweit deckt sich der Schuldgrundsatz in seinen die Strafe begrenzenden Auswirkungen mit dem Verfassungsgrundsatz des Übermaßverbots (vgl. BVerfGE 34, 261 [266]). - BGH, 08.05.1952 - 4 StR 894/51
Auszug aus BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvL 4/77
Sie geht davon aus, daß "derjenige, der sich über die mit früheren Verurteilungen gesetzten Hemmungsimpulse hinwegsetzt, unter Umständen mit vermehrter krimineller Energie und deshalb mit vermehrter Schuld handelt" (so Horstkotte, JZ 1970 S. 152 [153]; ebenso z. B. BGHSt 2, 360 [361] zu § 244 StGB a.F.;… Bruns, Strafzumessungsrecht, 2. Aufl., 1974, S. 581;… Frosch, a.a.O., S. 75;… Jescheck, Lehrbuch des Strafrechts, Allgemeiner Teil, 3. Aufl., 1978, S. 718 Fußnote 15;… Koffka, in: Leipziger Kommentar, 9. Aufl., 1974, § 17 Rdn. 2;… Maurach, Deutsches Strafrecht, Allgemeiner Teil, 4. Aufl., 1971, S. 856;… Schmidhäuser, Strafrecht, Allgemeiner Teil, 2. Aufl., 1976, S. 779;… Stree, in: Schönke-Schröder, StGB , 19. Aufl., 1978, § 48 Rdn. 1). - OLG Hamm, 08.11.1974 - 3 Ss 582/74
- BVerfG, 09.06.1970 - 1 BvL 24/69
Kurzzeitige Freiheitsstrafe
- OLG Hamm, 25.05.1972 - 2 Ss 138/72
- BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63
'nulla poena sine culpa'
- BVerfG, 02.10.1973 - 1 BvL 7/72
Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des Erwachsenen bei homosexuellen …
- BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94
Mauerschützen
- BGH, 04.11.2021 - I ZB 54/20
Verbandsrechtliche Haftung der Fußballvereine für das Verhalten ihrer Anhänger
Das Bundesverfassungsgericht prüft eine Verletzung des Schuldgrundsatzes regelmäßig im Bereich des staatlichen Strafens (vgl. BVerfGE 50, 125, 133 [juris Rn. 32];… BVerfGE 140, 317 Rn. 53;… BVerfG, NJW 2021, 1222 Rn. 106 f.). - BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95
Erweiterter Verfall
Er schließt die strafende oder strafähnliche Ahndung einer Tat ohne Schuld des Täters aus (vgl. BVerfGE 20, 323 ; 45, 187 ; 50, 125 ; 50, 205 ; 81, 228 ; 86, 288 ; siehe auch Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01 -).
- AG Buchen, 01.02.2023 - 1 Ls 1 Js 6298/21
Vorlagebeschluss wegen Verstoßes gegen das Übermaßverbot durch Mindeststrafe von …
Welche Sanktion für eine Straftat - abstrakt oder konkret - angemessen ist und wo die Grenzen einer an der Verfassung orientierten Strafandrohung zu ziehen sind, hängt von einer Fülle von Wertungen ab (vgl. BVerfGE 27, 18, 29; 50, 125, 140).Die Verfassungswidrigkeit einer erhöhten Mindeststrafe ist folglich nur dann gegeben, wenn die gesetzliche Regelung - gemessen an der Idee der Gerechtigkeit - zu schlechthin untragbaren Ergebnissen führt (vgl. BVerfGE 50, 125, 140).
- BVerfG, 16.11.2010 - 2 BvL 12/09
Besonders schwere Brandstiftung (Verfassungsmäßigkeit der Strafdrohung; …
cc) Das vom Landgericht angeführte Beispiel der Brandlegung zur Ausschaltung eines Konkurrenten übergeht, dass der Gesetzgeber grundsätzlich in der Einschätzung frei ist, welche Verhaltensweisen er unter Strafe stellt, und welche Umstände er als so stark unrechtserhöhend bewertet, dass er an ihr Vorliegen eine erhöhte Strafandrohung knüpft (vgl. BVerfGE 34, 261 ; 50, 125 ; 80, 244 ; 90, 145 ).Die Festlegung des Strafrahmens beruht auf einem nur in Grenzen rational begründbaren Akt gesetzgeberischer Wertung (BVerfGE 50, 125 ).
Es kann in solchen Fällen einen Verstoß gegen den Schuldgrundsatz oder das Übermaßverbot nur dann feststellen, wenn die gesetzliche Regelung - gemessen an der Idee der Gerechtigkeit - zu schlechthin untragbaren Ergebnissen führt (BVerfGE 50, 125 ).
- BGH, 27.07.2017 - 3 StR 57/17
Strafbarkeit von Leichenschändungen in bewaffneten Konflikten (Leichnam als nach …
Ein Verstoß gesetzlicher Strafdrohungen gegen den Schuldgrundsatz und das Übermaßverbot kommt deshalb nur in Betracht, wenn die gesetzliche Regelung - gemessen an der Idee der Gerechtigkeit - zu schlechthin untragbaren Ergebnissen führt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Februar 1973 - 2 BvL 8/71, BVerfGE 34, 261, 267; vom 16. Januar 1979 - 2 BvL 4/77, BVerfGE 50, 125, 133 f., 138, 140). - BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77
Strafbarkeit von Bagatelldelikten
Soweit das Amtsgericht seine Bedenken aus der Anwendbarkeit des § 48 StGB herleitet, verweist der Senat auf seinen Beschluß vom 16. Januar 1979 im Verfahren 2 BvL 4/77. - BVerfG, 15.03.2012 - 2 BvL 8/11
Normenkontrolle (konkrete); Richtervorlage; Entscheidungserheblichkeit; …
Tatbestand und Rechtsfolge müssen sachgerecht aufeinander abgestimmt sein (vgl. BVerfGE 6, 389 ; 20, 323 ; 34, 261 ; 45, 187 ; 50, 125 ; 54, 100 ; 73, 206 ; 75, 1 ; 80, 244 ; 86, 288 ; 90, 145 ; 92, 277 ; 105, 135 ).Dies gilt auch für das Mindestmaß der Strafe, die der Gesetzgeber für die Begehung einer Straftat androht (vgl. BVerfGE 34, 261 ; 50, 125 ).
Er kann also den Richter auch insoweit binden, als er ihm vorschreibt, dass er bei einer Verurteilung nicht unter eine bestimmte Mindesthöhe der Strafe gehen darf (vgl. BVerfGE 34, 261 ; 50, 125 ).
Welche Sanktion für eine Straftat - abstrakt oder konkret - angemessen ist und wo die Grenzen einer an der Verfassung orientierten Strafandrohung zu ziehen sind, hängt von einer Fülle von Wertungen ab (vgl. BVerfGE 27, 18 ; 50, 125 ).
Es kann in solchen Fällen einen Verstoß gegen den Schuldgrundsatz und das Übermaßverbot nur dann feststellen, wenn die gesetzliche Regelung - gemessen an der Idee der Gerechtigkeit - zu schlechthin untragbaren Ergebnissen führt (vgl. BVerfGE 50, 125 ).
- LG Itzehoe, 12.03.2009 - Jug 3 KLs 19/08
Vorlagebeschluss; Richtervorlage; konkrete Normenkontrolle; Schuldprinzip; …
Aus diesem Grundsatz ergibt sich wiederum, dass die Strafe im gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und zum Verschulden des Täters stehen muss (BVerfGE 50, 125, 133;… Hofmann a.a.O.;… Theune a.a.O. Randziffer 32).Das aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 3 GG folgende verfassungsrechtliche Gebot einer sachgerechten Abstimmung von Tatbestand und Rechtsfolge, insbesondere eines gerechten Verhältnisses der angedrohten Strafe zur Schwere der Tat und zum Verschulden des Täters, beinhaltet auch, dass der Täter nicht unter Verletzung seines verfassungsrechtlich geschützten sozialen Wertanspruchs und Achtungsanspruchs zum bloßen Objekt der Verbrechensbekämpfung gemacht werden darf (vgl. BVerfGE 50, 125, 133).
Daraus folgt, dass die gesetzliche Androhung einer Verschärfung der Strafe typischerweise erhöhte Schuld voraussetzt, wobei die verschärfte Sanktion wiederum nicht außer Verhältnis zum Maß der vermehrten Schuld stehen darf (BVerfGE 50, 125, 133f; Joeks Einl. Randziffer 25).
Dem muss der Gesetzgeber bei der Androhung einer gegenüber dem Regelstrafrahmen erhöhten Mindeststrafe Rechnung tragen (BVerfGE 50, 125, 134;… Joeks a.a.O.).
Denn die gegenüber dem Grunddelikt verschärfte Sanktion steht nach Überzeugung der Kammer aus den genannten Gründen im Falle des § 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB außer Verhältnis zum Maß der vermehrten Schuld, so dass hierdurch das verfassungsrechtliche Gebot schuldangemessenen Strafens verletzt ist (vgl. BVerfGE 50, 125, 134).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2018 - L 2 BA 39/18
Beitragshinterziehung; Beitragspflicht; dolus eventualis; …
Dementsprechend darf aus richterlicher Sicht ein Verstoß gegen den Schuldgrundsatz bzw. das Übermaßverbot insoweit nur dann festgestellt werden, wenn die gesetzliche Regelung - gemessen an der Idee der Gerechtigkeit - zu schlechthin untragbaren Ergebnissen führt (BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 1979 - 2 BvL 4/77 -, BVerfGE 50, 125, Rn. 50). - BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvL 14/83
Anforderungen an eine neuerliche Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 30/06
Schuldgrundsatz bei Disziplinarsanktionen; gerichtliche Überprüfung von …
- BVerfG, 06.11.2007 - 2 BvR 1136/07
Anordnung der Abgabe einer Urinprobe in der Untersuchungshaft (Verdacht des …
- BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 1709/02
Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug (Arrest; Schuldgrundsatz); Rechtsschutz …
- OLG Stuttgart, 09.02.2006 - 1 Ss 575/05
Übermaßverbot: Freiheitsstrafe bei Bagatelldelikt
- BGH, 13.09.2001 - 3 StR 269/01
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Strafzumessung (einschlägige …
- BVerfG, 23.04.2008 - 2 BvR 2144/07
Verletzung der Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG und 19 Abs 4 GG …
- OLG Köln, 02.06.2017 - 1 RVs 117/17
Voraussetzungen der strafschärfenden Berücksichtigung der Vorstrafen wegen …
- LG Freiburg, 06.06.2011 - 7 Ns 85 Js 4476/09
Tatbestand der Volksverhetzung wird gem. § 130 Abs. 2 Nr. 1 StGB i.F.d. …
- BVerfG, 07.04.2020 - 2 BvR 1935/19
Rechtsschutz gegen Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug (Geltung des …
- BVerfG, 07.01.1999 - 2 BvR 2178/98
Wegen ungenügender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2019 - L 2 BA 47/18
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2018 - L 2 BA 36/18