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   BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94   

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https://dejure.org/1994,212
BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94 (https://dejure.org/1994,212)
BVerfG, Entscheidung vom 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94 (https://dejure.org/1994,212)
BVerfG, Entscheidung vom 08. November 1994 - 1 BvR 1814/94 (https://dejure.org/1994,212)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverfassungsgericht

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hinsichtlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers (Art. 2 SGB VI ÄndG)

  • Wolters Kluwer

    Neue Altersgrenzenregelung - Anwendung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung gegen im Änderungsgesetz zum SGB VI enthaltenen Altersgrenzenregelung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    SGB VI-ÄndG vom 26.7.1994 Art. 2
    Altersgrenzen: Übergangsregelung nach Art 2 SGB VI ÄndG für Arbeitsverhältnisse, die nach altem Recht über das 65. Lebensjahr fortgesetzt werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 91, 252
  • NJW 1995, 41
  • ZIP 1994, 1881
  • NVwZ 1995, 157 (Ls.)
  • NZA 1995, 45
  • WM 1994, 2250
  • BB 1994, 2420
  • DB 1994, 2501
 
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Wird zitiert von ... (184)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94
    Die angegriffene Regelung greift unmittelbar in die Berufsfreiheit des Beschwerdeführers ein (vgl. BVerfGE 84, 133 ).
  • BVerfG, 04.05.1983 - 1 BvL 46/80

    Prüfingenieure

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94
    Ob dieser Eingriff gerechtfertigt ist, bedarf eingehender Prüfung im Hauptsacheverfahren (vgl. BVerfGE 9, 338 ; 64, 72 ).
  • BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvR 208/76

    Konfessionelle Krankenhäuser

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94
    Die angegriffene Vorschrift beendet danach sein auf unbestimmte Zeit fortbestehendes Arbeitsverhältnis zum 30. November 1994 und wirkt damit ohne weiteren Vollzugsakt in seinen Rechtskreis ein (vgl. BVerfGE 53, 366 ).
  • BVerfG, 11.12.1990 - 1 BvR 1170/90

    Einigungsvertrag

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94
    Dabei ist ein besonders strenger Maßstab anzulegen, wenn eine gesetzliche Regelung außer Kraft gesetzt werden soll (BVerfGE 83, 162 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57

    Hebammenaltersgrenze

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94
    Ob dieser Eingriff gerechtfertigt ist, bedarf eingehender Prüfung im Hauptsacheverfahren (vgl. BVerfGE 9, 338 ; 64, 72 ).
  • BAG, 20.10.1993 - 7 AZR 135/93

    Unwirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze von 65 Jahren

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94
    Nachdem das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 20. Oktober 1993 (NZA 1994, S. 128) entschieden hatte, daß tarifvertragliche Altersgrenzen nicht mehr uneingeschränkt gültig seien, wurde er auf Antrag über das 65. Lebensjahr hinaus auf unbestimmte Zeit weiterbeschäftigt.
  • BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 454/91

    Befristung - Kündigung - Mutterschutz - Akademie derWissenschaften der DDR -

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94
    Ungewißheit über die Wiedererlangung des verlorenen Arbeitsplatzes kann jedoch besonders ältere Arbeitnehmer psychisch stark belasten (vgl. BVerfGE 85, 167 ).
  • BVerfG, 07.04.1993 - 1 BvR 565/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94
    Bei offenem Ausgang muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 88, 169 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 12.07.2001 - 1 BvQ 28/01

    OVG Berlin bestätigt - einstweilige Anordnungen zu "Paraden" abgelehnt

    Bei - wie hier - offenem Ausgang noch möglicher Verfassungsbeschwerdeverfahren muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweiligen Anordnungen nicht ergingen, die Verfassungsbeschwerden aber Erfolg hätten, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrten einstweiligen Anordnungen erlassen würden, den Verfassungsbeschwerden aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 91, 252 ; 96, 120 ; stRspr).
  • BVerfG, 18.07.2015 - 1 BvQ 25/15

    Einstweilige Anordnung zur Durchführung einer Versammlung in Passau

    Die vom Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Entscheidung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG vorzunehmende Folgenabwägung (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr) führt zu dem Ergebnis, dass die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe überwiegen.
  • OVG Sachsen, 19.03.2021 - 3 B 81/21

    Zutrittsverbot; Testpflicht; Schulgelände; Corona

    Da sich der Wortlaut der Vorschrift an 32 BVerfGG anlehnt, sind die vom Bundesverfassungsgericht hierzu entwickelten Grundsätze (BVerfG, Beschl. v. 8. November 1985 - 1 BvR 1290/85 -, juris Rn. 10, und v. 8. November 1994 - 1 BvR 1814/94 -, juris Rn. 21) auch bei 47 Abs. 6 VwGO heranzuziehen.
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