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Rechtsprechung
   BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvE 1/99, 2 BvE 2/99, 2 BvE 3/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1372
BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvE 1/99, 2 BvE 2/99, 2 BvE 3/99 (https://dejure.org/2001,1372)
BVerfG, Entscheidung vom 22.05.2001 - 2 BvE 1/99, 2 BvE 2/99, 2 BvE 3/99 (https://dejure.org/2001,1372)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Mai 2001 - 2 BvE 1/99, 2 BvE 2/99, 2 BvE 3/99 (https://dejure.org/2001,1372)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • DFR

    Wahlkreiseinteilung Krefeld

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    BVerfGG § 24; ; PartG § 9; ; BWahlG § 3 Abs. 2; ; BWahlG § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ; BWahlG § 21 Abs. 1 Satz 2; ; BWahlG § 21 Abs. 1; ; BWahlG § 21

  • Wolters Kluwer

    Partei - Wahlkreiseinteilung - Organklage - Mitwirkungsrecht - Parteifähigkeit - Chancengleichheit - Antragsbefugnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 21 Abs. 1; WKNeuG
    Zulässigkeit der Aufteilung der Stadt Krefeld auf zwei Bundestagswahlkreise

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerfGE 104, 14
  • NVwZ 2002, 70
  • DVBl 2001, 1665
 
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Wird zitiert von ... (52)Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvE 1/99
    Die Vorschrift sichert die Existenz der Parteien als frei aus dem Volk heraus gebildete, frei miteinander konkurrierende und aus eigener Kraft wirkende Gruppen von Bürgern, die sich außerhalb der organisierten Staatlichkeit zusammengeschlossen haben, um mit eigenen Zielvorstellungen und Programmen auf die politische Willensbildung Einfluss zu nehmen (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 73, 40 ; stRspr).

    In all diesen Bereichen ist sie streng formal zu verstehen (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 44, 125 ; 52, 63 ; vgl. auch BVerfGE 82, 322 ; 95, 408 ).

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvE 1/99
    In all diesen Bereichen ist sie streng formal zu verstehen (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 44, 125 ; 52, 63 ; vgl. auch BVerfGE 82, 322 ; 95, 408 ).
  • BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90

    Gesamtdeutsche Wahl

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvE 1/99
    In all diesen Bereichen ist sie streng formal zu verstehen (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 44, 125 ; 52, 63 ; vgl. auch BVerfGE 82, 322 ; 95, 408 ).
  • BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvE 1/16

    Verletzung des Rechts einer Partei auf Chancengleichheit im politischen …

    Parteien sind frei gebildete, im gesellschaftlich-politischen Bereich wurzelnde Gruppen, die in den Bereich der institutionalisierten Staatlichkeit hineinwirken, ohne diesem selbst anzugehören (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 44, 125 ; 52, 63 ; 73, 40 ; 104, 14 ).

    Jedenfalls gilt das Gebot staatlicher Neutralität nicht nur für den Wahlvorgang und die Wahlvorbereitung (vgl. BVerfGE 14, 121 ; 44, 125 ; 104, 14 ; 138, 102 ), sondern für sämtliche Betätigungen der Parteien, die auf die Erfüllung des ihnen durch Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG zugewiesenen Verfassungsauftrags gerichtet sind (vgl. für Parteispenden BVerfGE 8, 51 ).

  • BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvE 1/19

    Verletzung des Rechts einer Partei auf Chancengleichheit im politischen …

    Parteien sind frei gebildete, im gesellschaftlich-politischen Bereich wurzelnde Gruppen, die in den Bereich der institutionalisierten Staatlichkeit hineinwirken, ohne diesem selbst anzugehören (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 44, 125 ; 73, 40 ; 104, 14 ; 148, 11 ; stRspr).

    Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG schützt das Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb in seiner Gesamtheit (vgl. BVerfGE 14, 121 ; 44, 125 ; 104, 14 ; 138, 102 ; 148, 11 ; vgl. für Parteispenden BVerfGE 8, 51 ).

  • BVerfG, 22.02.2023 - 2 BvE 3/19

    Die staatliche Förderung politischer Stiftungen bedarf eines gesonderten …

    Rn. 144 a) Die Antragsbefugnis ist gegeben, wenn nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass der Antragsgegner Rechte des Antragstellers, die aus einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten erwachsen, durch die beanstandete rechtserhebliche Maßnahme oder Unterlassung verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (vgl. BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ; 104, 14 ; 104, 310 ; 108, 251 ; 118, 277 ; 134, 141 ; 140, 115 ).
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