Rechtsprechung
| BVerfG, 27.02.1962 - 2 BvR 394/60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fehlendes Rechtsschutzinteresse am Verfassungsbeschwerde-Verfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerfGE 14, 25
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51
Hinterbliebenenrente I
Auszug aus BVerfG, 27.02.1962 - 2 BvR 394/60
Die Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz ist jedoch nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer durch seinen Erlaß gegenwärtig und unmittelbar in einem Grundrecht betroffen wird (BVerfGE 1, 97 [101 ff.]; 12, 311 [316]).Die Beschwerdeführerin wäre also nur dann unmittelbar betroffen, wenn § 12 Abs. 1 Satz 1 AusfFördG zu seiner Durchführung weder rechtsnotwendig noch nach der tatsächlichen Verwaltungspraxis einen besonderen, vom Willen der vollziehenden Gewalt beeinflußten Vollziehungsakt voraussetzte (BVerfGE 1, 97 [102 f.]; 2, 292 [294 f.]).
Ebenso wie die Bestimmungen der Steuergesetze, die sie ergänzt, setzt daher auch die Vorschrift des § 3 AusfFördG - und damit § 12 Abs. 1 Satz 1 AusfFördG - rechtsnotwendig einen besonderen, vom Willen der vollziehenden Gewalt getragenen Vollziehungsakt in Gestalt der Steuerveranlagung voraus (vgl. BVerfGE 1, 97 [102 f.]; 7, 194 [197]).
Die Verfassungsbeschwerde ist ein außerordentlicher Rechtbehelf (BVerfGE 4, 309 [311]); im Hinblick auf den umfassenden Rechtsschutz durch die verschiedenen im Grundgesetz vorgesehenen Zweige der Gerichtsbarkeit soll sie nur dann zulässig sein, wenn sie trotz Erschöpfung der regelmäßigen verfahrensrechtlichen Möglichkeiten zur Verhinderung einer Grundrechtsverletzung erforderlich wird (BVerfGE 1, 97 [103]).
- BVerfG, 12.12.1957 - 1 BvR 678/57
Ehegattenbesteuerung
Auszug aus BVerfG, 27.02.1962 - 2 BvR 394/60
Ebenso wie die Bestimmungen der Steuergesetze, die sie ergänzt, setzt daher auch die Vorschrift des § 3 AusfFördG - und damit § 12 Abs. 1 Satz 1 AusfFördG - rechtsnotwendig einen besonderen, vom Willen der vollziehenden Gewalt getragenen Vollziehungsakt in Gestalt der Steuerveranlagung voraus (vgl. BVerfGE 1, 97 [102 f.]; 7, 194 [197]). - BVerfG, 18.04.1961 - 1 BvR 389/56
Wehrpflichtgesetz
Auszug aus BVerfG, 27.02.1962 - 2 BvR 394/60
Die Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz ist jedoch nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer durch seinen Erlaß gegenwärtig und unmittelbar in einem Grundrecht betroffen wird (BVerfGE 1, 97 [101 ff.]; 12, 311 [316]). - BVerfG, 06.10.1955 - 1 BvR 768/52
Fristbeginn für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei fehlender …
Auszug aus BVerfG, 27.02.1962 - 2 BvR 394/60
Die Verfassungsbeschwerde ist ein außerordentlicher Rechtbehelf (BVerfGE 4, 309 [311]); im Hinblick auf den umfassenden Rechtsschutz durch die verschiedenen im Grundgesetz vorgesehenen Zweige der Gerichtsbarkeit soll sie nur dann zulässig sein, wenn sie trotz Erschöpfung der regelmäßigen verfahrensrechtlichen Möglichkeiten zur Verhinderung einer Grundrechtsverletzung erforderlich wird (BVerfGE 1, 97 [103]). - BVerfG, 13.05.1953 - 1 BvR 93/52
Voraussetzungen für die Rechtssatzverfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 27.02.1962 - 2 BvR 394/60
Die Beschwerdeführerin wäre also nur dann unmittelbar betroffen, wenn § 12 Abs. 1 Satz 1 AusfFördG zu seiner Durchführung weder rechtsnotwendig noch nach der tatsächlichen Verwaltungspraxis einen besonderen, vom Willen der vollziehenden Gewalt beeinflußten Vollziehungsakt voraussetzte (BVerfGE 1, 97 [102 f.]; 2, 292 [294 f.]).
- BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen …
Indessen handelt es sich bei ihr nicht um einen zusätzlichen Rechtsbehelf zum fachgerichtlichen Verfahren, sondern um ein eigenständiges, besonderes Rechtsschutzmittel zur prozessualen Durchsetzung der Grundrechte oder diesen gleichgestellten Rechte (vgl. BVerfGE 1, 5 (6 f.); 1, 97 (103); 4, 309 (311); 14, 25 (29); 18, 315 (325)), das im Falle des Erfolges zur Durchbrechung der Rechtskraft führt. - BVerfG, 15.12.1970 - 1 BvR 559/70
Konjunkturzuschlag
Das Konjunkturzuschlagsgesetz setzt zu seiner Durchführung weder rechtsnotwendig noch nach der tatsächlichen Verwaltungspraxis einen besonderen, vom Willen der vollziehenden Gewalt beeinflußten Vollziehungsakt voraus (vgl. BVerfGE 14, 25 [28]). - BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvR 175/66
Dienstleistungspflichten von Kreditinstituten
Nur dieser Bescheid und die ihn etwa bestätigenden Entscheidungen können daher mit der Verfassungsbeschwerde angefochten werden (BVerfGE 3, 1 [2]; 14, 25 [29]).
- BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 420/64
Vermögensteuerveranlagung
Unmittelbar gegen das Gesetz wäre die Verfassungsbeschwerde nur dann zulässig, wenn der Beschwerdeführer durch das Gesetz gegenwärtig und unmittelbar in einem Grundrecht betroffen wäre (BVerfGE 14, 25 [28]). - StGH Hessen, 07.01.1970 - P.St. 539
Hessen - Grundrechtsklage gegen verkündetes, aber noch nicht in Kraft getretenes …
Der Staatsgerichtshof stimmt insoweit jedenfalls im Ergebnis mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts überein, das seit der Entscheidung in BVerfGE 1, 97 (Leitsatz Nr. 2) in ständiger Rechtsprechung - trotz der umfassenden kritischen Ausführungen Bettermanns (…Zur Verfassungsbeschwerde gegen Gesetze, AÖR 86 (1961), 129 ff, mit einem Nachwort von Bachof, aaO, 186 ff) - als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein erlassenes Gesetz annimmt, daß ein Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unmittelbar durch das Gesetz, nicht erst mittels eines Vollziehungsaktes, in einem Grundrecht verletzt ist (vgl. weiter BVerfGE 1, 208 (237); 1, 264 (269/70); 3, 19 (23); 3, 58 (74); 3, 162 (170); 3, 288 (298); 3, 383 (392); 4, 7 (11); 5, 77 (81); 6, 273 (277); 6, 290 (295); 9, 338 (341); 10, 89 (95); 10, 354 (360); 11, 30 (38); 11, 266 (270); 11, 351 (358); 12, 10 (22); 12, 73 (76); 12, 319 (321); 12, 354 (361); 12, 225 (227); 13, 237 (239); 13, 248 (253); 14, 19 (21); 14, 25 (28); 14, 260 (262); 18, 310 (313)). - BVerfG, 12.01.1965 - 2 BvR 454/62
Wiedergutmachung
Insoweit verwirklicht die Regelung des § 31 h BWGöD die von den Beschwerdeführern behauptete Verletzung ihrer Grundrechte aus Art. 3 Abs. 1 GG unmittelbar (vgl. BVerfGE 13, 248 [253]; 14, 25 [28]; 16, 147 [158 f.]). - BGH, 07.11.1980 - I ZR 160/78
Tag der offenen Tür II
Die Bedenken der Revision insoweit sind unbegründet (vgl. BVerfGE 13, 230, 233, 234; 13, 237, 240, 242 [BVerfG 29.11.1961 - 1 BvR 760/57]; 14, 29, 22, 23) [BVerfG 27.02.1962 - 2 BvR 394/60]. - BVerfG, 11.03.1968 - 2 BvL 18/63
Verfassungswidrigkeit von § 19 Abs. 1 MFG und der VO über die Beimischung …
Die Verpflichtung der Margarine-, Speiseöl- und Speisefettunternehmer zur Beimischung von Rüböl beruhte unmittelbar auf den angefochtenen Verordnungen, ohne daß es zur Durchführung noch eines besonderen Vollziehungsaktes bedurft hätte (vgl. BVerfGE 14, 25 (28)). - BFH, 13.07.1965 - VII 1/64 U
Erstattungsfähigkeit der Kosten einer in einer Steuersache mit Erfolg eingelegten …
Denn die Verfassungsbeschwerde ist kein "Rechtsmittel" im Sinne des gerichtlichen Verfahrensrechts, keine "Superrevision"; sie ist vielmehr ein besonderer Rechtsbehelf eigener Art mit einem besonderen Ziel, d.h. einem anderen als dem im "Vorverfahren" verfolgten, nämlich die Grundrechte und bestimmte grundrechtsähnliche Rechte (§ 90 Abs. 1 BVerfGG) zu schützen; vgl. hierzu die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 27. September 1951 1 BvR 61/51, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) Bd. 1 S. 4, 5; vom 11. Oktober 1951 1 BvR 23/51, BVerfGE 1 S. 9; vom 19. Dezember 1951 1 BvR 220/51, BVerfGE 1 S. 97, 103; vom 15. Januar 1958 1 BvR 400/51, BVerfGE 7 S. 198, 207; vom 27. Februar 1962 2 BvR 394/60, BVerfGE 14 S. 25, 29, 30; Geiger, Kommentar zum Gesetz über das Bundesverfassungsgericht, 1952, Anm. 6 e zu § 90 S. 280/1; Maunz/Sigloch/Schmidt-Bleibtreu/Klein, Kommentar zum Gesetz über das Bundesverfassungsgericht, 1965, Anm. 15, 17 zu § 90; Mattern-Meßmer, Reichsabgabenordnung, 1965, Textziff. 2410; Tipke-Kruse, Reichsabgabenordnung, 2. Aufl., 1965 Anm. 2 zu § 316; Boeker, Der Betriebs-Berater 1964 S. 292/3; allgemein auch Engler, Neue Juristische Wochenschrift 1965 S. 999. - BVerfG, 26.01.1965 - 1 BvR 314/64
Unmittelbare Betroffenheit bei der Rechtssatzverfassungsbeschwerde
Im Beschluß vom 27. Februar 1962 (BVerfGE 14, 25 [28 f.]) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß ein unmittelbares Betroffensein nicht vorliegt, wenn eine Rechtsnorm rechtsnotwendig oder nach der tatsächlichen Verwaltungspraxis einen besonderen, vom Willen der vollziehenden Gewalt getragenen Vollziehungsakt erfordert.
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