Rechtsprechung
| BVerfG, 08.07.1963 - 1 BvR 54/61 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die steuerliche Behandlung von Ehegattenarbeitsverhältnissen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 16.12.1960 - K III 27/60
- BVerfG, 08.07.1963 - 1 BvR 54/61
Papierfundstellen
- BVerfGE 16, 243
- DB 1963, 1071
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57
Ehegatten-Arbeitsverhältnisse
Auszug aus BVerfG, 08.07.1963 - 1 BvR 54/61
a) Das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil vom 24. Januar 1962 - 1 BvL 32/57 - (BVerfGE 13, 290 ) für den Bereich der Gewerbesteuer ausgesprochen, daß mit Rücksicht auf Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 GG Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten wegen Besonderheiten, die nicht auf wirtschaftlichem Gebiete liegen, steuerrechtlich nicht ungünstiger behandelt werden dürfen als vergleichbare Arbeitsverhältnisse sonstiger Personen. - BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 232/60
Ehegatten-Arbeitsverhältnisse
Auszug aus BVerfG, 08.07.1963 - 1 BvR 54/61
Das Bundesverfassungsgericht hat ferner mit Urteil vom 24. Januar 1962 - 1 BvR 232/60 - (BVerfGE 13, 318 ) entschieden, daß im Einkommensteuerrecht Art. 6 Abs. 1 GG die Berücksichtigung angemessener Vergütungen aus Ehegattenarbeitsverträgen gebietet (…aaO S. 326 ff.). - BFH, 19.02.1960 - I 170/59 S
Mitunternehmerschaft zwischen Ehegatten - Einbringung der Arbeitskraft in eine …
Auszug aus BVerfG, 08.07.1963 - 1 BvR 54/61
Das Finanzgericht vertritt unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFHE 69, 175; 70, 422; 71, 460) die Auffassung, die Mitarbeit eines gegen Vergütung im Betrieb beschäftigten Ehegatten sei mit Rücksicht auf die zwischen den Vertragspartnern bestehende eheliche Gemeinschaft "im allgemeinen nicht als Ausfluß eines echten Arbeitsverhältnisses" anzusehen; im gegebenen Fall lägen keine Besonderheiten vor, die ausnahmsweise die Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Ehegatten rechtfertigen könnten. - BFH, 09.07.1959 - IV 99/58 U
Ernsthafte tatsächliche Durchführung des Vertrags als Voraussetzung der …
Auszug aus BVerfG, 08.07.1963 - 1 BvR 54/61
Das Finanzgericht vertritt unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFHE 69, 175; 70, 422; 71, 460) die Auffassung, die Mitarbeit eines gegen Vergütung im Betrieb beschäftigten Ehegatten sei mit Rücksicht auf die zwischen den Vertragspartnern bestehende eheliche Gemeinschaft "im allgemeinen nicht als Ausfluß eines echten Arbeitsverhältnisses" anzusehen; im gegebenen Fall lägen keine Besonderheiten vor, die ausnahmsweise die Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Ehegatten rechtfertigen könnten. - BFH, 05.07.1960 - I 39/60 U
Steuerrechtliche Behandlung von Arbeitsverträgen zwischen Ehegatten
Auszug aus BVerfG, 08.07.1963 - 1 BvR 54/61
Das Finanzgericht vertritt unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFHE 69, 175; 70, 422; 71, 460) die Auffassung, die Mitarbeit eines gegen Vergütung im Betrieb beschäftigten Ehegatten sei mit Rücksicht auf die zwischen den Vertragspartnern bestehende eheliche Gemeinschaft "im allgemeinen nicht als Ausfluß eines echten Arbeitsverhältnisses" anzusehen; im gegebenen Fall lägen keine Besonderheiten vor, die ausnahmsweise die Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Ehegatten rechtfertigen könnten.
- BVerfG, 26.11.1964 - 1 BvL 14/62
Sozialversicherung
Diese Auffassung ist, wie bereits ausgeführt, im Zivil- und Arbeitsrecht überholt (Gernhuber, FamRZ 1958, 243 [247]); sie gilt auch nicht mehr für das öffentliche Recht, wie insbesondere in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Steuerrecht zum Ausdruck gekommen ist (BVerfGE 13, 290 [303 und 318]; 16, 243 [245]; BFH BStBl. 1962 111, 217). - BVerfG, 22.07.1970 - 1 BvR 285/66
Einkommensteuerliche Behandlung der Pensionsrückstellungen für …
Im Anschluß an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 1962 (BVerfGE 13, 290; 13, 318 [BVerfG 24.01.1962 - 1 BvL 32/57]; vgl. auch BVerfGE 16, 243 [245]; 18, 257 [266, 269]) hat der BFH (BStBl 1962 III S. 217, 218, 383) ausgesprochen, daß Arbeitsverhältnissen unter Ehegatten nicht deswegen die Anerkennung versagt werden dürfe, weil der mitarbeitende Ehegatte "nicht die gleiche soziale Stellung wie ein fremder Arbeitnehmer" einnehme. - BSG, 29.06.1972 - 2 RU 81/69
Arbeitsunfall - Gegen Arbeitsunfall Versicherter - Beschäftigter Ehegatte
In seinen zum Steuerrecht ergangenen Entscheidungen hat das BVerfG (vgl. BVerfGE 9, 237; 13, 290 und 318; 16, 243) ausgesprochen, daß sachgerechte Gründe, welche die Nichtanerkennung nachweislich abgeschlossener, ernst gemeinter und vereinbarungsgemäß vollzogener Arbeitsverträge unter Ehegatten rechtfertigen würden, aus dem Wesen der Ehe nicht hergeleitet werden können. - BSG, 22.02.1973 - 2 RU 140/72
Bestehen eines Unfall-Versicherungsschutzes für die Angestellte des versicherten …
In seinen zum Steuerrecht ergangenen Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ausgesprochen, daß sachgerechte Gründe, welche die Nichtanerkennung nachweislich abgeschlossener, ernst gemeinter und vereinbarungsgemäß vollzogener Arbeitsverträge unter Ehegatten rechtfertigen würden, aus dem Wesen der Ehe nicht hergeleitet werden können (BVerfGE 9, 237; 13, 290 und 318; 16, 243).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".