Rechtsprechung
| BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvR 141/60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vernichtung erkennungsdienstlicher Unterlagen nach Freispruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bescheid - Akt der öffentlichen Gewalt - Verfassungsbeschwerde - Ordentlichen Rechtsweg - Ermittlungsverfahren - Verwaltungsakt
Verfahrensgang
- LG Kleve, 13.02.1959 - M-AR 166/58
- OLG Düsseldorf, 08.07.1959 - 2 Ws 88/59
- BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvR 141/60
Papierfundstellen
- BVerfGE 16, 89
- NJW 1963, 1819
- DVBl 1963, 595
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 25.10.1960 - I C 63.59
Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen, Strafvermerke in der Meldekartei
Auszug aus BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvR 141/60
Lehnt die Polizeibehörde den von dem Betroffenen gestellten Antrag auf Vernichtung dieser Unterlagen ab, so liegt darin ein Verwaltungsakt, gegen den nach Maßgabe der Verwaltungsgerichtsordnung die Verwaltungsgerichte angerufen werden können (vgl. §§ 40 Abs. 1, 42 VwGO ; BVerwGE 11, 181 f.). - BVerwG, 03.11.1955 - I C 176.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvR 141/60
Sie hielt ihn für zulässig: Zwar sei die Aufbewahrung der Lichtbilder und Fingerabdrücke des Antragstellers eine allgemeine, außerhalb eines Strafverfahrens liegende polizeiliche Maßnahme; daher seien an sich die Verwaltungsgerichte zuständig; doch könne dem Beschwerdeführer nicht zugemutet werden, den Verwaltungsrechtsweg zu beschreiten, nachdem das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 3. November 1955 (BVerwGE 2, 302) entschieden habe, daß eine erkennungsdienstliche Behandlung im Sinne des § 81b StPO eine strafprozessuale Maßnahme darstelle und deswegen gemäß § 25 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung Nr. 165 der Britischen Militärregierung einer Prüfung im Verwaltungsstreitverfahren entzogen sei.
- BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 29.86
Kriminalakten - § 23 EGGVG; Art. 2 Abs. 1 GG, informationelle Selbstbestimmung
Die Klägerin erstrebt mit der Auskunftserteilung über die zu ihrer Person manuell und/oder automatisch gespeicherten Daten eine Amtshandlung der Polizei und damit eine Maßnahme auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts (vgl. dazu BVerwGE 26, 169 ; BVerfGE 16, 89 ). - BVerwG, 09.02.1967 - I C 57.66
Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen durch die Polizei
Da der Kläger keine strafprozessuale, sondern eine Amtshandlung der Kriminalpolizei auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts erstrebt, ist somit gemäß § 40 VwGO der Verwaltungsrechtsweg gegeben (BVerfGE 16, 89 [94]). - BGH, 12.08.1975 - 1 StR 42/75
Fotografieren eines Demonstrationszuges durch Polizeibeamte - Gegenwärtiger …
Dagegen kann sich ein Betroffener im Verwaltungsrechtsweg zur Wehr setzen (BVerfGE 16, 89, 94; BVerwG 11, 181; 26, 169).
- BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 60/71
Anforderungen an eine direkt gegen Verwaltungsmaßnahmen gerichtete …
Zu den formellen Voraussetzungen einer direkt gegen Verwaltungsmaßnahmen gerichteten Verfassungsbeschwerde gehört, daß diese eine materielle Entscheidung enthalten (BVerfGE 16, 89 (93), ständige Rechtsprechung) und daß ihnen unmittelbare Außenwirkung zukommt (vgl. BVerfGE 2, 139 (141 f.); 2, 237 (242 f.)). - VG Berlin, 01.12.2004 - 7 A 108.04
Kürzung des Weihnachtsgeldes für Richter und Beamte des höheren Dienstes …
Der Gesetzgeber kann sogar für die Zukunft aus sachgerechten Gründen und unter Beachtung des Grundsatzes der Alimentationspflicht die Bezüge herabsetzen (vgl. BVerfGE 8, 1; 16, 94 [BVerfG 07.05.1963 - 2 BvR 141/60] ; 18, 159 [BVerfG 04.08.1964 - 2 BvR 446/64] ; 26, 141; 55, 372 [BVerfG 17.12.1980 - 1 BvL 50/80] ; 107, 218) [BVerfG 12.02.2003 - 1 BvR 624/01] . - OVG Rheinland-Pfalz, 12.10.1993 - 11 E 11692/93
Erkennungsdienstliche Unterlagen bei der Staatsanwaltschaft - § 23 EGGVG
Der Kläger beruft sich auch ohne Erfolg auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 07. Mai 1963 (- 2 BvR 141/60 -, BVerfGE 16, 89), dem ein anderer Sachverhalt - nämlich die Herstellung von Lichtbildern und Fingerabdrücken zum Zwecke des Erkennungsdienstes - zugrunde lag. - BVerwG, 06.12.1967 - VI C 51.66
Rechtsmittel
Dieser rechtswirksam entstandene Versorgungsanspruch sei nach den vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 3, 288; 16, 94) [BVerfG 07.05.1963 - 2 BvR 141/60]aufgestellten Grundsätzen von der Kapitulation der Wehrmacht und dem Zusammenbruch des Staates in seinen Grundlagen nicht berührt worden.
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