Rechtsprechung
| BVerfG, 14.07.1964 - 1 BvR 352/64 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 32; GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2
Einstweilige Anordnung gegen die Vollstreckung eines Jugendarrestes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Prüfung im Hauptsacheverfahren - Verfassungsbeschwerde - Vollstreckung des verhängten Zuchtmittels
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 26.03.1964 - 9 LNs 39/63
- BVerfG, 14.07.1964 - 1 BvR 352/64
Papierfundstellen
- BVerfGE 18, 146
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 18.12.1962 - 1 BvR 665/62
Zeugnisverweigerungsrecht
Auszug aus BVerfG, 14.07.1964 - 1 BvR 352/64
Eine Freiheitsentziehung unter Verletzung verfassungsmäßiger Rechte wäre ein schwerer und nicht zu behebender Schaden (BVerfGE 15, 223 [226]).
- BGH, 25.02.1998 - 3 StR 490/97
Beschlagnahme- und Verwertungsverbot von Unterlagen des Angeklagten, die …
Von der Rechtsprechung in diesem Zusammenhang anerkannte Fallgruppen sind private Tonbandaufzeichnungen (BVerfGE 34, 238; BGHSt 14, 358; 36, 167) oder Tagebucheintragungen, die nicht zur Kenntnis Dritter bestimmt sind (BVerfGE 18, 146; 80, 367;… BGHR GG Art. 2 Persönlichkeitsrecht 2), wobei in diesen Fällen regelmäßig eine Abwägung im Einzelfall stattzufinden hat. - BVerfG, 27.05.2003 - 2 BvR 1588/02
Zum vorläufigen Rechtsschutz bei Unterbringung besonders rückfallgefährdeter …
Dabei handelt es sich um einen erheblichen, grundsätzlich nicht wieder gutzumachenden Eingriff in das Recht auf Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 15, 223 ; 18, 146 ; 22, 178 ; 84, 341 ). - BVerfG, 17.05.2006 - 1 BvR 1090/06
Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die drohende Vollstreckung einer …
In diesem Fall kann die verhängte Strafe vorübergehend nicht vollstreckt werden; die Vollstreckung kann jedoch später erfolgen (vgl. BVerfGE 8, 102 ; 14, 11 ; 15, 223 ; 18, 146 ; 22, 178 ; 84, 341 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Januar 2003 - 2 BvR 2045/02 - sowie Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2000 - 2 BvR 1261/00 - ).
- BVerfG, 05.09.1991 - 2 BvR 349/91
Einstweilige Anordnung gegen eine Strafvollstreckung bei zweifelhafter Rechtslage
Im übrigen bleibt der Beschwerdeführer unter der gesetzlich eintretenden Führungsaufsicht (§ 67 d Abs. 5 Satz 2 StGB), die durch Beschluß des Landgerichts Tübingen vom 9. November 1990 mit Auflagen und Weisungen ausgestaltet wurde, so daß mit einer raschen Nachholbarkeit der Strafvollstreckung zu rechnen ist, falls die Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg bliebe (vgl. zur Aussetzung der Strafvollstreckung in entsprechenden Fällen im Wege der einstweiligen Anordnung BVerfGE 8, 102 (103) [BVerfG 23.07.1958 - 1 BvR 633/57]; 14, 11 (12 f. [BVerfG 13.02.1962 - 2 BvR 173/60]) 15, 223 (226); 18, 146 (147); 22, 178 (180)). - BVerfG, 02.01.2003 - 2 BvR 2045/02
Strafaufschub im Wege der einstweiligen Anordnung bei nicht von vornherein …
Ein erheblicher Nachteil für das Wohl der Allgemeinheit ist dadurch nicht zu besorgen (vgl. BVerfGE 8, 102 ; 14, 11 ; 15, 223 ; 18, 146 ; 22, 178 ; 84, 341 ). - BVerfG, 03.12.1998 - 2 BvR 2033/98
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zur Aussetzung der …
Dabei handelt es sich um einen erheblichen, grundsätzlich nicht wieder gutzumachenden Eingriff in das Recht auf Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 15, 223 ; 18, 146 ; 22, 178 ; 84, 341 ). - BVerfG, 11.07.1967 - 2 BvR 566/66
Einstweilige Anordnung gegen Vollstreckung von Strafurteilen - …
Würden die Strafen trotz der verfassungsrechtlichen Zweifel jetzt vollstreckt und die Verurteilungen nachträglich aufgehoben, so wäre den Beschwerdeführern ein schwerer nicht wieder gutzumachender Nachteil entstanden (BVerfGE 15, 223 (226); 18, 146 (147)). - BVerfG, 31.07.2000 - 2 BvR 1261/00
Erzwingungshaft - Strafhaft - Strafaussetzung - Verfassungsbeschwerde - …
Darauf kann (erneut) mit den Mitteln des Strafrechts reagiert werden (vgl. zur Aussetzung der Strafvollstreckung in entsprechenden Fällen im Wege der einstweiligen Anordnung BVerfGE 8, 102 ; 14, 11 ; 15, 223 ; 18, 146 ; 22, 178 ; 84, 341 ). - BVerfG, 22.08.1994 - 2 BvR 2352/93
Aussetzung der Strafvollstreckung wegen möglicher Anrechnung verfahrensfremder …
Es ist von daher mit einer raschen Nachholbarkeit der Strafvollstreckung zu rechnen, falls die Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg bliebe (vgl. zur Aussetzung der Strafvollstreckung in entsprechenden Fällen im Wege der einstweiligen Anordnung BVerfGE 8, 102 [103]; 14, 11 [12 f.]; 15, 223 [226]; 18, 146 [147]; 22, 178 [180]; 84, 341 [344]). - BVerfG, 18.11.1994 - 2 BvR 2232/94
Anrechnung verfahrensfremder Untersuchungshaft
Es ist von daher mit einer raschen Nachholbarkeit der Strafvollstreckung zu rechnen, falls die Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg bliebe (vgl. zur Aussetzung der Strafvollstreckung in entsprechenden Fällen im Wege der einstweiligen Anordnung BVerfGE 8, 102 >103<; 14, 11 >12 f.<; 15, 223 >226<; 18, 146 >147<; 22, 178 >180<; 84, 341 >344<;… Beschluß der Zweiten Kammer des Zweiten Senats vom 22. August 1994 - 2 BvR 2352/93 -, StV 1994, S. 547 ff.). - BVerfG, 28.05.2003 - 2 BvR 765/03
Weitere Vollstreckung der Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus
- BVerfG, 24.08.1994 - 2 BvR 1669/94
Verfassungswidrigkeit des sogenannten Verwahrvollzugs
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