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Rechtsprechung
   BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,34
BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65 (https://dejure.org/1965,34)
BVerfG, Entscheidung vom 08.12.1965 - 1 BvR 662/65 (https://dejure.org/1965,34)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Dezember 1965 - 1 BvR 662/65 (https://dejure.org/1965,34)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 546 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 19, 323
  • NJW 1966, 339
  • DVBl 1966, 110
 
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Wird zitiert von ... (84)Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 02.12.1959 - 1 BvR 469/52

    Entscheidungskompetenz des BVerfG hinsichtlich "Berliner Sachen"

    Auszug aus BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65
    Die Frage, ob das Bundesverfassungsgericht befugt ist, im Verfassungsbeschwerdeverfahren verfahrensrechtliche Rügen gegen das Urteil eines oberen Bundesgerichts in einer "Berliner Sache" zu prüfen, kann dahingestellt bleiben, weil die in der Verfassungsbeschwerde vorgetragenen Rügen, die das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof betreffen, offensichtlich unbegründet sind (vgl. BVerfGE 10, 229 [232 f.]).

    Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidungen des Landgerichts Berlin und des Kammergerichts wendet, wäre sie nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unzulässig, weil das Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung solcher Hoheitsakte nicht befugt ist (BVerfGE 1, 70 [73]; 7, 192 [193]; vgl. auch BVerfGE 10, 229 [231 ff.]).

  • BGH, 23.04.1951 - IV ZR 29/51

    Nichtzulassung der Revision in Ehesachen

    Auszug aus BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65
    Die ursprüngliche Regelung der Zivilprozeßordnung, wonach in nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten die Revision gegen Urteile der Oberlandesgerichte als Berufungsgerichte uneingeschränkt zulässig war, hatte zu einer erheblichen Überlastung des Reichsgerichts geführt; eine Beschränkung erschien daher geboten, wenn das Revisionsgericht seiner eigentlichen Aufgabe, der Wahrung der Rechtseinheit und der Fortbildung des Rechts zu dienen, gerecht werden sollte (vgl. BGHZ 2, 16 [17 ff.]).

    Wenn er sich dabei für die Zulassung durch das Berufungsgericht entschied, weil nach seiner Auffassung dieses Gericht den Rechtsstreit ohne weiteres übersehen und daher am ehesten ermessen kann, welche Bedeutung ihm zukommt (vgl. BGHZ 2, 16 [18 f.]), so ist dies verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

  • BVerfG, 16.05.1961 - 2 BvF 1/60

    Spinnweber-Zusatzsteuer

    Auszug aus BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65
    Für die Differenzierung zwischen vermögensrechtlichen und nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten lassen sich sachlich einleuchtende Gründe finden, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 3 Abs. 1 GG ausreichen, um einen Verfassungsverstoß zu verneinen (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfGE 9, 201 [206]; 12, 341 [348]; 18, 38 [46]; 18, 121 [124]).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56

    Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche …

    Auszug aus BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65
    Durch die auf ein solches Rechtsmittel ergehende Entscheidung wird aber die Monatsfrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG nicht erneut in Lauf gesetzt (BVerfGE 5, 17 [19]; 16, 1 [3]).
  • BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 9/51

    Ärztliches Berufsgericht

    Auszug aus BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65
    b) Die angefochtene gesetzliche Regelung ist auch mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar, weil dieses nicht gebietet, daß der Rechtsweg in allen Zweigen einen Instanzenzug hat, insbesondere stets das Rechtsmittel der Revision gegeben ist (vgl. BVerfGE 4, 74 [94 f.]; 8, 174 [181 f.]).
  • BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62

    Fiskusprivileg

    Auszug aus BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65
    Für die Differenzierung zwischen vermögensrechtlichen und nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten lassen sich sachlich einleuchtende Gründe finden, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 3 Abs. 1 GG ausreichen, um einen Verfassungsverstoß zu verneinen (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfGE 9, 201 [206]; 12, 341 [348]; 18, 38 [46]; 18, 121 [124]).
  • BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62

    Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65
    Durch die auf ein solches Rechtsmittel ergehende Entscheidung wird aber die Monatsfrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG nicht erneut in Lauf gesetzt (BVerfGE 5, 17 [19]; 16, 1 [3]).
  • BVerfG, 27.05.1964 - 1 BvL 4/59

    Verfassungswidrigkeit des § 69 Nr. 1 AVAVG a.F.

    Auszug aus BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65
    Für die Differenzierung zwischen vermögensrechtlichen und nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten lassen sich sachlich einleuchtende Gründe finden, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 3 Abs. 1 GG ausreichen, um einen Verfassungsverstoß zu verneinen (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfGE 9, 201 [206]; 12, 341 [348]; 18, 38 [46]; 18, 121 [124]).
  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 39/56

    Scheineheliche Kinder

    Auszug aus BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65
    Für die Differenzierung zwischen vermögensrechtlichen und nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten lassen sich sachlich einleuchtende Gründe finden, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 3 Abs. 1 GG ausreichen, um einen Verfassungsverstoß zu verneinen (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfGE 9, 201 [206]; 12, 341 [348]; 18, 38 [46]; 18, 121 [124]).
  • BVerfG, 10.06.1958 - 2 BvF 1/56

    Zuständigkeit des BVerwG

    Auszug aus BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65
    b) Die angefochtene gesetzliche Regelung ist auch mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar, weil dieses nicht gebietet, daß der Rechtsweg in allen Zweigen einen Instanzenzug hat, insbesondere stets das Rechtsmittel der Revision gegeben ist (vgl. BVerfGE 4, 74 [94 f.]; 8, 174 [181 f.]).
  • BGH, 05.07.1951 - III ZR 75/50

    Unwirksame Zulassung der Revision

  • BVerfG, 25.10.1951 - 1 BvR 24/51

    Grundrechtsgeltung in Berlin

  • BVerfG, 12.12.1957 - 1 BvR 207/56

    Überprüfung von Entscheidungen Berliner Gerichte

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Dies sei ebenso zu bejahen wie bei einer entsprechenden Regelung, die der Gesetzgeber seinerseits im Rahmen der ihm zustehenden weitgehenden Freiheit in der Ausgestaltung des Revisionszugangs habe treffen können (BVerfGE 19, 323 [328]).
  • BVerfG, 26.02.1969 - 1 BvR 619/63

    Blinkfüer

    Eine Prozeßstandschaft im Verfassungsbeschwerdeverfahren hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung abgelehnt (BVerfGE 2, 292 [294]; 10, 134 [136]; 11, 30 [35]; 12, 139 [143]; 13, 1 [9]; 13, 54 [89]; 19, 323 [329]).
  • BVerwG, 03.12.1974 - I C 11.73

    Zwangsweise Mitnahme zur Wache - Freiheitsentziehungen nach dem …

    Weder Art. 19 Abs. 4 GG noch das Rechtsstaatsprinzip gewährleisten einen Instanzenzug (BVerfGE 11, 232 ; 19, 323 ).
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